{"id":10128,"date":"2017-04-09T00:00:00","date_gmt":"2017-04-09T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10128"},"modified":"2017-04-09T00:00:00","modified_gmt":"2017-04-09T00:00:00","slug":"stellungnahme-zur-denunziation-betender-schueler-an-der-unesco-schule-johannes-rau-in-wuppertal","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10128","title":{"rendered":"Stellungnahme zur Denunziation betender Sch\u00fcler an der UNESCO-Schule Johannes Rau in Wuppertal"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am 1. M\u00e4rz 2017 wurde bekannt, dass unter der Lehrerschaft des Johannes-Rau Gymnasiums ein Schreiben kursierte, in dem die P\u00e4dagogen dazu aufgefordert wurden, betende Sch\u00fcler bei der Schulleitung zu melden. So hei\u00dft es in dem Papier explizit: <i>\u201eIn den vergangenen Wochen wurde zunehmend beobachtet, dass muslimische Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler im Schulgeb\u00e4ude f\u00fcr andere deutlich sichtbar beten, signalisiert durch rituelle Waschungen in den Toiletten, das Ausrollen von Gebetsteppichen, das Einnehmen von entsprechenden K\u00f6rperhaltungen. Dies ist nicht gestattet.\u201c<\/i> Anschlie\u00dfend wird das Personal zu folgenden Ma\u00dfnahmen aufgefordert: <i>\u201eBitte weisen Sie die Sch\u00fclerrinnen und Sch\u00fcler freundlich darauf hin. Stellen Sie den Namen der Betreffenden fest. Melden Sie die F\u00e4lle der Schulleitung.\u201c<\/i><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nachdem der Brief der Direktorin des Johannes-Rau-Gymnasiums in den sozialen Medien ver\u00f6ffentlicht wurde, schaltete sich die Bezirksregierung D\u00fcsseldorf ein. Die Schulleiterin habe das Hausrecht und d\u00fcrfe daher die Religionsfreiheit einschr\u00e4nken, wenn sie den Schulfrieden gef\u00e4hrdet sehe. Lehrer und Sch\u00fcler h\u00e4tten sich durch das Verhalten der muslimischen Mitsch\u00fcler bedr\u00e4ngt gef\u00fchlt. <i>\u201eDas Verbot des Betens auf provozierende Art in der Schul\u00f6ffentlichkeit soll das friedliche Miteinander f\u00f6rdern und den Schulfrieden sichern\u201c<\/i>, so die Bezirksregierung. Abgesehen von der <i>\u201eungl\u00fccklichen\u201c<\/i> Wortwahl \u2013 die bei Au\u00dfenstehenden einen falschen Eindruck hinterlassen haben k\u00f6nnte \u2013 habe Frau Christiane Genschel in der Sache korrekt gehandelt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Angesichts dieser bemerkenswerten Positionierung entbehrt es nicht einer gewissen Ironie, dass die D\u00fcsseldorfer UNESCO-Schule ausgerechnet den Namen des ehemaligen Bundespr\u00e4sidenten Johannes Rau im Wappen f\u00fchrt \u2013 des Bundespr\u00e4sidenten, der in seiner Rede anl\u00e4sslich des 275. Geburtstags von Gotthold Ephraim Lessing im Jahr 2004 sagte: <i>\u201eDie Religionsfreiheit, die unser Grundgesetz garantiert, gilt aber nicht nur f\u00fcr die christlichen Kirchen. Sie gilt, auch wenn das manchen nicht immer ausreichend bewusst ist, auch f\u00fcr andere Religionsgemeinschaften und gewiss f\u00fcr den Islam.\u201c <\/i>Weiterhin erscheint die \u00f6ffentlich gewordene Aufforderung, muslimische Sch\u00fcler auszusp\u00e4hen und zu <i>\u201emelden\u201c<\/i>, im Lichte des DITIP-Skandals \u00e4u\u00dferst delikat. So hatte es noch vor wenigen Wochen Kritik gehagelt, als der Verdacht aufkam, t\u00fcrkische Generalkonsulate h\u00e4tten Eltern und Lehrer in Nordrhein-Westfalen dazu angehalten, an deutschen Schulen zu spionieren und kritische \u00c4u\u00dferungen \u00fcber die t\u00fcrkische Regierung zu melden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neben dieser Inkonsistenz verdeutlicht jedoch vor allem die Stellungnahme der D\u00fcsseldorfer Bezirksregierung die politische Dimension der Vorf\u00e4lle. W\u00e4hrend zun\u00e4chst in juristisch fragw\u00fcrdiger Manier Hausrecht \u00fcber Grundrecht gestellt wird, gehen die Beamten argumentativ dazu \u00fcber, die im Jahre 2015 vom Bundesverfassungsgericht kreierte Steilvorlage subjektiver Gef\u00fchls- und Angstzust\u00e4nde zu nutzten. So hie\u00df es im Urteil des 13. M\u00e4rz zun\u00e4chst, dass im Bezug der \u201ereligi\u00f6sen Symbolik\u201c des Kopftuchs das Grundrecht der Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) auch in der \u00f6ffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule gew\u00e4hrleistet sein m\u00fcsse. Im Falle einer hinreichend konkreten Gefahr f\u00fcr den Schulfrieden oder die staatliche Neutralit\u00e4t jedoch sei ein Verbot durchaus zumutbar. W\u00e4hrend also das strikte und landesweite Verbot einer \u00e4u\u00dferen religi\u00f6sen Bekundung, welches blo\u00df an eine abstrakte Gef\u00e4hrdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralit\u00e4t ankn\u00fcpft, verfassungswidrig sei, m\u00fcsse im Falle <i>\u201eeiner hinreichend konkreten Gef\u00e4hrdung oder St\u00f6rung [&#8230;] von der Befolgung eines nachvollziehbar als verpflichtend empfundenen religi\u00f6sen Bedeckungsgebots Abstand\u201c<\/i> genommen werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnten <i>\u201e\u00e4u\u00dfere religi\u00f6se Bekundungen \u00fcber eine gewisse Zeit auch allgemeiner\u201c<\/i> untersagt werden, <i>\u201ewenn in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen \u00fcber das richtige religi\u00f6se Verhalten die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gef\u00e4hrdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralit\u00e4t in einer beachtlichen Zahl von F\u00e4llen erreicht<\/i>\u201c werde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend damals muslimische Verb\u00e4nde in der Bundesrepublik einen \u201eFreispruch f\u00fcr das Kopftuch\u201c feierten, mahnte Hizb-ut-Tahrir in seiner Verlautbarung vom 25.03.2015 die Heimt\u00fccke und die mit dem Urteil verbundenen Konsequenzen bereits an: <i>\u201eDiese von sechs der insgesamt acht Verfassungsrichter formulierte Urteilsbegr\u00fcndung belegt den ambivalenten und arglistigen Charakter des von Muslimen enthusiastisch gefeierten Kopftuchurteils. Mit ihrem geschickten Spagat vermochten es die Ideologen des Bundesverfassungsgerichts, die ablehnende Haltung gegen\u00fcber dem Kopftuch aufrechtzuerhalten, ohne dabei jedoch die Religionsfreiheit als tragende S\u00e4ule des s\u00e4kularen Staates preiszugeben. [\u2026] So halten es die Verfassungsrichter f\u00fcr legitim, ein Kopftuchverbot auszusprechen, wenn Sch\u00fcler, Eltern oder Kollegen das Erscheinungsbild der muslimischen Lehrerinnen zum Anlass eines Disputs nehmen und es zum Konflikt kommen lassen. Mit anderen Worten hat die bedeckte P\u00e4dagogin sowohl die Verantwortung als auch die Konsequenzen aller Auseinandersetzungen zu tragen. Auseinandersetzungen, die angesichts des aktuellen Meinungsbildes in Deutschland und ganz Europa vorprogrammiert sind. Die muslimischen Lehrerinnen werden also in ein Haifischbecken geworfen \u2013 mit dem dezenten Hinweis die hungrigen Bestien nicht zu reizen!\u201c<\/i> Die nun von der D\u00fcsseldorfer Bezirksregierung ins Feld gef\u00fchrte Argumentation bewegt sich exakt an der vom BVG vorgegebenen Argumentationslinie, erweitert den Anwendungsbereich nun jedoch auf muslimische Sch\u00fcler, die durch \u201eprovozierendes Beten\u201c den Schulfrieden gef\u00e4hrden w\u00fcrden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">In Anbetracht der Negativentwicklungen der letzten Jahre richtet Hizb-ut-Tahrir seinen Apell erneut an die muslimischen Verb\u00e4nde und an die Allgemeinheit der in der Bundesrepublik lebenden Muslime. Nachdem der Niqab und der Hidschab ins Visier s\u00e4kularer Hassprediger geraten sind, wird nun das Gebet \u2013 die gewaltigste Pflicht im Islam \u2013 im Kreuzfeuer einer globalen, ideologischen Auseinandersetzung massiv unter Beschuss genommen. Das vielsagende Schweigen zu den Gebetsverboten an Dortmunder, Berliner sowie anderen deutschen Universit\u00e4ten und Hochschulen im vergangenen Jahr hat die islamhassenden Demagogen motiviert, und so machen sie sich nun daran, die islamische Identit\u00e4t unserer S\u00f6hne und T\u00f6chter an den Schulen zu zersetzen. Als Muslime d\u00fcrfen wir diesen beispiellosen Angriff auf den Islam unserer Kinder nicht hinnehmen und m\u00fcssen uns mit allen zur Verf\u00fcgung stehenden M\u00f6glichkeiten dagegen wehren. Auf das Recht, in der Schule das Gebet zu verrichten, m\u00fcssen die Muslime bestehen, denn das Gebot Allahs (t) steht \u00fcber dem Verbot irgendeiner Schulleitung.<\/p>\n\n\n\n<section class=\"wp-block-kommy-quran-block\"><p class=\"quran-block-arabic\"><span>\ufd3f<\/span><span class=\"quran-block-arabic-content\">\u0641\u064e\u0644\u0652\u064a\u064e\u062d\u0652\u0630\u064e\u0631\u0650 \u0627\u0644\u064e\u0651\u0630\u0650\u064a\u0646\u064e \u064a\u064f\u062e\u064e\u0627\u0644\u0650\u0641\u064f\u0648\u0646\u064e \u0639\u064e\u0646\u0652 \u0623\u064e\u0645\u0652\u0631\u0650\u0647\u0650 \u0623\u064e\u0646\u0652 \u062a\u064f\u0635\u0650\u064a\u0628\u064e\u0647\u064f\u0645\u0652 \u0641\u0650\u062a\u0652\u0646\u064e\u0629\u064c \u0623\u064e\u0648\u0652 \u064a\u064f\u0635\u0650\u064a\u0628\u064e\u0647\u064f\u0645\u0652 \u0639\u064e\u0630\u064e\u0627\u0628\u064c \u0623\u064e\u0644\u0650\u064a\u0645\u064c<\/span><span>\ufd3e<\/span><\/p><p class=\"quran-block-trans-ref\"><span class=\"quran-block-translation\">So m\u00f6gen diejenigen, die Seinem Befehl zuwiderhandeln, sich vorsehen, dass sie nicht Drangsal befalle oder eine schmerzliche Strafe treffe.<\/span><span class=\"quran-block-reference\"><span>[<\/span><span class=\"quran-block-reference-content\">24:63<\/span><span>]<\/span><\/span><\/p><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am 1. 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