{"id":10167,"date":"2017-07-20T00:00:00","date_gmt":"2017-07-20T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10167"},"modified":"2017-07-20T00:00:00","modified_gmt":"2017-07-20T00:00:00","slug":"analyse-des-urteils-des-europaeischen-gerichtshofs-fuer-menschenrechte-zum-verschleierungsverbot-in-belgien","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10167","title":{"rendered":"Analyse des Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte  zum Verschleierungsverbot in Belgien"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><b>Analyse des Urteils des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte zum Verschleierungsverbot in Belgien<\/b><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Am Dienstag, dem 11.07.2017, best\u00e4tigte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des im Jahre 2011 in Belgien eingef\u00fchrten Verbots der Gesichtsverschleierung im \u00f6ffentlichen Raum. Das Gesetz versto\u00dfe laut den Ausf\u00fchrungen der Stra\u00dfburger Richter nicht gegen die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention (EMRK). Dieses -auch f\u00fcr den deutschsprachigen Raum- wegweisende Urteil war die Konsequenz einer Klage zweier in Belgien lebenden Musliminnen, die auf diese Weise das verh\u00e4ngte Verbot in letzter Instanz abwehren wollten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Klagef\u00fchrerinnen r\u00fcgten im Wesentlichen eine Verletzung ihrer Religionsfreiheit aus Art. 9, ihrer Privatsph\u00e4re aus Art. 8 und des Diskriminierungsverbots aus Art. 14 EMRK. Neben der sozialen Stigmatisierung und der daraus resultierenden Furcht vor \u00dcbergriffen argumentierten die Kl\u00e4gerinnen mit der massiven Einschr\u00e4nkung ihres Privat- und Soziallebens. Das EGMR lehnte die Beschwerden ab, indem es auf den Kompetenzrahmen des belgischen Gesetzgebers verwies. Dieser wisse besser, was f\u00fcr das gesellschaftliche Zusammenleben notwendig sei:<i>[\u2026] die [national]staatlichen Autorit\u00e4ten sind im Prinzip besser positioniert, um die lokalen Notwendigkeiten und Zusammenh\u00e4nge zu beurteilen, als ein internationaler Gerichtshof<\/i>. Mit anderen Worten stiehlt sich der Europ\u00e4ische Gerichtshof aus der Aff\u00e4re und stellt damit seine eigene Existenzberechtigung in Frage, die gem\u00e4\u00df den eigenen Leitlinien eben gerade darin besteht, als \u00fcbergeordnetes Organ die Einhaltung europ\u00e4ischer Rechtsprinzipien in den Mitgliedsstaaten sicherzustellen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im operativen Sinne ist der EGMR prinzipiell dazu angehalten, konkrete Streitf\u00e4lle einer juristischen Bestandsaufnahme zu unterziehen, um seiner Funktion tats\u00e4chlich Gestalt zu verleihen. Auf ideeller Ebene sieht der Gerichtshof seinen Auftrag in der \u201eBewahrung der Menschenrechte\u201c, im \u201eKampf gegen Diskriminierung und Rassismus\u201c sowie in der \u201eVerteidigung kultureller Diversit\u00e4t\u201c. Doch anstatt die genannten Ideale zu verteidigen und deren Einhaltung sicherzustellen, verweisen die Stra\u00dfburger Richter auf belgische Kommunikationsbed\u00fcrfnisse: <i>Dem Staat erschien der Schutz einer Bedingung f\u00fcr die Interaktion zwischen Individuen als essentiell, um das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft sicherzustellen. Die Frage, ob die Gesichtsverschleierung im \u00f6ffentlichen Raum Belgiens akzeptiert werden soll, war daher eine Entscheidung der [betroffenen] Gesellschaft.<\/i> Der Niqab wird so erneut als existenzielle Bedrohung dargestellt, der sich als \u201edunkler Schleier\u201c \u00fcber die Gesellschaft legt und dadurch die soziale Kommunikation der belgischen Staatsb\u00fcrger verstummen l\u00e4sst \u2013 also jener B\u00fcrger, die sich seit \u00fcber 200 Jahren nicht einmal auf eine gemeinsame Amtssprache einigen konnten und sich im Rahmen ihrer wallonischen bzw. fl\u00e4mischen Identit\u00e4t permanent anfeinden! Es handelt sich also um einen zerrissenen Staat, der unl\u00e4ngst an der Grundvoraussetzung der zwischenmenschlichen Interaktion \u2013 der Sprache \u2013 zu scheitern drohte. Vor diesem Hintergrund erscheint das h\u00f6chstrichterlich herbeiphantasierte Schreckgespenst des Niqab als schlechter Witz, der an Zynismus und Realit\u00e4tsverlust kaum zu \u00fcberbieten ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Neben dieser Irrationalit\u00e4t stellen auch ausgewiesene Rechtsexperten die argumentative Substanz des Urteils in Abrede. So kritisiert Prof. Dr. Felix Ekardt von der Universit\u00e4t Rostock: \u201eIn freiheitlichen Demokratien ist die Politik nur f\u00fcr Fragen der Gerechtigkeit zust\u00e4ndig. Was dagegen jeder unter einem guten Leben versteht, bleibt ihm selbst \u00fcberlassen, weil es die Freiheit anderer nicht tangiert. Gemessen daran hat der EGMR mit seinem Urteil eine \u00dcberschreitung der Handlungsbefugnisse des liberalen Staates hingenommen.\u201c<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Angesichts der Tatsache, dass neben Politik und Medien nun selbst die europ\u00e4ische Justiz den Raum der Vernunft und des Gewissens verlassen hat, ruft Hizb-ut-Tahrir die Verb\u00e4nde der im deutschsprachigen Raum lebenden Muslime zu einem radikalen Kurswechsel auf. Ein pr\u00fcfender Blick auf die vergangenen Jahre verdeutlicht die systemische Sackgasse in der wir uns derzeit befinden. Das von der Mehrheitsgesellschaft vorgegebene Handlungsmuster ist durch das Urteil des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte vollends ad absurdum gef\u00fchrt worden. Der immer st\u00e4rker werdende Hass gegen den Islam hat nicht nur das parteipolitische Zentrum nach rechts ger\u00fcckt, er hat sich ebenso der Urteilsf\u00e4higkeit der Justiz bem\u00e4chtigt und die hochgepriesene \u201eUnabh\u00e4ngigkeit der Gerichte\u201c in das Reich der Mythen verbannt. Die Dichotomie durch den parlamentarischen Weg einerseits und den juristischen andererseits, um so den eigenen Interessen Geltung zu verschaffen, hat sich als soziopolitischer Bumerang erwiesen, durch den unsere Widersacher an Schulen, Universit\u00e4ten, Arbeitspl\u00e4tzen und im \u00f6ffentlichen Raum Rechtssicherheit f\u00fcr ihre antiislamische Agenda erlangt haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hizb-ut-Tahrir ruft daher die muslimische Gemeinschaft dazu auf, zum Schutz der eigenen Identit\u00e4t und Integrit\u00e4t auf intellektueller und gesellschaftlicher Ebene einen au\u00dferparlamentarischen Widerstand zu organisieren! Die unterschiedlichen muslimischen Str\u00f6mungen hierzulande m\u00fcssen zusammenkommen, den gemeinsamen Nenner betonen und eine politische sowie kommunikative Strategie entwickeln, so dass der Mehrheitsgesellschaft ein starker Gespr\u00e4chspartner mit einheitlicher Stimme entgegentritt und die bestehende Asymmetrie des gegenw\u00e4rtigen Diskurses aufhebt. Nur durch die Schaffung von Gegen\u00f6ffentlichkeiten, landesweiten Kampagnen, Publikationen sowie durch medienwirksame Konferenzen und Demonstrationen k\u00f6nnen wir Muslime in dieser soziopolitischen Auseinandersetzung bestehen und unsere unver\u00e4u\u00dferlichen Werte verteidigen.<\/p>\n\n\n\n<section class=\"wp-block-kommy-quran-block\"><p class=\"quran-block-arabic\"><span>\ufd3f<\/span><span class=\"quran-block-arabic-content\">\u0648\u064e\u0644\u064e\u0627 \u062a\u064e\u062a\u064e\u0651\u0628\u0650\u0639\u0652 \u0623\u064e\u0647\u0652\u0648\u064e\u0627\u0621\u064e\u0647\u064f\u0645\u0652 \u0648\u064e\u0627\u062d\u0652\u0630\u064e\u0631\u0652\u0647\u064f\u0645\u0652 \u0623\u064e\u0646\u0652 \u064a\u064e\u0641\u0652\u062a\u0650\u0646\u064f\u0648\u0643\u064e \u0639\u064e\u0646\u0652 \u0628\u064e\u0639\u0652\u0636\u0650 \u0645\u064e\u0627 \u0623\u064e\u0646\u0652\u0632\u064e\u0644\u064e \u0627\u0644\u0644\u064e\u0651\u0647\u064f \u0625\u0650\u0644\u064e\u064a\u0652\u0643\u064e<\/span><span>\ufd3e<\/span><\/p><p class=\"quran-block-trans-ref\"><span class=\"quran-block-translation\">Und folge nicht ihren Neigungen, und sei vor ihnen auf der Hut, auf dass sie dich nicht bedr\u00e4ngen und von einem Teil dessen abbringen, was Allah zu dir herabgesandt hat.<\/span><span class=\"quran-block-reference\"><span>[<\/span><span class=\"quran-block-reference-content\">5:49<\/span><span>]<\/span><\/span><\/p><\/section>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">26. \u0160auw\u0101l 1438 n. H.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">20.07.2017 n. Chr.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Dienstag, dem 11.07.2017, best\u00e4tigte der Europ\u00e4ische Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des im Jahre 2011 in Belgien eingef\u00fchrten Verbots der Gesichtsverschleierung im \u00f6ffentlichen Raum. 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