{"id":10216,"date":"2017-12-15T00:00:00","date_gmt":"2017-12-14T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10216"},"modified":"2017-12-15T00:00:00","modified_gmt":"2017-12-14T23:00:00","slug":"per-rechtsweg-in-die-rechtlosigkeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10216","title":{"rendered":"Per Rechtsweg in die Rechtlosigkeit"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Februar dieses Jahres fand vor dem Berliner Landesarbeitsgericht eine Verhandlung statt, die mit einem \u00fcberraschenden Urteil endete. Eine muslimische Lehrerin hatte geklagt, nachdem die Bildungsverwaltung ihre Bewerbung auf eine Stelle als Grundschullehrerin mit dem Verweis auf ihr Kopftuch ablehnte. Die Richter hatten jedoch gro\u00dfe Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit dieser Ablehnung, lag hier aus ihrer Sicht doch ein Versto\u00df gegen das Anti-Diskriminierungsgesetz vor. Die Folge war, dass der Kl\u00e4gerin eine Entsch\u00e4digung in H\u00f6he von 8.680 Euro zugesprochen wurde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Und dies blieb kein Einzelfall, wie ein weiteres Urteil in Berlin k\u00fcrzlich zeigte, bei dem eine muslimische Kl\u00e4gerin ebenfalls eine finanzielle Entsch\u00e4digung erhielt. Denn auch ihre Bewerbung f\u00fcr einen Lehrerposten wurde aufgrund ihres Kopftuches abgewiesen. F\u00fcr viele Muslime waren diese Entscheidungen eine Art Genugtuung und Best\u00e4tigung daf\u00fcr, dass die Realisierung ihrer Interessen trotz der zunehmenden gesellschaftlichen Polarisierung \u00fcber die Gerichte nach wie vor am aussichtsreichsten sei. Inwieweit diese Einsch\u00e4tzung mit der tats\u00e4chlichen Rechtslage \u00fcbereinstimmt, soll anhand zweier Fallbeispiele im Folgenden genauer untersucht werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bereits fr\u00fch sah sich die muslimische Community in Deutschland mit der Frage konfrontiert, auf welche Weise sie ihre per Grundgesetz gew\u00e4hrten Rechte im Zweifelsfall durchsetzen k\u00f6nne. Dies betraf vor allem religi\u00f6se Aspekte, die auch im beruflichen Alltag eine Rolle spielen, wie das Kopftuch oder das Gebet am Arbeitsplatz. Der Weg \u00fcber die gerichtlichen Institutionen erschien dabei vielen als naheliegende L\u00f6sung. Schlie\u00dflich werden in Deutschland Rechtsstaatlichkeit und Rechtssicherheit nicht nur im Duden gro\u00dfgeschrieben, handelt es sich doch um verfassungsm\u00e4\u00dfig verankerte Prinzipien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entsprechend dieser Sichtweise und aus einer empfundenen Notwendigkeit heraus war es nicht \u00fcberraschend, dass innerhalb der heranwachsenden Generation der Muslime viele derjenigen, die einen akademischen Weg einschlugen, eine juristische Ausbildung absolvierten. Die Hoffnung bestand mitunter darin, den Muslimen rechtlichen Beistand aus den eigenen Reihen zur Verf\u00fcgung zu stellen, da ihre Anliegen vor Gericht aufgrund der gemeinsamen kulturellen Basis besser vertreten werden k\u00f6nnten. Doch ungeachtet dieser durchaus nachvollziehbaren \u00dcberlegung, sollte die Community gerade angesichts der soziopolitischen Entwicklungen der vergangenen Jahre einen kritischen Blick auf die bisherige Gerichtspraxis werfen. Denn trotz der vielgepriesenen Rechtsstaatlichkeit in diesem Land entpuppte sich gerade der Rechtsweg f\u00fcr die Muslime in den meisten F\u00e4llen paradoxerweise als T\u00fcr\u00f6ffner in die Rechtslosigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beispielhaft hierf\u00fcr kann das im Jahr 2011 ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts herangezogen werden, das die Klage des damaligen Gymnasiasten Yunus M. abgewiesen hatte. Hintergrund war ein mehrj\u00e4hriger Streit, der sich um die Frage drehte, ob ein \u201e\u00f6ffentliches\u201c Gebet in einer Schule von der Religionsfreiheit gedeckt sei. Nachdem das Berliner Verwaltungsgericht im September 2009 Yunus M. zun\u00e4chst das Recht einr\u00e4umte, sein Gebet in der Schule verrichten zu d\u00fcrfen, legte die Berliner Senatsverwaltung Berufung ein und gewann das Verfahren schlie\u00dflich in dritter Instanz. Die Richter begr\u00fcndeten ihr Urteil damit, dass die Sch\u00fcler auf dem Diesterweg-Gymnasium in Berlin-Wedding den f\u00fcnf Weltreligionen angeh\u00f6rten. Das \u201edemonstrative\u201c Gebet h\u00e4tte daher zu Konflikten und zum notgedrungenen Einschreiten der Schulleitung gef\u00fchrt. Zudem w\u00fcrde es sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung handeln. Die Schulen m\u00fcssten in Zukunft selbst einsch\u00e4tzen, ob das Gebet den Schulfrieden soweit st\u00f6rt, dass eine Einschr\u00e4nkung der Religionsfreiheit vertretbar w\u00fcrde.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nicht anders erging es 2013 einer marokkanisch-st\u00e4mmigen Gymnasiastin aus Frankfurt am Main im sogenannten \u201eBurkini-Urteil\u201c. Das Bundesverwaltungsgericht erkl\u00e4rte darin, dass es Musliminnen zumutbar sei, trotz ihres Glaubens am gemeinsamen Schwimmunterricht teilzunehmen. Um den islamischen Bekleidungsvorschriften gerecht zu werden, k\u00f6nnten die M\u00e4dchen einen Ganzk\u00f6rperbadeanzug in Form eines Burkinis tragen, so die Richter. Damit scheiterte die Sch\u00fclerin mit ihrer Klage, nachdem ihre Eltern bei der betreffenden Schule eine Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht beantragten. Die Schule lehnte die Befreiung ab und der Streitfall gelangte zum hessischen Verwaltungsgerichtshof, der in dieser Angelegenheit der Schule Recht gab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf diese und \u00e4hnliche Weise gestalteten sich in j\u00fcngster Zeit zahlreiche Verfahren, in denen Muslime versucht hatten, vor allem ihre religi\u00f6sen Interessen vor Gericht durchzusetzen. Dass diese Verfahren in der Regel nicht zu Gunsten der Muslime ausgehen, l\u00e4sst sich in erster Linie auf ein strukturelles Problem innerhalb der hiesigen Rechtspraxis zur\u00fcckf\u00fchren. Denn bei genauerer Betrachtung wird deutlich, dass es sich bei den beispielhaft angef\u00fchrten F\u00e4llen um Grundsatzentscheidungen handelt. Dies bedeutet, dass derartige Urteile einen richtungsweisenden Charakter besitzen und f\u00fcr die untergeordneten Gerichte zumindest als Orientierung f\u00fcr \u00e4hnlich gelagerte F\u00e4lle fungieren. Zwar wird an dieser Stelle stets der Einwand erhoben, dass es im deutschen Rechtsraum so etwas wie einen \u201ePr\u00e4zedenzfall\u201c nicht geben w\u00fcrde. Es sei somit nicht m\u00f6glich, sich bei der Rechtsfindung lediglich auf die fr\u00fchere Rechtsprechung bei vergleichbaren F\u00e4llen zu st\u00fctzen. Entscheidungen m\u00fcssten nach wie vor im Einklang der geltenden Gesetze getroffen werden. Ausnahmen bilden in diesem Zusammenhang lediglich Urteile des Bundesverfassungsgerichts, die eine Bindungswirkung entfalten und von den Gerichten k\u00fcnftig beachtet werden m\u00fcssen. Eine Grundsatzentscheidung hingegen liege nur dann vor, wenn Rechtsfragen erstmals gekl\u00e4rt werden und ein oberes Gericht dabei Grunds\u00e4tzliches zur Auslegung einer Rechtsnorm festlegt. Und selbst in solch einem Fall k\u00f6nnten deutsche Gerichte von Entscheidungen anderer Gerichte, sogar der obersten Bundesgerichte, abweichen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entgegen dieser theoretischen Abgrenzung sieht die Rechtspraxis dennoch anders aus. So gewinnen dem renommierten Rechtswissenschaftler Reinhold Zippelius zufolge <em>\u201e[\u2026] einmal gew\u00e4hlte Auslegungen und L\u00fcckenausf\u00fcllungen, wenn die Gerichte sich erst einmal f\u00fcr sie entschieden haben, eine gewisse Verbindlichkeit. Das folgt aus den Prinzipien der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit. Denn diese gebieten es der Staatsgewalt, einer einmal gew\u00e4hlten, und umso mehr einer gefestigten Rechtsauffassung treu zu bleiben, wenn nicht vorrangige Gr\u00fcnde daf\u00fcr sprechen, den eingeschlagenen Weg wieder zu verlassen\u201c.<\/em> Dieser Umstand l\u00e4sst sich vor allem an der Kopftuch-Problematik illustrieren. Zum einen handelt es sich bei der Frage inwiefern im \u00f6ffentlichen Dienst mit Blick auf das omin\u00f6se Neutralit\u00e4tsgebot eine Frau mit Kopftuch arbeiten darf, um eine neue Rechtsfrage. Andererseits wurde das Grundrecht auf Religionsfreiheit bezogen auf diesen Sachverhalt von den Gerichten neu ausgelegt. Und auf diese Auslegung, selbst wenn sie keine unmittelbare Bindungswirkung entfalten w\u00fcrde, k\u00f6nnen Richter, Beh\u00f6rden und Schulen zur\u00fcckgreifen \u2013 und dies ist in der Praxis auch so geschehen. In gleicher Weise war die Entscheidung im Fall des Sch\u00fclers Yunus M. f\u00fcr andere Schulen richtungsweisend. Nicht das Urteil ist hier entscheidend, sondern vielmehr die Auslegung der Religionsfreiheit unter dem Gesichtspunkt der staatlichen Neutralit\u00e4t. Das Urteil selbst mag somit als eine Einzelfallentscheidung gewertet werden. Die Auslegung jedoch, wonach bei St\u00f6rung des Schulfriedens die Religionsfreiheit der Sch\u00fcler eingeschr\u00e4nkt werden kann, werden sich die Schulen \u2013 davon ist stark auszugehen \u2013 zu eigen machen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor diesem Hintergrund m\u00fcssen die Gefahren erkannt werden, die sich durch den Rechtsweg f\u00fcr das islamische Leben in Deutschland ergeben k\u00f6nnen. Denn unter den derzeitigen juristischen sowie gesellschaftspolitischen Voraussetzungen wird es \u00e4u\u00dferst schwierig werden, ein religi\u00f6ses Anliegen per Rechtsweg erfolgreich durchzusetzen. Zwar besteht die M\u00f6glichkeit, dass in einer untergeordneten Instanz ein Urteil zu Gunsten der Muslime gef\u00e4llt wird. Nur wird sich die Gegenpartei erfahrungsgem\u00e4\u00df nicht mit dieser Entscheidung zufriedengeben und den Weg der Revision einschlagen, bis das Verfahren in letzter Instanz verloren ist. Und die daraus folgenden Grundsatzentscheidungen werden sich nachteilig auf die Community auswirken. Denn fortan haben Beh\u00f6rden, Schulen und mittlerweile sogar Unternehmen eine juristische Handhabe, um das Kopftuch oder das Gebet verbieten sowie die Teilnahme muslimischer Sch\u00fcler am gemeinsamen Schwimmunterricht erzwingen zu k\u00f6nnen. Allerdings endet diese Problematik keineswegs bei den Gerichten. So wird die st\u00e4ndige Rechtsprechung ebenso auf den aktuellen Diskurs \u00fcbertragen. Dies erm\u00f6glicht den politischen Akteuren in der \u00f6ffentlichen Debatte auf die aktuelle Rechtslage hinzuweisen, wenn es zum Beispiel um die Frage nach der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit des Kopftuchs an deutschen Schulen geht. Auf diese Weise wird der Argumentationsspielraum f\u00fcr die Muslime stark eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">An dieser Stelle ist es von zentraler Wichtigkeit, auf die negativen Entwicklungen nicht nur im soziopolitischen sondern auch im rechtlichen Bereich aufmerksam zu machen, die Verflechtungen zu erkennen und ein grunds\u00e4tzliches Umdenken innerhalb der Community zu bewirken. Vor allem darf nicht der Trugschluss aufkommen, dass sich die genannten Urteile lediglich auf den Einzelfall beziehen und eine allgemeine Abkehr vom Rechtsweg daher zu undifferenziert und voreilig sei. Denn in den Entscheidungen der Gerichte ist ein deutliches und immer wiederkehrendes Muster zu erkennen: Hat sich eine bestimmte Gesetzesauslegung einmal etabliert, so werden die Gerichte die daraus resultierende Rechtsauffassung in aller Regel befolgen, insbesondere wenn sie mit dem vorherrschenden politischen Diskurs korrespondiert. Ein Urteil wird sich unter derartigen Umst\u00e4nden zwangsl\u00e4ufig auf das religi\u00f6se Leben der Muslime in ihrer Gesamtheit auswirken, und nicht nur auf die einzelne Person, die vor Gericht gezogen ist. Auch die j\u00fcngst gewonnenen Entsch\u00e4digungsklagen m\u00f6gen f\u00fcr die betroffenen Kl\u00e4gerinnen eine materielle Kompensation gewesen sein. Am Kern der Gesamtproblematik hat sich indes nichts ge\u00e4ndert. Die gegenw\u00e4rtige Rechtslage wird den muslimischen Frauen, die der islamischen Kleidungsvorschrift entsprechen wollen, auch in Zukunft den Zutritt zum Arbeitsmarkt de facto versperren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Februar dieses Jahres fand vor dem Berliner Landesarbeitsgericht eine Verhandlung statt, die mit einem \u00fcberraschenden Urteil endete. 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