{"id":10237,"date":"2018-03-07T00:00:00","date_gmt":"2018-03-06T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10237"},"modified":"2018-03-07T00:00:00","modified_gmt":"2018-03-06T23:00:00","slug":"meinungsbildung-statt-rechtsweg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10237","title":{"rendered":"Meinungsbildung statt Rechtsweg"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Passend zum Beginn des Wintersemesters 2017 ereignete sich an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg ein Eklat, der das \u201eweltoffene\u201c Image der Uni anzukratzen drohte. Eine 19-j\u00e4hrige muslimische Studentin wurde w\u00e4hrend einer Vorlesung von ihrer Professorin aufgefordert, ihr Kopftuch abzulegen. Begr\u00fcndet wurde dies damit, dass die verfassungsm\u00e4\u00dfig verankerte Trennung von Religion und Staat auch an den Universit\u00e4ten gelte und Studenten sich diesem Diktat genauso f\u00fcgen m\u00fcssten wie die universit\u00e4re Institution selbst.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nachdem dieses Ereignis in den Medien Wellen schlug, machte die Hochschulleitung der \u00d6ffentlichkeit verst\u00e4ndlich, dass sie das Verhalten der Professorin nicht toleriere und wies in einer Erkl\u00e4rung auf das \u201eselbstverst\u00e4ndliche Prinzip\u201c der Religionsfreiheit an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg hin. Auch die Professorin bedauere den Vorfall und f\u00fchle sich missverstanden. Schlie\u00dflich pflege sie in ihren Vorlesungen stets all ihre Zuh\u00f6rer um die Abnahme der Kopfbedeckungen zu bitten. Dahinter verberge sich keineswegs eine Aversion gegen den Islam oder einer anderen weltanschaulichen \u00dcberzeugung, sondern lediglich eine Geste des Respekts gegen\u00fcber dem Vortragenden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nun l\u00e4sst sich dieser Fall gemessen an seiner Tragweite unterschiedlich gewichten, nicht zuletzt vor dem Hintergrund wachsender Ressentiments gegen\u00fcber praktizierenden Muslimen. F\u00fcr sich genommen k\u00f6nnte man sogar von einem Einzelfall sprechen, der sich nicht daf\u00fcr eigne, das gesellschaftliche Meinungsbild in eine bestimmte Richtung deuten zu wollen. Immerhin h\u00e4tten sich die Hochschulleitung sowie etliche Kommilitonen deutlich gegen das Verhalten der Professorin ausgesprochen. Ein Einzelfall ist dieser Vorgang deswegen noch lange nicht, handelt es sich hierbei doch um ein immer wiederkehrendes Muster. Denn in j\u00fcngster Zeit mehren sich Meldungen dieser Art, in der sich die nach au\u00dfen hin erkennbare Religiosit\u00e4t der Muslime in vielen Alltagssituationen zu einer wahren Feuertaufe f\u00fcr das \u201etolerante Miteinander\u201c entpuppt. Selbst vor deutschen Gerichten scheinen sich derartige Szenen zugetragen zu haben. So erschien unl\u00e4ngst in Brandenburg vor dem Amtsgericht Luckenwalde eine aus Syrien gefl\u00fcchtete Frau, die sich von ihrem Ehemann scheiden lassen wollte. Der zust\u00e4ndige Familienrichter untersagte der Syrerin allerdings, ihr Kopftuch w\u00e4hrend der Verhandlung zu tragen und verweigerte auf diese Weise den Verhandlungsauftakt. Zwar zeigten den Medien zufolge Juristenverb\u00e4nde und auch das Justizministerium Potsdam gro\u00dfe Emp\u00f6rung \u00fcber das vom Richter angeordnete \u201eKopftuchverbot\u201c. In ihrer Gesamtheit betrachtet, spiegeln jedoch Vorf\u00e4lle wie dieser nicht nur eine unverkennbare soziopolitische Entwicklung in Deutschland wider. Sie zeigen in gleicher Weise auf, wie das politische Klima in diesem Land insbesondere die vermeintliche Neutralit\u00e4t des Richterstandes regelrecht hinweggefegt zu haben scheint. Und dieser Umstand ist mitunter ein wesentlicher Grund daf\u00fcr, warum einerseits Urteile in Bezug auf das Kopftuch oder den koedukativen Schwimmunterricht in der Regel zu Ungunsten der Muslime ausfallen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zudem ist es auch eine Antwort auf die Frage, weshalb die muslimische Community f\u00fcr die Wahrung ihrer grundlegenden Interessen \u00fcberhaupt vor Gericht ziehen muss und welchen Eindruck diese Verhandlungen \u2013 unabh\u00e4ngig von ihrem Ausgang \u2013 in der Mehrheitsgesellschaft hinterlassen. Denn die in Deutschland seit nunmehr einem Jahrzehnt tendenzi\u00f6s gef\u00fchrte Debatte \u00fcber den Islam erzeugt inzwischen dezidiert negative Assoziationen in den K\u00f6pfen der Menschen und so birgt das religi\u00f6se Leben der Muslime hierzulande ein erhebliches Konfliktpotenzial. Und dabei geht es keineswegs um strafrechtlich relevante Handlungen, sondern um grundlegende Aspekte des Islam wie zum Beispiel das Pflichtgebet an einer Universit\u00e4t oder das Tragen des Kopftuchs w\u00e4hrend der Arbeit. Die gesellschaftliche Bedeutung derartiger zivilrechtlicher bzw. verwaltungsrechtlicher Verfahren wird besonders dadurch sichtbar, dass sie Teil der aktuellen Debatte sind, kontrovers diskutiert und letztlich sogar zum Leitfaden f\u00fcr den Umgang mit den Muslimen werden. M\u00f6chte beispielsweise ein muslimischer Sch\u00fcler w\u00e4hrend der Pause sein Gebet verrichten und stellt sich die Schulleitung dem vehement entgegen, so erh\u00e4lt dieser Fall neben seiner rechtlichen ebenso eine gesellschaftspolitische Dimension. Denn es bleibt nicht nur bei der Frage, ob ein m\u00f6gliches Gebetsverbot einen Eingriff in die Religionsfreiheit des Sch\u00fclers darstellt. Vielmehr werden solche F\u00e4lle kontextualisiert und in die weitgehend konfliktorientiert gef\u00fchrte Wertediskussion eingebettet, die derzeit im Rahmen der Integrationspolitik stattfindet. Somit dienen Gerichtsverfahren dieser Art immer auch als Barometer f\u00fcr die Bekenntnisbereitschaft der Muslime zur hiesigen Werteordnung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dass dies nicht immer so war, zeigt ein Urteil aus dem Jahre 1993. Geklagt hatte eine t\u00fcrkischst\u00e4mmige Gymnasiastin, die eine Befreiung vom koedukativen Sportunterricht beantragte, nachdem sie im Vorfeld bereits eine Freistellung vom gemeinsamen Schwimmunterricht erwirkte. Das Verwaltungs- wie auch das Berufungsgericht wiesen ihre Klage damals schon mit der Begr\u00fcndung ab, dass eine Befreiung im Widerspruch zum staatlichen Bildungsauftrag st\u00fcnde. Die Sch\u00fclerin konnte sich in letzter Instanz dennoch durchsetzen und gewann schlie\u00dflich das Verfahren. Bemerkenswert ist hierbei aus heutiger Sicht nicht nur die Entscheidung der Richter, sondern die Tatsache, dass das Urteil weder eine Wertedebatte ausl\u00f6ste noch besa\u00df diese Fragestellung jene gesellschaftspolitische Sprengkraft wie dies aktuell der Fall ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um einen derartigen Zustand wiederherstellen zu k\u00f6nnen, in dem die muslimische Community ihre per Grundgesetz gew\u00e4hrten Rechte problemlos einfordern kann, muss sich zun\u00e4chst die Erkenntnis durchsetzen, dass das aktuelle Meinungsbild \u00fcber den Islam einen signifikanten Einfluss auf s\u00e4mtlichen Ebenen aus\u00fcbt. Nicht nur im politischen Bereich oder in den sozialen Netzwerken findet sich besagtes Meinungsbild wieder, sondern in gleicher Weise bei den Herrschaften unter der Richterrobe. Es ist demzufolge zwingend erforderlich diesen kausalen Zusammenhang zu begreifen und bei der Entwicklung alternativer L\u00f6sungsans\u00e4tze an dieser Stelle anzukn\u00fcpfen. Denn die religi\u00f6se Praxis der Muslime wird erst <em>aufgrund<\/em> der derzeitigen negativen Atmosph\u00e4re gegen\u00fcber dem Islam von Schulleitungen, Universit\u00e4ten und Arbeitgebern als Problem identifiziert. Die daraus <em>resultierenden<\/em> Diskriminierungsma\u00dfnahmen f\u00fchren schlie\u00dflich dazu, dass der Weg \u00fcber die Gerichte f\u00fcr viele Muslime als einzige Option erscheint, um die Wahrung ihrer Grundrechte einzufordern. Ein Verfahren unter solchen Voraussetzungen dann zu gewinnen ist jedoch eher unwahrscheinlich. Die zahlreichen verlorenen Gerichtsverfahren aus den vergangenen Jahren sollten den Muslimen diese Tatsache deutlich vor Augen gef\u00fchrt haben.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Dass entgegen vieler Einw\u00e4nde sehr wohl Handlungsalternativen zum Rechtsweg bestehen und die Muslime in Deutschland auch das Potenzial besitzen, die daf\u00fcr notwendige gedankliche Kehrtwende einzuschlagen, l\u00e4sst sich am folgenden Beispiel veranschaulichen. Vertreter der t\u00fcrkischen Community wiesen vor dem Hintergrund des angespannten Verh\u00e4ltnisses zwischen Deutschland und der T\u00fcrkei immer wieder auf den \u201elaschen\u201c Umgang der Sicherheitsbeh\u00f6rden gegen\u00fcber Sympathisanten und Ersatzorganisationen der verbotenen PKK hin. Kritisiert wurde dabei vor allen Dingen, dass die PKK in Deutschland zwar als Terrororganisation eingestuft ist, ihre diversen Ableger deutschlandweit dennoch Propaganda betreiben und bei Kundgebungen mit \u00d6calan-Portr\u00e4ts skandieren w\u00fcrden. Die Reaktion seitens der Bundesregierung auf diese Vorw\u00fcrfe bestand im M\u00e4rz des vergangenen Jahres in einer Verf\u00fcgung des Innenministers, die s\u00e4mtliche Fahnen und Symbole, die mit der PKK in Verbindung gebracht werden k\u00f6nnten, fortan verbietet. Es war folglich nicht der Gang zum Gericht, der die politisch Verantwortlichen in diesem Land unter Druck setzte, eine derartige Entscheidung zu treffen. Dies obwohl das Tragen von Symbolen der kurdischen Arbeiterpartei in der \u00d6ffentlichkeit bereits mit dem PKK-Verbot 1993 untersagt wurde. Es g\u00e4be juristisch betrachtet also stichhaltige Argumente, die vor Gericht h\u00e4tten vorgebracht werden k\u00f6nnen. Dennoch wurde in diesem Fall die Kritik \u00f6ffentlichkeitswirksam auf politischer Ebene ge\u00fcbt und ein entsprechendes Ergebnis erzielt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Analog hierzu k\u00f6nnten Muslime ihre religi\u00f6sen Interessen vortragen und so auf die Entscheidungsprozesse wesentlicher Akteure Einfluss nehmen. Voraussetzung hierf\u00fcr ist jedoch, dass die islamische Community \u2013 trotz ihrer Meinungsdifferenzen \u2013 ihre Reihen schlie\u00dft und auf Grundlage einer klar formulierten und unverhandelbaren Agenda ihre Standpunkte selbstbewusst in die \u00d6ffentlichkeit tr\u00e4gt. Wenn diese Standpunkte beispielsweise in den Freitagspredigten einheitlich kommuniziert und die Moscheeverb\u00e4nde dar\u00fcber hinaus \u00f6ffentlichkeitswirksame Kampagnen organisieren w\u00fcrden; wenn diese Inhalte zudem auf verschiedenen Kan\u00e4len im Internet platziert w\u00fcrden \u2013 die Muslime also mit einer <em>gemeinsamen<\/em> Stimme spr\u00e4chen, h\u00e4tte eine renommierte Universit\u00e4t wie die TU Berlin mit ziemlicher Sicherheit mehr Skrupel gehabt, den dortigen Gebetsraum zu schlie\u00dfen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf diese Weise lassen sich ebenso die erforderlichen Weichen stellen, um das derzeitige Meinungsbild zu Gunsten der Muslime zu \u00e4ndern. Denn solange eine Professorin oder ein Richter das Kopftuch als Funken wahrnimmt, der das gesamte Abendland in Brand zu setzen droht, hilft es nicht sonderlich, lediglich auf das geltende Recht aufmerksam zu machen. \u00c4ndert sich jedoch innerhalb der Mehrheitsgesellschaft die Wahrnehmung \u00fcber den Islam, so ist langfristig davon auszugehen, dass die Richter sich bei ihrer Urteilsfindung nicht nur auf geltendes Recht besinnen. Vielmehr k\u00f6nnte dadurch erreicht werden, dass die Muslime f\u00fcr die Wahrung ihrer Interessen gar nicht erst den Rechtsweg einschlagen m\u00fcssen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Passend zum Beginn des Wintersemesters 2017 ereignete sich an der Universit\u00e4t W\u00fcrzburg ein Eklat, der das \u201eweltoffene\u201c Image der Uni anzukratzen drohte. 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