{"id":10429,"date":"2019-11-01T00:00:00","date_gmt":"2019-10-31T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10429"},"modified":"2019-11-01T00:00:00","modified_gmt":"2019-10-31T23:00:00","slug":"das-gutachten-zu-einem-kopftuchverbot-fuer-unter-14-jaehrige-muslimische-schuelerinnen-teil-2","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10429","title":{"rendered":"Das Gutachten zu einem Kopftuchverbot f\u00fcr unter 14-j\u00e4hrige muslimische Sch\u00fclerinnen &#8211; Teil 2"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ein Kopftuchverbot f\u00fcr M\u00e4dchen unter 14 Jahren ist nicht nur ein Eingriff in die Religionsfreiheit, sondern auch ein massiver Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern, das in Artikel 6 Absatz 1 und 2 GG verankert ist: \u201e(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das nat\u00fcrliche Recht der Eltern und die zuv\u00f6rderst ihnen obliegende Pflicht. \u00dcber ihre Bet\u00e4tigung wacht die staatliche Gemeinschaft.\u201c Und Paragraph 1 KErzG h\u00e4lt fest: \u201e\u00dcber die religi\u00f6se Erziehung eines Kindes bestimmt die freie Einigung der Eltern, soweit ihnen das Recht und die Pflicht zusteht, f\u00fcr die Person des Kindes zu sorgen.\u201c Das bedeutet, dass Eltern ihre Kinder nach ihrer religi\u00f6sen und weltanschaulichen Ansicht erziehen k\u00f6nnen. Wenn Nettesheim abstreitet, dass Kinder im Bewusstsein autonomer Selbstbestimmung die Religionsfreiheit wahrnehmen und danach handeln k\u00f6nnen, sind da immer noch die Eltern, denen der Gesetzgeber einr\u00e4umt, ihre Kinder bis zum Erreichen der Religionsm\u00fcndigkeit zu vertreten. Nettesheim gesteht ein, dass es sich bei dem Kopftuchverbot f\u00fcr muslimische Sch\u00fclerinnen um einen Eingriff in das Elternrecht handelt. Es ist, genau genommen, eine Verletzung des Grundrechts der Eltern in Bezug auf Artikel 6 GG und Artikel 4 GG. Nettesheim bezeichnet es aber verharmlosend als \u201everh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfige Beschr\u00e4nkung\u201c. Begr\u00fcndet wird dieser Eingriff damit, dass Eltern ohnehin Beschr\u00e4nkungen unterworfen seien, was den Raum Schule angeht. Auch die Schulpflicht sei gegen den Willen der Eltern durchsetzbar. Eltern k\u00f6nnten ihre Kinder auch nicht in die Klasse begleiten, um sie \u201evor dem staatlichen Erziehungsanspruch\u201c abzuschirmen. Deshalb sei es rechtens, dass \u201edas staatliche Schulrecht elterlichen Bem\u00fchungen um (religi\u00f6se) Pr\u00e4gung des Kindes Grenzen setzt\u201c. Das Elternrecht m\u00fcsse im Interesse des Kindes ausge\u00fcbt werden. Man m\u00fcsse abw\u00e4gen, \u201einwieweit der elterliche Anspruch dem Wohle des Kindes dient\u201c. Hierin schwingt die Unterstellung mit, dass die Erziehung eines Kindes im islamischen Glauben nicht im Interesse des Kindes und zu dessen Wohl erfolge. Was aber schwerer wiegt, ist der Anspruch, dass das Elternrecht sozusagen vor den Toren der Schule endet. Die Argumentation des Gutachtens in Bezug auf das Elternrecht erm\u00f6glicht im Prinzip, Eltern jegliches Mitspracherecht zu entziehen, wenn es um den Raum Schule geht. Mit einer solchen Argumentation k\u00f6nnte der Staat nicht nur versuchen, ein Kopftuchverbot zu rechtfertigen, sondern s\u00e4mtliche Ma\u00dfnahmen, mit denen Eltern nicht einverstanden sind. Nettesheim f\u00fcrchtet zudem keinen Gewissenskonflikt bei den betroffenen muslimischen Sch\u00fclerinnen, wenn sie gezwungen werden, entgegen ihrer islamischen Erziehung das Kopftuch abzulegen. Vielmehr sieht er darin eine lehrreiche Lektion f\u00fcr die muslimischen Sch\u00fclerinnen: \u201eDas Verbot w\u00fcrde das betroffene Kind auch nicht dazu zwingen, sich zwischen Eltern und Schule zu entscheiden. Es w\u00fcrde lediglich verdeutlichen, dass im staatlichen Gemeinwesen dem elterlichen Erziehungsrecht Grenzen gezogen sind. Das mag f\u00fcr die Herausbildung von Autonomie keine schlechte Erkenntnis sein.\u201c Eine solche Erkenntnis traut Nettesheim muslimischen Sch\u00fclerinnen zu, dass sie aber vor dem Hintergrund ihres Glaubens f\u00e4hig sind zu entscheiden, ob sie ein Kopftuch tragen m\u00f6chten oder nicht, schlie\u00dft er aus.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besonders sticht das Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsprinzip ins Auge, das immer wieder Anwendung findet. Die Beschneidung von Grundrechten durch ein Kopftuchverbot an Schulen wird damit begr\u00fcndet, dass der Eingriff verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sei, ob es nun der Eingriff in die Religionsfreiheit, das Pers\u00f6nlichkeitsrecht oder aber das Elternrecht ist. Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig sei es in Bezug auf die Erziehung zur Freiheit. Das Gutachten vermittelt den Eindruck, dass die Erziehung zur Freiheit \u00fcber dem Grundgesetz steht und jegliche Ma\u00dfnahme rechtfertigen kann, die man gegen muslimische Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler ergreift. Damit k\u00f6nnte der Staat im Grunde jede Handlung muslimischer Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler verbieten, die religi\u00f6s motiviert ist, weil es dann immer hei\u00dfen k\u00f6nnte, diese oder jene Handlung gef\u00e4hrde die Erziehung zur Freiheit. Jede Ma\u00dfnahme gegen Muslime k\u00f6nnte dann mit dem Argument, es sei verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig in Bezug auf die Erziehung zur Freiheit, begr\u00fcndet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Gutachten sieht zudem einen positiven Effekt im Kopftuchverbot an Schulen, n\u00e4mlich den der Vermeidung von Mobbing und Diskriminierung. Vertreter dieser Vorstellung bringen zum Ausdruck, dass die Schuld von Mobbing und Diskriminierung bei den Opfern selbst zu suchen ist. Das Problem der Diskriminierung muslimischer Sch\u00fclerinnen mit Kopftuch l\u00f6st man einfach dadurch, dass man sie zwingt, das Kopftuch abzulegen, so dass andere keinen Grund mehr haben, sie zu diskriminieren. Man \u00e4ndert nicht die intolerante Einstellung derjenigen, die diskriminieren und mobben, sondern erwartet, dass diejenigen, die die Zielscheibe von Mobbing und Diskriminierung sind, von der Bildfl\u00e4che verschwinden. Wo keine muslimischen Sch\u00fclerinnen mit Kopftuch mehr an Schulen sind, k\u00f6nnen auch keine diskriminiert und gemobbt werden. So einfach ist die Rechnung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr uns Muslime spielt es am Ende keine Rolle, mit welchen Argumenten und mit welchen Mitteln das Tragen des Kopftuchs an Schulen verboten werden soll. Zentral ist die Intention, die hinter einem Kopftuchverbot steckt. Es geht darum, den erzieherischen Einfluss muslimischer Eltern einzuschr\u00e4nken und eine islamische Pr\u00e4gung muslimischer Kinder zu verhindern. Der Islam soll so wenig wie m\u00f6glich Teil ihrer Pers\u00f6nlichkeit werden. Daher ist es f\u00fcr uns Muslime wichtig, die Schritte zu verfolgen, die unternommen werden, um die Praktizierung des Islam zu verhindern. Das Kopftuch ist f\u00fcr Nichtmuslime ein \u00e4u\u00dferlich sichtbares Zeichen f\u00fcr die Praktizierung des Islam, den man schon lange zu verw\u00e4ssern versucht, etwa durch das Konzept eines Euroislam, das der Politikwissenschaftler Bassam Tibi vor Jahren eingef\u00fchrt hatte. Das Scheitern dieses Konzepts bezeichnete er als Sieg des Kopftuchislam gegen\u00fcber dem Euroislam. Ber\u00fccksichtigt man dies, wird deutlich, dass es im Ganzen nicht blo\u00df um ein Kopftuchverbot f\u00fcr muslimische Sch\u00fclerinnen unter 14 Jahren geht. Es ist ein Ansatz, um die Ausbildung einer islamischen Identit\u00e4t von Grund auf zu verhindern. Die Erkenntnis, dass der Islam und die islamische Identit\u00e4t trotz aller \u00e4u\u00dferen nichtislamischen Einfl\u00fcsse erhalten geblieben ist, verleitet die Mehrheitsgesellschaft dazu, Zwang auf die Muslime auszu\u00fcben, selbst wenn sie hierf\u00fcr ihre selbst formulierten Grundrechte opfert.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Kopftuchverbot f\u00fcr M\u00e4dchen unter 14 Jahren ist nicht nur ein Eingriff in die Religionsfreiheit, sondern auch ein massiver Eingriff in das Erziehungsrecht der Eltern, das in Artikel 6 Absatz 1 und 2 GG verankert ist.<\/p>\n","protected":false},"author":92,"featured_media":2643,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[2],"tags":[1548,2228,2333],"class_list":["post-10429","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-allgemein","tag-kopftuchverbot","tag-religionsfreiheit","tag-schuelerinnen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10429","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/92"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=10429"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10429\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2643"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=10429"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=10429"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=10429"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}