{"id":10437,"date":"2019-12-05T00:00:00","date_gmt":"2019-12-04T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10437"},"modified":"2019-12-05T00:00:00","modified_gmt":"2019-12-04T23:00:00","slug":"kenntlichmachung-als-erster-schritt-zur-verstaendigung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10437","title":{"rendered":"Kenntlichmachung als erster Schritt zur Verst\u00e4ndigung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der drei\u00dfigj\u00e4hrige Krieg markierte aus europ\u00e4ischer Sicht in punkto gesellschaftlichen Zusammenlebens einen bedeutsamen Wendepunkt. Denn um das jahrzehntelange Blutvergie\u00dfen zwischen den unterschiedlichen christlichen Konfessionen zu beenden und eine friedliche Koexistenz zu erm\u00f6glichen, musste im Zuge des Westf\u00e4lischen Friedens 1648 die Kl\u00e4rung der religi\u00f6sen Wahrheitsfrage unter den verhandelnden Parteien in den Hintergrund ger\u00fcckt werden. Eine pragmatische L\u00f6sung war notwendig und sollte sich am Ende eines noch langanhaltenden und mitunter blutigen Prozesses in dem Konzept der religi\u00f6s-weltanschaulichen Neutralit\u00e4t manifestieren. Der Staat d\u00fcrfe sich weder mit einer bestimmten Religion oder Weltanschauung identifizieren, noch als Legitimationsbasis heranziehen. Nur auf diese Weise sei es m\u00f6glich, den Schutz religi\u00f6ser wie auch ethnischer Minderheiten zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gegenw\u00e4rtig wird dieser im Grunde regional- und kulturspezifische L\u00f6sungsansatz als eine nichthinterfragbare und alternativlose Staatsauffassung begriffen, die zudem weltweit exportiert wird. Auch nach knapp 400 Jahren steht f\u00fcr den Westen zweifellos fest, dass die S\u00e4kularisierung und damit einhergehend das Konzept staatlicher Neutralit\u00e4t einzig und allein in der Lage w\u00e4ren, die Koexistenz divergierender Lebensentw\u00fcrfe zu gew\u00e4hrleisten, ohne dabei in alte Verhaltens- und Konfliktmuster zur\u00fcckzufallen. Doch angesichts aktueller Entwicklungen wird in Deutschland vermehrt die Frage aufgeworfen, ob und wie ein konfliktarmes Zusammenleben in einer immer vielf\u00e4ltigeren Gesellschaft funktionieren kann. Gerade mit Blick auf den Islam offenbart das vermeintliche Erfolgsrezept eines weltanschaulich neutralen Staates zunehmend destruktive Kr\u00e4fte, aufgrund derer ein friedliches und nachhaltiges Nebeneinander nicht m\u00f6glich zu sein scheint.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Beispielhaft hierf\u00fcr ist die Diskussion um ein m\u00f6gliches Kopftuchverbot an deutschen Grundschulen nach \u00f6sterreichischem Vorbild. Der Verfassungsrechtler Martin Nettesheim legte dazu im Auftrag der Frauenorganisation Terre des Femmes ein Gutachten vor, in dem er ein Kopftuchverbot an Schulen f\u00fcr M\u00e4dchen unter 14 Jahren f\u00fcr rechtlich m\u00f6glich h\u00e4lt und dieses auch ausdr\u00fccklich bef\u00fcrwortet. Ein derartiges Verbot w\u00fcrde seiner Ansicht nach weder der religi\u00f6s-weltanschaulichen Bekenntnisfreiheit widersprechen, noch dem Erziehungsrecht der Eltern. Vielmehr lie\u00dfe sich ein Kopftuchverbot f\u00fcr Kinder in Grundschulen mit den Erziehungs- und Bildungszielen \u00f6ffentlicher Schulen rechtfertigen. Obwohl es sich hierbei um eine unter Juristen durchaus kontroverse Rechtsmeinung handelt, besteht unter Verfassungsrechtlern gerade im Hinblick auf den staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag weitgehend Einigkeit.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Argumentation von Nettesheim zufolge d\u00fcrften sich die im Grundgesetz verankerten schulischen Erziehungs- und Bildungsziele nicht ausschlie\u00dflich auf die individuelle Pers\u00f6nlichkeitsentfaltung und Selbstverwirklichung beschr\u00e4nken. Es gehe vor allen Dingen darum, Sch\u00fcler zu selbstbestimmten und autonomen Pers\u00f6nlichkeiten zu entwickeln, um sie dadurch in die Lage zu versetzen, sich eigenst\u00e4ndig f\u00fcr eine bestimmte <em>Lebensform<\/em> entscheiden zu k\u00f6nnen. Dies sei allerdings nur m\u00f6glich, wenn \u00f6ffentliche Schulen die n\u00f6tigen Rahmenbedingungen daf\u00fcr schaffen, die Sch\u00fcler von traditionellen Rollenvorstellungen und Lebensentw\u00fcrfen zu befreien und zur kritischen Auseinandersetzung mit ihnen zu bef\u00e4higen. Nettesheim fasst seine Zielvorstellungen knapp auf die Formel \u201eErziehung zur Freiheit\u201c zusammen, die er mit folgenden Worten erl\u00e4utert: <em>Erziehung zur Freiheit bedeutet, Gewissheiten in Frage zu stellen, Freir\u00e4ume zu schaffen und offenzuhalten, Muster, die mit den unverhandelbaren Grundwerten unvereinbar sind, zu kritisieren<\/em>. \u00dcbertragen auf den Schulalltag w\u00fcrde dieses Erziehungsmodell noch einen Schritt weitergehen und <em>Manifestationen partikularer Lebensformen zur\u00fcck[zu]dr\u00e4ngen, um ein Umfeld zu schaffen, in dem diese offene Behandlung ethischer, kultureller und politischer Fragen m\u00f6glich ist<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">An dieser Stelle k\u00f6nnte dem aufmerksamen Leser die Frage aufkommen, ob diese Erziehungsma\u00dfnahmen nicht im Widerspruch mit der weltanschaulichen Neutralit\u00e4t st\u00fcnden. Schlie\u00dflich w\u00fcrde die \u00f6ffentliche Schule in solch einem Fall nicht nur aktiv ein bestimmtes Menschen- und Weltbild vermitteln, sondern all jene Weltbilder und Wertvorstellungen, die diesen zuwiderlaufen, aus den Klassenr\u00e4umen ausschlie\u00dfen. Es w\u00fcrde folglich zu einer Wertung der unterschiedlichen \u00dcberzeugungen kommen, obwohl durch die weltanschauliche Neutralit\u00e4t des Staates \u2013 den Theorien der Verfassungsrechtler zufolge \u2013 genau das verhindert werden soll. Doch Nettesheim entgegnet diesem Einwand, indem er zwischen weltanschaulicher und ethischer Neutralit\u00e4t des Staates unterscheidet. Aus seiner Sicht n\u00e4mlich sei die Schule ethisch nicht neutral, denn sie k\u00f6nne sich vor dem Hintergrund des Erziehungs- und Bildungsauftrages einer Bewertung von Werten und Lebensformen nicht enthalten. In seinem 2017 erschienenen Buch <em>Liberaler Verfassungsstaat und gutes Leben<\/em> f\u00fchrt er diesen Gedanken weiter aus und stellt fest, dass der liberale Verfassungsstaat den Individuen in der Gesellschaft zwar keine bestimmte Lebensweise vorschreibe. Es m\u00fcsse dennoch m\u00f6glich sein, gewisse <em>Lebensformen<\/em> gegen\u00fcber anderen bevorzugen zu k\u00f6nnen. <em>Der Verfassungsstaat ist nicht in dem Sinne ethisch neutral, dass die Entscheidungen des Gesetzgebers keine Pr\u00e4ferenzen pro oder contra bestimmte Lebensformen zum Ausdruck bringen d\u00fcrfte<\/em>. Doch mit dieser Auffassung steht Nettesheim keinesfalls allein. Auch f\u00fcr den renommierten Verfassungsrechtler Horst Dreier bedeutet weltanschauliche Neutralit\u00e4t eben nicht gegen\u00fcber den soziopolitischen Verh\u00e4ltnissen indifferent zu sein. Der Staat m\u00fcsse eine \u00c4quidistanz gegen\u00fcber den verschiedenen weltanschaulichen Positionen einnehmen, auf Wertentscheidungen d\u00fcrfe er dagegen nicht verzichten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Obgleich Horst Dreier zu einer anderen Schlussfolgerung kommt, die im Gegensatz zu Nettesheim darin liegt, dass der Staat von seinen B\u00fcrgern letztlich nicht verlangen kann, die vom Grundgesetz privilegierten Lebensentw\u00fcrfe zu \u00fcbernehmen \u2013 auch nicht im Rahmen der Schule \u2013 so herrscht in den Grundauffassungen dennoch weitgehend Konsens. Denn beide differenzieren zwischen Weltanschauung auf der einen und Werten bzw. Ethik auf der anderen Seite. Dass sie bei der Beurteilung eines konkreten Falls jedoch zu unterschiedlichen Schl\u00fcssen kommen, zeigt einerseits den enormen Interpretationsspielraum, das dem Konzept der weltanschaulichen Neutralit\u00e4t immanent zu sein scheint. Andererseits wird der opportunistische Umgang sichtbar, der darin besteht, die staatliche Neutralit\u00e4t in weltanschaulichen Fragen situations- und zweckbedingt unterschiedlich auszulegen. Auf diese Weise lassen sich gesetzliche Entscheidungen beschlie\u00dfen, die zuungunsten von Minderheiten ausfallen. Dies ist vor allem auf das nicht nachvollziehbare Postulat zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass Weltanschauung und Werte zwei voneinander unabh\u00e4ngige Kategorien darstellen sollen. Horst Dreier begr\u00fcndet dies damit, dass dem Grundgesetz weltanschauungsaffine Z\u00fcge deshalb fehlten, weil der liberale Verfassungsstaat keine allgemein verbindlichen Sinnstiftungsanspr\u00fcche erhebe, seine normative Grundlage nicht \u00fcberh\u00f6he und sich demzufolge zur <em>eigenen Relativit\u00e4t <\/em>bekenne. Er gibt keine Antwort auf die <em>letzten Fragen<\/em>, sondern \u00fcberl\u00e4sst dies dem freien Individuum. Damit beschreibt Dreier jedoch das liberale Menschenbild, in dem der Mensch als souver\u00e4nes Wesen gedacht wird; ein Wesen, das sich unabh\u00e4ngig und losgel\u00f6st von einer h\u00f6heren Instanz begreift und nur unter Zuhilfenahme der eigenen Ratio sein Weltbild zusammensetzt. Das Resultat \u2013 ungeachtet dessen, aus welcher Quelle es letztlich abgeleitet wurde \u2013 ist eine bestimmte Sicht und Deutung der Welt und der Rolle des Menschen in ihr. Innerhalb dieses Deutungsrahmens lassen sich dann nicht nur bestimmte <em>Werte<\/em> und <em>ethische<\/em> Standards definieren. Selbst die Beantwortung der <em>letzten Fragen<\/em> erfolgt innerhalb dieses Deutungsrahmens. Zwar liefert der Liberalismus als politische Philosophie dem Menschen keine konkreten Antworten auf die <em>letzten Fragen<\/em>, durch den gezogenen Rahmen jedoch eine klare Sto\u00dfrichtung zu deren Beantwortung. Es ist deshalb v\u00f6llig absurd hier eine Trennung vorzunehmen und zu behaupten, dass die Kategorien Weltanschauung, Werte und Ethik unabh\u00e4ngig voneinander zu betrachten seien und nicht einander bedingen w\u00fcrden. Mehr noch, wird auf diese Weise der Begriff Weltanschauung seiner urspr\u00fcnglichen Bedeutung v\u00f6llig beraubt. Denn es stellt sich bei all diesen Relativierungen die Frage, was am Ende dieser Ausdruck noch bedeutet, wenn Dreier, Nettesheim und Co. ihre liberale Sicht auf die Welt nicht als Weltanschauung verstanden haben wollen. Dass derartige Begriffe \u2013 die f\u00fcr ein politisches Gemeinwesen konstitutiv sind \u2013 in diesem Zusammenhang derma\u00dfen sinnentleert werden, offenbart die argumentative Inkonsistenz, wenn es darum geht, das eurozentrische Menschen- und Gesellschaftsbild und damit auch den liberalen Verfassungsstaat schl\u00fcssig zu begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Unwilligkeit sich weltanschaulich zu verorten bzw. kenntlich zu machen, wird durch den Anspruch der religi\u00f6s-weltanschaulichen Neutralit\u00e4t zwar geschickt kaschiert. F\u00fcr ein friedliches und insbesondere nachhaltiges Zusammenleben entfaltet dieses Konzept allerdings eine toxische Wirkung. Denn entgegen der Aussage Dreiers, dass der hiesige Staat seine normative Grundlage nicht \u00fcberh\u00f6hen w\u00fcrde, findet in der Realit\u00e4t genau das statt! Die Koexistenz verschiedener Lebensauffassungen sei den Verfassungstheoretikern wie auch den g\u00e4ngigen Integrationsans\u00e4tzen zufolge nur m\u00f6glich, wenn sich ein <em>Minimalkonsens<\/em> \u2013 bestehend aus den sogenannten Grundwerten \u2013 herstellen lie\u00dfe, die wiederum unangetastet bleiben m\u00fcssen. Dabei wird suggeriert, dass ein Bekenntnis zum Liberalismus, zur Demokratie und zu den Menschenrechten f\u00fcr jedermann zumutbar w\u00e4re, ungeachtet der weltanschaulichen \u00dcberzeugung des Einzelnen und der Frage, ob sich hier nicht zwei v\u00f6llig entgegengesetzte Weltbilder gegen\u00fcberstehen. Ein derartiges Gesellschaftsbild ist trotz aller Beteuerungen eine klare Absage an jegliche kulturelle Andersartigkeit \u2013 insbesondere dann, wenn sie die weltanschaulichen Grundlagen tangiert. Denn unter solchen Voraussetzungen ist der Staat nicht imstande die Andersartigkeit als Ausganspunkt zu akzeptieren, ohne sie gleichzeitig als existenzbedrohend f\u00fcr die eigene Gesellschaftsordnung zu begreifen. Die L\u00f6sung k\u00f6nne dieser Logik folgend nur sein, unter dem Deckmantel des <em>neutralen<\/em> Staates die gedankliche Homogenisierung der Gesellschaft voranzutreiben und auf diese Weise Differenzen zugunsten der eigenen Weltanschauung aufzul\u00f6sen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es sollte daher nicht \u00fcberraschen, dass aus Sicht der Mehrheitsgesellschaft das Zusammenleben mit der islamischen Community ein so immenses Konfliktpotenzial in sich birgt. So lange n\u00e4mlich die gesellschaftliche Grundperspektive darin besteht, dass sich die Menschen, um miteinander auskommen zu k\u00f6nnen, trotz all ihrer verschiedenen \u00dcberzeugungen und Lebensentw\u00fcrfe zun\u00e4chst zu den Grundwerten eines Staates bekennen m\u00fcssen, sind soziopolitische Konflikte vorprogrammiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Entgegen der europ\u00e4ischen Sichtweise braucht der Staat weder religi\u00f6se Wahrheitsfragen in den Hintergrund zu r\u00fccken noch sich in weltanschaulicher Neutralit\u00e4t zu \u00fcben, damit ein friedliches Zusammenleben funktionieren kann. Die Grundvoraussetzung daf\u00fcr ist vielmehr die Andersartigkeit der Muslime anzuerkennen, ohne ihr Weltbild dabei an das Eigene angleichen zu wollen. Erst dann sind die Bedingungen gegeben, um gemeinsam ein tragbares Modell f\u00fcr die Zukunft zu entwickeln. Doch gelingen wird dies nur, wenn der liberale Verfassungsstaat dem M\u00e4rchen des neutralen Staates ein Ende setzt, sich weltanschaulich zu erkennen gibt und auf dieser Basis sein Verh\u00e4ltnis zu Andersdenkenden endlich zu definieren beginnt.&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der drei\u00dfigj\u00e4hrige Krieg markierte aus europ\u00e4ischer Sicht in punkto gesellschaftlichen Zusammenlebens einen bedeutsamen Wendepunkt. <\/p>\n","protected":false},"author":109,"featured_media":3357,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[23],"tags":[694,1464,1567],"class_list":["post-10437","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-westliche-konzeptionen","tag-dreissigjaehrige","tag-kenntlichmachung","tag-krieg"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10437","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/109"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=10437"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10437\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/3357"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=10437"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=10437"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=10437"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}