{"id":10448,"date":"2020-01-16T00:00:00","date_gmt":"2020-01-16T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10448"},"modified":"2020-01-16T00:00:00","modified_gmt":"2020-01-16T00:00:00","slug":"volk-oder-verfassung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10448","title":{"rendered":"Volk oder Verfassung?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Jahr 2019 war f\u00fcr das politische Berlin \u00fcberaus turbulent: Klimaproteste, F\u00fchrungskrise in der SPD und nicht enden wollende Personaldebatten in der Union. Doch insbesondere die verheerenden Ergebnisse der Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Th\u00fcringen lie\u00dfen der <em>politischen Mitte <\/em>einen kalten Schauer \u00fcber den R\u00fccken laufen. Denn mit durchschnittlich 25 % hat sich die Alternative als Volkspartei im Osten etabliert und damit eine Zeitenwende in der noch jungen Geschichte der Bundesrepublik eingel\u00e4utet. Nationalismus, aggressive Rhetorik, Protofaschismus \u2013 die Liste der Vorw\u00fcrfe gegen die AfD ist schwerwiegend und lang. Doch ist es nicht der Volkswille, der diese Positionen legitimiert und der liberalen Demokratie auf diese Weise die eigene Widerspr\u00fcchlichkeit vor Augen f\u00fchrt?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bereits Platon erkannte in seiner <em>Politeia<\/em> das Gefahrenpotential der Herrschaft der Vielen. Entlang seiner Seelenlehre und eines funktional ausgelegten Gerechtigkeitsbegriffs identifiziert der antike Philosoph die Demokratie mit den Begierden des Kollektivs und als Wegbereiter der Tyrannenherrschaft: <em>Es schl\u00e4gt ja tats\u00e4chlich in der Regel jede \u00dcbertreibung in das Gegenteil um [\u2026]. Denn ein \u00dcberma\u00df von Freiheit schl\u00e4gt beim Einzelnen wie beim Staat in ein \u00dcberma\u00df von Knechtschaft um. [\u2026] Und mit Recht entsteht somit, so denke ich, die Tyrannis aus keiner anderen Verfassung als aus der Demokratie, aus der h\u00f6chsten Freiheit die tiefste und h\u00e4rteste Knechtschaft.<\/em> Bei der Demokratie handelt es sich Platon zufolge um eine ungerechte bzw. negative Staatsform, die nur, so wie in seinen Werken <em>Politikos<\/em> und <em>Nomoi<\/em> erl\u00e4utert, durch \u00fcbergeordnete Gesetze oder durch eine demokratisch-monarchistische Mischverfassung gerechte Herrschaft bewirken kann. In der <em>Nikomachischen Ethik<\/em> kategorisiert sein wohl ber\u00fchmtester Sch\u00fcler die Demokratie als eine Entartung <em>(parekbasis)<\/em>, in der nicht im Sinne des Allgemeinwohls regiert werde. Nur in der sogenannten <em>Timukratie<\/em> \u2013 einer \u00f6konomischen Zensusdemokratie \u2013 k\u00f6nne dies aufgrund intakter hierarchischer Verh\u00e4ltnisse gelingen, so Aristoteles. Die antidemokratische Haltung beider Philosophen r\u00fchrt im Kern aus der Bef\u00fcrchtung, dass die <em>unkontrollierte<\/em> Herrschaft der Vielen eine gef\u00e4hrliche Dynamik entwickelt und letztlich zu politischen Entscheidungen f\u00fchrt, die dem platonischen Vernunftbegriff bzw. dem aristotelischen Begriff des Allgemeinwohls zuwiderlaufen. Die strukturelle Gemeinsamkeit ihrer unterschiedlichen L\u00f6sungsmodelle liegt in der Begrenzung des Volkswillens, entweder durch Gesetze, Monarchen oder durch die Aufrechterhaltung sozio\u00f6konomischer Hierarchien bzw. der Einschr\u00e4nkung politischer Partizipationsrechte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine systematische Auseinandersetzung mit dem Spannungsverh\u00e4ltnis zwischen Volk und \u00fcbergeordneten Strukturen findet sich schlie\u00dflich im politischen Liberalismus, der die Gesellschaft nicht mehr vom Kollektiv, sondern vom Individuum her denkt. So begr\u00fcndet John Locke seine Staatsvorstellung anhand eines fiktiven Naturzustandes, in dem die Freiheit des Einzelnen und die Gleichheit aller als moralische Normen bereits existieren (<em>law of nature<\/em>). Diese Freiheit jedoch, sei nicht mit uneingeschr\u00e4nkter Z\u00fcgellosigkeit gleichzusetzen, findet sie von natur- und vernunftwegen doch dort ihre Grenzen, wo sie die Freiheit anderer zu beeintr\u00e4chtigen droht. Der Zweck des Gesellschaftsvertrags, also der staatlichen Konstituierung einer Gemeinschaft, bestehe folglich darin, die Freiheit des Einzelnen vor der \u00dcbergriffigkeit Anderer zu sch\u00fctzen. An dieser Auffassung kn\u00fcpft der im 19. Jahrhundert ausformulierte Liberalismus an, indem er den Staat mit dem Begriff der negativen Freiheit legitimiert. Die Aufgabe des liberalen Rechtsstaates bestehe demnach in seiner W\u00e4chterfunktion, also in dem Schutz individueller Abwehrrechte gegen das Kollektiv. W\u00e4hrend das liberale B\u00fcrgertum gegen Ende des 18. Jahrhunderts noch gemeinsam mit den Demokratie- und Nationalbewegungen gegen den europ\u00e4ischen Adel opponiert, wendet es sich im darauffolgenden Jahrhundert gegen die Vorstellung direkter Demokratie und pl\u00e4diert f\u00fcr die Etablierung eines repr\u00e4sentativen Systems. Bedroht f\u00fchlt es sich zu dieser Zeit vor allem von den als ungebildet wahrgenommenen Volksmassen, die in ihren Mehrheitsentscheidungen die Rechte des Bildungs- und Besitzb\u00fcrgertums einzuschr\u00e4nken drohen. Zeitgleich vollzieht sich auch in den Nationalbewegungen ein Wandel, die den Volksbegriff (<em>demos<\/em>) nicht mehr mit dem B\u00fcrger (<em>citoyen<\/em>), sondern der Blutgemeinschaft (<em>ethnos<\/em>) gleichzusetzen beginnen. Dies findet seinen H\u00f6hepunkt im europ\u00e4ischen Faschismus, der in liberalen Staatsverfassungen eine illegitime Einschr\u00e4nkung des Volkswillens erkennt und \u2013 mit den Worten Adolf Hitlers ausgedr\u00fcckt \u2013 die <em>wahre Demokratie<\/em> f\u00fcr sich reklamiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Exakt an dieser Stelle setzt gegenw\u00e4rtig die Neue Rechte an; so stand im Jahre 2019 das Thema Verfassungsrecht ganz oben auf der Agenda des Instituts f\u00fcr Staatspolitik. In seinem Vortrag \u201eVolk, Volkssouver\u00e4nit\u00e4t, Verfassung\u201c erkl\u00e4rt Dr. Maximilian Krah, dass es das Volk sei, welches den Staat verfasse und <em>neben<\/em> der Verfassung weiterhin als solches existiere. Angelehnt an die Verfassungslehre von Carl Schmitt, k\u00f6nne das Volk also stets \u00fcber seine staatliche Verfasstheit entscheiden und die gegenw\u00e4rtige Ordnung vollst\u00e4ndig \u00e4ndern. Auch Dr. Thor von Waldstein rekurriert in seinem Vortrag \u201eDer Volksbegriff in der deutschen Verfassungslehre\u201c auf schmittianische Argumentationslinien, um die \u00fcbergeordnete Natur und die vollst\u00e4ndige Souver\u00e4nit\u00e4t des Volkes zu begr\u00fcnden: <em>F\u00fcr Carl Schmitt ist der Staat die Verk\u00f6rperung der politischen Einheit eines Volkes. [\u2026] Das Volk stehe vor und \u00fcber der Verfassung. Es sei Subjekt der verfassungsgebenden Gewalt. Ma\u00dfgeblich sei daher der Wille des Deutschen Volkes zur politischen und staatsrechtlichen Einheit. Die Weimarer Verfassung gelte, weil das deutsche Volk sich diese Verfassung gegeben habe. Der zentrale Begriff der Demokratie, so Schmitt weiter, sei nicht Menschheit, sondern Volk. <\/em>All dies steht jedoch im Gegensatz zur derzeit g\u00e4ngigen Staatslehre, in der das Volk nicht nur die Staatsverfassung, sondern auch <em>sich selbst verfasst<\/em> und fortan nur noch im rechtlichen Sinne, also im Rahmen der geltenden Ordnung existiert. In seinem Urteil vom 17. Januar 2017 stellt das Bundesverfassungsgericht fest: <em>Das Grundgesetz kennt einen ausschlie\u00dflich an ethnischen Kategorien orientierten Begriff des Volkes nicht. [\u2026] Demgem\u00e4\u00df kommt bei der Bestimmung des \u201aVolkes\u2018 im Sinne des Grundgesetzes ethnischen Zuordnungen keine exkludierende Bedeutung zu. Wer die deutsche Staatsangeh\u00f6rigkeit erwirbt, ist aus Sicht der Verfassung unabh\u00e4ngig von seiner ethnischen Herkunft Teil des Volkes. <\/em>Christoph M\u00f6llers f\u00fchrt diesbez\u00fcglich in seiner einf\u00fchrenden Schrift zum Grundgesetz aus: <em>Dieses Volk ist eine juristische Konstruktion, die insbesondere durch die Regeln der Staatsangeh\u00f6rigkeit geschaffen wird. Die Staatsangeh\u00f6rigkeit wurde durch eine politische Entscheidung des Gesetzgebers ausgestaltet, sie hat nichts mit der Zugeh\u00f6rigkeit zu einer Ethnie zu tun. Ein rassischer Volksbegriff ist durch das Grundgesetz kategorisch ausgeschlossen. <\/em>Weiterhin ist die Souver\u00e4nit\u00e4t dieses Volkes durch die geltenden Schranken des Grundgesetzes eingehegt. Dies \u00e4u\u00dfert sich in dem gewalten\u00fcbergreifenden Verbot Grundrechte in ihrem Wesenskern anzutasten (Art. 19 Abs. 2 GG) und in der Ewigkeitsgarantie des Art. 79 Abs. 3 GG, die selbst den verfassungsgebenden Gesetzgeber an die fortw\u00e4hrende Achtung der Menschenw\u00fcrde bindet. In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. April 1991 hei\u00dft es dazu: <em>Art. 79 Abs. 3 GG verbietet Verfassungs\u00e4nderungen, durch welche die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grunds\u00e4tze ber\u00fchrt werden. [\u2026] Auch das in Art. 1 Abs. 2 GG enthaltene Bekenntnis zu unverletzlichen und unver\u00e4u\u00dferlichen Menschenrechten als Grundlage der menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit erlangt insoweit Bedeutung; in Verbindung mit der in Art. 1 Abs. 3 GG enthaltenen Verweisung auf die nachfolgenden Grundrechte sind deren Verb\u00fcrgungen insoweit einer Einschr\u00e4nkung grunds\u00e4tzlich entzogen, als sie zur Aufrechterhaltung einer dem Art. 1 Abs. 1 und 2 GG entsprechenden Ordnung unverzichtbar sind. Ebenso wie der origin\u00e4re Verfassungsgeber [\u2026] darf auch der verfassungs\u00e4ndernde Gesetzgeber danach grundlegende Gerechtigkeitspostulate nicht au\u00dfer Acht lassen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Neue Rechte erkennt in eben dieser liberalen Verfassungsstruktur eine Einschr\u00e4nkung des Volkswillens, die es unter allen Umst\u00e4nden zu \u00fcberwinden gelte. Insbesondere die Grundrechte \u2013 also die individuellen Abwehrrechte gegen das Kollektiv \u2013 stehen ihren politischen Zielen entgegen, die zu einem wesentlichen Teil mit der systematischen Entrechtung von Minderheiten einhergehen. Integraler Bestandteil ihres strategischen Vorgehens ist daher die Hervorhebung des ethnischen Volksbegriffs im Sinne uneingeschr\u00e4nkter und vom Grundgesetz unabh\u00e4ngiger Souver\u00e4nit\u00e4t. Eine vom Volkswillen losgel\u00f6ste Normativit\u00e4t der Verfassung gilt es durch entsprechende Diskurse und staatsrechtlich-kulturhistorische R\u00fcckgriffe zu hinterfragen und in letzter Konsequenz als undemokratische Doktrin eines totalit\u00e4ren Liberalismus zu entlarven. In der Programmatik rechtspopulistischer Parteien \u00e4u\u00dfert sich dies unter anderem in der Forderung nach direkter Demokratie, die den Emanzipationsprozess des Volkswillens und damit einhergehende Kompetenzverschiebungen beg\u00fcnstigen soll. So hei\u00dft es in dem von der AfD eingebrachten \u201eEntwurf eines Gesetzes zur \u00c4nderung des Grundgesetzes f\u00fcr die Bundesrepublik Deutschland \u2013 Direkte Demokratie Einf\u00fchrungsgesetz\u201c: <em>Direktdemokratische Verfahren erh\u00f6hen die Partizipation. Gesellschaftliche[n] Diskussionsprozesse strahlen auch auf die Parteien und sonstige Interessengruppen aus. Auf diese Weise gelangen durch direktdemokratische Verfahren neue Ideen und L\u00f6sungsvorschl\u00e4ge auf die politische Agenda. Direkte Demokratieverfahren garantieren also Alternativen. Sie verkleinern das Machtungleichgewicht zugunsten der B\u00fcrger.<\/em> Ein weiteres Beispiel, f\u00fcr das Bestreben den Volkswillen von rechtlich \u00fcbergeordneten Einschr\u00e4nkungen zu befreien, stellt die Politik des ehemaligen Justizministers \u00d6sterreichs dar. So begr\u00fcndete der FP\u00d6-Politiker Herbert Kickl seine offenkundig rechtswidrigen Forderungen im Umgang mit Asylbewerbern folgenderma\u00dfen: <em>Da brennt das Haus, dort liegt der Schlauch und wir wissen genau, dass wir den Schlauch nehmen m\u00fcssen, um das Feuer zu l\u00f6schen und dazwischen gibt es irgendwelche seltsamen rechtlichen Konstruktionen. [\u2026] Und die hindern uns daran, das zu tun, was notwendig ist. Und deshalb m\u00f6chte ich eine Debatte dar\u00fcber f\u00fchren und mich auch anlegen mit diesen Regelungen, das hinterfragen. Denn ich glaube immer noch, dass der Grundsatz gilt, dass das Recht der Politik zu folgen hat und nicht die Politik dem Recht. <\/em>Der dahingehend deutlichste Ausdruck findet sich jedoch in dem Begriff der \u201eilliberalen Demokratie\u201c, mit dem der ungarische Ministerpr\u00e4sident Viktor Orb\u00e1n seine Politik begr\u00fcndet. Liberale Prinzipien seien demnach keine notwendigen Voraussetzungen f\u00fcr eine Demokratie, viel mehr st\u00fcnden diese einer echten Volksherrschaft, der Wettbewerbsf\u00e4higkeit und den wahren Interessen einer Nation entgegen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor diesem Hintergrund wird offenbar, dass die oberfl\u00e4chlich formulierte Kritik gegen\u00fcber neurechten Parteien wie der AfD der tiefer liegenden Problematik nicht gerecht wird. Denn diese besteht nicht in Ph\u00e4nomenen wie der Ausl\u00e4nderfeindlichkeit, Aggressivit\u00e4t und ihrem Autoritarismus, sondern in weltanschaulichen Widerspr\u00fcchen, die auf die Ambivalenz und Inkonsistenz westlicher politischer Philosophie zur\u00fcckzuf\u00fchren ist. Sie besteht in der Unf\u00e4higkeit die eigene Verfasstheit \u2013 bestehend aus Menschen-, Gesellschafts-, und Staatsbild \u2013 stringent zu begr\u00fcnden und so ist die liberale Demokratie nicht einmal in der Lage, sich vor einem Angriff des eigens postulierten Souver\u00e4ns zu verteidigen. Auf die ultimative Frage hin, ob die Demokratie nicht durch einen demokratisch legitimierten Akt abgeschafft werden k\u00f6nne, bleibt auch einem Herfried M\u00fcnkler nichts Anderes \u00fcbrig, als zu konstatieren: <em>Das ist die Achillesverse der Demokratie [\u2026]. Und insofern gibt es immer wieder solche Situationen in der Geschichte der Demokratie, wo die Zerst\u00f6rung der Demokratie nicht durch die \u00e4u\u00dferen Feinde [\u2026], sondern h\u00e4ufig auch in Verbindung mit dem eigentlichen Souver\u00e4n, also der Mehrheit der W\u00e4hlerschaft erfolgt. [\u2026] Das wird sich nicht vermeiden lassen.<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr 2019 war f\u00fcr das politische Berlin \u00fcberaus turbulent: Klimaproteste, F\u00fchrungskrise in der SPD und nicht enden wollende Personaldebatten in der Union. <\/p>\n","protected":false},"author":13,"featured_media":3176,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[23],"tags":[2726,2785],"class_list":["post-10448","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-westliche-konzeptionen","tag-verfassung","tag-volk"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10448","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/13"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=10448"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10448\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/3176"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=10448"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=10448"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=10448"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}