{"id":10544,"date":"2020-11-26T00:00:00","date_gmt":"2020-11-25T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10544"},"modified":"2020-11-26T00:00:00","modified_gmt":"2020-11-25T23:00:00","slug":"politische-robentraeger","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10544","title":{"rendered":"Politische Robentr\u00e4ger"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kopftuchstreit im \u00f6ffentlichen Dienst geht in Berlin in die n\u00e4chste Runde. Nachdem im August das Bundesarbeitsgericht das pauschale Kopftuchverbot im Berliner Neutralit\u00e4tsgesetz f\u00fcr Lehrerinnen an Schulen f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte und einer abgelehnten Bewerberin eine Entsch\u00e4digung zusprach, mussten im aktuellen Fall die Gerichte nun in eigener Sache entscheiden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Denn im selben Monat noch erteilte der Berliner Kammergerichtspr\u00e4sident zusammen mit dem Gemeinsamen juristischen Pr\u00fcfungsamt die Anordnung, dass re\u00adligi\u00f6se Kleidung und Symbole in der Ausbildung bei Berliner \u00adGerichten zugelassen werden sollen. Diese Anordnung der beiden f\u00fcr die praktische Ausbildung zust\u00e4ndigen Einrichtungen w\u00fcrde es fortan erlauben, dass Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch im Gerichtssaal an hoheitlichen Aufgaben mitwirken d\u00fcrfen; wozu auf Seiten des Gerichts die Sitzungsleitung oder die Befragung von Prozessbeteiligten geh\u00f6ren und auf Seite der Staatsanwaltschaft das Verlesen der Anklage. Allerdings unter der sehr engen Voraussetzung, dass sie selbst keine Robe tragen d\u00fcrfen, wie es sonst f\u00fcr Referendare \u00fcblich ist. Zudem muss an ihrer Seite ein Richter oder Staatsanwalt als Ausbilder stehen, um zu verdeutlichen, dass die Referendarin mit ihrem Kopftuch nicht den deutschen Staat repr\u00e4sentiert.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Aufschrei lie\u00df erwartungsgem\u00e4\u00df nicht lange auf sich warten. Der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Falko Liecke nannte die neue Regelung einen&nbsp;<em>Frontalangriff auf die staatliche Neutralit\u00e4t<\/em>. Ihm zufolge haben&nbsp;<em>Staatsdiener in ihrer Funktion weltanschaulich und politisch neutral zu sein<\/em>. Auch der Koalitionspartner SPD bekr\u00e4ftige noch einmal sein Bekenntnis zum Neutralit\u00e4tsgesetz und die damit einhergehende religi\u00f6se Neutralit\u00e4t bei Schulen, Justiz und Polizei. Obwohl derartige Emp\u00f6rungswellen im Zusammenhang mit dem Kopftuch von politischer Seite inzwischen zur Normalit\u00e4t geworden sind, f\u00e4llt dieser&nbsp;<em>Streit<\/em>&nbsp;dennoch aus dem \u00fcblichen Rahmen. Denn die sch\u00e4rfste Kritik kam diesmal von den Staatsdienern selbst. Der Hauptrichter- und Staatanwaltsrat (HSRS) verfasste umgehend nach Bekanntgabe der Anordnung eine Stellungnahme, die an s\u00e4mtliche Kollegen verschickt wurde. Darin wird die neue Regelung im Referendardienst f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt. Um sich dieser Anordnung zu widersetzen, empfahl der HSRS den Richtern und Staatsanw\u00e4lten in seiner Stellungnahme, vom sogenannten Recht auf&nbsp;<em>Remonstration<\/em>&nbsp;Gebrauch zu machen. Den Justizbeamten wird somit ein im Staatsrecht der Bundesrepublik einzigartiges Instrument an die Hand gegeben. Danach hat ein Beamter das Recht wie auch die Pflicht dienstliche Anweisungen auf ihre Rechtm\u00e4\u00dfigkeit hin zu pr\u00fcfen. Hat er Zweifel an der Rechtm\u00e4\u00dfigkeit einer Anweisung, sieht das Bundesbeamtengesetz vor, dass der Beamte seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegen\u00fcber&nbsp;<em>remonstrieren<\/em>, d.h. Widerspruch erheben muss.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Historisch betrachtet, entstand die Remonstrationspflicht als Reaktion auf die ber\u00fcchtigte NS-Strafjustiz im Dritten Reich. Denn nach der Zeit des Nationalsozialismus versuchten sich viele mit der Floskel aus der Verantwortung zu ziehen:&nbsp;<em>Ich habe nur Befehle befolgt<\/em>. Exemplarisch hierf\u00fcr ist Adolf Eichmann, der das Pflichtbewusstsein deutschen Beamtentums w\u00e4hrend eines Polizeiverh\u00f6rs in Israel sogar philosophisch untermauerte. Er wies mit Nachdruck darauf hin, bei der technokratischen Organisation des Holocaust lediglich im Sinne des kantischen Pflichtbegriffs gehandelt zu haben. Mit der <em>Remonstrationspflicht<\/em> wollte man somit einen Bruch mit der d\u00fcsteren Vergangenheit vollziehen und dem blinden Gehorsam deutscher Beamte ein Ende setzen.&nbsp;<em>Nie wieder<\/em>&nbsp;sollten Vertreter der Staatsgewalt als Erf\u00fcllungsgehilfen einer Diktatur wirken und die politische Verfolgung, Deportationen und letztlich den millionenfachen Mord an einer religi\u00f6sen Minderheit juristisch legitimieren und ausf\u00fchren lassen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor diesem Hintergrund erscheint es \u00e4u\u00dferst makaber, dass der HSRS den Staatsdienern dieses Mittel nahelegt, um sich einer derartigen Anordnung zu entziehen. Denn auf diese Weise wird das Tragen des Kopftuchs w\u00e4hrend des Referendariats mit den menschenverachtenden Befehlen aus dem Dritten Reich gleichsetzt. Es besteht kein Zweifel, dass der HSRS in seiner Stellungnahme keineswegs eine prim\u00e4r juristische Bewertung des Sachverhalts vornimmt, sondern seinen weltanschaulich-politischen Standpunkt zum Ausdruck bringt, der sich in der unmissverst\u00e4ndlichen Ablehnung des Kopftuchs \u00e4u\u00dfert. Demzufolge geht es bei der besagten&nbsp;<em>Remonstration<\/em>&nbsp;nicht darum, eine wie immer geartete weltanschauliche Neutralit\u00e4t unter Richtern und Staatsanw\u00e4lten zu wahren, sondern vielmehr um die konsequente Neutralisierung jeglicher Weltanschauung, die der eigenen widerspricht. Dieses Ereignis ist ein weiterer Beleg daf\u00fcr, dass die politische Abstinenz von Richtern und Staatsanw\u00e4lten in das Reich der Mythen geh\u00f6rt und sie vom gesellschaftlichen Meinungsklima genauso erfasst werden, wie jeder andere B\u00fcrger in diesem Lande auch. So spielt die politische oder weltanschauliche \u00dcberzeugung eines Richters auch bei der Urteilsfindung eine nicht zu untersch\u00e4tzende Rolle. Bereits bei der Auslegung von Gesetzestexten k\u00f6nnen politische Pr\u00e4ferenzen einen enormen Einfluss aus\u00fcben: <em>Die eigene Weltanschauung zur\u00fcckzustellen [\u2026] ist eine Kunst, die nur wenige beherrschen. Viele sind sich der individuellen Einfl\u00fcsse nicht mal bewusst; sie flie\u00dfen unkontrolliert in das jeweilige Urteil ein. Manche kennen zwar die Determinanten, tun aber alles, um sie nicht sichtbar werden zu lassen<\/em>, so der renommierte Politikwissenschaftler Rolf Lamprecht. Der Streit um das Kopftuch f\u00fcr Referendarinnen zum Beispiel r\u00fchrt aus dem Spannungsverh\u00e4ltnis zweier Rechtsg\u00fcter: der Religionsfreiheit des Einzelnen auf der einen und der religi\u00f6s-weltanschaulichen Neutralit\u00e4t des Staates auf der anderen Seite. Die Kollision dieser beiden Rechtg\u00fcter wird in der Praxis jedoch nicht ausschlie\u00dflich anhand sogenannter Kollisionsregeln aufgel\u00f6st, indem die konfligierenden Rechtsg\u00fcter im Lichte der Verfassung interpretiert werden. \u00dcbernimmt ein Richter die islamfeindlichen Narrative, die im \u00f6ffentlichen Diskurs derzeit dominieren, wird er bei der Abw\u00e4gung dieser beiden Rechtsg\u00fcter aller Voraussicht nach der staatlichen Neutralit\u00e4t Vorrang einr\u00e4umen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die muslimische Gemeinschaft muss sich dieser Problematik bewusstwerden und ihre bisherige Strategie zur Wahrung und Durchsetzung religi\u00f6ser Anliegen dringend \u00fcberdenken. Allen voran gilt es den Rechtsweg angesichts der genannten Aspekte einer kritischen Pr\u00fcfung zu unterziehen. Gleichzeitig sollte sie ihren Fokus verst\u00e4rkt auf die \u00f6ffentliche Meinungsbildung setzen. Denn es bleibt ein Trugschluss, sich einzig auf die geltende Gesetzeslage st\u00fctzen und davon ausgehen zu k\u00f6nnen, dass es bei der Urteilsfindung nur darauf ankomme, was eine Rechtsnorm aussagt oder im Grundgesetz steht. Die Entscheidungen der Gerichte in den vergangenen Jahren, die sich wiederholt gegen die Interessen der Muslime richteten, haben deutlich gemacht, dass die islamfeindliche Stimmung in der Mehrheitsgesellschaft vor den Organen der Rechtspflege keinen Halt macht. Aller Neutralit\u00e4tsbekundungen zum Trotz, wirken sich die Hetze gegen Muslime und die zunehmende Kriminalisierung islamischen Lebens auf die Gerichtsurteile genauso aus wie auf die Auslegung geltender Rechtnormen und Verfassungsprinzipien.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass der Rechtsweg erst dann wieder umf\u00e4nglich Sinn machen wird, wenn die muslimische Gemeinschaft geschlossen und auf Basis einer durchdachten und unverhandelbaren Agenda damit beginnt, Einfluss auf die \u00f6ffentliche Meinung zu nehmen; durch die Schaffung und zielgerichtete Platzierung starker Narrative, eigener Diskursr\u00e4ume und \u00f6ffentlichkeitswirksamer Kampagnen. Beteiligen sich Muslime also aktiv am Meinungsbildungsprozess, k\u00f6nnen dadurch sowohl im politischen Diskurs als auch in deutschen Gerichtss\u00e4len die erforderlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um nicht nur den Kopftuchstreit beilegen zu k\u00f6nnen, sondern das islamische Leben auch f\u00fcr die nachfolgenden Generationen zu bewahren.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Kopftuchstreit im \u00f6ffentlichen Dienst geht in Berlin in die n\u00e4chste Runde. 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