{"id":10602,"date":"2021-05-10T00:00:00","date_gmt":"2021-05-10T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10602"},"modified":"2021-05-10T00:00:00","modified_gmt":"2021-05-10T00:00:00","slug":"stellungnahme-zum-bundeswehrabzug-aus-afghanistan","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=10602","title":{"rendered":"Stellungnahme zum Bundeswehrabzug aus Afghanistan"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend am 25. M\u00e4rz noch eine deutliche Mehrheit des Deutschen Bundestages f\u00fcr die zehnmonatige Verl\u00e4ngerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan gestimmt hatte, informierte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nur wenige Wochen sp\u00e4ter den Verteidigungsausschuss des Bundestages dar\u00fcber, dass bereits der 4. Juli 2020 als Abzugstermin in Erw\u00e4gung gezogen werde. Der Bundeswehrabzug aus Nordafghanistan wurde daraufhin am Dienstag, den 27. April offiziell eingeleitet. Die durch die US-Initiative verursachte Kehrtwende belegt einmal mehr das einseitige Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis der deutschen Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik und verdeutlicht den dringenden Bedarf einer strategischen Neuausrichtung fernab von asymmetrischen Allianzen und B\u00fcndnisstrukturen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Nachdem die US-Regierung den mit den Taliban ausgehandelten Abzugstermin \u00f6ffentlich in Frage stellte, reagierte die Bundesregierung und legte dem Bundestag den Antrag auf die Fortsetzung der Bundeswehrbeteiligung an der NATO-Mission \u201eResolute Support\u201c vor, der am 25. M\u00e4rz mit einer deutlichen Mehrheit angenommen wurde. Zur Begr\u00fcndung hie\u00df es in dem Antrag, dass <em>ein Abzug unter den derzeitigen Voraussetzungen [\u2026] die unmittelbare Stabilit\u00e4t Afghanistans und der Region<\/em> gef\u00e4hrde. Die Bundesregierung setze sich daher f\u00fcr die <em>Fortsetzung eines lageabh\u00e4ngigen Politikansatzes<\/em> ein, der Truppenreduktionen mit diplomatischen und sicherheitspolitischen Entwicklungen in Beziehung setzt. Weniger als drei Wochen sp\u00e4ter richtete sich jedoch US-Pr\u00e4sident Biden an die \u00d6ffentlichkeit und verk\u00fcndete: <em>Die US-Truppen sowie die Streitkr\u00e4fte unserer NATO-Verb\u00fcndeten und operativen Partner werden Afghanistan verlassen, noch vor dem zwanzigsten Jahrestag der schrecklichen Anschl\u00e4ge vom 11. September<\/em>. Nachdem am Abend des 14. April dann auch der NATO-Rat das offizielle Ende des Afghanistan-Einsatzes beschlossen hatte, erlie\u00df Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer am 15. April jenen Tagesbefehl, in dem s\u00e4mtlichen Soldaten, Reservisten und Bundeswehrmitarbeitern das Ende des Einsatzes verk\u00fcndet wurde: <em>Damit endet nach fast 20 Jahren der intensivste und verlustreichste Einsatz in der Geschichte der Bundeswehr<\/em>. Die R\u00fcckverlegung aller Kr\u00e4fte, so der Tagesbefehl, werde zum 1. Mai begonnen und bis zum 11. September vollst\u00e4ndig abgeschlossen. F\u00fcnf Tage sp\u00e4ter, am 20. April 2020, informierte jedoch der zust\u00e4ndige General Bernd Sch\u00fctt den Verteidigungsausschuss des Bundestages, dass bereits der 04. Juli als Truppenabzugstermin aller internationalen Streitkr\u00e4fte anvisiert werde. Mit der \u00dcbergabe des gesch\u00fctzten Bereichs im <em>Camp Pamir<\/em> leitete Brigadegeneral Ansgar Meyer am 27. April schlie\u00dflich die R\u00fcckverlegung der in Nordafghanistan stationierten Bundeswehrsoldaten ein. Auch die gemeinsame deutsch-niederl\u00e4ndische Trainingsmission f\u00fcr afghanische Spezialkr\u00e4fte wurde laut einem Bericht des niederl\u00e4ndischen Verteidigungsministeriums offiziell beendet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der nun begonnene Bundeswehrabzug steht in deutlichem Kontrast zu der am 25. M\u00e4rz beschlossenen Mandatsverl\u00e4ngerung und offenbart erneut das einseitige Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zwischen richtungsweisenden US-Entscheidungen und einer willf\u00e4hrigen deutschen Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik. Der vorgezogene Bundeswehrabzug stellt das BMVg zudem vor eine logistische Herausforderung, bei der <em>sicherheitsrelevante Ausr\u00fcstung notfalls zur\u00fcckgelassen<\/em> und sogar <em>zerst\u00f6rt werden<\/em> m\u00fcsse, so ein Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums. Die US-Ank\u00fcndigung eines beschleunigten Abzugs bis zum 4. Juli stie\u00df im Verteidigungsausschuss des Bundestages auf entsprechend scharfe Kritik. So sei die Tatsache, dass sich Deutschland <em>nach 20 Jahren bei der Frage des Abzugs an den symbolischen Feiertagen der USA ausrichten muss, einfach nur unw\u00fcrdig<\/em>, so die FDP-Verteidigungspolitikerin Strack-Zimmermann. Noch deutlichere Worte fand der Bundestagsabgeordnete Alexander Neu (Die Linke): <em>Biden will nun am 4. Juli \u2013 also zwei Monate fr\u00fcher als vorgesehen \u2013 seine Boys aus Afghanistan abziehen. Die Bundesregierung wird vor vollendete Tatsachen gestellt, und die Bundeswehr muss nun sehen, wie sie das Unm\u00f6gliche doch erm\u00f6glichen kann. [\u2026] So viel zur transatlantischen Partnerschaft auf Augenh\u00f6he. <\/em>Neben der Kritik an der unilateralen Vorgehensweise der US-Regierung markiert die Abzugsentscheidung laut Markus Kaim, Senior Fellow der Stiftung Wissenschaft und Politik, einen Wendepunkt der internationalen Sicherheitspolitik: <em>Sie bedeutet eine Art Schubumkehr, das Ende der Konditionalit\u00e4t n\u00e4mlich. Bisher galt: Wir ziehen ab, wenn es die Rahmenbedingungen im Land erlauben. <\/em>Der jetzige Abzug erfolgt jedoch<em>, ohne dass die fr\u00fcheren Bedingungen erf\u00fcllt sind. <\/em>Insgesamt versetze die aktuelle Entwicklung <em>der ohnehin zu Ende gehenden Periode von Auslandseins\u00e4tzen den Todessto\u00df<\/em> und leite eine Phase <em>egoistischer Sicherheitspolitik<\/em> ein, in deren Kontext <em>\u00dcberwachungsmissionen und partielle milit\u00e4rische Eingriffe<\/em> dominieren w\u00fcrden. Mit Blick auf die <em>Schw\u00e4chung multilateraler Handlungsrahmen<\/em> gelte es nun, in Deutschland<em> eine n\u00fcchterne Bilanz<\/em> zu ziehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor diesem Hintergrund ruft Hizb-ut-Tahrir die Bundesrepublik abermals dazu auf, die deutsche Au\u00dfen- und Sicherheitspolitik aus den gegenw\u00e4rtigen Pfadabh\u00e4ngigkeiten zu l\u00f6sen und grundlegend neu zu denken. Anstatt als Juniorpartner innerhalb asymmetrischer B\u00fcndnisstrukturen den Interessen anderer Staaten Vorschub zu leisten, sollte Deutschland sein Verh\u00e4ltnis zur Islamischen Welt selbst gestalten und auf Basis positiver historischer Ankn\u00fcpfungspunkte rekonstruieren. In diesem Zusammenhang r\u00e4t Hizb-ut-Tahrir der Bundesregierung insbesondere davon ab, sich an gezielten Luftschl\u00e4gen und niederschwelligen Milit\u00e4raktionen in Afghanistan zu beteiligen, die laut ersten \u00dcberlegungen des <em>US Central Command<\/em> k\u00fcnftig aus Kirgisien oder Usbekistan heraus erfolgen k\u00f6nnten. Ebenso sollte die Bundesrepublik umgehend s\u00e4mtliche Initiativen und Ma\u00dfnahmen einstellen, die der politischen und finanziellen Unterst\u00fctzung der Kabuler Vasallenregierung dienen. Nur durch eine vollst\u00e4ndige Einstellung aller kolonialistischen Wirtschafts-, Au\u00dfen- und Sicherheitspolitiken wird es Deutschland gelingen, eine geopolitisch vorteilhafte Beziehung zur islamischen <em>Umma<\/em> aufzubauen \u2013 eine <em>Umma<\/em>, die schon bald ihre politische Handlungsf\u00e4higkeit sowie ihre milit\u00e4rische Wehrhaftigkeit in Form eines Kalifats wiedererlangen wird!<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">28. Rama\u1e0d\u0101n 1442 n.&nbsp;H.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">10.05.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>W\u00e4hrend am 25. M\u00e4rz noch eine deutliche Mehrheit des Deutschen Bundestages f\u00fcr die zehnmonatige Verl\u00e4ngerung des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan gestimmt hatte, informierte das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) nur wenige Wochen sp\u00e4ter den Verteidigungsausschuss des Bundestages dar\u00fcber, dass bereits der 4. 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