{"id":17267,"date":"2025-09-22T13:14:48","date_gmt":"2025-09-22T11:14:48","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=17267"},"modified":"2025-09-22T13:14:48","modified_gmt":"2025-09-22T11:14:48","slug":"das-voelkerrechtswidrige-voelkerrecht-ii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=17267","title":{"rendered":"Das v\u00f6lkerrechtswidrige V\u00f6lkerrecht (II)"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Was treibt einen Staat an, sich an das V\u00f6lkerrecht zu halten? Zu dieser zentralen Frage gibt es unterschiedliche Theorien. Der Westen m\u00f6chte nat\u00fcrlich suggerieren, dass Staaten sich zur Einhaltung des V\u00f6lkerrechts verpflichtet h\u00e4tten, weil es moralisch richtig sei. Sie w\u00fcrden das V\u00f6lkerrecht befolgen, weil sie von seiner Richtigkeit \u00fcberzeugt seien, wodurch sie den Eindruck erwecken, ihre Interessen einer universellen Moral untergeordnet zu haben. Doch die Realit\u00e4t deckt auf, dass sich hinter der Moralfassade des V\u00f6lkerrechts reine Macht- und Interessenpolitik verbirgt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf den ersten Blick scheint es so, als w\u00fcrde das V\u00f6lkerrecht Staaten darin einschr\u00e4nken, ihre Interessen r\u00fccksichtslos zu verfolgen. Das hie\u00dfe, dass das V\u00f6lkerrecht die Staaten dazu zw\u00e4nge, im Widerspruch zu ihren eigenen nationalen Interessen zu handeln. Es gibt aber auch die gegenteilige Auffassung: Das V\u00f6lkerrecht basiere vor allem darauf, dass Staaten mit Hilfe des V\u00f6lkerrechts eigene nationale Interessen auf der internationalen B\u00fchne verfolgen und nach ihrer Realisierung streben w\u00fcrden. Dann w\u00e4re das V\u00f6lkerrecht nur ein Instrument von Staaten, um ihre Interessen durchzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Verbindung zwischen V\u00f6lkerrecht und Staatsinteressen ist politische Realit\u00e4t. Staaten halten sich nicht an das V\u00f6lkerrecht, weil sie sich moralisch oder rechtlich verpflichtet f\u00fchlen, sondern weil es sich mit ihren eigenen Interessen deckt, und nur dann befolgen sie es, w\u00e4hrend sie es umschiffen oder uminterpretieren \u2013 in Wahrheit brechen \u2013, wenn es der eigenen Macht und den Staatsinteressen im Wege steht. Genau diese Position vertreten Jack L. Goldsmith und Eric A. Posner in ihrem 2005 erschienenen Buch \u201eThe Limits of International Law\u201c, das auf viel Kritik stie\u00df, weil es das V\u00f6lkerrecht entzaubert. Darin wird das V\u00f6lkerrecht als nicht autonom dargestellt und hat auch keine Verbindlichkeit, sondern kommt nur zustande, wenn Staaten miteinander kooperieren und einen Nutzen f\u00fcr sich in den internationalen Normen sehen. Es geht also beim V\u00f6lkerrecht nicht um moralische Prinzipien, sondern um Kompromisse zwischen Staaten. Die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts ist somit von Staatsinteressen abh\u00e4ngig: Wenn es n\u00fctzt, wird es eingehalten, wenn es schadet, gebrochen. Folglich funktioniert das V\u00f6lkerrecht nur dann, wenn es mit Interessen von Staaten \u00fcbereinstimmt. Moralische oder rechtliche Argumente haben keine Bedeutung und keine Wirkung, solange sie nicht mit Interessen zusammenfallen. F\u00fcr Staaten ist die Einhaltung des V\u00f6lkerrechts nur dann gerechtfertigt, wenn es ihrer Macht und ihren Interessen n\u00fctzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Weltmacht USA ist das beste Beispiel, um die Abh\u00e4ngigkeit des V\u00f6lkerrechts von Staatsinteressen aufzuzeigen. So griffen die USA und ihre \u201eKoalition der Willigen\u201c am 20. M\u00e4rz 2003 den Irak an, nachdem sie behauptet hatten, der Irak sei im Besitz von Massenvernichtungswaffen gewesen und der damalige irakische Pr\u00e4sident Saddam Hussein h\u00e4tte Verbindungen zu al-Qaida gehabt, was erwiesenerma\u00dfen nicht stimmte. Die Invasion erfolgte ohne Resolution des UN-Sicherheitsrats, die eine v\u00f6lkerrechtliche Voraussetzung gewesen w\u00e4re. Die USA begingen einen klaren V\u00f6lkerrechtsbruch, als sie den Irak angriffen, doch sie halten bis heute daran fest, dass ihr Vorgehen, das mehr als einer Million Menschen das Leben kostete und von Folter sowie Menschenrechts- und Kriegsverbrechen gepr\u00e4gt war, mit dem V\u00f6lkerrecht vereinbar gewesen sei. Das V\u00f6lkerrecht wurde den Staatsinteressen der USA angepasst, die l\u00e4ngst entschieden hatten, f\u00fcr ihre Hegemonialpl\u00e4ne im Nahen Osten und die Kontrolle der gro\u00dfen Erd\u00f6lreserven den Irak anzugreifen. Da ein klares Mandat des UN-Sicherheitsrats fehlte, interpretierten die USA einfach Resolution 1441 aus dem Jahr 2002 als Mandat f\u00fcr eine milit\u00e4rische Invasion um. In Wahrheit enthielt Resolution 1441 aber keine ausdr\u00fcckliche Autorisierung von milit\u00e4rischer Gewalt, sondern drohte dem Irak mit ernsthaften Konsequenzen, sollte er seinen Abr\u00fcstungsverpflichtungen nicht nachkommen. Das hei\u00dft, um ihre Interessen im Irak und der Region durchzusetzen, konstruierten die USA ein Bedrohungsszenario durch Massenvernichtungswaffen und Verbindungen zu al-Qaida, die es nicht gab, und machten aus Resolution 1441 ein Mandat f\u00fcr eine Invasion.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Es ist offensichtlich, dass die USA ihre Interessen keinem V\u00f6lkerrecht unterordnen wollen. So erkennen sie den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) bislang nicht an und haben Staaten dazu gedr\u00e4ngt, bilaterale Immunit\u00e4tsabkommen mit ihnen zu schlie\u00dfen, um die Auslieferung von US-Amerikanern an den IStGH zu verhindern. F\u00fcr die USA ist es wichtig, dass sie absolute Handlungsfreiheit bei ihren Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen haben, mit denen sie ihre Interessen in der Welt durchsetzen, ohne dass einer der daran beteiligten Akteure belangt werden k\u00f6nnte. Denn der IStGH ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die individuelle strafrechtliche Verantwortung f\u00fcr V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression. Selbst ein Staatsoberhaupt hat vor dem IStGH keine pers\u00f6nliche Immunit\u00e4t. Die Ablehnung des IStGH zeigt, dass die USA nur dann v\u00f6lkerrechtliche Institutionen akzeptieren, wenn diese ihre Handlungsfreiheit nicht einschr\u00e4nken und ihre Interessen nicht blockieren. Wenn es um ihre Interessen geht, lassen sie sich nicht zur Einhaltung des V\u00f6lkerrechts zwingen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Selbst die Genfer Konventionen werden au\u00dfer Kraft gesetzt, wenn es einem Staat f\u00fcr seine Zwecke notwendig erscheint. Nach den Anschl\u00e4gen vom 11. September 2001 rief der damalige US-Pr\u00e4sident George W. Bush den \u201eKrieg gegen den Terror\u201c aus. Die USA konstruierten in diesem Zusammenhang eine neue Rechtskategorie, n\u00e4mlich die des \u201enicht rechtm\u00e4\u00dfigen Kombattanten\u201c, um Gefangene nicht als Kriegsgefangene behandeln zu m\u00fcssen, wie es die Genfer Konventionen vorschreiben. Sie schufen das ber\u00fcchtigte Gefangenenlager in Guant\u00e1namo Bay, wo sie Gefangene ohne Gerichtsverfahren einsperren konnten, oder sie hielten sie in geheimen CIA-Gef\u00e4ngnissen au\u00dferhalb der USA fest und verh\u00f6rten sie unter Anwendung von Folter. Besonders in die Kritik geraten ist damals das Waterboarding, eine Foltermethode, bei welcher der Gefolterte das Gef\u00fchl hat zu ertrinken. Trotz der Anwendung systematischer Folter behaupteten die USA, nicht gegen die Anti-Folter-Konvention versto\u00dfen zu haben. So sei beispielsweise Waterboarding keine Folter, sondern lediglich eine \u201eharte Behandlung\u201c. So einfach ist es, das V\u00f6lkerrecht den Staatsinteressen anzupassen. Mit der neu geschaffenen Kategorie des \u201enicht rechtm\u00e4\u00dfigen Kombattanten\u201c konnten die USA sagen, dass ihre Gefangenen keinen Anspruch auf Behandlung nach den Genfer Konventionen h\u00e4tten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auch ein Staat wie Deutschland zeigt seine Bereitschaft, mit dem V\u00f6lkerrecht zu brechen, wenn es um die eigenen Interessen geht. Im Gegensatz zu den USA hat Deutschland das R\u00f6mische Statut unterzeichnet und damit den IStGH anerkannt. Damit hat es sich bedingungslos zur Zusammenarbeit mit dem IStGH verpflichtet. Doch obwohl nach Art. 86 IStGH-Statut eine Kooperationspflicht besteht und obwohl nach Art. 89 IStGH-Statut Deutschland verpflichtet ist, einen rechtskr\u00e4ftigen Haftbefehl des IStGH umzusetzen und Personen zu verhaften und an den IStGH zu \u00fcberstellen, sagte der deutsche Bundeskanzler Friedrich Merz zu Benjamin Netanjahu, gegen den ein Haftbefehl erlassen wurde, dass er im Falle eines Deutschlandbesuchs Netanjahus \u201eMittel und Wege finden\u201c werde, dass dieser \u201eDeutschland besuchen und auch wieder verlassen kann, ohne dass er in Deutschland festgenommen wird\u201c. Diese Ank\u00fcndigung von Merz ist v\u00f6lkerrechtswidrig. Sollte Netanjahu nach Deutschland kommen, muss Deutschland ihn festnehmen und \u00fcberstellen, weil es zur Durchsetzung von IStGH-Haftbefehlen v\u00f6lkerrechtlich verpflichtet ist. Deutschland stellt hier sein Interesse der guten Beziehungen zur zionistischen Entit\u00e4t \u00fcber das V\u00f6lkerrecht. Im Gegensatz dazu w\u00fcrde Deutschland Putin verhaften und \u00fcberstellen, da es an einem Machtwechsel in Russland interessiert ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Anpassung des V\u00f6lkerrechts an Staatsinteressen ist g\u00e4ngige Praxis, woraus sich letztendlich die Doppelmoral in der Befolgung des V\u00f6lkerrechts und der Verfolgung und Bestrafung von V\u00f6lkerrechtsverst\u00f6\u00dfen und -verbrechen ergibt. Wenn z. B. Russland Gebiete in der Ukraine besetzt, wird dieses v\u00f6lkerrechtswidrige Verhalten verurteilt und sanktioniert. Wenn \u201eIsrael\u201c das Gleiche tut und Gebiete annektiert, wird es ignoriert. Die Doppelmoral zeigt sich besonders deutlich, wenn \u201eIsrael\u201c das V\u00f6lkerrecht systematisch bricht. So gibt es zahlreiche Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, die den Siedlungsbau \u201eIsraels\u201c in den seit 1967 besetzten Gebieten f\u00fcr v\u00f6lkerrechtswidrig erkl\u00e4ren und zum Stopp des Siedlungsbaus auffordern. \u201eIsraels\u201c Siedlungspolitik verst\u00f6\u00dft gegen V\u00f6lkerrecht, doch wurde \u201eIsrael\u201c bislang nie mit internationalen Sanktionen belegt, weil die USA als dessen Schutzpatron jeden Versuch des UN-Sicherheitsrats, Sanktionen zu verh\u00e4ngen, durch ein Veto verhindern. Es waren auch die USA, die trotz Resolution 478 ihre Botschaft von Tel Aviv nach Jerusalem verlegten. Die Resolution erkl\u00e4rte das Jerusalemgesetz f\u00fcr null und nichtig, mit welchem \u201eIsrael\u201c Jerusalem als \u201evereinte und ewige Hauptstadt\u201c festlegt, und forderte zum Abzug aller Botschaften aus Jerusalem auf. Die Annexion Ostjerusalems durch den zionistischen Staat gilt als v\u00f6lkerrechtswidrig genau wie die Annexion der Golanh\u00f6hen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) erkl\u00e4rte 2024 in einem Rechtsgutachten die Annexion Ostjerusalems und s\u00e4mtliche Siedlungen ebenfalls f\u00fcr v\u00f6lkerrechtswidrig und forderte den Zionistenstaat auf, die Besetzung zu beenden. Doch was n\u00fctzen all die Resolutionen und Beschl\u00fcsse, wenn es keine Sanktionen gibt, die \u201eIsrael\u201c zur Einhaltung des V\u00f6lkerrechts zwingen?<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Endg\u00fcltig demaskiert wurde das V\u00f6lkerrecht durch den Gazakrieg. Hier geht es nicht mehr um V\u00f6lkerrechtsverst\u00f6\u00dfe \u201eIsraels\u201c, sondern um V\u00f6lkerrechtsverbrechen, worunter V\u00f6lkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Aggression fallen. Der IStGH hat bereits Haftbefehle gegen Netanjahu und seinen ehemaligen Verteidigungsminister Gallant wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit erlassen. S\u00fcdafrika reichte im Dezember 2023 eine Klage beim IGH gegen \u201eIsrael\u201c ein mit dem Vorwurf, gegen die Genozid-Konvention zu versto\u00dfen. Ein Urteil des IGH wird fr\u00fchestens 2027 erwartet. Doch auch ohne IGH-Urteil ist der V\u00f6lkermord \u201eIsraels\u201c an den Pal\u00e4stinensern l\u00e4ngst best\u00e4tigt. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch sprechen von V\u00f6lkermord. Hunderte Mitarbeiter des UN-Hochkommissariats f\u00fcr Menschenrechte (OHCHR) forderten ihren Vorgesetzten auf, \u201eIsraels\u201c Vorgehen als V\u00f6lkermord zu bezeichnen. Es sind keine Laien, sondern Experten, die einen V\u00f6lkermord best\u00e4tigt sehen. So hat die weltgr\u00f6\u00dfte Vereinigung von Genozid-Forschern (IAGS) eine Resolution verabschiedet, in der sie feststellt, dass die rechtlichen Kriterien erf\u00fcllt sind, um \u201eIsraels\u201c Vorgehen in Gaza als V\u00f6lkermord einzustufen. Obwohl die Sachlage so klar ist, unterst\u00fctzen die USA, Deutschland und weitere Staaten \u201eIsrael\u201c mit Geld und Waffen und machen sich mitschuldig am V\u00f6lkermord, weil ihre Staatsinteressen sogar bei einem V\u00f6lkermord \u00fcber dem V\u00f6lkerrecht stehen und das V\u00f6lkerrecht sich dem jeweiligen Interesse anpasst. So bezeichnet Deutschland diesen V\u00f6lkermord als Selbstverteidigung und l\u00e4sst keine Gelegenheit aus, \u201eIsrael\u201c seine Loyalit\u00e4t zu bekunden und Netanjahu die Hand zu sch\u00fctteln.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das V\u00f6lkerrecht hat letztlich so viele Gesichter, wie es Staatsinteressen gibt. M\u00e4chtige Staaten wie die USA haben nat\u00fcrlich eher die M\u00f6glichkeit, sich das V\u00f6lkerrecht zurechtzubiegen und es z. B. f\u00fcr seine milit\u00e4rischen Eins\u00e4tze zu nutzen. Das V\u00f6lkerrecht gilt oder gilt nicht, wie es Staaten gerade passt. Es unterliegt den Launen des Menschen, der es hervorgebracht hat, und ist kein Instrument, um Ungerechtigkeit zu beenden und Gerechtigkeit zu schaffen und aufrechtzuerhalten. Deshalb sollten die Muslime Abstand vom V\u00f6lkerrecht nehmen, wenn sie Gerechtigkeit meinen, und sich auf den Islam berufen. Mit dem V\u00f6lkerrecht macht man den Menschen lediglich vor, ein Instrument f\u00fcr eine gerechte Weltordnung zu haben, um sie damit zu vertr\u00f6sten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was treibt einen Staat an, sich an das V\u00f6lkerrecht zu halten?<\/p>\n","protected":false},"author":92,"featured_media":17266,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[23],"tags":[1743,2691,2706],"class_list":["post-17267","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-westliche-konzeptionen","tag-menschenrechte","tag-usa","tag-voelkerrecht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17267","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/92"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=17267"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17267\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/17266"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=17267"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=17267"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=17267"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}