{"id":17656,"date":"2026-01-10T14:52:29","date_gmt":"2026-01-10T13:52:29","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=17656"},"modified":"2026-01-10T14:52:29","modified_gmt":"2026-01-10T13:52:29","slug":"staerkebasierte-weltordnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=17656","title":{"rendered":"St\u00e4rkebasierte Weltordnung"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Jahr 2019 l\u00f6ste der damalige \u00f6sterreichische Innenminister Herbert Kickl (FP\u00d6) mit dem Satz, <em>das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht,<\/em> zun\u00e4chst eine Welle der Emp\u00f6rung aus. Zahlreiche Verfassungsrechtler hatten f\u00fcr diese \u00c4u\u00dferung lediglich Kopfsch\u00fctteln \u00fcbrig, waren sie doch entsetzt \u00fcber das <em>autorit\u00e4re<\/em> Politik- und Rechtsverst\u00e4ndnis des <em>rechtsextremen<\/em> Politikers. Oppositionspolitiker forderten damals gar seinen sofortigen R\u00fccktritt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Inzwischen jedoch scheint sich die allgemeine Auffassung deutlich gewandelt zu haben und so macht auch in der deutschen Politik f\u00fcr viele der Gedanke, das Recht politischen Interessen unterzuordnen, allm\u00e4hlich Sinn. Dies demonstrierte im vergangenen Jahr Bundesinnenminister Dobrindt. Mit seiner Anordnung, Grenzkontrollen zu versch\u00e4rfen und Asylsuchende an der Grenze zur\u00fcckzuweisen, widersprach er der Ansicht der meisten Rechtsexperten, den bisherigen Entscheidungen des Europ\u00e4ischen Gerichtshofts (EuGH) und der in diesem Punkt keineswegs nur einzelfallbezogenen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Doch auch auf internationaler Ebene vollzieht sich immer deutlicher eine Verschiebung von <em>der St\u00e4rke des Rechts<\/em> hin zum <em>Recht des St\u00e4rkeren<\/em>. &nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bereits nach den Angriffen Israels auf den Iran war zu beobachten, wie sich die Debatte in der \u00d6ffentlichkeit von der Frage der V\u00f6lkerrechtswidrigkeit immer weiter zur Frage nach der grunds\u00e4tzlichen Tauglichkeit des V\u00f6lkerrechts verlagerte. Zwar waren Rechtsexperten relativ einig, dass die israelischen Angriffe durch das V\u00f6lkerrecht nicht gedeckt seien. Der G\u00f6ttinger Rechtsprofessor Kai Ambos beispielsweise warnte vor einer <em>Unterminierung des Gewaltverbots<\/em> und selbst sein eher pragmatischer Kollege Matthias Herdegen sprach von einer <em>v\u00f6lkerrechtlich tiefgrauen Zone<\/em> \u2013 vor allem, weil Israel auch Wissenschaftler get\u00f6tet hatte. Dennoch steht die Frage im Raum, ob auch im Falle des V\u00f6lkerrechts nicht das <em>Recht der Politik<\/em> zu folgen hat. Denn Herdegen fordert trotz seiner kritischen Haltung, dass sich das V\u00f6lkerrecht an die Gegebenheiten moderner Kriegsf\u00fchrung anpassen m\u00fcsse, wenn es nicht seinen <em>Befolgungsanreiz<\/em> verlieren will. Mit anderen Worten d\u00fcrfe niemand Israel zumuten so lange abzuwarten, bis sich das <em>Zeitfenster<\/em> schlie\u00dft und es am Ende f\u00fcr ein milit\u00e4risches Eingreifen zu sp\u00e4t sei, so der Staats- und V\u00f6lkerrechtler.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die sogenannte <em>regelbasierte Weltordnung<\/em>, deren Kern das in der UN-Charta festgelegte Gewaltverbot ist und die Ge\u00adwalt eines Staates nur zur Selbstverteidigung in eng umrissenen Grenzen erlaubt, wird damit f\u00fcr untauglich erkl\u00e4rt \u2013 wof\u00fcr nun zahlreiche Politiker und Kommentatoren pl\u00e4dieren, ist eine politisch-moralische Be\u00adurteilung der Legitimit\u00e4t von Kriegen. Zur Bewertung eines Krieges sei es zwar <em>juristisch [&#8230;] bedeutend, welcher Kampfjet zu welchem Zeitpunkt die erste Bombe abgeworfen hat. In politischer Hinsicht aber ist es mindestens genauso wichtig, wenn nicht wichtiger, wer gegen wen Krieg f\u00fchrt und mit welchen Zielen, wom\u00f6glich sogar f\u00fcr welche Werte<\/em>, so der SZ-Korrespondent Hubert Wetzel. Diese Relativierung des Rechts anhand politischer Bewertungen zeigte sich ferner nicht nur in der sehr verhaltenen Reaktion der Bundesregierung auf den israelischen Vernichtungskrieg in Gaza oder dem <em>Rechtsbruch mit Ansage<\/em>, als Kanzler Merz trotz Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IstGH) ank\u00fcndigte, f\u00fcr einen Deutschlandbesuch Benjamin Netanjahus <em>Mittel und Wege zu finden<\/em>. Sie findet auch Ausdruck in Einsch\u00e4tzung und Wortwahl des Bundeskanzlers, dass der \u2013 zweifellos v\u00f6lkerrechtswidrige \u2013 Angriffskrieg Israels gegen den Iran eine auch in deutschem Interesse notwendige <em>Drecksarbeit<\/em> sei.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Geschwindigkeit dieser Diskursverschiebung hat sich nun durch den gleich dreifachen V\u00f6lkerrechtsbruch der USA massiv beschleunigt. Erneut sind sich Experten bei der juristischen Einordnung der Milit\u00e4raktion in Venezuela einig. So erk\u00e4rt Professor Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universit\u00e4t in Erlangen, dass <em>Luftangriffe und Truppen auf fremdem Staatsgebiet [&#8230;] eine Verletzung des Gewaltverbots<\/em> darstellen. <em>Ein &#8218;war on terror&#8216; oder ein &#8218;war on drugs&#8216;, wie er von den USA ausgerufen wurde, hat rechtlich keine Relevanz, er rechtfertigt nichts<\/em>. Und auch die Festnahme Nicol\u00e1s Maduros und der anschlie\u00dfende Strafprozess in New York seien v\u00f6lkerrechtswidrig. Zwar ist es nach dem humanit\u00e4ren V\u00f6lkerrecht erlaubt, Kombattanten als Kriegsgefangene zu nehmen, allerdings <em>ist hier zu beachten, dass er Staatspr\u00e4sident Venezuelas ist, und insofern verletzt die Festnahme die staatliche Immunit\u00e4t des Landes<\/em>, so Pierre Thielb\u00f6rger von der Ruhr-Universit\u00e4t Bochum. Daran \u00e4ndere auch nichts, dass dem venezulanischen Staatsoberhaupt Verbrechen vorgeworfen und ihm die politische Legitimit\u00e4t abgesprochen werden: <em>Aus der Sicht des V\u00f6lkerrechts war Nicol\u00e1s Maduro bis zur Festnahme amtierender Pr\u00e4sident des Landes<\/em>.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Doch trotz dieser klaren Einordnung ringen westliche Politiker und Kommentatoren um Worte oder begr\u00fc\u00dfen sogar das Vorgehen der USA. W\u00e4hrend Friedrich Merz erkl\u00e4rt, dass die Rechtslage <em>komplex<\/em> sei und sich die Bundesregierung f\u00fcr die Beurteilung der Ereignisse Zeit nehmen m\u00fcsse, rechtfertigt Markus S\u00f6der die Aktion mit dem Ergebnis, f\u00fcr das es <em>gro\u00dfe Zustimmung<\/em> gebe. <em>Gut, dass Maduro weg ist<\/em>, so der bayerische Ministerpr\u00e4sident. Noch weiter ging der Journalist Gabort Steingart, der bei der Sendung Maischberger keinen Zweifel daran lie\u00df, dass V\u00f6lkerrecht f\u00fcr ihn keine Kategorie mehr ist: <em>Der Mann ist ein Gauner, ist ein Verbrecher, ist ein Drogenbaron, er ist unrechtsm\u00e4\u00dfig im Amt \u2013 was hei\u00dft hier Pr\u00e4sident eigentlich? [&#8230;] Das war kein unrechter Eingriff, sondern das Unrecht geschah vorher, dass dieser Pr\u00e4sident so lange im Amt sein konnte<\/em>. Au\u00dferdem sei dieses Vorgehen ohnehin nichts Neues, schlie\u00dflich habe Pr\u00e4sident Obama seinerzeit Osama bin Laden ohne Gerichtsverfahren t\u00f6ten lassen, Salvador Allende wurde auf Befehl von Richard Nixon liquidiert und die Kriege in Vietnam, Kosovo und dem Irak seien allesamt v\u00f6lkerrechtswidrig gewesen. Dieser Einsch\u00e4tzung folgt im Grundsatz wohl auch der renommierte Politikwissenschaftler Herfried M\u00fcnkler, der sich von der Milit\u00e4raktion in Venezuela wenig \u00fcberrascht zeigt. So handle es sich bei dem Angriff und der Entf\u00fchrung Maduros zwar um einen Bruch des V\u00f6lkerrechts \u2013 <em>infsofern es eine Immunit\u00e4t von Staatspr\u00e4sidenten und die Souver\u00e4nit\u00e4t eines Staates \u00fcberhaupt gibt<\/em> -, aber ihm sei klar, dass <em>Imperien klassischerweise Grenzen nicht als f\u00fcr beide Seiten bindene R\u00e4ume betrachten<\/em>. Daher sage man <em>eigentlich nicht viel<\/em>, wenn nun die Rede von einem V\u00f6lkerrechtsbruch ist.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Vor diesem Hintergrund entpuppt sich das f\u00fcr viele einst so faszinierende V\u00f6lkerrecht vollends als politisches Instrument westlicher Staaten, das je nach Opportunit\u00e4t durchgesetzt oder missachtet wird. Dass Angriffskriege verboten seien, Staaten lediglich das Recht auf Selbstverteidigung h\u00e4tten und internationale Vertr\u00e4ge einzuhalten sind \u2013 all diese Grunds\u00e4tze m\u00f6gen von vielen immer noch bef\u00fchrwortet werden. Aber gerade wenn das V\u00f6lkerrecht gefragt ist, um staatliches Handeln einzuhegen, setzt sich stattdessen die Macht der Gewehrl\u00e4ufe durch. Wir spielen ein Spiel, so M\u00fcnkler, <em>bei dem einige permanent gewinnen, weil sie Regelbrecher sind und einige permanent das Nachsehen haben, weil sie regelkonform agieren<\/em>. Daher \u00fcberrascht es nicht, dass dem V\u00f6lkerrecht zuweilen selbst auf theoretischer Ebene sein Rechtscharakter abgesprochen und es \u2013 in den Worten von Prof. Angelika Nu\u00dfberger ausgedr\u00fcckt \u2013 zu einem <em>rhetorischen Stilmittel in der politischen Auseinandersetzung<\/em> reduziert wird. Wer Recht und Unrecht auf der Grundlage des V\u00f6lkerrechts zu bestimmen versucht, steht auf schwankendem Boden. Geltungsgrund und Rechtsquellen werden \u2013 wie aktuell zu beobachten ist \u2013 fortw\u00e4hrend in Frage gestellt oder offen missachtet.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Krieg in der Ukraine, der V\u00f6lkermord in Gaza, der 12-Tage-Krieg zwischen Israel und Iran sowie die Entf\u00fchrung des venezulanischen Staatspr\u00e4sidenten haben der Welt\u00f6ffentlichkeit deutlich vor Augen gef\u00fchrt, dass sich m\u00e4chtige Staaten an das V\u00f6lkerrecht nur solange halten, wie es f\u00fcr sie opportun erscheint und es zur Seite schieben, wenn es ihren Interessen zuwiderl\u00e4uft. Dass der Westen, als Begr\u00fcnder und Verfechter des V\u00f6lkerrechts, dieses Konstrukt nun selbst und f\u00fcr alle sichtbar untergr\u00e4bt, offenbart die mangelnde Substanz seiner Ideen und das Versagen des eigenen Systems. Die sich nun vollziehende <em>neoimperiale Wende<\/em> durch die USA (Sigmar Gabriel) und die damit einhergenden Konflikte mit Europa lassen daran keinen Zweifel.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Angesichts dessen muss in der <em>Umma<\/em> die Erkenntnis reifen, dass das V\u00f6lkerrecht keinerlei L\u00f6sung f\u00fcr die politischen Probleme und milit\u00e4rischen Konflikte in der islamsichen Welt bietet. Auf konzeptioneller Ebene scheitert das V\u00f6lkerrecht schon deshalb, weil es im Kontext der internationalen Poltik keine \u00fcbergeordnete Instanz gibt, die es verbindlich macht und unabh\u00e4ngig von partikularen Staatsinteressen durchsetzt. Zudem eignet sich das V\u00f6lkerrecht nicht, um zwischenstaatliche Beziehungen zu regeln und Stabilit\u00e4t herzustellen. Denn der Westen hat das System der Vereinten Nationen \u2013 aus dem das moderne V\u00f6lkerrecht hervorgegangen ist \u2013 entsprechend seiner ideologischen \u00dcberzeugung aufgebaut. Staaten, die sich nicht dem s\u00e4kularen System unterordnen, werden aus der sogenannten internationalen Staatengemeinschaft ausgeschlossen oder gar nicht erst anerkannt \u2013 wie selbst am Beispiel der aktuellen Taliban-Regierung zu erkennen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Statt sich also wie in Afghanistan der Idee territorial begrenzter Staatlichkeit, oder \u2013&nbsp; schlimmer noch \u2013 wie in Syrien dem S\u00e4kularismus und der Illusion des V\u00f6lkerrechts hinzugeben, muss sich die <em>Umma<\/em> auf ihre eigene Weltanschauung und Potenziale fokussieren, um ihre politische Handlungsf\u00e4higkeit zur\u00fcckerlangen und endlich <em>gestalten<\/em> zu k\u00f6nnen. Sie w\u00fcrde dadurch nicht nur im eigenen Herrschaftsbereich die Politik bestimmen, sondern auch die internationalen Beziehungen beeinflussen und formen k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das V\u00f6lkerrecht erlebt dieser Tage einen Absturz. Kritisiert und gebrochen wurde es zwar schon immer, doch mit der Entf\u00fchrung des venezolanischen Pr\u00e4sidenten f\u00fchren die USA die regelbasierte Ordnung vollends ad absurdum. Steht die Welt vor einem geopolitischen Zeitalter, in dem nur das Recht des St\u00e4rkeren gilt?<\/p>\n","protected":false},"author":112,"featured_media":17658,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[23],"tags":[2707,2845],"class_list":["post-17656","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-westliche-konzeptionen","tag-venezuela","tag-weltordnung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17656","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/112"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=17656"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/17656\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/17658"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=17656"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=17656"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=17656"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}