{"id":9581,"date":"2007-10-13T00:00:00","date_gmt":"2007-10-12T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9581"},"modified":"2007-10-13T00:00:00","modified_gmt":"2007-10-12T22:00:00","slug":"aus-der-webseite-des-amir-von-hizb-ut-tahrir","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9581","title":{"rendered":"Aus der Webseite des Amir von Hizb-ut-Tahrir"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Frage:<\/strong><br>Im Buch \u201eKonzeptionen&#8220; auf S. 36 (arab. Ausgabe) steht, dass die Strafen islamrechtlich begr\u00fcndet werden. Wir wissen aber, dass die Hud\u0171d -Strafen (von Gott festgelegte Strafen f\u00fcr gewisse Vergehen) keinen Rechtsgrund besitzen. Sie d\u00fcrfen weder erh\u00f6ht noch reduziert werden, auch darf man daraus keine Analogien (zu anderen Strafen) ziehen. Nun scheint es hier einen Widerspruch zugeben. Wie ist das also zu verstehen? Wir bitten um einige Beispiele f\u00fcr die Rechtsgr\u00fcnde bei Strafen, wenn Sie so freundlich w\u00e4ren.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br><strong>Antwort:<\/strong><br>Was im Buch \u201eKonzeptionen&#8220; erw\u00e4hnt wird, dass Strafen islamrechtlich begr\u00fcndet werden, widerspricht keineswegs der Aussage, dass Hud\u0171d-Strafen keinen Rechtsgrund (cIlla) besitzen und davon keine Analogie (Qiy\u00e2s) zu anderen Strafen gezogen werden darf.<br>Die Hud\u0171d-Strafen sind vom islamischen Recht bestimmt worden. F\u00fcr ihre festgelegte H\u00f6he gibt es keinen Rechtsgrund, deswegen d\u00fcrfen auch keine Analogien daraus gezogen werden. Man darf sie weder erh\u00f6hen noch reduzieren. Nicht alle Strafen sind aber so genannte \u201eHud\u0171d&#8220; (Einzahl: Hadd), denn es gibt auch andere Arten von Strafen. Ebenso gibt es Dinge, die mit den Hudud-Strafen verbunden sind, aus denen sehr wohl eine Begr\u00fcndung gezogen werden darf.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>So wird z. B. berichtet, dass Umar (r.) \u00fcber den Vollzug der Todesstrafe unschl\u00fcssig war, als sich sieben Personen an einem Mord beteiligten. Da sprach Ali (r.) zu ihm: \u201eO F\u00fchrer der Gl\u00e4ubigen! Wenn sich mehrere Personen an einem Diebstahl beteiligt h\u00e4tten, w\u00fcrdest du ihnen dann die Hand abschlagen?&#8220; Umar antwortete: \u201eJawohl!&#8220; Da sagte Ali: \u201eUnd hier ebenfalls.&#8220; Ali zog eine Analogie von einem durch mehrere Personen begangenen Diebstahl auf einen durch sieben Personen begangenen Mord. Genauso wie im Falle des Diebstahls allen Dieben die Hand abgeschlagen werden m\u00fcsste, m\u00fcssen auch alle sieben, die sich am Mord beteiligt haben, get\u00f6tet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Der (gemeinsame) Rechtsgrund in diesem Falle lautet: \u201eDie Beteiligung an einer Tat, die eine Hadd-Strafe nach sich zieht.&#8220; Dieser Rechtsgrund gilt bei Strafen und wurde beim Analogieschluss von einem gemeinsam begangenen Diebstahl auf einen gemeinsam begangenen Mord verwendet: Genau wie allen Beteiligten an einem Diebstahl die Hand abgeschnitten wird, m\u00fcssen auch alle Beteiligten an einem Mord get\u00f6tet werden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Auch sagt der Gesandte Allahs (s.):<\/p>\n\n\n\n<section class=\"wp-block-kommy-hadith-block\"><p class=\"hadith-block-arabic\"><span class=\"hadith-block-arabic-content\"><\/span><\/p><p class=\"hadith-block-trans-ref\"><span class=\"hadith-block-translation\">Im Falle des irrt\u00fcmlich fast absichtlich Get\u00f6teten \u2013 des Get\u00f6teten durch eine Peitsche oder einen Stock &#8211; gibt es ein Blutgeld von 40 Kamelen in deren B\u00e4uchen ihre Jungen sind.<\/span><\/p><\/section>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hier wurde aus der absichtlichen T\u00f6tung mit einer Peitsche oder einem Stock (der absichtlichen T\u00f6tung mit einem Gegenstand also, der normalerweise nicht zum Tode f\u00fchrt) eine Analogie zur absichtlichen T\u00f6tung durch einen kleinen Stein oder durch wiederholtes Schlagen gezogen. D. h. es wurde eine Analogie zu allem gezogen, was normalerweise nicht zum Tode f\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Das T\u00f6ten mit so einem Gegenstand f\u00fchrt somit nicht zur Vergeltung durch Todesstrafe, sondern zu einem erh\u00f6hten Blutgeld. Der Rechtsspruch ist somit nicht auf Peitsche und Stock beschr\u00e4nkt, sondern umfasst alles, was normalerweise nicht zum Tode f\u00fchrt. T\u00f6tet man aber mit einem Gegenstand, der normalerweise zum Tode f\u00fchrt, wie ein Messer, ein gro\u00dfer Stein oder ein Gewehr, so f\u00e4llt dies unter absichtliches T\u00f6ten, was die Todesstrafe f\u00fcr den T\u00e4ter zur Folge hat.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Hier wurde in beiden Beispielen der Analogieschluss (Qiy\u00e2s) verwendet. Im ersten Beispiel haben wir vom Abschlagen der H\u00e4nde aller Beteiligten an einem Diebstahl eine Analogie zum T\u00f6ten aller Beteiligten an einem Mord gezogen, und zwar mit dem Rechtsgrund: \u201eDie Beteiligung an einer Tat, die eine Hadd-Strafe nach sich zieht.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Im zweiten Beispiel haben wir vom T\u00f6tungsfall mit einem Stock, der als \u201eFast-Absicht&#8220; eingestuft wird, eine Analogie zum T\u00f6ten mit einem kleinen Stein gezogen, was nun ebenfalls als \u201eFast-Absicht&#8220; eingestuft werden kann. Der diesbez\u00fcgliche Rechtsgrund lautet: \u201eDas T\u00f6ten mit einem Gegenstand, der normalerweise nicht zum Tode f\u00fchrt.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>Demzufolge widerspricht das Suchen nach einem Rechtsgrund bei Strafen nicht der Tatsache, dass von Hud\u0171d-Strafen (an sich) keine Analogien gezogen und ihnen keine anderen Strafen angeschlossen werden d\u00fcrfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Buch \u201eKonzeptionen&#8220; auf S. 36 (arab. Ausgabe) steht, dass die Strafen islamrechtlich begr\u00fcndet werden. Wir wissen aber, dass die Hud\u0171d -Strafen (von Gott festgelegte Strafen f\u00fcr gewisse Vergehen) keinen Rechtsgrund besitzen. Sie d\u00fcrfen weder erh\u00f6ht noch reduziert werden, auch darf man daraus keine Analogien (zu anderen Strafen) ziehen. Nun scheint es hier einen Widerspruch zugeben. Wie ist das also zu verstehen? 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