{"id":9706,"date":"2012-01-14T00:00:00","date_gmt":"2012-01-13T23:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9706"},"modified":"2012-01-14T00:00:00","modified_gmt":"2012-01-13T23:00:00","slug":"idschtihad-und-taqlid","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9706","title":{"rendered":"Idschtihad und Taqlid"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Islam ist eine Botschaft, die sich an die gesamte Menschheit richtet und keinerlei Unterschiede zwischen den Einzelnen macht. Daher beginnen zahlreiche Verse mit \u201eO ihr Menschen &#8230;&#8220; und nicht mit \u201eO ihr Araber&#8220;, \u201eO ihr T\u00fcrken&#8220; oder aber \u201eO ihr M\u00e4nner&#8220; usw. Der Islam tr\u00e4gt weder der Volkszugeh\u00f6rigkeit im Sinne eines auserw\u00e4hlten Volkes noch dem Geschlecht Rechnung, wenn es darum geht, die Menschen zum Eintritt in den Islam einzuladen. So sagt Allah (t):<strong> &#8222;Sag: O ihr Menschen, ich bin der Gesandte Allahs an euch alle [&#8230;].&#8220;<\/strong> (al-A&#8217;raf 7, Vers 158) In einem anderen Vers hei\u00dft es: <strong>&#8222;Sag: O ihr Menschen, nunmehr ist die Wahrheit von eurem Herrn zu euch gekommen.&#8220;<\/strong> (Yunus 10, Vers 108)<br>Immer wieder werden die Menschen in ihrer Gesamtheit angesprochen, um sie zu ermahnen:<br><strong>&#8222;Sag: O ihr Menschen, ich bin euch nur ein deutlicher Warner&#8220; <\/strong>(al-Hadsch 22, Vers 49),<br>&#8222;O ihr Menschen, f\u00fcrchtet euren Herrn! Das Beben der Stunde ist etwas Gewaltiges&#8220; (al-Hadsch 22, Vers 1) und:<br><strong>&#8222;O ihr Menschen, f\u00fcrchtet Allah und f\u00fcrchtet einen Tag, an dem kein Vater anstelle seines Sohnes und kein Spr\u00f6ssling anstelle seines Vaters etwas \u00fcbernehmen kann!&#8220;<\/strong> (Luqman 31, Vers 33) usw.<br>F\u00fcr denjenigen, der den Islam annimmt, hei\u00dft das, dass er die Botschaft Allahs (t) inhaltlich versteht und nach ihr handelt und lebt. Denn die Botschaft des Islam besagt nicht nur, dass die Menschen an Allah (t) glauben, sondern fordert von ihnen die Einhaltung Seiner Lebensordnung, die sich aus den einzelnen islamischen Gesetzen zusammensetzt. Das hei\u00dft nichts anderes, als dass ein Muslim h\u00f6rt, was der Gesetzgeber ihm in Form von Koran und Sunna zu sagen hat, und gehorcht, wie es in folgendem Koranvers hei\u00dft: &#8222;Die Worte der Gl\u00e4ubigen sind nicht anders als &#8218;Wir h\u00f6ren und gehorchen&#8216;, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit dieser zwischen ihnen entscheide.&#8220; (an-Nur 24, Vers 51) Das \u201eWir-h\u00f6ren-und-Gehorchen&#8220; entspricht damit vollkommen der Bedeutung des Wortes Islam als absoluter Unterwerfung unter Allah (t) und vollst\u00e4ndiger Ergebenheit. Mit dem Glauben allein ist es folglich nicht getan, wenn daraus keine Handlungen resultieren, die mit den Gesetzen Allahs (t) \u00fcbereinstimmen, weil Allah (t) den Gl\u00e4ubigen wie folgt beschreibt:<br><strong>&#8222;Doch nein, bei deinem Herrn, sie sind nicht eher Gl\u00e4ubige, bis sie dich zum Richter \u00fcber alles machen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann in ihren Herzen keine Bedenken gegen deine Entscheidung finden und sich in absoluter Ergebung f\u00fcgen.&#8220;<\/strong> (an-Nisa&#8216; 4, Vers 65)<br>Grunds\u00e4tzlich ist die Ansprache des Gesetzgebers (Koran und Sunna) in direkter Form an alle adressiert. Es handelt sich keinesfalls um eine Ansprache, die nur an eine Elite gerichtet ist und sich lediglich an die Rechtsausleger (Mudschtahidun) oder an die Rechtsgelehrten (Ulama) wendet. Sie spricht all jene an, die eigenverantwortlich handeln und somit f\u00fcr ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden k\u00f6nnen. Im Gegensatz dazu werden Kinder oder Menschen mit geistiger Unzurechnungsf\u00e4higkeit nicht zur Rechenschaft gezogen. Das hei\u00dft, die Ansprache des Gesetzgebers wendet sich an all jene, die in der Lage sind zu verstehen und zu begreifen. F\u00fcr diejenigen, die in der Ausf\u00fchrung ihrer Handlungen voll verantwortlich sind, besteht daher die Verpflichtung, die Offenbarung, deren Adressaten sie sind, zu verstehen. Denn es ist nicht m\u00f6glich, sich an die Befehle und Verbote Allahs (t) zu halten, wenn man seine Ansprache nicht versteht. Da also das Einhalten seiner Gebote und Verbote Pflicht ist, so ist auch ihr Begreifen und Erfassen Pflicht. Nur dann kann eine Handlung hervorgehen, die mit Allahs (t) Lebensordnung \u00fcbereinstimmt und Sein Wohlwollen hervorruft. Sollte der Muslim nicht verstanden haben, was der Gesetzgeber ihm in Koran und Sunna mitteilt, so ist es ihm grunds\u00e4tzlich verboten, eine Handlung zu vollziehen, ohne Kenntnis \u00fcber das diesbez\u00fcgliche Gesetz zu haben. Er kommt somit nicht um ein Verstehen des Inhalts von Koran und Sunna herum. Anders ausgedr\u00fcckt: Der Muslim ist dazu verpflichtet, das islamische Gesetz in einer Angelegenheit, in welcher er eine Handlung ausf\u00fchren m\u00f6chte, zu kennen. Weil aber Koran und Sunna keine Gesetzestexte in Form von aneinander gereihten Paragraphen darstellen und das islamische Gesetz nicht bereits ausformuliert im Koran oder in den Hadithen steht, bedeutet &#8222;verstehen&#8220;, den Inhalt der Offenbarungstexte zu begreifen, um daraus das islamische Gesetz ableiten zu k\u00f6nnen. Der Islam sieht somit vor, dass der Einzelne die Offenbarung versteht und daraus eigenst\u00e4ndig das islamische Gesetz herausziehen kann.<br>Dieser Vorgang der islamischen Gesetzesableitung wird als Idschtihad bezeichnet. Der Idschtihad ist die Anstrengung und M\u00fche, die sich der Muslim bei der Untersuchung der Beweise aus den islamischen Rechtsquellen macht, um schlie\u00dflich bez\u00fcglich eines Problems oder einer Fragestellung zu erkennen, was das Gesetz Allahs (t) in der untersuchten Angelegenheit ist. Nach Abschluss des Idschtihad steht folglich immer ein islamisches Gesetz als Resultat dieser Anstrengung. Das hei\u00dft, der Idschtihad stellt eine Pflicht f\u00fcr Muslime dar, weil sonst die islamischen Gesetze im Verborgenen blieben. F\u00fcr den Rechtsausleger (Mudschtahid), der den Idschtihad vornimmt, ist das Verstehen der Offenbarungstexte und damit die genaue Kenntnis der arabischen Sprache in Semantik und Syntax somit obligatorisch. Genaue Kenntnisse des Arabischen sind deshalb Voraussetzung, da \u00dcbersetzungen immer auch mit einem Bedeutungsverlust verbunden sind. Jeder, der schon einmal versucht hat, einen beliebigen Text von einer Sprache in eine andere zu \u00fcbersetzen, wei\u00df, dass eine vollst\u00e4ndige \u00dcbernahme des Sinns in die andere Sprache nicht m\u00f6glich ist, da jede Sprache ihre eigenen semantischen und syntaktischen Eigenheiten besitzt. Bereits einfache \u00dcbersetzungen wie &#8222;Preis sei Allah&#8220; haben nicht dieselbe Bedeutung wie das arabische Original. Im Falle des Koran kann man sich jedoch eine Bedeutungsver\u00e4nderung nicht leisten, weil dann der Idschtihad nicht das Gesetz Allahs (t) zum Vorschein br\u00e4chte, sondern ein aus der \u00dcbersetzung resultierendes Gesetz. Zudem darf eine \u00dcbersetzung nicht mehr als Koran bezeichnet werden, weil der Koran nur das ist, was Allah (t) in Form und Inhalt, d. h. in arabischer Sprache, offenbart hat. Dass man eine \u00dcbersetzung nicht mit dem Koran gleichsetzen darf, zeigt sich allein daran, dass man eine \u00dcbersetzung auch im unreinen Zustand anfassen und lesen darf, was im Falle des Koran untersagt ist. Die Rezitation des Koran wird als gottesdienstliche Handlung betrachtet, die von Allah (t) belohnt wird, w\u00e4hrend das Lesen der \u00dcbersetzung keine gottesdienstliche Handlung darstellt. Dar\u00fcber hinaus muss der Koran im Gebet auf Arabisch rezitiert werden. Eine \u00dcbersetzung ist nicht zul\u00e4ssig und macht das Gebet ung\u00fcltig. Daher kann die Grundlage des Idschtihad nur der arabische Offenbarungstext sein. Es sind aber nicht nur hervorragende Arabischkenntnisse gefordert, sondern auch Kenntnisse in den islamischen Rechtsgrundlagen (Usul), die der Mudschtahid ebenfalls mitbringen muss. Auch muss er wissen, welche Unterschiede es in den Beweisen gibt und welche Beweise Vorrang vor anderen haben. Hierzu geh\u00f6rt auch die Kenntnis, wie stark ein Hadith ist und in welche Kategorie er geh\u00f6rt. Dieses umfangreiche Wissen des Mudschtahid ist deshalb wichtig, weil garantiert sein muss, dass aus seinem Idschtihad das entsprechende islamische Gesetz hervorgeht, das tats\u00e4chlich der Offenbarung entspringt.<br>Der Islam setzt die F\u00e4higkeit des Idschtihad bei den Muslimen voraus. Blickt man zur\u00fcck in die islamische Geschichte, stellt man fest, dass die Gef\u00e4hrten des Propheten (r) in der Lage waren, Rechtsauslegungen eigenst\u00e4ndig vorzunehmen, und nicht auf andere Rechtsausleger angewiesen waren. Ein kurzer Blick in die Gegenwart der Muslime reicht aus, um zu erkennen, dass diese F\u00e4higkeit mehrheitlich verloren gegangen ist. Allein die Tatsache, dass viele Muslime der arabischen Sprache gar nicht oder nur unzureichend m\u00e4chtig sind, schlie\u00dft sie bereits vom Idschtihad aus. Zudem muss man ber\u00fccksichtigen, dass es unter den Muslimen Unterschiede in ihrer islamischen Bildung, ihren Kenntnissen und ihrem Auffassungsverm\u00f6gen gibt, so dass sich auch aus diesen Gr\u00fcnden nicht jeder zum Idschtihad eignet. Dennoch bleibt die Pflicht f\u00fcr alle bestehen, die Offenbarung zu verstehen und danach zu handeln, ob sie nun des Idschtihad f\u00e4hig sind oder nicht. Das hei\u00dft, die eigene Inkompetenz, einen Idschtihad eigenst\u00e4ndig durchzuf\u00fchren, entbindet nicht vom H\u00f6ren und Gehorchen. Denn man kann die Gebote und Verbote Allahs (t) befolgen, indem man sich an die Rechtsauslegung eines Mudschtahid anlehnt und dieser folgt. Das Befolgen einer Rechtsauslegung eines anderen wird als Taqlid (Nachahmung) bezeichnet. Auch in dieser Form l\u00e4sst sich der Pflicht, zu h\u00f6ren und zu gehorchen, Folge leisten. Solange es also Muslime gibt, die die F\u00e4higkeit des Idschtihad noch besitzen und diesen vornehmen, haben die Muslime, die dazu nicht in der Lage sind, immer die M\u00f6glichkeit, den islamischen Rechtsspruch in einer Angelegenheit in Erfahrung zu bringen und das islamische Gesetz zu kennen, um ihre Handlung danach zu richten. Somit ist der Idschtihad eine Pflicht, die nicht individueller Art ist und von jedem Einzelnen erf\u00fcllt werden muss, sondern eine Pflicht, die zur Gen\u00fcge, d. h. mindestens von einigen, erf\u00fcllt werden muss. Fatal wird es f\u00fcr die Muslime dann, wenn keine Rechtsausleger mehr vorhanden sind. In einem solchen Fall besteht f\u00fcr alle Muslime die individuelle Pflicht, daf\u00fcr zu sorgen, dass der Idschtihad wieder aufgenommen wird. Ansonsten f\u00e4llt die S\u00fcnde des Fehlens von Rechtsauslegern auf die ganze Umma.<br>Die Realit\u00e4t der Muslime sieht folglich so aus, dass die Umma aus Mudschtahidun (Rechtsauslegern) und Muqallidun (Nachahmern) besteht. Der Muqallid ist jedoch nicht dazu verpflichtet, sich immer an einen Mudschtahid zu wenden, um sich \u00fcber ein islamisches Gesetz zu erkundigen. Er kann sich im Grunde an jeden vertrauensw\u00fcrdigen Muslim wenden, der den islamischen Rechtsspruch in einer Sache kennt. So muss ein neu konvertierter Muslim nicht zwingend einen Mudschtahid aufsuchen, um sich beispielsweise die Gesetze, die das Gebet betreffen, anzueignen. Hierzu kann er jeden Muslim befragen, von dem er wei\u00df, dass dieser die Gesetze des Gebets kennt. Denn es geht im Kern um die Kenntnis des islamischen Rechtsspruchs und nicht darum, wer diesen Rechtsspruch abgeleitet hat. Das hei\u00dft, die \u00dcbernahme einer Rechtsauslegung darf nicht an bestimmte Namen gekn\u00fcpft sein, sondern muss lediglich nach dem Prinzip verlaufen, das islamische Gesetz \u00fcberhaupt zu kennen und danach zu handeln.<br>Der Taqlid steht weit unterhalb des Idschtihad und sollte nur die Ausnahme und nicht die Regel sein. Tats\u00e4chlich stellt der Taqlid heute jedoch die Regel dar, weil die Muslime die F\u00e4higkeit zum Idschtihad mehrheitlich verloren haben. Er ist der weitaus bequemere Weg, um ein islamisches Gesetz in Erfahrung zu bringen, und ist dem Idschtihad nicht unbedingt f\u00f6rderlich. Es ist einfacher, die Rechtsauslegung eines anderen zu \u00fcbernehmen, als sich zun\u00e4chst die Kompetenz zum Idschtihad anzueignen, um dadurch eigene Rechtsauslegungen vornehmen zu k\u00f6nnen. Dadurch kann die Kompetenz zum Idschtihad innerhalb der Umma abnehmen, d. h., die Zahl der Mudschtahidun wird immer geringer. Das Verschwinden der Mudschtahidun aus der Umma bedeutet gleichzeitig ein Verschwinden des islamischen Wissens und damit ein Verschwinden der Einhaltung der Gebote und Verbote Allahs (t). So sagte der Prophet (s): <strong>&#8222;Wahrlich, Allah nimmt das Wissen nicht hinweg, indem Er es aus dem Ged\u00e4chtnis der Menschen herausrei\u00dft, sondern Er nimmt das Wissen hinweg, indem Er die Gelehrten sterben l\u00e4sst; und wenn keiner von ihnen \u00fcbrig bleibt, dann nehmen die Menschen unwissende K\u00f6pfe in Anspruch, welche gefragt werden und ein Urteil abgeben, bei dem jegliche Grundlage des Wissens fehlt. Somit werden sie selbst abirren und aber auch die Menschen in die Irre f\u00fchren.&#8220;<\/strong> (Buchari) Auch wenn der Taqlid islamrechtlich erlaubt ist, sollten die Muslime danach streben, davon wegzukommen, und sich die F\u00e4higkeit des Idschtihad wieder aneignen. Denn die Dynamik des Islam ist an den Idschtihad gebunden, d. h. sie ist daran gekn\u00fcpft, dass der Mudschtahid f\u00fcr neu aufkommende Probleme durch Idschtihad den diesbez\u00fcglichen islamischen Rechtsspruch ableitet. Kommt der Idschtihad zum vollst\u00e4ndigen Stillstand, wird der Muslim auf neue Probleme nicht mehr reagieren k\u00f6nnen. Damit w\u00fcrde der ganze Islam zum Stillstand kommen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Islam ist eine Botschaft, die sich an die gesamte Menschheit richtet und keinerlei Unterschiede zwischen den Einzelnen macht. <\/p>\n","protected":false},"author":20,"featured_media":2133,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[7],"tags":[],"class_list":["post-9706","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-islam"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9706","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/20"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=9706"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9706\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/2133"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=9706"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=9706"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=9706"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}