{"id":9710,"date":"2012-09-06T00:00:00","date_gmt":"2012-09-05T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9710"},"modified":"2012-09-06T00:00:00","modified_gmt":"2012-09-05T22:00:00","slug":"das-islamische-gesetz-hukm-schari","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9710","title":{"rendered":"Das Islamische Gesetz (Hukm Schar&#8217;i)"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Prophet (s) trat mit Beginn der Offenbarung an die Menschen heran und rief sie dazu auf, an Allah (t), den einen Sch\u00f6pfer zu glauben. Damit verbunden war die Aufforderung, den falschen G\u00f6tzenglauben aufzugeben.<br>Gleiches galt f\u00fcr Juden und Christen, an die sich die islamische Botschaft ebenso wandte wie an die G\u00f6tzendiener. Jene, die den Islam annahmen, wurden zu Menschen mit neuem Charakter und neuer Pers\u00f6nlichkeit. Die Biographien der Prophetengef\u00e4hrten bieten hierzu die besten Beispiele. Diese Ver\u00e4nderung stellt ein allgemeines Ph\u00e4nomen dar, das bei jedem auftritt, der diesen Glauben annimmt.<br>Der Wandel im Charakter ist darauf zur\u00fcckzuf\u00fchren, dass der Islam es nicht allein bei dem Glauben an Allah (t) bel\u00e4sst und sich damit zufrieden gibt, dass der Mensch an Ihn glaubt, ohne dass dies Konsequenzen f\u00fcr sein Leben h\u00e4tte. Vielmehr besteht der Islam aus zwei Teilen, die nicht getrennt voneinander betrachtet werden d\u00fcrfen. Da ist zum einen die Aqida, das islamische \u00dcberzeugungsfundament, worin ausschlie\u00dflich Glaubensfragen behandelt werden: Die Aqida beinhaltet den Glauben an Allah (t), an Seine Propheten, Seine B\u00fccher, die Engel, das Schicksal und den Tag der Auferstehung. Der Islam ersch\u00f6pft sich jedoch nicht in seiner Aqida, denn der zweite Teil des Islam besteht aus Handlungsvorschriften, die unmittelbar aus der Aqida hervorgehen und von dem Menschen ein bestimmtes Verhalten fordern. Wer an den Propheten Muhammad (s) und an den Koran als das Wort Allahs (t) glaubt, der glaubt an den Inhalt des Koran und der Hadithe, die vom Propheten (s) \u00fcberliefert sind. Koran und Hadithe behandeln nicht nur Glaubensfragen, sondern geben klare Handlungsanweisungen und wirken auf die Taten des Menschen ein. Deshalb vermag die islamische Aqida jenen zu ver\u00e4ndern, der sie annimmt, weil aus ihr auch Handlungsvorschriften erwachsen.<br>Diese islamischen Handlungsvorgaben bezeichnet man als islamisches Gesetz, islamischen Rechtsspruch oder auf Arabisch als &#8222;Hukm schar&#8217;i&#8220;. Ein islamisches Gesetz ist definiert als jene Ansprache des Gesetzgebers, die sich auf die Handlungen des Menschen bezieht. Unter Handlungen versteht der Islam auch das, was der Mensch sagt. Das hei\u00dft, ein islamisches Gesetz bezieht sich immer auf eine Handlung des Menschen und informiert dar\u00fcber, ob der Vollzug gestattet ist oder nicht. Die Gesamtheit der islamischen Gesetze ist das, was man als Scharia bezeichnet. Die islamische Rechtswissenschaft befasst sich detailliert mit den islamischen Gesetzen und den Beweisen, die diesen zugrunde liegen. Sie ist keine theoretische Wissenschaft, sondern praxisorientiert, weil die Anwendung der islamischen Gesetze im Vordergrund steht und nicht nur das Wissen um die islamischen Rechtsspr\u00fcche.<br>Ein islamisches Gesetz kann in unterschiedlicher Form eine Aussage treffen. Es kann z. B. eine Handlung zwingend befehlen, so dass die Handlung zur Pflicht wird. Andererseits kann es in nicht verpflichtender Weise zu einer Handlung auffordern, so dass diese lediglich eine Empfehlung darstellt. In manchen F\u00e4llen geht von einem islamischen Gesetz weder ein Befehl noch ein Verbot aus, so dass die Handlung freigestellt ist. Dann gibt es Rechtsspr\u00fcche, die die Unterlassung einer Handlung anraten, ohne sie jedoch strikt zu verbieten. Als Letztes kann ein Gesetz ein Verbot aussprechen, das zur Unterlassung einer Handlung zwingt. Auf diese Weise ergeben sich die folgenden f\u00fcnf Kategorien: Fard (Pflicht), Mandub (Erw\u00fcnschtes), Mubah (Erlaubtes), Makruh (Unerw\u00fcnschtes) und Haram (Verbotenes). Festgelegt durch den jeweiligen islamischen Rechtsspruch, f\u00e4llt jede Handlung unter eine dieser Kategorien. Eine Handlung, die keiner Kategorie zugeordnet werden kann, existiert nicht.<br>Die Kategorien sind nicht vom Menschen willk\u00fcrlich festgelegt worden, sondern ergeben sich aus der Offenbarung selbst. Ihnen liegen islamische Beweise zugrunde. Die Kategorie ist immer Teil des islamischen Rechtsspruchs und an den Aspekt von Belohnung und Bestrafung gekn\u00fcpft. So ist eine Handlung, die unter die Kategorie Fard f\u00e4llt, nur deshalb Pflicht, weil Allah (t) f\u00fcr den Nichtvollzug bestraft, w\u00e4hrend er f\u00fcr die Erf\u00fcllung einer Pflicht belohnt. Wenn man aber f\u00fcr den Nichtvollzug keine Strafe f\u00fcrchten muss, jedoch belohnt wird, wenn man eine Handlung ausf\u00fchrt, dann stellt diese einen Mandub dar. Unter Mubah f\u00e4llt eine Handlung dann, wenn weder f\u00fcr den Vollzug noch f\u00fcr den Nichtvollzug mit Belohnung oder Bestrafung zu rechnen ist. Stellt eine Handlung ein Makruh dar, dann wird der Nichtvollzug der Handlung belohnt, w\u00e4hrend der Vollzug jedoch nicht bestraft wird. Anders verh\u00e4lt es sich mit einer Haram-Handlung. Der Nichtvollzug der Handlung wird zwar auch belohnt, jedoch wird die Ausf\u00fchrung einer Handlung durchaus bestraft. Ausschlaggebend f\u00fcr die Kategorisierung der Handlungen ist folglich das Wissen um Belohung und Bestrafung.<br>Das f\u00fcnfmalige Gebet geh\u00f6rt zu den Pflichten im Islam. So hei\u00dft es unz\u00e4hlige Male im Koran: &#8222;Und verrichtet das Gebet&#8220;. Dass es sich hierbei um eine strikte Handlungsaufforderung handelt, geht u.a. aus folgendem Koranvers hervor:<strong>&#8220;Was hat euch nach Saqar (H\u00f6lle) gebracht? Sie sagten: &#8218;Wir waren nicht bei denen, die beteten [&#8230;].'&#8220;<\/strong> (74:42)<br>Ebenso hei\u00dft es an zahlreichen Stellen im Koran: &#8222;Und gebt die Zakat&#8220;. Ein anderer Koranvers macht diesen Befehl zwingend, worin Allah (t) sagt: <strong>&#8222;Und wehe den G\u00f6tzendienern, die nicht die Zakat entrichten und die das Jenseits leugnen.&#8220;<\/strong> (41:6)<br>Sowohl im Falle des Gebets als auch im Falle der Zakat weist die Offenbarung darauf hin, dass die Unterlassung der Handlung mit einer Strafe belegt ist, woraus hervorgeht, dass Handlungen wie das Gebet und das Zahlen der Zakat verpflichtend sind. Der Muslim hat dementsprechend zu handeln.<br>Anders verh\u00e4lt es sich beispielsweise mit folgendem Koranvers, der nur einen Mandub ausspricht:<strong> &#8222;Und jene, die ihr von Rechts wegen besitzt (Sklaven) \u2013 wenn welche von ihnen eine Freilassungsurkunde begehren, so stellt sie ihnen aus, falls ihr von ihnen Gutes wisst; und gebt ihnen von Allahs Reichtum, den Er euch gegeben hat.&#8220;<\/strong> (24:33)<br>Die Muslime, die damals Sklaven (gem\u00e4\u00df dem Islamischen Verst\u00e4ndnis ist ein Sklave verglichen mit der Behandlung von Sklaven in der westlichen Geschichte komplett anders) besa\u00dfen, waren nicht gezwungen, diese freizulassen. Jedoch wurden sie zu dieser Handlung motiviert, wie etwa in folgendem Hadith:<strong> &#8222;Jeder, der einem muslimischen Sklaven die Freiheit schenkt, dem rettet Allah f\u00fcr jedes Glied des Sklavenk\u00f6rpers ein gleiches Glied seines K\u00f6rpers (vor der H\u00f6lle).&#8220;<\/strong> (Buchari)<br>Der Befehl zur Freilassung ist somit keine zwingende Handlungsaufforderung, sondern nur erw\u00fcnscht.<br>Der folgende Koranvers geht auf eine Handlung ein, die unter Mubah f\u00e4llt: &#8222;Wenn ihr den Weihezustand beendet habt, d\u00fcrft ihr jagen.&#8220; (5:2)<br>W\u00e4hrend des Weihezustands ist dem Muslim das T\u00f6ten von Tieren untersagt. Allah (t) weist in dem Vers darauf hin, dass die Jagd erlaubt ist, sobald der Weihezustand abgelegt ist, so dass der Muslim im Grunde die Wahl hat zu jagen oder nicht. Ausschlaggebend ist hier, dass die Jagd freigestellt ist, so dass der Muslim nicht zur Jagd gezwungen ist. Er wird weder f\u00fcr das eine noch f\u00fcr das andere belohnt oder bestraft.<br>Als weiteres Beispiel kann folgender Koranvers dienen: <strong>&#8222;Und wenn das Gebet beendet ist, dann zerstreut euch [&#8230;].&#8220;<\/strong> (62:10)<br>Den muslimischen M\u00e4nnern ist jeder Gesch\u00e4ftsbetrieb, der w\u00e4hrend des Freitagsgebets stattfindet, untersagt. Sie haben ihre Gesch\u00e4fte und dergleichen niederzulegen und sich zum Gebet zu begeben. Nach dem Gebet sollen sie sich zerstreuen. Hierbei ist es allerdings freigestellt, ob der Muslim in der Moschee bleibt oder diese verl\u00e4sst, um seinen Gesch\u00e4ften nachzugehen oder sich nach Hause zu begeben.<br>In einem anderen Koranvers hei\u00dft es:<strong>&#8222;Und esst und trinkt, bis der wei\u00dfe Faden von dem schwarzen Faden der Morgend\u00e4mmerung f\u00fcr euch erkennbar wird.&#8220;<\/strong> (2:187)<br>Tags\u00fcber ist das Essen und Trinken im Fastenmonat verboten. Nach Sonnenuntergang ist es jedoch erlaubt, bis der wei\u00dfe Faden der Morgend\u00e4mmerung erkennbar wird. Niemand ist jedoch gezwungen, durchgehend zu essen und zu trinken, bis der wei\u00dfe Faden sichtbar wird. Jeder kann hier frei w\u00e4hlen, wann und wie viel er in der erlaubten Zeit zu sich nimmt.<br>Wenn Allah (t) im Koran sagt, <strong>&#8222;Und schreite nicht ausgelassen (in \u00dcbermut) auf Erden&#8220;<\/strong> (31:18), dann erkl\u00e4rt er diese Verhaltensweisen zu einem Makruh. Der Muslim soll darauf achten, nicht in dieser Form aufzutreten, doch hat er im Jenseits keine Strafe zu f\u00fcrchten, wenn er dies dennoch tun sollte. Tut er es nicht, wird er daf\u00fcr belohnt. Die Kategorie Makruh stellt somit das genaue Gegenteil der Kategorie Mandub dar.<br>F\u00fcr die Kategorie Haram finden sich zahlreiche Beispiele im Koran. So hei\u00dft es etwa: &#8222;Und kommt der Unzucht nicht nahe [&#8230;]&#8220; (17:32)<br>Des Weiteren sagt Allah (t): <strong>&#8222;Berauschendes, Gl\u00fccksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind ein Gr\u00e4uel, das Werk des Teufels. So meidet sie [&#8230;].&#8220;<\/strong> (5:90)<br>All diese Handlungen hat der Islam strikt verboten. Es wird den Menschen nicht nur nahe gelegt, sich von dem Vollzug dieser Handlungen fernzuhalten. Vielmehr hat die Aufforderung kategorischen Charakter. Die \u00dcbertretung dieser Verbote zieht schwere Strafen nach sich. Es ist wichtig darauf zu achten, dass die Kategorien nicht verwechselt werden, denn sie sind Teil der Offenbarung. Muslime neigen meist aus Unkenntnis des islamischen Rechtsspruchs schnell dazu, eine falsche Kategorisierung vorzunehmen. Erkl\u00e4rt man beispielsweise eine Handlung, die unter Makruh f\u00e4llt, f\u00fcr einen Haram, so stellt dies einen Eingriff in die Offenbarung und eine Ver\u00e4nderung dieser dar. Daher muss darauf geachtet werden, in welcher Form ein islamisches Gesetz zu einer Handlung auffordert oder diese verbietet. Vor allem die Kategorien Fard und Haram m\u00fcssen im Mittelpunkt stehen, denn nur sie k\u00f6nnen bei Nichteinhaltung zu einer Bestrafung f\u00fchren. In allen anderen Kategorien kann man allenfalls belohnt werden. Das sollte jedoch nicht zu dem Denken verleiten, dass man sich nur an die Fard- und die Haram-Handlungen h\u00e4lt, w\u00e4hrend man auf Handlungen, die unter die anderen Kategorien fallen, verzichtet. Dass es Handlungen gibt, die zwar nicht zwingend geboten oder verboten sind, aber eine Belohnung in Aussicht stellen, stellt eine Barmherzigkeit Allahs (t) dar. Es hat mit der islamischen Reife zu tun, dass man auch jene Handlungen beherzigt, die unter Mandub bzw. Makruh fallen. Nicht ohne Grund hat das Paradies unterschiedliche Stufen. Und der Muslim sollte immer nach der h\u00f6chsten Stufe des Paradieses streben: al-Firdaus.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Der Prophet (s) trat mit Beginn der Offenbarung an die Menschen heran und rief sie dazu auf, an Allah (t), den einen Sch\u00f6pfer zu glauben. 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