{"id":9719,"date":"2012-09-20T00:00:00","date_gmt":"2012-09-20T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9719"},"modified":"2012-09-20T00:00:00","modified_gmt":"2012-09-20T00:00:00","slug":"al-taassi-das-befolgen-der-taten-des-propheten-s","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9719","title":{"rendered":"Al-Ta&#8217;assi &#8211; Das Befolgen der Taten des Propheten (s.)"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit diesem Artikel wollen wir uns nun dezidiert den Taten des Gesandten Allahs (s.) widmen und durchleuchten, ob und inwiefern wir seinem Beispiel folgen m\u00fcssen.<br>Die vorliegende Abhandlung stellt im wesentlichen eine Zusammenfassung aus den B\u00fcchern Nizam Al-Islam (Das System des Islam) und Al-Shakhsiyya Al-Islamiyya (Die Islamische Pers\u00f6nlichkeit 3.Teil) vom islamischen Gelehrten und Richter Taqiyy-ud-Din An-Nabhani dar.<br>Gerade in den letzten Jahren ist &#8211; nicht zuletzt durch die politischen Ereignisse in Teilen der islamischen Welt &#8211; neuerlich die Diskussion aufgekommen um die Frage, inwiefern das Befolgen der Taten des Propheten (s.) f\u00fcr uns eine Pflicht darstellt. Vor allem in Europa gehen die Meinungen der Muslime zu diesem Thema sehr stark auseinander. Einige meinen, dass die Befolgung der Taten des Gesandten (s.) f\u00fcr uns nicht bindend sei, dass nur die Gebote im Qur&#8217;an verpflichtenden Charakter haben und der Vollzug seiner Handlungen in diesem Sinne auf freiwilliger Basis geschieht (Mubah). Als Antwort darauf haben andere wiederum den Vollzug jeder Handlung des Propheten zur Pflicht erkl\u00e4rt und meinen, dass man sich sogar in der Kleidung und in der Haarl\u00e4nge an das Aussehen des Propheten halten soll. Die Ansichten klaffen also in dieser Frage stark auseinander, was eine genaue Untersuchung im Lichte der Offenbarungstexte notwendig macht.<br>Grunds\u00e4tzlich muss festgestellt werden, dass die Befolgung der Handlungen des Gesandten (s.) f\u00fcr jeden Muslim eine absolute Pflicht ist.<br>In Sura Al-Ahsab 33, Aya 21 hei\u00dft es:<br>\u201e<strong>Es ist euch im Gesandten Allahs ein sch\u00f6nes, nachahmenswertes Beispiel gegeben worden, f\u00fcr diejenigen, die auf Allah und den j\u00fcngsten Tag hoffen und Allahs oftmals gedenken!&#8220;<\/strong><br>Die Handlungen des Propheten sind in dieser Aya als nachahmenswert bezeichnet worden f\u00fcr diejenigen, die auf Allah und den j\u00fcngsten Tag hoffen. Da es f\u00fcr jeden Muslim eine Pflicht ist <strong>\u201eauf Allah und den j\u00fcngsten Tag zu hoffen&#8220;<\/strong> &#8211; da er sonst zum Kafir (Ungl\u00e4ubigen) wird &#8211; und Allah in dieser Aya das Nachahmen (Befolgen) der Taten des Propheten mit dem Hoffen auf Ihn und den J\u00fcngsten Tag verkn\u00fcpft hat , ist das Befolgen eben dieser Handlungen somit auch zur Pflicht geworden.<br>Einen weiteren Beleg daf\u00fcr liefert Aya 31 aus Sura Ali Imran 3:<br><strong>\u201eSprich: Wenn ihr Allah liebt, dann folgt mir, damit Allah euch (ebenfalls) liebt und euch eure Schuld vergibt! Allah ist barmherzig und bereit zu vergeben!&#8220;<\/strong><br>In dieser Aya ist die Erlangung der Liebe Allahs &#8211; was f\u00fcr jeden Muslim eine Notwendigkeit darstellt &#8211; an die Befolgung des Beispiels des Propheten gekn\u00fcpft worden. Somit ist die Befolgung seines Beispiels f\u00fcr uns ebenfalls zur Notwendigkeit geworden.<br>Die Befolgung des Beispiels des Propheten bedeutet aber nicht, jede Tat, die der Prophet (s.) vollzogen hat, ebenfalls tun zu m\u00fcssen. Denn nicht jede Tat, die er getan hat, hat er selbst zur Pflicht erkl\u00e4rt. Der Prophet hat vieles getan, was f\u00fcr ihn und f\u00fcr uns erlaubt (mubah) ist und keine Pflicht (Fard) darstellt. So hat er Frauen geehelicht, was erlaubt, aber keine Pflicht ist. Er hat Kauf- und Verkaufgesch\u00e4fte abgeschlossen, ist Schuld- und Pfandvertr\u00e4ge eingegangen. Alles Dinge, die von Gott f\u00fcr uns und ihn erlaubt, aber nicht zur Pflicht erhoben worden sind. Der Gesandte hat gewisse Nahrungsmittel, wie Zwiebel, W\u00fcstenechsen (Dabb) etc&#8230; aus pers\u00f6nlicher Abneigung nicht gegessen, obwohl deren Verzehr im Islam grunds\u00e4tzlich erlaubt ist.<br>Andererseits hat der Prophet (s.) gewisse Handlungen vollzogen, die erw\u00fcnscht (Mandub) aber nicht verpflichtend sind. Dazu geh\u00f6rt beispielsweise das Fasten des Montags und Donnerstags von jeder Woche, seine vielen Gebete, die \u00fcber die Pflichtgebete hinausgingen, das st\u00e4ndige Almosengeben (Sadaqa) und vieles mehr. Dies alles sind w\u00fcnschenswerte Handlungen, die er uns nahegelegt hat, ohne sie zur Pflicht zu erheben.<br>Das Befolgen des Beispiels unseres ehrw\u00fcrdigen Gesandten bedeutet nun, seine Handlungen in der gleichen Art zu tun, wie er sie selbst vollzogen hat. Wenn der Gesandte (s.) eine Handlungen als Pflicht (Fard) vollzogen hat, so liegt das Befolgen unsererseits darin, diese Handlung ebenfalls als Pflicht zu vollziehen. Hat er aber eine Handlung als \u201ew\u00fcnschenswert&#8220; (mandub) vollzogen, so liegt unser Befolgen darin, sie ebenfalls als \u201ew\u00fcnschenswert&#8220; zu vollziehen. W\u00fcrden wir nun diese Handlung vor lauter Eifer zur Pflicht erkl\u00e4ren, so haben wir sein Beispiel in diesem Fall missachtet und nicht befolgt!. Genauso falsch w\u00e4re es eine Handlung des Propheten, die in den Bereich des Mubah (Erlaubten) f\u00e4llt, zu einem Mandub oder einem Fard zu erkl\u00e4ren. Aus diesem Verst\u00e4ndnis heraus haben die Rechtsgelehrten Al-Taassi, das Befolgen des Beispiels des Propheten (s.), folgenderma\u00dfen definiert: \u201eAl-Qiamu bi mithli Fi&#8217;lihi, ala wajhi fi&#8217;lihi, min ajli fi&#8217;lihi!&#8220;<br>\u201eAl-Qiamu bi mithli Fi&#8217;lihi&#8220; bedeutet, die gleiche Tat zu tun, die der Prophet (s.) getan hat. Wenn er z.B. das Mittagsgebet als vier Rak&#8217;at gebetet hat, so haben wir das Mittagsgebet ebenfalls als vier Rak&#8217;at zu beten, nicht mehr und nicht weniger. Das \u201eHandlungsbild&#8220; muss also in beiden F\u00e4llen das gleiche sein.<br>\u201eAla wajhi fi&#8217;lihi&#8220; bedeutet, die Tat \u201ein gleicher Weise&#8220; zu vollziehen, wie es der Prophet (s.) getan hat. Wenn er sie als Pflicht vollzogen hat so m\u00fcssen wir sie ebenfalls als Pflicht vollziehen, hat er sie aber als Mandub oder Mubah getan, so m\u00fcssen wir sie in gleicher Weise als Mandub oder Mubah vollziehen.<br>\u201eMin ajli fi&#8217;lihi&#8220; bedeutet, die Handlung allein aus dem Grund zu tun, weil der Prophet sie getan hat. Also nicht nur, weil sie uns gef\u00e4llt oder wir sie pers\u00f6nlich f\u00fcr sinnvoll erachten, sondern weil sie der Gesandte Allahs (s.) getan hat und wir in ihm ein nachahmenswertes Beispiel haben.<br>So stellt sich f\u00fcr uns die Problematik um Al-Taassi dar, und in diesem Lichte m\u00fcssen auch die Handlungen des Propheten (s.) verstanden werden. Wie kann man nun aus einer Tat des Propheten (s.) erkennen, ob es sich dabei um einen Fard, einen Mandub oder einen Mubah handelt? Mit der Beantwortung dieser Frage haben sich Gelehrte ein Leben lang besch\u00e4ftigt. Zahlreiche Abhandlungen gibt es in der islamischen Rechtslehre dar\u00fcber, die oft bis ins kleinste Detail gehen. Eine genaue Untersuchung w\u00fcrde sicherlich den Rahmen dieses Artikels sprengen, wir begn\u00fcgen uns deshalb mit einem groben Umriss, um dem Leser eine generelle Vorstellung dar\u00fcber zu vermitteln.<br>Die Taten des Propheten k\u00f6nnen grunds\u00e4tzlich in zwei Bereiche eingeteilt werden: Der erste umfasst jene Handlungen, die sich aus seiner menschlichen Natur ergeben, wie beispielsweise, das Sitzen, Gehen, R\u00e4uspern, Blinzeln usw. Es herrscht Einigkeit unter den Gelehrten, dass dieser Bereich von Handlungen f\u00fcr ihn und seine Ummah erlaubt (mubah) ist. Die Handlungen, welche nicht zu den genannten nat\u00fcrlichen geh\u00f6ren sind entweder f\u00fcr den Propheten spezifisch und d\u00fcrfen nicht von anderen Personen ausgef\u00fchrt werden oder sind nicht auf ihn beschr\u00e4nkt.<br>Zu den ersteren geh\u00f6rt z.B. die Erlaubnis des \u00fcber Tag und Nacht ohne Unterbrechung fortgesetzten Fastens oder das Ehelichen von mehr als vier Frauen ohne Mitgift und Zeugen. Uns ist es nicht gestattet, dem Propheten in diesen Handlungen zu folgen, da es durch Beweise aus der Offenbarung feststeht, dass es f\u00fcr den Propheten spezifische Handlungen sind.<br>Was das Durchfasten von Tag und Nacht betrifft so hat der Prophet selbst gesagt: <strong>&#8222;Mein Zustand gleicht nicht dem euren. Ich n\u00e4chtige und habe jemanden (Allah) der mich ern\u00e4hrt und mir zu trinken gibt!&#8220;<\/strong> (Buchari)<br>Und gesagt: <strong>\u201eWeh euch und dem Durchfasten. Weh euch und dem Durchfasten!&#8220;<\/strong> (Buchari).<br>Was das Ehelichen von mehr als vier Frauen ohne Mitgift und Zeugen betrifft, so hat Allah der Erhabene in Sura Al-Ahzab 33, Aya 50 dies f\u00fcr den Propheten (s.) bestimmt:<br><strong>\u201eDies gilt in Sonderheit f\u00fcr dich (o Muhammad) ohne die anderen Gl\u00e4ubigen!&#8220;<\/strong><br>Um eine Handlung als f\u00fcr den Propheten spezifisch anzusehen, muss es einen Beweis aus der Offenbarung daf\u00fcr geben, sonst gilt die Handlung grunds\u00e4tzlich als beispielhaft f\u00fcr uns! Was die anderen Taten des Propheten angeht, so sind sie zweifelsohne f\u00fcr uns ein Beispiel, das es zu befolgen gilt. Entweder hat uns der Prophet (s.) in einem Ausspruch direkt aufgefordert, ihm in dieser Tat zu folgen, wenn er z.B. sagt: \u201eBetet wie ihr mich beten gesehen habt!&#8220;, oder durch Verkn\u00fcpfung der Handlung mit ihren begleitenden Umst\u00e4nden (Qarinatu Al-Hal). So hat uns beispielsweise Allah im Qur&#8217;an befohlen:<br>\u201eUnd wenn ihr krank seid oder euch auf Reisen befindet oder einer von euch vom Abort kommt oder ihr mit Frauen in Ber\u00fchrung gekommen seid und kein Wasser findet (um die Waschung vorzunehmen), dann sucht reinen Sand und streicht euch (damit) \u00fcber das Gesicht und die H\u00e4nde!&#8220;<br>(Sura Al-Ma&#8217;ida 5, Aya 6)<br>In dieser Aya hat uns Allah (t.) befohlen im Falle von Wassermangel die vorgeschriebene Reinigung f\u00fcr das Gebet mit Sand vorzunehmen. Er hat uns befohlen damit \u00fcber das Gesicht und die H\u00e4nde zu streichen, ohne auf den genauen Vorgang einzugehen. Nun hat der Prophet (s.) uns durch sein Handeln verdeutlicht, wie der Tayammum, die Reinigung mit Sand, vorzunehmen ist. Es ist \u00fcberliefert, dass er sich mit dem Sand bis zum Ellbogen gestrichen hat. Der Umstand, dass der Prophet (s.) diesen Tayammum f\u00fcr sein Gebet vorgenommen hat, weist darauf hin, dass sein Handeln eine Erl\u00e4uterung dieser Aya darstellt und von uns so zu befolgen ist.<br>Auch hat uns die Offenbarung in zahlreichen Ayat und Hadithen befohlen, nach den Gesetzen Allahs zu regieren, ohne im Detail auf die Staatsform, die einzelnen Institutionen und die Rechte und Pflichten der Regenten und B\u00fcrger einzugehen. Dies alles hat uns der Prophet nach der Hijra und der Staatsgr\u00fcndung in Medina durch sein Handeln als Oberhaupt des Staates erl\u00e4utert und n\u00e4her gebracht. So hat er Gouverneure f\u00fcr die Provinzen ernannt, wie Mu&#8217;adh Ibn Jabal und Abu Musa Al-Ash&#8217;ari f\u00fcr den Jemen, hat Richter f\u00fcr verschiedene Problembereiche bestellt, wie beispielsweise Ali Ibn Abi Talib, und auch selbst als Richter fungiert, er hat Heerf\u00fchrer aufgestellt, Personen mit dem Einholen der rechtm\u00e4\u00dfigen Staatseinnahmen betraut und Assistenten (Mu&#8217;awinun) ernannt, n\u00e4mlich Abu Bakr und Omar (r.), die ihm bei der Erledigung der Staatsangelegenheiten zur Seite gestanden sind.<br>Er hat die Fundamente f\u00fcr das islamische Schatzhaus gelegt, die Ein- und Ausgaben des Staates geregelt und die Kontroll- und Meinungsbildungsmechanismen im Staate eingef\u00fchrt. Diese Handlungen sind im Einzelnen nichts weiter als Erl\u00e4uterungen f\u00fcr die zahlreichen Ayat, die uns die Regentschaft mit dem Gesetz Allahs befehlen. Gerade in diesem entscheidenden und folgenschweren Punkt, wie dem Aufbau des Islamischen Staates, ist es eine Pflicht f\u00fcr uns, dem Beispiel des Propheten zu folgen.<br>Die erl\u00e4uternde Handlung folgt n\u00e4mlich in der Art ihres Rechtsspruches, ob es sich um einen Fard, einen Mandub oder einen Mubah handelt dem Erl\u00e4uterten. Handelt es sich beim erl\u00e4uterten Text (Mubayyan) beispielsweise um eine Pflicht, so erh\u00e4lt die diesbez\u00fcglich erl\u00e4uternde Handlung des Propheten (Bayan) den gleichen Rechtsspruch; ist also ebenfalls Pflicht. Handelt es sich beim Mubayyan um einen Mandub, so erh\u00e4lt der Bayan, die erl\u00e4uternde Handlung, ebenfalls den Rechtsspruch eines Mandub.<br>Im Falle der Ayat, die das Regieren mit dem Gesetz Allahs betreffen, so sind sie als absolut gesicherte, eindeutige Pflichtgebote im Qur&#8217;an festgelegt. In Sura Al-Maida 5, Aya 44 hei\u00dft es beispielsweise:<br><strong>\u201eUnd diejenigen, die nicht nach dem richten, was Allah herabgesandt hat, sind die (wahren) Ungl\u00e4ubigen!&#8220;<\/strong><br>Und in Aya 49 der gleichen Sura steht:<br><strong>\u201eUnd richte zwischen ihnen nach dem, was Allah herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen! Und h\u00fcte dich vor ihnen, dass sie dich (nicht) von einem Teil dessen, was Allah offenbart hat, abbringen!&#8220;<\/strong><br>Demzufolge stellen die dazu erl\u00e4uternden Handlungen des Propheten (s.), die dem Islamischen Staat seine einzigartige Gestalt verliehen haben, f\u00fcr uns ebenso Pflichtgebote dar, deren genauer Vollzug zwingend notwendig ist. Was die Handlungen des Propheten betrifft, die weder mit einem Beweis verkn\u00fcpft sind, der darauf hinweist, dass sie uns zur Erl\u00e4uterung dienen, noch mit einem gegenteiligen, so gibt es diesbez\u00fcglich zwei M\u00f6glichkeiten: Entweder es l\u00e4sst sich an der Tat die Absicht der Ann\u00e4herung an Allah (t.) erkennen oder nicht. L\u00e4sst sich diese Absicht erkennen, so f\u00e4llt die Tat in die Kategorie des Mandub (Erw\u00fcnschten), f\u00fcr deren Ausf\u00fchrung der Mensch belohnt und f\u00fcr deren Unterlassung er nicht bestraft wird. Ein Beispiel hierf\u00fcr ist das Vormittagsgebet (Salat Al-Duha), das der Gesandte (s.) verrichtete. F\u00fcr uns ist die Verrichtung dieses Gebetes somit w\u00fcnschenswert, jedoch nicht verpflichtend. Ist keine Absicht der Ann\u00e4herung zu erkennen, so f\u00e4llt die Handlung logischerweise in die Kategorie des Mubah (Erlaubten)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die vorliegende Abhandlung stellt im wesentlichen eine Zusammenfassung aus den B\u00fcchern Nizam Al-Islam (Das System des Islam) und Al-Shakhsiyya Al-Islamiyya (Die Islamische Pers\u00f6nlichkeit 3.Teil) vom islamischen Gelehrten und Richter Taqiyy-ud-Din An-Nabhani dar.<\/p>\n","protected":false},"author":56,"featured_media":0,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[7],"tags":[149,573,1845,2145,2509],"class_list":["post-9719","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-islam","tag-al-taassi","tag-das-befolgen-der-taten-des-propheten","tag-muslime","tag-quran-3","tag-sunna"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9719","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/56"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=9719"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9719\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=9719"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=9719"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=9719"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}