{"id":9805,"date":"2012-08-22T00:00:00","date_gmt":"2012-08-21T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9805"},"modified":"2012-08-22T00:00:00","modified_gmt":"2012-08-21T22:00:00","slug":"der-islam-gehoert-zu-hamburg","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9805","title":{"rendered":"Der Islam geh\u00f6rt zu Hamburg?"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als erste Stadt in der Geschichte Deutschlands hat die Hansestadt Hamburg einen Staatsvertrag mit drei muslimischen Religionsgemeinschaften geschlossen. Am 14.08.2012 wurde der Vertragsentwurf vom ersten B\u00fcrgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, vorgestellt. Er soll gewisse Beziehungen zwischen dem Stadtstaat und den muslimischen Verb\u00e4nden regeln. Jedoch bedarf der Vertrag der Zustimmung des Parlamentes. Bereits zuvor schloss Hamburg Vertr\u00e4ge mit der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der j\u00fcdischen Gemeinde ab. Die Vertragsverhandlungen mit den muslimischen Verb\u00e4nden dauerten 5 Jahre an, bis das zehnseitige und 13 Artikel umfassende Schriftst\u00fcck der \u00d6ffentlichkeit vorgestellt wurde. Gegenstand des Vertrages sind sowohl Aspekte der praktischen Religionsaus\u00fcbung muslimischer und alawitischer B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger Hamburgs &#8211; wie religi\u00f6se Feiertage, Religionsunterricht, Bau von Gebetsst\u00e4tten und Bestattungswesen &#8211; als auch Fragen der Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung wie etwa der religi\u00f6sen Toleranz und Neutralit\u00e4t des Staates, der Nichtdiskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben und religi\u00f6ser und politischer Anschauungen sowie des Bekenntnisses zum staatlichen Schulwesen. Das Dokument soll den Muslimen &#8222;Platz in der Mitte der Gesellschaft einr\u00e4umen&#8220;, wie Olaf Scholz herausstreicht. Auch f\u00fcgt Olaf Scholz hinzu, dass der Vertrag &#8222;ein Signal der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander&#8220; sei.<br>Die beteiligten muslimischen Gemeinden haben auf den Vertragsabschluss mit Begeisterung reagiert. So sagte Zekeriya Altug von der T\u00fcrkisch-Islamischen Union (DITIB) repr\u00e4sentativ: \u201eDer Vertrag ist f\u00fcr uns als Zeichen einer ausdr\u00fccklichen und positiv gewollten Anerkennung der Muslime in Hamburg von historischer Bedeutung. Es ist gleichzeitig ein staatliches Bekenntnis zur Akzeptanz der Hamburger Muslime als gleichberechtigte, gleichwertige Mitb\u00fcrger und Wertsch\u00e4tzung ihrer institutionellen Selbstbestimmung. Er macht deutlich, dass sich die Muslime in Hamburg als dauerhafter und hier verwurzelter Teil der Gesellschaft zum Wohle dieses Landes einsetzen wollen und Hamburg als ihre Heimat begreifen. Er ist ein muslimisches Bekenntnis zur Verfassung unseres Landes, zu unserer Wertegemeinschaft und zu einer von nun an gemeinsamen Verantwortung f\u00fcr die Zukunft Hamburgs.&#8220;<br>Der zehnseitige Vertrag enth\u00e4lt viele unklare Artikel, die sehr zu bedenken geben:<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><br>Artikel 4 &#8211; Bildungswesen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>(2) Unbeschadet des Rechts auf Unterhaltung eigener Bildungseinrichtungen bekennen sich die islamischen Religionsgemeinschaften zum staatlichen Schulwesen, der allgemeinen Schulpflicht und der umfassenden Teilnahme am Unterricht staatlicher Schulen.<br>In einem von der Senatskanzlei am 14. August 2012 ver\u00f6ffentlichten Schriftst\u00fcck, wird auf einige Fragen hinsichtlich des Vertrages geantwortet:<br>Frage: \u201eIn Artikel 4 Absatz 2 bekennen sich die Religionsgemeinschaften zur umfassenden Teilnahme am Unterricht staatlicher Schulen. Wie wird dies in der Praxis umgesetzt, zum Beispiel bei der Weigerung der Eltern, M\u00e4dchen am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen?&#8220;<br>Antwort: \u201eDer Vertrag gilt zwischen den Vertragsparteien. Das sind die Stadt und die Religionsgemeinschaften. Eltern werden nicht verpflichtet. Wichtig ist aber, dass die Religionsgemeinschaften mit dem Bekenntnis zur umfassenden Teilnahme am Unterricht den Gl\u00e4ubigen signalisieren, dass sie keine religi\u00f6sen Gr\u00fcnde sehen, nicht am Unterricht teilzunehmen.&#8220;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-text-align-center wp-block-paragraph\"><br>Artikel 11 &#8211; Zusammenwirken<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><br>(1) Die Vertragsparteien werden bedarfsabh\u00e4ngig Gespr\u00e4che zur Intensivierung ihrer Beziehungen f\u00fchren. Sie werden sich au\u00dferdem vor der Regelung von Angelegenheiten, die die beiderseitigen Interessen ber\u00fchren, miteinander ins Benehmen setzen und zur Besprechung solcher Angelegenheiten zur Verf\u00fcgung stehen. Dies gilt auch f\u00fcr Gesetzesvorhaben des Senats, die Belange der islamischen Religionsgemeinschaften unmittelbar ber\u00fchren.<br>(2) Zur st\u00e4ndigen Vertretung ihrer Anliegen gegen\u00fcber der Freien und Hansestadt Hamburg und zur gegenseitigen Information bestellen die islamischen Religionsgemeinschaften eine Beauftragte oder einen Beauftragten bei Senat und B\u00fcrgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.<br>Die Senatskanzlei erkl\u00e4rte, dass der Vertrag lediglich die bereits nach der Verfassung und dem deutschen Gesetz geltenden Rechte aller Seiten best\u00e4tige. Eine konkrete Rechts\u00e4nderung gehe einzig mit der Anerkennung hoher muslimischer und alawitischer Festtage als religi\u00f6se Feiertage einher.<br>Es sieht so aus, als ob der Vertrag in erster Linie die problemlose Kooperation des Staates mit den Verb\u00e4nden beabsichtigt. Da die Verb\u00e4nde bislang nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt wurden, konnte ein effektiver Austausch nicht stattfinden. Nun wurde ihnen jedoch der Status als Religionsgemeinschaft bescheinigt. Offensichtlich versucht Hamburg, mithilfe dieser Neuordnung ihren Einfluss in den Reihen der Muslime zu erweitern. Jedoch wird die tats\u00e4chliche Absicht des Vertrages erst nach der praktischen Realisierung deutlich. Als geschichtsbewusste Muslime k\u00f6nnen wir allerdings jetzt schon sagen, dass der ungl\u00e4ubige Westen nichts Gutes im Schilde f\u00fchrt.<br>Wir bleiben dran&#8230;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Als erste Stadt in der Geschichte Deutschlands hat die Hansestadt Hamburg einen Staatsvertrag mit drei muslimischen Religionsgemeinschaften geschlossen. 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