{"id":9811,"date":"2008-09-26T00:00:00","date_gmt":"2008-09-25T22:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9811"},"modified":"2008-09-26T00:00:00","modified_gmt":"2008-09-25T22:00:00","slug":"die-teilnahme-an-der-nationalratswahl-ist-verboten-und-stellt-im-islam-eine-grosse-suende-dar","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9811","title":{"rendered":"Die Teilnahme an der Nationalratswahl ist verboten und stellt im Islam eine gro\u00dfe S\u00fcnde dar"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Im Namen Allahs des Erbarmungsvollen des Barmherzigen<br>Am Sonntag, den 28. 9. 2009, finden in \u00d6sterreich Parlamentswahlen statt. Obwohl die Frage islamrechtlich entschieden ist und die Offenbarungstexte die Teilnahme an derartigen Wahlen eindeutig verbieten, finden sich immer wieder Muslime, die zur Teilnahme aufrufen und dies in verlogener Weise sogar zu einer islamischen Pflicht erheben. Aus unserer islamischen Verantwortung heraus sehen wir uns daher gezwungen, die islamrechtlichen Beweise f\u00fcr das Verbot einer Teilnahme an der Wahl noch einmal darzulegen, damit die Muslime in dieser Frage Klarheit haben und wissen, welchen Standpunkt sie diesbez\u00fcglich einnehmen m\u00fcssen.Zun\u00e4chst ist festzustellen, dass Wahlen im Islam an sich erlaubt sind und der Prophet (s.) selbst bei der zweiten Bai&#8217;a (Ablegung des Treueeids) die Muslime aus Medina (Ansar) dazu aufforderte, zw\u00f6lf Vertreter aus ihren Reihen zu w\u00e4hlen. Auch wird der Kalif, das Oberhaupt des islamischen Staates, von den Muslimen gew\u00e4hlt, wie es Texte aus der Sunna und der Konsens der Prophetengef\u00e4hrten belegen.<br>W\u00e4hlen im Islam muss allerdings mit einem Zweck verbunden sein, der islamrechtlich erlaubt ist, und darf nicht dazu dienen, ein Unrecht oder eine S\u00fcndhaftigkeit zu f\u00f6rdern. Dies geht aus folgendem islamischen Rechtsprinzip hervor: \u201eDas Mittel zu Verbotenem ist ebenfalls verboten.&#8220; (Al-Wasilatu ila l-Haram haram). Wahlen d\u00fcrfen also nicht als Mittel dienen, um etwas Verbotenes zu tun oder etwas Verbotenes zu f\u00f6rdern. Mit anderen Worten d\u00fcrfen Wahlen als Mittel nicht zu etwas Verbotenem f\u00fchren. Im ersten Beispiel aus der Zeit des Propheten diente die Wahl nicht etwas Verbotenem, sondern der Erf\u00fcllung einer Pflicht, n\u00e4mlich der Unterst\u00fctzung des Propheten (s.) bei der Gr\u00fcndung des islamischen Staates in Medina. Im zweiten Beispiel diente die Wahl ebenfalls der Erf\u00fcllung einer Pflicht, n\u00e4mlich der Aufstellung eines Kalifen, der die Gesetze Allahs in der Gesellschaft anwendet.<br>Im Falle der Nationalratswahl sieht die Sache jedoch anders aus. Der Nationalrat, das \u00f6sterreichische Parlament, ist die gesetzgebende Institution des Landes. Hier werden Volksvertreter gew\u00e4hlt, die nach dem Prinzip der Demokratie nicht etwa islamische, sondern vom Menschen stammende Gesetzgebung erlassen. Das Erlassen und Anwenden dieser Gesetzen, die nicht der g\u00f6ttlichen Offenbarung entstammen, stellt im Islam eine schwere S\u00fcnde dar, die von Gott im Koran als Unglaube (Kufr), Unrecht (Dhulm) und Frevelhaftigkeit (Fisq) bezeichnet wurde:<br>\u201eUnd wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind dies die Ungl\u00e4ubigen.&#8220; (5:44)<br>\u201eUnd wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind dies die Ungerechten.&#8220; (5:45)<br>\u201eUnd wer nicht nach dem richtet, was Allah herabgesandt hat, so sind dies die Frevler.&#8220; (5:47)<br>Die nichtg\u00f6ttlichen Gesetze an sich wurden im Koran als finstere Unwissenheit (Dschahiliyya) und Teufelswerk (Taghut) beschrieben.<br>\u201eW\u00fcnschen sie den Richtspruch der Unwissenheit? Doch was ist besser als der Richtspruch Allahs f\u00fcr ein Volk mit Erkenntnis?&#8220; (5:50)<br>\u201eSie suchen den Richtspruch des Teufels, wo ihnen doch befohlen wurde, sich von ihm abzukehren.&#8220; (4:60)<br>Nimmt der Muslim an solchen Parlamentswahlen teil, so unterst\u00fctzt er mit seiner Stimme \u201efinstere Unwissenheit&#8220; und \u201eTeufelswerk&#8220;, er beteiligt sich an \u201eUnglaube&#8220;, \u201eUnrecht&#8220; und \u201eFrevelhaftigkeit&#8220;. Seine Stimme ist also ein Mittel zur S\u00fcndhaftigkeit geworden.<br>Dar\u00fcber hinaus haben die f\u00fcr den Nationalrat kandidierenden Parteien durchwegs s\u00e4kulare, nichtislamische oder sogar antiislamische Parteiprogramme. Sie stellen sich zur Wahl, um diese umzusetzen. Gibt ein Muslim einer dieser Parteien seine Stimme, so ist auch von diesem Aspekt her seine Stimme ein Mittel zu Verbotenem geworden.<br>Keinesfalls darf hier das Argument des Nutzens bzw. des Interesses (arab. Maslaha) Anwendung finden, indem man sagt, dass eine oder mehrere Parteien islamfreundlicher gesinnt seien als andere und man diesen die Stimme geben sollte, um einige Anliegen der hier lebenden Muslime durchsetzen zu k\u00f6nnen oder zu verhindern, dass islamfeindliche Parteien an die Macht kommen bzw. an Einfluss gewinnen.<br>Tatsache ist n\u00e4mlich, dass der Mensch den Nutzen unterschiedlich bemisst und sich diesbez\u00fcglich auch irren kann, indem er etwas f\u00fcr einen Nutzen h\u00e4lt, was sich sp\u00e4ter als Schaden f\u00fcr ihn herausstellt. Bestes Beispiel hierf\u00fcr ist die Tatsache, dass viele Muslime in den Vereinigten Staaten bei der Wahl im Jahr 2000 George W. Bush w\u00e4hlten, und zwar in der Hoffnung, dass er eine islamfreundlichere Nahostpolitik als sein Kontrahent einschlagen w\u00fcrde. Nach acht Jahren Amtszeit von George W. Bush sind sie sicherlich eines Besseren belehrt worden.<br>Abgesehen davon kann ein vermeintlicher Nutzen, auch wenn er sich einem noch so offenkundig pr\u00e4sentiert, niemals das Begehen einer S\u00fcnde rechtfertigen. Als Muslime haben wir dem g\u00f6ttlichen Gebot zu folgen und nicht unserer eigenen Sicht des Nutzens. Dies geht klar aus folgendem Hadith hervor, den Rafi&#8216; ibn Khadidsch vom Propheten (s.) berichtet:<br>\u201eWir verpachteten den landwirtschaftlichen Boden zur Zeit des Gesandten Allahs (s.). Da kam ein Anverwandter zu uns und sprach: \u201aDer Gesandte Allahs verbot uns etwas, was n\u00fctzlich f\u00fcr uns war. Der Gehorsam gegen\u00fcber Allah und Seinem Gesandten ist jedcoch n\u00fctzlicher und n\u00fctzlicher f\u00fcr uns.&#8216; Ich fragte ihn: \u201aUnd was war das?&#8216; Er antwortete: \u201aDer Gesandte Allahs (s.) sprach: \u201eWer Land besitzt, der soll es selber bepflanzen oder seinem Bruder zur Bepflanzung zur Verf\u00fcgung stellen. Er darf es weder um ein Drittel noch um ein Viertel des Ertrages noch um eine festgelegte Nahrungsmenge verpachten.&#8220;&#8218;&#8220; (\u00dcberliefert von Muslim, Abu Dawud, An-Nassa&#8217;iy, Ahmad, Ibn Hadschar, Ishaq u. v. a.)<br>In diesem Hadith geht es um einen offensichtlichen Nutzen, den der Prophet (s.) verboten hat, n\u00e4mlich um den Profit aus dem Verpachten von landwirtschaftlichem Boden. Die Antwort des Prophetengef\u00e4hrten auf dieses Verbot war eindeutig: \u201eDer Gehorsam gegen\u00fcber Allah und Seinem Gesandten ist jedoch n\u00fctzlicher und n\u00fctzlicher f\u00fcr uns!&#8220;. Die Botschaft ist klar: Auch wenn man einen irdischen Nutzen verliert, hat man dem g\u00f6ttlichen Gesetz zu gehorchen, denn der wahre Nutzen f\u00fcr den Muslim liegt im Gehorsam gegen\u00fcber Allah und Seinem Gesandten.<br>Angesichts solcher deutlicher Belege verwundert es, wie man die Muslime mit dem Argument des Nutzens zum W\u00e4hlen und somit zur S\u00fcndhaftigkeit anstiften kann? Noch verwunderlicher ist es, wie man diese S\u00fcndhaftigkeit mit dem gleichen Argument zur Pflicht erheben kann?<br>Genauso fadenscheinig ist die Behauptung, man wolle durch die Teilnahme an der Wahl ein \u201eUnrecht&#8220; beseitigen. Dabei bedient man sich einiger Hadithe, die zur Beseitigung des Unrechts aufrufen.<br>Es stimmt, dass es viele Hadithe gibt, die vom Muslim die Beseitigung des Unrechts fordern. Nur kann man ein Unrecht nicht dadurch beseitigen, indem man ein anderes begeht. Als Muslime m\u00fcssen wir uns klar von der machiavellistischen Sicht der Dinge befreien, dass der Zweck die Mittel heiligt. Im Islam ist nicht nur der Zweck vorgegeben, sondern auch der Weg, um diesen zu erreichen.<br>\u201eUnd dies ist mein gerader Weg, so folgt ihm. Und folgt nicht den Abwegen, die euch von seinem Wege abbringen. Dies legte Er euch nahe, auf dass ihr euch vorseht.&#8220; (6:153)<br>Zudem sollte keiner dem Irrtum verfallen, dass er mit dem Eintragen oder Ankreuzen des Namens einer Person auf dem Wahlzettel, der er eine Vorzugsstimme geben m\u00f6chte, nur diese Person und nicht etwa ihre Partei gew\u00e4hlt h\u00e4tte. Die Stimme auf dem Wahlzettel gilt immer der Partei, der diese Person angeh\u00f6rt.<br>Nat\u00fcrlich haben wir als Muslime das Recht unsere Interessen zu vertreten und uns f\u00fcr ihre Erf\u00fcllung einzusetzen. Dies hat aber auf islamisch erlaubtem Wege zu erfolgen und nicht durch das Begehen von Verbotenem. Die Gr\u00fcndung von Interessensverb\u00e4nden beispielsweise, die die Muslime wirklich vertreten und gegen\u00fcber den Beh\u00f6rden und Regierungsverantwortlichen ihre Anliegen vorbringen, w\u00e4re nur eines der erlaubten Mittel zur Interessenswahrnehmung. Wenn man ernsthaft \u2013 und vor allem aufrichtig \u2013 nach L\u00f6sungen sucht, werden sich zweifellos noch weitere M\u00f6glichkeiten ergeben.<br>H\u00fcten wir uns aber davor, durch den Ungehorsam gegen\u00fcber Allah unser Jenseits f\u00fcr ein verg\u00e4ngliches Diesseits zu verkaufen und f\u00fcr einen vermeintlichen Nutzen den Zorn Allahs auf uns zu laden.<br>\u201eM\u00f6gen jene, die Seinem Befehl zuwiderhandeln, sich davor h\u00fcten, dass sie ein Ungemach oder eine schmerzhafte Pein ber\u00fchrt!&#8220; (24:63)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Am Sonntag, den 28. 9. 2009, finden in \u00d6sterreich Parlamentswahlen statt. 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