{"id":9850,"date":"2015-03-26T00:00:00","date_gmt":"2015-03-26T00:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9850"},"modified":"2015-03-26T00:00:00","modified_gmt":"2015-03-26T00:00:00","slug":"verlautbarung-zum-kopftuchurteil-des-bundesverfassungsgerichts","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/kalifat1.com\/?p=9850","title":{"rendered":"Verlautbarung zum \u201eKopftuchurteil\u201c des Bundesverfassungsgerichts"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Mit dem am 13.03.15 ver\u00f6ffentlichten Beschluss hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschieden, dass ein pauschales Verbot religi\u00f6ser Bekundungen an \u00f6ffentlichen Schulen durch das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild von Lehrkr\u00e4ften \u201emit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist&#8220;. Dem vorausgegangen war ein \u00fcber ein Jahrzehnt andauernder Rechtsstreit, der sich aus der sogenannten Kopftuch-Entscheidung des Zweiten Senats vom 24. September 2003 (BVerfGE 108, 282) ergab, die dem Landesschulgesetzgeber f\u00fcr den Bereich der \u00f6ffentlichen Schule die Aufgabe zuschrieb, gesetzlich zu regeln, inwieweit er religi\u00f6se Bez\u00fcge in der Schule zul\u00e4sst oder wegen eines strikteren Neutralit\u00e4tsverst\u00e4ndnisses aus der Schule heraush\u00e4lt.<br>Unter diesen gesetzlichen Rahmenbedingungen versagte das Land Nordrhein-Westfalen gem. \u00a7 57 Abs. 4 Satz 1 SchulG NW seinen Lehrkr\u00e4ften \u201epolitische, religi\u00f6se, weltanschauliche oder \u00e4hnliche \u00e4u\u00dfere Bekundungen&#8220; abzugeben, \u201edie geeignet sind, die Neutralit\u00e4t des Landes gegen\u00fcber Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fclern sowie Eltern oder den politischen, religi\u00f6sen oder weltanschaulichen Schulfrieden zu gef\u00e4hrden oder zu st\u00f6ren&#8220;. Auf Grundlage dieses Rechtsverst\u00e4ndnisses wollten zahlreiche staatliche Schulen im Kopftuch einen konfliktverhei\u00dfenden St\u00f6rfaktor erkannt haben, mahnten bedeckte Lehrerinnen mehrfach ab und k\u00fcndigten bei Zuwiderhandlung das Arbeitsverh\u00e4ltnis auf. Zwei der betroffenen Musliminnen klagten sich durch alle Instanzen, bis das Bundesverfassungsgericht das \u201epauschale Kopftuchverbot&#8220; am 13.03.2015 schlie\u00dflich f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rte. In der Urteilsbegr\u00fcndung des BVGs in Karlsruhe hie\u00df es: \u201eDas Grundrecht auf Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) gew\u00e4hrleistet auch Lehrkr\u00e4ften in der \u00f6ffentlichen bekenntnisoffenen Gemeinschaftsschule die Freiheit, einem aus religi\u00f6sen Gr\u00fcnden als verpflichtend verstandenen Bedeckungsgebot zu gen\u00fcgen&#8220;. Dabei komme es nicht darauf an, dass der verpflichtende Charakter des Kopftuchs \u201eunter islamischen Gelehrten&#8220; angeblich umstritten sei, ausschlaggebend sei viel mehr die verbreitete Ansicht eines obligatorischen Bedeckungsgebots, welches \u201einsbesondere auf zwei Stellen im Koran zur\u00fcckgef\u00fchrt wird&#8220;. Ebenso sei es nicht zul\u00e4ssig, aufgrund einer abstrakten Gef\u00e4hrdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralit\u00e4t solch einen schwerwiegenden und \u201eunverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Eingriff&#8220; zu begr\u00fcnden, selbst wenn der nordrhein-westf\u00e4lische Landeschulgesetzgeber mit dem \u201eVerbot \u00e4u\u00dferer religi\u00f6ser Bekundungen [&#8230;] legitime Ziele verfolgt&#8220;, um \u201edamit Konflikten von vornherein vorzubeugen&#8220;. Weiterhin w\u00fcrden durch das Tragen des Kopftuches nicht die negative Glaubens- und Bekenntnisfreiheit der Sch\u00fcler (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG), noch der staatliche Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG), der unter Wahrung weltanschaulich-religi\u00f6ser Neutralit\u00e4t zu erf\u00fcllen sei, pauschal beeintr\u00e4chtigt. Im Falle einer hinreichend konkreten Gefahr f\u00fcr den Schulfrieden oder die staatliche Neutralit\u00e4t jedoch, sei ein Verbot durchaus zumutbar. W\u00e4hrend also das strikte und landesweite Verbot einer \u00e4u\u00dferen religi\u00f6sen Bekundung, welches blo\u00df an eine abstrakte Gef\u00e4hrdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralit\u00e4t ankn\u00fcpft, verfassungswidrig sei, m\u00fcsse im Falle \u201eeiner hinreichend konkreten Gef\u00e4hrdung oder St\u00f6rung [&#8230;] von der Befolgung eines nachvollziehbar als verpflichtend empfundenen religi\u00f6sen Bedeckungsgebots Abstand&#8220; genommen werden. Dar\u00fcber hinaus k\u00f6nnten \u201e\u00e4u\u00dfere religi\u00f6se Bekundungen \u00fcber eine gewisse Zeit auch allgemeiner&#8220; untersagt werden, \u201ewenn in bestimmten Schulen oder Schulbezirken aufgrund substantieller Konfliktlagen \u00fcber das richtige religi\u00f6se Verhalten die Schwelle zu einer hinreichend konkreten Gef\u00e4hrdung des Schulfriedens oder der staatlichen Neutralit\u00e4t in einer beachtlichen Zahl von F\u00e4llen erreicht&#8220; werde.<br>Diese von sechs der insgesamt acht Verfassungsrichter formulierte Urteilsbegr\u00fcndung belegt den ambivalenten und arglistigen Charakter des von Muslimen enthusiastisch gefeierten Kopftuchurteils. Mit ihrem geschickten Spagat vermochten es die Ideologen des Bundesverfassungsgerichts die ablehnende Haltung gegen\u00fcber dem Kopftuch aufrechtzuerhalten, ohne dabei jedoch die Religionsfreiheit als tragende S\u00e4ule des s\u00e4kularen Staates preiszugeben. Denn bei genauer Betrachtung der Ausf\u00fchrungen des BVGs wird deutlich, dass die Bedeckung in den Augen der Richter nach wie vor Gef\u00e4hrdungspotential hinsichtlich der \u201estaatlichen Neutralit\u00e4t&#8220; und eines konfliktlosen Schulalltages besitze. Anstatt das Kopftuch g\u00e4nzlich freizusprechen, verurteilte das Gericht das Kleidungsst\u00fcck in Wahrheit zu einer Bew\u00e4hrungsstrafe, in der dessen Tr\u00e4gerin der jeweiligen Schulbeh\u00f6rde beweisen muss, dass sich unter ihrem Schleier kein islamistisches Gedankengut verbirgt. Viel schlimmer jedoch wiegt die Tatsache absurder Bew\u00e4hrungsauflagen, in der die Verurteilte sich durch Handlungen anderer schuldig machen kann. So halten es die Verfassungsrichter f\u00fcr legitim ein Kopftuchverbot auszusprechen, wenn Sch\u00fcler, Eltern oder Kollegen das Erscheinungsbild der muslimischen Lehrerinnen zum Anlass eines Disputs nehmen und es zum Konflikt kommen lassen. Mit anderen Worten hat die bedeckte P\u00e4dagogin sowohl die Verantwortung als auch die Konsequenzen aller Auseinandersetzungen zu tragen. Auseinandersetzungen, die angesichts des aktuellen Meinungsbildes in Deutschland und ganz Europa vorprogrammiert sind. Die muslimischen Lehrerinnen werden also in ein Haifischbecken geworfen \u2013 mit dem dezenten Hinweis die hungrigen Bestien nicht zu reizen!<br>Bei der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts handelt es sich somit nicht um ein Zugest\u00e4ndnis an die in der Bundesrepublik lebenden Muslime, sondern um ein Urteil in eigener Sache. Durch die Verlagerung eines pauschalen Verbots hin zu einer konkreten und einzelfallbezogenen Problematik auf Schulebene, beugt das BVG als Repr\u00e4sentant der deutschen Gesellschaft den Vorw\u00fcrfen struktureller Diskriminierung vor. Auf praktischer Ebene hat das BVG den Ball zur\u00fcckgespielt und den Schulen damit Rechtssicherheit im Falle eines konkreten Kopftuchverbots zugesichert. Diese Tatsache wird durch die Ank\u00fcndigung des bayrischen Bildungsministers Ludwig Spaenle untermauert, die bestehende Kopftuchregelung beizubehalten und k\u00fcnftig jeden Einzelfall zu pr\u00fcfen. \u201eF\u00fcr unsere bayerische Regelung sieht das Kabinett nach eingehender Diskussion keinen \u00c4nderungsbedarf&#8220;, so Spaenle. Bereits wenige Tage nach der Urteilsverk\u00fcndung zeichnet sich ab, dass das Kopftuch keinen Eingang in den schulischen Alltag finden wird und sich muslimische Lehrerinnen nach wie vor auf einem s\u00e4kularen Minenfeld bewegen.<br>Deshalb ruft Hizb-ut-Tahrir die Muslime in Deutschland dazu auf, sich nicht durch ein vermeintlich salomonisches Urteil hinters Licht f\u00fchren zu lassen. Die umma muss verstehen, dass es sich bei dem Bundesverfassungsgericht um die ideologische Speerspitze des Bundesrepublik Deutschlands handelt, deren einziges Ansinnen in der Bewahrung und Verteidigung der eigenen Werte und Identit\u00e4t besteht. Nimmer wird es die eigenen Interessen zugunsten der Muslime aufgeben!<br>Der Erhabene sagt:<\/p>\n\n\n\n<section class=\"wp-block-kommy-quran-block\"><p class=\"quran-block-arabic\"><span>\ufd3f<\/span><span class=\"quran-block-arabic-content\">\u0648\u064e\u0644\u064e\u0646 \u062a\u064e\u0631\u0652\u0636\u064e\u0649\u0670 \u0639\u064e\u0646\u0643\u064e \u0627\u0644\u0652\u064a\u064e\u0647\u064f\u0648\u062f\u064f \u0648\u064e\u0644\u064e\u0627 \u0627\u0644\u0646\u0651\u064e\u0635\u064e\u0627\u0631\u064e\u0649\u0670 \u062d\u064e\u062a\u0651\u064e\u0649\u0670 \u062a\u064e\u062a\u0651\u064e\u0628\u0650\u0639\u064e \u0645\u0650\u0644\u0651\u064e\u062a\u064e\u0647\u064f\u0645\u0652<\/span><span>\ufd3e<\/span><\/p><p class=\"quran-block-trans-ref\"><span class=\"quran-block-translation\">Weder die Juden noch die Christen werden mit dir zufrieden sein, ehe du ihrem Bekenntnis folgst. <\/span><span class=\"quran-block-reference\"><span>[<\/span><span class=\"quran-block-reference-content\">2:120<\/span><span>]<\/span><\/span><\/p><\/section>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\ufd3f\u0648\u064e\u0644\u064e\u0646 \u062a\u064e\u0631\u0652\u0636\u064e\u0649\u0670 \u0639\u064e\u0646\u0643\u064e \u0627\u0644\u0652\u064a\u064e\u0647\u064f\u0648\u062f\u064f \u0648\u064e\u0644\u064e\u0627 \u0627\u0644\u0646\u0651\u064e\u0635\u064e\u0627\u0631\u064e\u0649\u0670 \u062d\u064e\u062a\u0651\u064e\u0649\u0670 \u062a\u064e\u062a\u0651\u064e\u0628\u0650\u0639\u064e \u0645\u0650\u0644\u0651\u064e\u062a\u064e\u0647\u064f\u0645\u0652\ufd3e<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Hizb-ut-Tahrir warnt alle Verb\u00e4nde, Vereinigungen und Gemeinden der Muslime davor, dieses Urteil zu begr\u00fc\u00dfen und dadurch die Diskriminierung unserer Schwestern zu besiegeln. H\u00fctet euch davor, durch eure Zustimmung zu Kronzeugen gegen Allahs (swt) Gebote zu werden und euch als F\u00fcrsprecher dieses hinterh\u00e4ltigen Angriffs gegen den edlen \u1e2bim\u0101r benutzen zu lassen!<br>\u00a0<\/p>\n\n\n\n<section class=\"wp-block-kommy-quran-block\"><p class=\"quran-block-arabic\"><span>\ufd3f<\/span><span class=\"quran-block-arabic-content\">\u0625\u0650\u0646\u0651\u064e \u0641\u0650\u064a \u0647\u064e\u0670\u0630\u064e\u0627 \u0644\u064e\u0628\u064e\u0644\u064e\u0627\u063a\u064b\u0627 \u0644\u0651\u0650\u0642\u064e\u0648\u0652\u0645\u064d \u0639\u064e\u0627\u0628\u0650\u062f\u0650\u064a\u0646\u064e<\/span><span>\ufd3e<\/span><\/p><p class=\"quran-block-trans-ref\"><span class=\"quran-block-translation\">Hierin liegt wahrlich eine Verk\u00fcndung f\u00fcr ein Volk, das (dem Erhabenen) dient. <\/span><span class=\"quran-block-reference\"><span>[<\/span><span class=\"quran-block-reference-content\">21:106<\/span><span>]<\/span><\/span><\/p><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Mit dem am 13.03.15 ver\u00f6ffentlichten Beschluss hat der erste Senat des Bundesverfassungsgerichtes entschieden, dass ein pauschales Verbot religi\u00f6ser Bekundungen an \u00f6ffentlichen Schulen durch das \u00e4u\u00dfere Erscheinungsbild von Lehrkr\u00e4ften \u201emit deren Glaubens- und Bekenntnisfreiheit (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG) nicht vereinbar ist&#8220;.<\/p>\n","protected":false},"author":48,"featured_media":1263,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[19],"tags":[506,1547,2744],"class_list":["post-9850","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-verlautbarungen","tag-bundesverfassugsgericht","tag-kopftuchurteil","tag-verlautbarung"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9850","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/48"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=9850"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/9850\/revisions"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/media\/1263"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=9850"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=9850"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/kalifat1.com\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=9850"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}