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Islam
Konzeptionen Gesundes Rechtsempfinden In den frühen Morgenstunden des 13. Juli 2018 war es soweit. Die nordrhein-westfälische Landespolizei holte den als islamistischen Gefährder eingestuften Sami A. aus der Abschiebehaft in Büren ab und brachte ihn zum Flughafen Düsseldorf. Von der dortigen Bundespolizei in Empfang genommen, setzten ihn die Beamten wenig später in eine Chartermaschine Richtung Tunesien. Wohlauf in seiner Heimat angekommen, wurde Sami A. schließlich an die dortigen Sicherheitsbehörden übergeben.
Islamrechtliche F&A Diejenigen, welche die Partei verlassen haben, und die Verzögerung des Sieges! Der erste Teil meiner Frage: Die Partei verfolgt ihre Tätigkeit seit nunmehr 60 Jahren und hat diese Tätigkeit auch unter den schwierigsten Umständen fortgeführt. Selten war eine Gruppe solch schwierigen Umständen ausgesetzt wie Hizb-ut-Tahrir. Nicht alle Mitglieder sind imstande, dieser Verantwortung standzuhalten, weshalb einige von ihnen die Partei verlassen. Weshalb sucht man für sie, unter Berücksichtigung ihrer Umstände, nicht nach Entschuldigungen, statt eine „nicht ruhige Haltung“ ihnen gegenüber einzunehmen? Der zweite Teil meiner Frage: Lässt sich aus der langjährigen Tätigkeit der Partei und der Tatsache, dass sie ihr Ziel trotz dessen nicht erreichen konnte, nicht eine mangelnde Effektivität bei der Suche nach Unterstützung (ṭalab an-nuṣra) ableiten?
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