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Islamrechtliche F&A
Islamrechtliche F&A Rechtssprüche bezüglich der zakāt Unser ehrenwerter Scheich. Einen freundlichen, von Allah gesegneten Gruß. As-salāmu ʿalaikum. Meine Frage betrifft die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt auf Handelsware. Im Buch „Finanzen im Staate des Kalifats“ wird auf Seite 195 (arab. Ausgabe) gesagt, dass die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt bei 200 Dirham Silber liegt, also bei 595 Gramm, bzw. bei 20 Dinar Gold, was 85 Gramm entspricht.
Islamrechtliche F&A Serie von Fragen, die an den Gelehrten Sheikh Ata Bin Khalil Abu Al-Rashtah, Amir von Hizb ut Tahrir, gestellt wurden. Ist es für Frauen erlaubt, alleine - also ohne Mahram oder Ehemann - bei einem männlichen Fahrlehrer mitzufahren, um das Autofahren zu erlernen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass es sich beim Fahrzeug um ein öffentliches und nicht um ein privates Auto handelt? Benötigt die Frau hierfür einen Mahram?
Islamrechtliche F&A Darlehen von Fremdstaaten Assalamu Alaikum geehrter Sheikh, möge Allah dich durch den Islam ehren und den Islam durch dich ehren. Ich bete zu Allah unter denjenigen zu sein, die dir den Gehorsamseid für das Kalifat gemäß der Methode des Prophetentums leisten. Ich habe eine Frage bezüglich der Kreditaufnahme von Fremdstaaten und internationalen Bankinstituten, wobei im Buch „Funds in the Khilafah State“ steht, dass es durch die Shari’a verboten ist, da eine solche Kreditaufnahme nicht ohne Wucherzins oder andere wucherhafte Konditionen möglich ist.
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