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Konzeptionen Von Minderheiten zu Bürgern des Kalifats

Führt die Umsetzung der šarīʿa zwangsläufig dazu, dass Nichtmuslime marginalisiert und an den Rand der Gesellschaft gedrängt werden? Aus Sicht des Westens würde genau das geschehen. Doch wie viel Wahrheit steckt in dieser Erzählung?

Der Sturz des Assad-Regimes durch die islamischen Rebellengruppen ließ im Westen erwartungsgemäß sämtliche Alarmglocken läuten. Zahlreiche Kommentatoren begannen damit, Ängste zu schüren über die möglichen Absichten und Ziele der islamistischen Machthaber. Von der Frage, ob die Minderheiten zu Menschen zweiter Klasse degradiert werden, bis hin zur Befürchtung, die Christen dürften nie wieder Weihnachten in Damaskus feiern, werden nach wie vor alle erdenklichen Untergangsszenarien konstruiert.
Auch formulierten die westlichen Staaten unverzüglich ihre Forderungen gegenüber der Übergangsregierung. Bei ihrem Syrien-Besuch Anfang Januar machte Bundesaußenministerin Annalena Baerbock gemeinsam mit ihrem französischen Amtskollegen den neuen Machthabern in Damaskus deutlich, dass das Land mit Wiederaufbauhilfen aus der EU erst dann rechnen könne, wenn die neue syrische Gesellschaft allen Syrerinnen und Syrern, Frauen wie Männern, gleich welcher ethnischen oder religiösen Gruppe, einen Platz im politischen Prozess einräumt, Rechte gewährt und Schutz bietet. Gleichzeitig betonte Baerbock, dass ein Neuanfang in Syrien nur denkbar wäre, wenn genau diese Rechte in dem jetzt anstehenden Übergangsprozess gewahrt und eben nicht möglicherweise durch […] Schritte zur Islamisierung des Justiz- oder Bildungssystem unterlaufen werden. Einen ähnlichen Ton schlug auch die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas bei der Syrien-Konferenz am 18. März an. So müssten in der neuen syrischen Regierung nicht nur radikale Islamisten, sondern Minderheiten wie Alawiten und Kurden vertreten sein. Auch Frauen sollten dazugehören, kämen in der Politik der Islamisten bisher [aber] kaum vor.


Syrien zu einem Kalifat zu machen, davon halten auch moderate Stimmen nicht viel und sprechen dem Islam dabei grundsätzlich die Fähigkeit ab, Lösungen für die politischen Herausforderungen anzubieten. Der Nahost-Experte Daniel Gerlach erklärt, dass es für die neue Regierung in erster Linie darum gehen müsse, dass Vertrauen aller Volksgruppen zu gewinnen und dabei seine unerfahrenen und gewiss teilweise übereifrigen islamistischen Gefolgsleute zu zügeln. Gerade mit Blick auf den sogenannten Minderheitenschutz könne sich die syrische Führung nicht leisten, die šarīʿa einzuführen. Vielmehr sei jetzt politischer Pragmatismus unter säkularen Vorzeichen gefragt. Anlässlich der jüngsten Ausschreitungen in der syrischen Küstenregion fordert Gerlachs Kollege Issam Abdulrahim, dass ein neues Verhältnis zwischen Regierung und konfessionellen und ethnischen Minderheiten in Syrien, insbesondere mit den Alawiten, geschaffen werden muss. Ein Verhältnis, das auf staatspolitischer Verantwortung […] beruht und darauf abzielt, die alawitische Gemeinschaft wieder in das politische und militärische Leben zu integrieren, anstatt sie davon auszuschließen. Die Persona Abu Muhammad al-Jolani als Sachverwalter des gemeinsamen dschihadistischen Projekts müsse endgültig der Vergangenheit angehören und dem säkularen Staatsoberhaupt Ahmad al-Shar’a weichen.


Wie auch immer die verschiedenen Akteure die Situation in Syrien derzeit einschätzen, wird der Diskurs im Westen durch die Erzählung bestimmt, dass die gesellschaftspolitische Umsetzung des Islam vor allem eine Gefahr für die in Syrien lebenden Nichtmuslime sei und folglich nicht Realität werden dürfe. Doch wie viel Wahrheit steckt in dieser Behauptung und was sagen die Offenbarungstexte zu dieser Fragestellung? Stellt das Kalifat die Nichtmuslime tatsächlich vor die Wahl, zu konvertieren oder ein Leben als Menschen zweiter Klasse zu führen? Zunächst muss grundsätzlich festgehalten werden, dass die aus den islamischen Quellen abgeleiteten Normen als Problemlösungen zu verstehen sind und nicht als Gebote, die Probleme erzeugen. Mit jeder Norm (ḥukm) adressiert der Islam demnach ein bestimmtes Problem des Menschen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Muslime handelt oder nicht und bietet dafür eine entsprechende Lösung an. Sehen die Offenbarungstexte dennoch eine Differenzierung vor, so ist dies naturgemäß auf tatsächlich vorhandene Unterschiede zurückzuführen. Dies stellt jedoch keine Diskriminierung oder Ungleichbehandlung dar, sondern die Lösung eines Problems unter Berücksichtigung aller Faktoren. So versucht der Westen gerne, die vermeintliche Diskriminierung der Nichtmuslime im Islamischen Staat anhand der ğizya zu belegen. Demnach müssten die Nichtmuslime eine Steuer zahlen, von der die Muslime jedoch befreit sind. Dabei bleibt oft unerwähnt, dass der Islamische Staat diese Steuer nicht willkürlich einnimmt, sondern sich im Gegenzug dazu verpflichtet, das Leben wie auch das Eigentum der Nichtmuslime zu schützen, weshalb das islamische Recht für sie den Begriff der ahl aḏ-ḏimma (Schutzbefohlene) verwendet, um auszudrücken, dass diese Menschen unter der Obhut des Kalifats leben. Des Weiteren entbindet sie die Zahlung der ğizya von der Pflicht, den Armeedienst zu leisten. Anzumerken ist zudem, dass die Muslime dadurch steuerlich keinesfalls privilegiert behandelt werden, schließlich müssen sie unter anderem die zakāt entrichten. Dies veranschaulicht, wie der Islam die Probleme der Menschen unter Berücksichtigung ihrer spezifischen Merkmale löst, ohne dabei zu versuchen, eine künstliche und realitätsfremde Gleichheit in der Gesellschaft zu erzwingen. Denn bei der zakāt handelt es sich nicht einfach nur um eine Steuerabgabe, sondern in erster Linie um eine ʿibāda (gottesdienstliche Handlung), die naturgemäß auch nur von einem Muslim vollzogen werden kann. Dies von Nichtmuslimen zu verlangen wäre also völlig absurd. Ein weiterer Unterschied ist, dass die zakāt ausnahmslos von jedem Muslim entrichtet werden muss, sobald das Vermögen den islamisch festgelegten Mindestwert (niṣāb) erreicht. Die ğizya hingegen ist lediglich von den Männern zu zahlen, abhängig von ihrer finanziellen Situation. Gleichzeitig ist die ğizya wie bereits erwähnt an die Fähigkeit des Kalifats gekoppelt, den Schutz der Nichtmuslime sicherzustellen. Mit anderen Worten: Kann das Kalifat das Leben der Nichtmuslime nicht mehr beschützen, so hat es keinen Anspruch mehr auf die ğizya. Dieses Prinzip hat in der islamischen Geschichte zu einem einzigartigen Verhalten gegenüber Nichtmuslimen geführt. Beispiellos an dieser Stelle ist wohl die Schlacht am Yarmūk im Jahr 636 zur Zeit des Kalifats von ʿUmar ibn al-Ḫaṭṭāb. Als die Armee der Muslime dem byzantinischen Heer gegenüberstand, beschlossen die Muslime, den in Homs lebenden Christen ihre ğizya zurückzugeben. Grund dafür war ihre Einschätzung, dass sie den Schutz der Christen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gewährleisten konnten. Beeindruckt von dieser Gerechtigkeit, schlugen die Christen sich auf die Seite der Muslime, um die Stadt vom anrückenden byzantinischen Heer zu verteidigen.


Ein weiterer Aspekt, den der Westen immerzu vorbringt und mit Blick auf Syrien derzeit von den neuen Machthabern einfordert, ist die Frage nach der politischen Teilhabe von Nichtmuslimen an der Regierung. Bekanntermaßen setzt der Islam voraus, dass Regierungstätigkeiten ausschließlich von Muslimen ausgeführt werden und es für Nichtmuslime somit unzulässig ist, Ämter in der Exekutive oder Judikative zu bekleiden. Doch auch in diesem Fall liegt keinerlei ungerechte Behandlung vor. Vielmehr hat der Islam bei der Lösung auch dieses Problems seine Besonderheiten berücksichtigt. Denn Regierungstätigkeiten auszuführen setzt verständlicherweise voraus, dass die betreffenden Personen sich mit dem bestehenden System bzw. mit den ihm zugrunde liegenden weltanschaulichen Fundamenten identifizieren. Würde der Staat einem Nichtmuslim beispielsweise das Richteramt übertragen, so wäre er dazu verpflichtet, Urteile auf Grundlage der islamischen Normenlehre zu fällen – also Gesetzen, die aus der islamischen Weltanschauung resultieren. Stellt nicht dies eine ungerechte Behandlung dar, Nichtmuslime in den Staatsdienst zu setzen und von ihnen Handlungen zu verlangen, die ihrer Überzeugung widersprechen? Gleichwohl bedeutet dies nicht, dass Nichtmuslime im Islamischen Staat vom politischen Leben ausgeschlossen werden. Vielmehr haben auch sie uneingeschränkten Zugang zu allen staatlichen Institutionen und können auf diese Weise die für sie relevanten Anliegen kommunizieren und einfordern. Exemplarisch kann hier die Ratsversammlung (mağlis al-umma) im Kalifat herangezogen werden, in der auch Nichtmuslime vertreten sein dürfen, um etwa Beschwerden gegenüber der Regierung oder einer fehlerhaften Anwendung der Gesetze des Islam vorzubringen.


Dennoch würde man diesen Umgang im Westen insgesamt als Diskriminierung werten, da es Nichtmuslimen de facto untersagt wäre, politisch aktiv zu sein. Doch dieser Einwand ist nicht berechtigt, weil er zwei Dinge miteinander vermengt, die getrennt zu betrachten sind. Denn das politische Engagement einer sozialen Gruppe kann aus zwei Gründen heraus entstehen. Zum einen kann es um die Realisierung bestimmter Interessen oder Anliegen gehen, die mit der Lebenswirklichkeit der sozialen Gruppe in einer Gesellschaft im Zusammenhang stehen. Genau diesen Aspekt berücksichtigt der Islam mit seinem Konzept der ahl aḏ-ḏimma, indem er den Nichtmuslimen Rechte gewährt, die sich sowohl auf ihre elementaren Bedürfnisse beziehen als auch auf ihre besonderen Anliegen hinsichtlich religiös-kultureller Praktiken. Ebenso gibt der Islam den Nichtmuslimen durch die Ratsversammlung (mağlis al-umma) einen Raum, ihre Interessen an den Staat zu adressieren oder diesen auf Missstände direkt aufmerksam zu machen.


Die politische Tätigkeit kann andererseits aber auch mit dem Ziel begründet sein, dass bestehende System zu verändern oder durch ein neues vollständig zu ersetzen. Formiert sich also eine politische Bewegung mit derartigen Dominanzansprüchen, so ist es nur folgerichtig, dass sich das bestehende System dagegen wehrt – hierbei unterscheidet sich das Kalifat im Übrigen nicht von liberalen Demokratien im Westen. Beide Systeme verfügen über eigene Instrumente, um solchen Tendenzen einen Riegel vorzuschieben. Doch im Vergleich zum Islam wecken die liberalen Demokratien uneinlösbare Erwartungen bei den Menschen und treiben ihre eigenen Gesellschaften damit in jene Polarisierung, die aktuell zu beobachten ist. So gewährt die Bundesrepublik seinen Bürgern Grundrechte wie die religiös-weltanschauliche Bekenntnisfreiheit oder das Recht seine (politische) Meinung frei äußern zu können. Gleichzeitig werden unter dem Schlagwort wehrhafte Demokratie alle politischen Meinungen und Überzeugungen in der Öffentlichkeit dämonisiert, die dem liberal-säkularen Weltbild widersprechen. Der Spielraum für politischen Aktivismus ist unter solchen Voraussetzungen nur so weit möglich, solange sich Akteure nicht zu weit vom liberal-säkularen Spektrum entfernen. Auf diese Weise befindet sich eine Gesellschaft jedoch in einem dauerhaften Spannungszustand; wenn weltanschaulich abweichende Positionen in der Öffentlichkeit gesetzlich zwar zulässig, aber dennoch unerwünscht sind. Das Kalifat als alternative Staatsform und einzige politische Lösung für den Nahen Osten öffentlich zu fordern, ist durch das Grundgesetz gedeckt und somit legitim. Dennoch betonen Politik und Medien immerzu, dass solche Parolen auf deutschen Straßen nichts zu suchen hätten. Dass dadurch in der Gesellschaft Abwehrreflexe entstehen und islamfeindliche Narrative auf Resonanz stoßen, darf niemanden verwundern.


Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass einzig der Islam in der Lage ist, ein friedliches und dauerhaftes Zusammensein verschiedener Ethnien und Religionen zu schaffen. So lehnt der Islam das westliche Konzept der Minderheiten ab und betrachtet alle Menschen im Kalifat als dessen Bürger, ungeachtet ihrer ethnischen, sprachlichen oder religiösen Unterschiede. Ebenso stellt das Kalifat keine paradoxen Forderungen, indem die Nichtmuslime Bekenntnisse zum Islam oder der šarīʿa ablegen müssten, während ihnen gleichzeitig ein Recht auf die eigene weltanschauliche Identität suggeriert wird. Der Umgang mit Nichtmuslimen im Kalifat hängt somit nicht von ihrer Überzeugung ab, inwieweit diese mit dem Islam übereinstimmt oder nicht, sondern gemäß den islamischen Normen einzig von ihrem Verhalten. Im Vergleich zum säkularen Nationalstaat stellt die ethnisch-religiöse Vielfalt im Islam keinen Störfaktor dar, der die gesellschaftliche Kohäsion gefährden würde. Nichtmuslime haben also die öffentliche Ordnung zu achten und können an ihrer Überzeugung festhalten.

Dass der Säkularismus genau daran scheitert, lässt sich vor allem im Nahen Osten beobachten. Unter dem Vorwand, die Minderheiten in den politischen Prozess miteinzubeziehen und sie damit zu gleichberechtigten Bürgern zu machen, riefen die säkularen Staatsgebilde lediglich Spaltungen und Konflikte hervor, die bis heute diese Region destabilisieren und folglich nicht zur Ruhe kommen lassen. Ohnehin geht es dem Westen auch keineswegs darum, tatsächlich alle politischen Kräfte an der Regierungsbildung zu beteiligen. Deutlich abzulesen ist dies an der UN-Resolution 2254. Darin heißt es ausdrücklich, dass ein politischer Neuanfang in Syrien unter Beteiligung aller politischen und ethnischen Gruppen sowie der Zivilgesellschaft stattfinden soll – unter Ausschluss jedoch der islamistischen Gruppen. Dass man mit Haiʾat Tahrir ash-Sham bereit ist zu arbeiten – also der Nachfolgeorganisation der in 2254 namentlich ausgeschlossenen Jabhat an-Nusra – liegt einzig in der Einschätzung begründet, sie hätte sich mit dem säkularen Status quo abgefunden.   


Entscheidet sich die neue syrische Regierung tatsächlich dafür, das säkulare System beizubehalten, wird die Gesellschaft auch in Zukunft geprägt sein von konfessioneller Spaltung und Konflikten. Einen ersten Vorgeschmack bieten die – von externen Akteuren angefachten – Separatismen und Verwerfungen an der Küste, im Nordosten und in den südlichen Provinzen des Landes. Bricht die neue Führung jedoch mit dem Säkularismus und entscheidet sich für die Wiedererrichtung des Kalifats, wird sie das Land einen und der Welt das wahre Potenzial des Islam vor Augen führen können.