Das Völkerrecht ist mehr denn je ein zentrales Thema und viele scheinen zu denken, dass weltweit Frieden, Gerechtigkeit und Wohlstand herrschen würden, wenn alle Staaten und Individuen sich an das Völkerrecht halten würden. Sie glauben, das Völkerrecht könne für eine bessere Welt sorgen. Doch das Gegenteil ist der Fall: Das Völkerrecht ist als Instrument des Kolonialismus eingeführt worden, um die ungerechte koloniale Weltordnung zu schaffen, zu rechtfertigen und zu festigen. Erst wenn man den historischen Hintergrund des Völkerrechts und die politische Intention hinter seiner Einführung kennt, wird man verstehen, weshalb es für den einen gilt und den anderen nicht und warum es eine gerechte Ordnung verhindert.
Während das Völkerrecht für gewöhnlich als westliche Errungenschaft mit universeller Gültigkeit gefeiert wird und die moralische Überlegenheit westlicher Werte demonstrieren soll, decken die Anfänge des klassischen Völkerrechts auf, worum es in Wahrheit ging: den Selbsterhalt europäischer Staaten nach dem verheerenden Dreißigjährigen Krieg und die Rechtfertigung der europäischen Expansion und der Unterwerfung anderer Völker mit dem Argument eines Zivilisierungsauftrags der Europäer. Denn das klassische Völkerrecht beschränkte die Gleichheit der Staaten auf Europa und differenzierte zwischen den „zivilisierten“ europäischen Staaten und nicht völkerrechtsfähigen „unzivilisierten“ Staaten und Völkern außerhalb Europas. Alles Nichteuropäische galt automatisch als „unzivilisiert“ und wurde damit vom klassischen Völkerrecht für den Kolonialismus freigegeben. Besiedelte und bewirtschaftete Gebiete mit „unzivilisierten“ Völkern galten völkerrechtlich als „terra nullus“, das heißt als Niemandsland, so dass die Kolonialstaaten alle bestehenden Ansprüche der einheimischen Bevölkerung auf Land und Ressourcen einfach ignorieren konnten. Das heißt, auf der einen Seite sicherten sich die europäischen Staaten mit dem Völkerrecht die Unantastbarkeit ihrer eigenen Souveränität, auf der anderen Seite verknüpften sie den Souveränitätsbegriff mit einem Zivilisationsgrad, der sich an europäischen Maßstäben orientierte und von Europa definiert wurde. Das war sozusagen die Lösung für das Dilemma des Völkerrechts, das darin besteht, dass es eigentlich völkerrechtswidrig ist, andere Völker vom Völkerrecht auszuschließen, ihnen einen Souveränitätsanspruch abzusprechen und mit brutaler Kolonialgewalt gegen sie vorzugehen. Wer „unzivilisiert“ war, hatte keinen Anspruch auf Souveränität und Selbstbestimmung und musste sich zwecks Zivilisierung unterwerfen. Daneben gab es noch die Kategorie „halb-zivilisiert“, worunter beispielsweise das Osmanische Reich fiel. Das klassische Völkerrecht hat den Kolonialismus als eine Art Zivilisierungsprojekt nichteuropäischer Völker legitimiert und die koloniale Expansion als etwas Selbstverständliches angesehen, indem es die Verteilung und Anerkennung der Kolonien unter den europäischen Mächten regelte. So erhielt beispielsweise der belgische König Leopold II., die sogenannte Bestie vom Kongo, auf der Kongokonferenz (1884-1885) den Kongo als Kolonie zugesprochen, nachdem er die anderen europäischen Mächte von seinen Missionierungs- und Zivilisierungsplänen „überzeugen“ konnte. Das war der Schein, mit dem die europäischen Staaten die nichteuropäische Welt unter sich aufteilten. Wie sehr das Völkerrecht mit dem Kolonialismus verwoben ist, zeigt sich auch an seiner Entstehungszeit, dem 17. Jahrhundert. Es nahm seinen Anfang mit dem Westfälischen Frieden von 1648, also einer Zeit, in welcher der Kolonialismus an Fahrt aufnahm und es nicht mehr nur darum ging, wichtige Seewege zu kontrollieren oder Gewürzhandel zu treiben.
Das Völkerrecht hat sich von seiner kolonialen Vergangenheit nie lossagen können. Noch immer findet sich in Art. 38 Abs. I lit. c des Statuts des Internationalen Gerichtshofs der Ausdruck „zivilisierte Nationen“. In diesem Artikel geht es um die Festlegung der Rechtsquellen des Völkerrechts. Eine dieser Quellen sind „die allgemeinen Rechtsgrundsätze, die von den zivilisierten Nationen anerkannt sind“. Es gilt also bis heute ausschließlich das Rechtsverständnis der „zivilisierten Nationen“, das universalisiert wird. Recht ist, was die „zivilisierten Nationen“, die unzählige barbarische Kolonialverbrechen begangen haben und noch immer begehen, für Recht erklären. Folglich besteht bis heute die Aufteilung der Welt in „zivilisiert“ und „unzivilisiert“. Der Ausdruck „zivilisierte Welt“ ist ein gebräuchlicher Ausdruck in der Politik und wird vor allem in Abgrenzung zu den Muslimen verwendet. Eine Streichung des Begriffs „zivilisiert“ in Artikel 38 würde bedeuten, dass eine der Quellen des Völkerrechts geändert werden müsste und nicht mehr nur das westliche Rechtsverständnis gelten würde. Die Streichung des Begriffs „zivilisiert“ ist bislang nicht erfolgt, so dass man auch heute noch fragen muss, wessen Recht da eigentlich gilt und für universell erklärt wurde. Wer repräsentiert die „zivilisierten Nationen“, die sich das Recht herausnehmen, der ganzen Welt ihre Gesetze aufzuzwingen, und die die Hoheit über das Völkerrecht besitzen, das sie für ihre Interessen instrumentalisieren?
Das Völkerrecht hat nicht nur eine koloniale Vergangenheit, sondern auch eine koloniale Gegenwart. Die Gründung der Vereinten Nationen im Jahr 1945 markiert den Beginn des modernen Völkerrechts, bei welchem es aber nicht um die Schaffung einer gerechten und gleichberechtigten internationalen Ordnung geht, sondern noch immer um westliche Machtpolitik, wozu die Aufrechterhaltung des Einflusses der Kolonialmächte in den ehemaligen Kolonien gehört. Dass trotz der Existenz des Völkerrechts keine Gleichheit und Gleichberechtigung unter den Staaten existiert, wird an den Strukturen der UN ersichtlich. In der UN-Generalversammlung hat jeder der 193 Mitgliedsstaaten zwar eine Stimme, aber die Beschlüsse sind rechtlich nicht bindend. Der UN-Sicherheitsrat kann hingegen mit seinen nur 15 Mitgliedern bindende Resolutionen verabschieden, wobei nur fünf Staaten einen dauerhaften Sitz im Sicherheitsrat haben und ein Vetorecht besitzen. Das sind die USA, Russland, China, Frankreich und Großbritannien. Der UN-Sicherheitsrat wird also von den großen Kolonialmächten dominiert und gesteuert. Jeder der fünf ständigen Mitgliedsstaaten im Sicherheitsrat hat die Möglichkeit, jeden Beschluss im eigenen Interesse zu torpedieren, auch wenn alle anderen Mitgliedsstaaten sich in einer Sache einig sind. Die Ungleichheit, die in den internationalen Institutionen existiert, die das Völkerrecht gewährleisten sollen, überträgt sich auf das Völkerrecht. Wer in den internationalen Institutionen dominiert, bestimmt auch über das Völkerrecht.
Das Völkerrecht spielte nicht nur in der Vergangenheit eine große Rolle bei der Kolonialisierung, sondern setzt die Ausbeutung des Globalen Südens fort – eine Bezeichnung, die den Ausdruck Entwicklungsländer ersetzt hat. Das heißt, das moderne Völkerrecht hob die Einteilung der Welt in Kolonialmächte und Kolonien nicht auf, sondern kaschierte sie lediglich. Offiziell gibt es zwar keine Kolonialmächte mehr und auch keine Kolonien, aber es gibt Staaten, die Entwicklungshilfe leisten, und solche, die Entwicklungshilfe empfangen, woraus sich ergibt, dass das Abhängigkeitsverhältnis der „ehemaligen“ Kolonien von den „ehemaligen“ Kolonialmächten weiterhin besteht und vom Völkerrecht aufrechterhalten wird, so dass die wirtschaftliche Ausbeutung und politische Instrumentalisierung des Globalen Südens fortgesetzt werden kann. Die Kolonialministerien wurden nach der formellen Unabhängigkeit der Kolonien einfach in Entwicklungshilfeministerien umbenannt. Länder des Globalen Südens, die ihre Unabhängigkeit erlangten, haben bis heute nicht die Hoheit über ihre Ressourcen und treffen zudem keine unabhängigen Entscheidungen, auch wenn sie beides schon lange eingefordert haben. In der im Jahr 1974 von der Generalversammlung verabschiedeten Resolution 3201 – „Erklärung über die Errichtung einer neuen internationalen Wirtschaftsordnung“ – heißt es zwar, dass jedes Land das Recht habe, „dasjenige Wirtschafts- und Sozialsystem anzunehmen, das es für seine eigene Entwicklung als am besten geeignet erachtet, ohne deswegen irgendeiner Diskriminierung ausgesetzt zu werden“, und dass jeder Staat „volle und ständige Souveränität über seine natürlichen Ressourcen“ besitze, doch ist die Resolution rechtlich nicht bindend und angesichts der vorhandenen Strukturen zudem nutzlos. Auch Resolution 3281, die im selben Jahr verabschiedet wurde, enthielt den Punkt der ständigen Souveränität über die natürlichen Ressourcen mit dem Recht der Nationalisierung sowie den Punkt der Neuverhandlung internationaler Wirtschaftsbeziehungen, wodurch sich die neuen unabhängigen Staaten von den kolonialen Strukturen befreien wollten. Damit genau das nicht passiert, sind die Resolutionen der Generalversammlung nicht bindend. Außerdem sind die betreffenden Länder, um deren Ressourcen es geht, in der Regel auf Kredite von IWF und Weltbank angewiesen und müssen sich deshalb den daran geknüpften Bedingungen unterwerfen. Kredite und Hilfsprogramme von Weltbank und IWF sind oft von Liberalisierungen abhängig, wie etwa der Öffnung der Märkte und Privatisierungen, um den Rohstoffsektor für ausländische Investoren zu öffnen. Ausländische Konzerne erhalten Lizenzen zu Bedingungen, die für die Länder und ihre Bevölkerungen nachteilig sind und sie schamlos ausbeuten. Staaten des Globalen Südens werden gezwungen, Gesetze „anzupassen“, die ihren eigenen wirtschaftlichen Interessen widersprechen. Im modernen Völkerrecht gibt es somit keine Gleichberechtigung unter den Staaten, sondern souveräne Staaten auf der einen Seite und Staaten mit einer Scheinsouveränität auf der anderen Seite. Im Völkerrecht existiert noch immer ein Kolonialdenken und die koloniale Trennlinie.
Schon lange werden die völkerrechtliche Ungleichheit zwischen dem Globalen Süden und dem Globalen Norden und der koloniale Charakter des Völkerrechts von postkolonialen Völkerrechtstheorien untersucht und kritisiert. Die wichtigste Bewegung ist TWAIL (Third World Approaches to International Law), die den Zusammenhang zwischen Kolonialismus und Völkerrecht aufdecken will und Reformen von Institutionen und Regeln anstrebt, um die Ungleichheit aufzuheben. Doch das sind utopische Ziele. Die Kolonialmächte bestimmen über das Völkerrecht, insbesondere die USA, das ihnen die Aufrechterhaltung ihrer kolonialen Ordnung garantiert und den Zugriff auf die ressourcenreichen Länder ermöglicht.
Völkerrecht bedeutet koloniale Ungerechtigkeit. Die Menschen sollten daher nicht die Einhaltung des Völkerrechts einfordern, wenn sie Unrecht erfahren oder wahrnehmen, sondern Gerechtigkeit. Mit Gerechtigkeit hat Völkerrecht nämlich nichts zu tun. Vor allem als Muslim muss man diese Tatsache verinnerlichen und sich bewusst machen, dass man Gerechtigkeit nur mit dem Islam einfordern kann. Der Islam hat 1400 Jahre lang bewiesen, dass er ein Zusammenleben der Völker ohne Unterdrückung und Ausbeutung ermöglicht, und zwar ohne irgendein Völkerrecht.