Ist es erlaubt, den Christen zu ihren Festtagen zu gratulieren und daran teilzunehmen?
Im Namen Allahs, des Erbarmungsvollen, des Barmherzigen
Aus der Serie der Antworten von Scheich ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta
des amīrs von Hizb-ut-Tahrir,
auf die Fragen der Besucher seiner Facebook-Seite / Rubrik fiqhī.
Antwort auf eine Frage
Das Beglückwünschen der Ungläubigen zu ihren Festen
Frage:
As-salāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuh von Eurem Bruder im Glauben Bahā aus Palästina. Wir bitten Allah, dass Sie gesund und wohlauf sind.
Meine Frage lautet: Ist es erlaubt, den Christen zu ihren Festtagen zu gratulieren und daran teilzunehmen? Ich stelle diese Frage, weil ich eine Antwort auf eine Frage von Scheich Taqī ad-Dīn an-Nabhānī – möge Allah barmherzig mit ihm sein – gelesen habe, in der er dies erlaubt. Ich bitte Sie, diese Angelegenheit zu erläutern. Die F&A von Scheich Taqī befindet sich im Anhang.
Antwort:
Wa ʿalaikum as-salāmu wa raḥmatullāhi wa barakātuh,
Wir haben diese Frage bereits einmal beantwortet, im Folgenden schicke ich dir den Wortlaut der Antwort zu:
[Ehrenwerter Bruder!
Wa ʿalaikum as-salāmu wa raḥmatullāhi wa barakātuh!
Ich möchte zunächst einige frühere Veröffentlichungen heranführen, die mit der Frage, ob man den Schriftanhängern (ahl al-kitāb) zu ihren Festtagen gratulieren darf, zusammenhängen:
1. Am 30. 01. 1970 haben wir folgende Antwort auf eine Frage herausgegeben: Wie lautet das islamrechtliche Urteil für den Besuch der Hochzeiten und Feste der Christen sowie ihrer Kranken und für die Teilnahme an ihren Beerdigungen? Wie verhalten wir uns, wenn wir sie besuchen? Und in welchem Zusammenhang steht dies mit dem ehrenwerten Hadith, in dem es heißt:
»لا تبادئوا اليهود والنصارى السلام…الحديث«
Beginnt nicht mit dem Grüßen der Juden und Christen. …?
Antwort: Es steht gesichert fest, dass der Gesandte ﷺ einem Juden einen Krankenbesuch abstattete. Ebenso steht fest, dass er bei der Beerdigung eines Juden aufstand und uns die gute Behandlung der Schutzbefohlenen (ḏimmīyūn) ans Herz legte. All das beweist, dass es zulässig ist, die Christen zu ihren Feiern und Festen zu besuchen, ihren Kranken Visiten abzustatten, an ihren Begräbnissen teilzunehmen, ihnen zu kondolieren und Ähnliches. Was den Hadith „Beginnt nicht mit dem Grüßen der Juden und Christen“ angeht, so gilt er spezifisch für den Gruß, wenn man ihnen auf der Straße begegnet. Es ist ein Textbeleg, der sich ausschließlich auf den Gruß bezieht und nichts anderes umfasst.
23. Ḏū l-Qaʿda 1389 – 30.01.1970
2. Am 17.07.1976 wurde folgende Frage/Antwort veröffentlicht: Ist es erlaubt, den Christen und Juden zu ihren Hochzeiten Glückwünsche auszusprechen?
Die Antwort: Es ist erlaubt, den Christen zu gratulieren, weil es sich um Güte handelt, was statthaft ist. 17.07.1976
3. Des Weiteren wurde am 16.01.2010 Folgendes zu dem Thema veröffentlicht:
Es ist erlaubt, den Schriftanhängern zu ihren Feiertagen zu beglückwünschen. Was hingegen die Antwort „und euch“ – „wa lakum“ – anlangt, so scheint es, dass du eine Analogie von der Aussage im Hadith gezogen hast, in dem erwähnt wird, dass wir ihnen mit „und mit euch“ antworten sollen, wenn sie sagen: „Friede sei mit euch“…
Das eine ist aber nicht wie das andere. Das im Hadith Erwähnte stellt eine Antwort auf ihre Aussage „as-sām alaikum“ (Der Tod sei auf euch) dar. As-sām bedeutet „der Tod“. Der Hadith, den al-Buḫārī und Muslim über den Weg der Mutter der Gläubigen ʿĀʾiša (r) tradieren, lautet:
دَخَلَ رَهْطٌ مِنْ الْيَهُودِ عَلَى رَسُولِ اللَّهِ ﷺ، فَقَالُوا: السَّامُ عَلَيْكُمْ. قَالَتْ عَائِشَةُ: فَفَهِمْتُهَا فَقُلْتُ وَعَلَيْكُمْ السَّامُ وَاللَّعْنَةُ، قَالَتْ: فَقَالَ رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «مَهْلاً يَا عَائِشَةُ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ الرِّفْقَ فِي الْأَمْرِ كُلِّهِ»، فَقُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ أَوَلَمْ تَسْمَعْ مَا قَالُوا؟ قَالَ: رَسُولُ اللَّهِ ﷺ: «قَدْ قُلْتُ وَعَلَيْكُمْ»
Eine Gruppe von Juden trat zum Gesandten Allahs ﷺ ein und sagten: „As-sām alaikum!“ Ich nahm diese Worte wahr und antwortete: „Tod und Fluch auf euch!“ Da sprach der Gesandte Allahs ﷺ: „Langsam, o ʿĀʾiša! Wahrlich, Allah liebt die Sanftmut in allen Angelegenheiten.“ Ich entgegnete: „O Gesandter Allahs, hast du denn nicht gehört, was sie gesagt haben?“ Da sprach er ﷺ: „Ich antwortete ihnen: „Wa ʿalaikum!“ („Und auf euch.“) [al-Buḫārī]
Und Muslim überliefert einen weiteren Bericht von Ibn ʿUmar (r), der sagte: Es sprach der Gesandte Allahs ﷺ:
«إِنَّ الْيَهُودَ إِذَا سَلَّمُوا عَلَيْكُمْ يَقُولُ أَحَدُهُمْ السَّامُ عَلَيْكُمْ فَقُلْ عَلَيْكَ»
Wenn euch einer von den Juden mit den Worten „As-sām ʿalaikum.“ begrüßt, dann sagt: „Wa ʿalaik.“ („Und auf dir.“) [Muslim]
Wie du siehst, war dieser Umstand dessen geschuldet, dass sie sagten: „As-sām ʿalaikum.“ („Der Tod sei auf euch.“)
Wenn sie uns jedoch mit guten Worten gratulieren, dann nehmen wir es von ihnen an. Wünschen sie uns also „ein gesegnetes Fest“ (ʿīdukum mubārak), dann entgegnen wir ihnen auf schöne und korrekte Art und Weise. Dies beispielsweise mit den Worten „Vielen Dank für die Glückwünsche“ oder „Herzlich Willkommen“ oder mit ähnlichen Aussagen, die mit der Scharia vereinbar sind. 16.01.2010 (Ende des Zitats)
Aus all dem ist Folgendes ersichtlich:
1- Es ist erlaubt, den Schutzbefohlenen zu ihren Festen mit schönen Worten zu beglückwünschen, solange diese nicht im Widerspruch zur Scharia stehen. Das heißt, wir lobpreisen ihre Feste nicht, indem wir Worte wie „ʿīdukum mubārak“ (möge euer Fest gesegnet sein) verwenden.
2- Dies gilt nur für jene unter ihnen, die folgenden Bedingungen gerecht werden:
a) Dass sie zu den Schutzbefohlenen (ahl aḏ-ḏimma) gehören, die unter den Muslimen in den muslimischen Ländern leben und auf die der Schutzvertrag (ʿaqd aḏ-ḏimma) angewendet wird, der beinhaltet, dass sie die Muslime nicht verraten…
b) Dass sie uns nicht des Glaubens wegen bekämpft oder zu unserer Vertreibung beigetragen haben… wie es im edlen Vers erwähnt wird…
– Was den Beweis anbelangt, dass sie zu den Schutzbefohlenen gehören müssen, so weist die erste Antwort vom 30.01.1970 im Wortlaut darauf hin: Es steht gesichert fest, dass der Gesandte ﷺ einem Juden einen Krankenbesuch abstattete. Ebenso steht fest, dass er bei der Beerdigung eines Juden aufstand und uns die gute Behandlung der Schutzbefohlenen (ḏimmīyūn) ans Herz legte. All das beweist, dass es zulässig ist, die Christen zu ihren Feiern und Festen zu besuchen, ihren Kranken Visiten abzustatten, an ihren Begräbnissen teilzunehmen, ihnen zu kondolieren und Ähnliches. (…) Damit überwiegt die Annahme, dass hier die Schutzbefohlenen gemeint sind, die ja unter den Muslimen lebten und unter ihrem vertraglich gewährten Schutz standen. So legte uns der Gesandte ﷺ die Schutzbefohlenen ans Herz und die Trauerprozession des Juden zog direkt an den Muslimen vorbei. Auch war der Jude, dem der Gesandte Allahs ﷺ einen Krankenbesuch abstattete, sein ﷺ Diener, wie es bei al-Buḫārī im Hadith Nummer 1356 von Anas (r) berichtet wird:
أَنَّ غُلَاماً مِنَ اليَهُودِ كَانَ يَخدُمُ النَّبِيَّ ﷺ فَمَرِضَ، فَأَتَاهُ النَّبِيُّ ﷺ يَعُودُهُ، فَقَعَدَ عِندَ رَأسِهِ، فَقَالَ: أَسلِم. فَنَظَرَ إِلَى أَبِيهِ وَهُوَ عِندَ رَأسِهِ، فَقَالَ لَه: أَطِع أَبَا القَاسِمِ ﷺ. فَأَسلَمَ، فَخَرَجَ النَّبِيُّ ﷺ وَهُوَ يَقُولُ: الحَمدُ لِلَّهِ الذِي أَنقَذَهُ مِنَ النَّارِ
dass ein jüdischer Knabe in den Diensten des Propheten ﷺ stand und erkrankte. Der Prophet ﷺ kam ihn besuchen. Er setzte sich an seinen Kopf und sagte: „Werde Muslim.“ Da schaute der Knabe zu seinem Vater, der ebenfalls an seinem Haupte saß. Dieser sprach zu ihm: „Gehorche Abūal-Qāsim ﷺ.“, und der Junge nahm den Islam an. Der Prophet ﷺ trat hinaus und sprach: „Alles Lob gebührt Allah, Der ihn vor dem Feuer errettete.“[al-Buḫārī]
All das weist darauf hin, dass das, was in der ersten Antwort erwähnt wird, spezifisch für die Schutzbefohlenen gilt.
Was den Beweis betrifft, dass sie uns nicht des Glaubens wegen bekämpfen oder zu unserer Vertreibung betragen dürfen etc.., so geht dies aus dem folgenden ehrwürdigen Koranvers hervor:
﴿لَا يَنْهَاكُمُ اللَّهُ عَنِ الَّذِينَ لَمْ يُقَاتِلُوكُمْ فِي الدِّينِ وَلَمْ يُخْرِجُوكُمْ مِنْ دِيَارِكُمْ أَنْ تَبَرُّوهُمْ وَتُقْسِطُوا إِلَيْهِمْ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ الْمُقْسِطِينَ * إِنَّمَا يَنْهَاكُمُ اللَّهُ عَنِ الَّذِينَ قَاتَلُوكُمْ فِي الدِّينِ وَأَخْرَجُوكُمْ مِنْ دِيَارِكُمْ وَظَاهَرُوا عَلَى إِخْرَاجِكُمْ أَنْ تَوَلَّوْهُمْ وَمَنْ يَتَوَلَّهُمْ فَأُولَئِكَ هُمُ الظَّالِمُونَ﴾
Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten. Er verbietet euch nur, diejenigen, die euch des Glaubens wegen bekämpft und euch aus euren Wohnstätten vertrieben und zu eurer Vertreibung beigetragen haben, zu Schutzherren zu nehmen (auliyāʾ). Und jene, die sie zu Schutzherren nehmen, das sind die Ungerechten.[60:8-9]
Ibn Kaṯīr schrieb über den Offenbarungsanlass dieser edlen āya: Die Aussage des Erhabenen „Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben“ bedeutet: Er hat euch nicht verboten, jene Ungläubigen in guter Weise zu behandeln, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpfen, wie die Frauen und Schwachen unter ihnen. „Gütig zu sein“ heißt, gütig mit ihnen umzugehen. Und „sie gerecht zu behandeln“ bedeutet: Gerecht zu ihnen zu sein. „Wahrlich, Allah liebt die Gerechten“… Und Imam Aḥmad sagte: ʿĀrim berichtete uns über ʿAbdullāh ibn al-Mubārak, über Muṣʿab ibn Ṯābit, über ʿĀmir ibn ʿAbdillāh ibn az-Zubair, über seinen Vater, der sprach: Qutaila kam als Götzendienerin zu ihrer Tochter Asmāʾ bint Abī Bakr mit Geschenken: einer Sauce aus Rosinen und Senf, getrockneter Sauermilch und Butterschmalz. Asmāʾ lehnte jedoch ihre Geschenke ab und verweigerte ihr den Eintritt in ihr Haus. ʿĀʾiša befragte den Propheten (s) dazu, woraufhin Allah (t) folgende āya offenbarte:
﴿لا يَنْهَاكُمُ اللَّهُ عَنِ الَّذِينَ لَمْ يُقَاتِلُوكُمْ فِي الدِّينِ…﴾
Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft haben (…).[60:8]
Da befahl er (s) ihr, ihre Geschenke anzunehmen und sie in ihr Haus eintreten zu lassen.
Und mit Seiner Aussage Er verbietet euch nur, diejenigen, die euch des Glaubens wegen bekämpft und euch aus euren Wohnstätten vertrieben und zu eurer Vertreibung beigetragen haben, zu Schutzherren zu nehmen ist Folgendes gemeint: Er verbietet euch, jene zu Schutzherren zu nehmen, die euch ihre Feindschaft offenbaren, die euch bekämpft und vertrieben und zu eurer Vertreibung beigetragen haben. Allah verbietet euch, sich mit ihnen zu verbünden, und schrieb euch vor, ihnen gleichermaßen feindlich gesinnt zu sein. Danach verschärfte Er die Drohung, wenn man sie (trotzdem) zu Schutzherren nimmt, und sagte: Und jene, die sie zu Schutzherren nehmen, das sind die Ungerechten.“ Dies entspricht der folgenden Aussage:
﴿يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آمَنُوا لا تَتَّخِذُوا الْيَهُودَ وَالنَّصَارَى أَوْلِيَاءَ بَعْضُهُمْ أَوْلِيَاءُ بَعْضٍ وَمَنْ يَتَوَلَّهُمْ مِنْكُمْ فَإِنَّهُ مِنْهُمْ إِنَّ اللَّهَ لا يَهْدِي الْقَوْمَ الظَّالِمِينَ﴾
Ihr, die ihr glaubt! Nehmt nicht die Juden und die Christen zu Verbündeten (auliyāʾ). Sie sind einander selbst verbunden. Und wer sie von euch zu Verbündeten nimmt, der gehört zu ihnen. Wahrlich, Allah weist nicht dem Volk der Ungerechten den Weg.[5:51]
Somit ist es erlaubt, den Schutzbefohlenen zu ihren Festen mit Worten zu beglückwünschen, die der Scharia nicht widersprechen. Es ist ebenso zulässig, neben den Schutzbefohlenen auch den anderen Ungläubigen mit Worten zu gratulieren, die der Scharia nicht widersprechen. So zählt Gratulation zur Güte (al-birr). Dies ist aber an die Bedingung geknüpft ist, dass die edle āya auf sie zutrifft – dass sie uns also nicht des Glaubens wegen bekämpft, uns nicht aus unseren Wohnstätten vertrieben und auch nicht zu unserer Vertreibung beigetragen haben.
﴿لَا يَنْهَاكُمُ اللَّهُ عَنِ الَّذِينَ لَمْ يُقَاتِلُوكُمْ فِي الدِّينِ وَلَمْ يُخْرِجُوكُمْ مِنْ دِيَارِكُمْ أَنْ تَبَرُّوهُمْ وَتُقْسِطُوا إِلَيْهِمْ إِنَّ اللَّهَ يُحِبُّ الْمُقْسِطِينَ﴾
Allah verbietet euch nicht, gegenüber denjenigen, die euch nicht des Glaubens wegen bekämpft und euch nicht aus euren Wohnstätten vertrieben haben, gütig zu sein und sie gerecht zu behandeln. Wahrlich, Allah liebt die Gerechten.[60:8]
In der heutigen Zeit sind es aber wenige…
Ich hoffe, dass diese Ausführung ausreichend ist. Und Allah ist wissender und weiser.
Euer Bruder ʿAṭāʾ ibn Ḫalīl Abū ar-Rašta
10. Ǧumādā l-Āḫira 1443 n. H.
13.01.2022