Das Völkerrecht erlebt dieser Tage einen Absturz. Kritisiert und gebrochen wurde es zwar schon immer, doch mit der Entführung des venezolanischen Präsidenten führen die USA die regelbasierte Ordnung vollends ad absurdum. Steht die Welt vor einem geopolitischen Zeitalter, in dem nur das Recht des Stärkeren gilt?
Im Jahr 2019 löste der damalige österreichische Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) mit dem Satz, das Recht hat der Politik zu folgen und nicht die Politik dem Recht, zunächst eine Welle der Empörung aus. Zahlreiche Verfassungsrechtler hatten für diese Äußerung lediglich Kopfschütteln übrig, waren sie doch entsetzt über das autoritäre Politik- und Rechtsverständnis des rechtsextremen Politikers. Oppositionspolitiker forderten damals gar seinen sofortigen Rücktritt.
Inzwischen jedoch scheint sich die allgemeine Auffassung deutlich gewandelt zu haben und so macht auch in der deutschen Politik für viele der Gedanke, das Recht politischen Interessen unterzuordnen, allmählich Sinn. Dies demonstrierte im vergangenen Jahr Bundesinnenminister Dobrindt. Mit seiner Anordnung, Grenzkontrollen zu verschärfen und Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, widersprach er der Ansicht der meisten Rechtsexperten, den bisherigen Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofts (EuGH) und der in diesem Punkt keineswegs nur einzelfallbezogenen Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts. Doch auch auf internationaler Ebene vollzieht sich immer deutlicher eine Verschiebung von der Stärke des Rechts hin zum Recht des Stärkeren.
Bereits nach den Angriffen Israels auf den Iran war zu beobachten, wie sich die Debatte in der Öffentlichkeit von der Frage der Völkerrechtswidrigkeit immer weiter zur Frage nach der grundsätzlichen Tauglichkeit des Völkerrechts verlagerte. Zwar waren Rechtsexperten relativ einig, dass die israelischen Angriffe durch das Völkerrecht nicht gedeckt seien. Der Göttinger Rechtsprofessor Kai Ambos beispielsweise warnte vor einer Unterminierung des Gewaltverbots und selbst sein eher pragmatischer Kollege Matthias Herdegen sprach von einer völkerrechtlich tiefgrauen Zone – vor allem, weil Israel auch Wissenschaftler getötet hatte. Dennoch steht die Frage im Raum, ob auch im Falle des Völkerrechts nicht das Recht der Politik zu folgen hat. Denn Herdegen fordert trotz seiner kritischen Haltung, dass sich das Völkerrecht an die Gegebenheiten moderner Kriegsführung anpassen müsse, wenn es nicht seinen Befolgungsanreiz verlieren will. Mit anderen Worten dürfe niemand Israel zumuten so lange abzuwarten, bis sich das Zeitfenster schließt und es am Ende für ein militärisches Eingreifen zu spät sei, so der Staats- und Völkerrechtler.
Die sogenannte regelbasierte Weltordnung, deren Kern das in der UN-Charta festgelegte Gewaltverbot ist und die Gewalt eines Staates nur zur Selbstverteidigung in eng umrissenen Grenzen erlaubt, wird damit für untauglich erklärt – wofür nun zahlreiche Politiker und Kommentatoren plädieren, ist eine politisch-moralische Beurteilung der Legitimität von Kriegen. Zur Bewertung eines Krieges sei es zwar juristisch […] bedeutend, welcher Kampfjet zu welchem Zeitpunkt die erste Bombe abgeworfen hat. In politischer Hinsicht aber ist es mindestens genauso wichtig, wenn nicht wichtiger, wer gegen wen Krieg führt und mit welchen Zielen, womöglich sogar für welche Werte, so der SZ-Korrespondent Hubert Wetzel. Diese Relativierung des Rechts anhand politischer Bewertungen zeigte sich ferner nicht nur in der sehr verhaltenen Reaktion der Bundesregierung auf den israelischen Vernichtungskrieg in Gaza oder dem Rechtsbruch mit Ansage, als Kanzler Merz trotz Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IstGH) ankündigte, für einen Deutschlandbesuch Benjamin Netanjahus Mittel und Wege zu finden. Sie findet auch Ausdruck in Einschätzung und Wortwahl des Bundeskanzlers, dass der – zweifellos völkerrechtswidrige – Angriffskrieg Israels gegen den Iran eine auch in deutschem Interesse notwendige Drecksarbeit sei.
Die Geschwindigkeit dieser Diskursverschiebung hat sich nun durch den gleich dreifachen Völkerrechtsbruch der USA massiv beschleunigt. Erneut sind sich Experten bei der juristischen Einordnung der Militäraktion in Venezuela einig. So erkärt Professor Christoph Safferling von der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen, dass Luftangriffe und Truppen auf fremdem Staatsgebiet […] eine Verletzung des Gewaltverbots darstellen. Ein ‚war on terror‘ oder ein ‚war on drugs‘, wie er von den USA ausgerufen wurde, hat rechtlich keine Relevanz, er rechtfertigt nichts. Und auch die Festnahme Nicolás Maduros und der anschließende Strafprozess in New York seien völkerrechtswidrig. Zwar ist es nach dem humanitären Völkerrecht erlaubt, Kombattanten als Kriegsgefangene zu nehmen, allerdings ist hier zu beachten, dass er Staatspräsident Venezuelas ist, und insofern verletzt die Festnahme die staatliche Immunität des Landes, so Pierre Thielbörger von der Ruhr-Universität Bochum. Daran ändere auch nichts, dass dem venezulanischen Staatsoberhaupt Verbrechen vorgeworfen und ihm die politische Legitimität abgesprochen werden: Aus der Sicht des Völkerrechts war Nicolás Maduro bis zur Festnahme amtierender Präsident des Landes.
Doch trotz dieser klaren Einordnung ringen westliche Politiker und Kommentatoren um Worte oder begrüßen sogar das Vorgehen der USA. Während Friedrich Merz erklärt, dass die Rechtslage komplex sei und sich die Bundesregierung für die Beurteilung der Ereignisse Zeit nehmen müsse, rechtfertigt Markus Söder die Aktion mit dem Ergebnis, für das es große Zustimmung gebe. Gut, dass Maduro weg ist, so der bayerische Ministerpräsident. Noch weiter ging der Journalist Gabort Steingart, der bei der Sendung Maischberger keinen Zweifel daran ließ, dass Völkerrecht für ihn keine Kategorie mehr ist: Der Mann ist ein Gauner, ist ein Verbrecher, ist ein Drogenbaron, er ist unrechtsmäßig im Amt – was heißt hier Präsident eigentlich? […] Das war kein unrechter Eingriff, sondern das Unrecht geschah vorher, dass dieser Präsident so lange im Amt sein konnte. Außerdem sei dieses Vorgehen ohnehin nichts Neues, schließlich habe Präsident Obama seinerzeit Osama bin Laden ohne Gerichtsverfahren töten lassen, Salvador Allende wurde auf Befehl von Richard Nixon liquidiert und die Kriege in Vietnam, Kosovo und dem Irak seien allesamt völkerrechtswidrig gewesen. Dieser Einschätzung folgt im Grundsatz wohl auch der renommierte Politikwissenschaftler Herfried Münkler, der sich von der Militäraktion in Venezuela wenig überrascht zeigt. So handle es sich bei dem Angriff und der Entführung Maduros zwar um einen Bruch des Völkerrechts – infsofern es eine Immunität von Staatspräsidenten und die Souveränität eines Staates überhaupt gibt -, aber ihm sei klar, dass Imperien klassischerweise Grenzen nicht als für beide Seiten bindene Räume betrachten. Daher sage man eigentlich nicht viel, wenn nun die Rede von einem Völkerrechtsbruch ist.
Vor diesem Hintergrund entpuppt sich das für viele einst so faszinierende Völkerrecht vollends als politisches Instrument westlicher Staaten, das je nach Opportunität durchgesetzt oder missachtet wird. Dass Angriffskriege verboten seien, Staaten lediglich das Recht auf Selbstverteidigung hätten und internationale Verträge einzuhalten sind – all diese Grundsätze mögen von vielen immer noch beführwortet werden. Aber gerade wenn das Völkerrecht gefragt ist, um staatliches Handeln einzuhegen, setzt sich stattdessen die Macht der Gewehrläufe durch. Wir spielen ein Spiel, so Münkler, bei dem einige permanent gewinnen, weil sie Regelbrecher sind und einige permanent das Nachsehen haben, weil sie regelkonform agieren. Daher überrascht es nicht, dass dem Völkerrecht zuweilen selbst auf theoretischer Ebene sein Rechtscharakter abgesprochen und es – in den Worten von Prof. Angelika Nußberger ausgedrückt – zu einem rhetorischen Stilmittel in der politischen Auseinandersetzung reduziert wird. Wer Recht und Unrecht auf der Grundlage des Völkerrechts zu bestimmen versucht, steht auf schwankendem Boden. Geltungsgrund und Rechtsquellen werden – wie aktuell zu beobachten ist – fortwährend in Frage gestellt oder offen missachtet.
Der Krieg in der Ukraine, der Völkermord in Gaza, der 12-Tage-Krieg zwischen Israel und Iran sowie die Entführung des venezulanischen Staatspräsidenten haben der Weltöffentlichkeit deutlich vor Augen geführt, dass sich mächtige Staaten an das Völkerrecht nur solange halten, wie es für sie opportun erscheint und es zur Seite schieben, wenn es ihren Interessen zuwiderläuft. Dass der Westen, als Begründer und Verfechter des Völkerrechts, dieses Konstrukt nun selbst und für alle sichtbar untergräbt, offenbart die mangelnde Substanz seiner Ideen und das Versagen des eigenen Systems. Die sich nun vollziehende neoimperiale Wende durch die USA (Sigmar Gabriel) und die damit einhergenden Konflikte mit Europa lassen daran keinen Zweifel.
Angesichts dessen muss in der Umma die Erkenntnis reifen, dass das Völkerrecht keinerlei Lösung für die politischen Probleme und militärischen Konflikte in der islamsichen Welt bietet. Auf konzeptioneller Ebene scheitert das Völkerrecht schon deshalb, weil es im Kontext der internationalen Poltik keine übergeordnete Instanz gibt, die es verbindlich macht und unabhängig von partikularen Staatsinteressen durchsetzt. Zudem eignet sich das Völkerrecht nicht, um zwischenstaatliche Beziehungen zu regeln und Stabilität herzustellen. Denn der Westen hat das System der Vereinten Nationen – aus dem das moderne Völkerrecht hervorgegangen ist – entsprechend seiner ideologischen Überzeugung aufgebaut. Staaten, die sich nicht dem säkularen System unterordnen, werden aus der sogenannten internationalen Staatengemeinschaft ausgeschlossen oder gar nicht erst anerkannt – wie selbst am Beispiel der aktuellen Taliban-Regierung zu erkennen.
Statt sich also wie in Afghanistan der Idee territorial begrenzter Staatlichkeit, oder – schlimmer noch – wie in Syrien dem Säkularismus und der Illusion des Völkerrechts hinzugeben, muss sich die Umma auf ihre eigene Weltanschauung und Potenziale fokussieren, um ihre politische Handlungsfähigkeit zurückerlangen und endlich gestalten zu können. Sie würde dadurch nicht nur im eigenen Herrschaftsbereich die Politik bestimmen, sondern auch die internationalen Beziehungen beeinflussen und formen können.