Für die islamischen Verbände galten Distanzierungen und Loyalitätsbekundungen lange als ausreichend. Doch der neue Beraterkreis des Innenministeriums macht deutlich, welche Folgen es hat, wenn man öffentliche Debatten meidet.
Die vielleicht gravierendste Schwäche der islamischen Verbände in Deutschland war und ist ihre selbstgewählte politische Zurückhaltung. Über Jahre hinweg setzte sich die Vorstellung durch, strategisches Schweigen sei klüger als offener Widerspruch, Anpassung an fremde Erwartungen vernünftiger als ein erkennbares eigenes Profil und ritualisierte Distanzierungen ausreichend, um als legitimer Teil dieser Gesellschaft akzeptiert zu werden. Konfliktvermeidung wurde zum Prinzip – weniger als taktische Entscheidung, denn als dauerhafte Haltung. Was als Vorsicht verkauft wurde, entpuppte sich als freiwilliger Rückzug aus dem Politischen. Das Ergebnis ist sichtbar: kein Zugewinn an Einfluss, kein politisches Gewicht, sondern selbstverschuldete Bedeutungslosigkeit.
Heute stehen die Verbände mit dem Rücken zur Wand. Ihr langjähriges Schweigen hat einen politischen Raum entstehen lassen, in dem religiös-weltanschauliche Divergenz unter Generalverdacht gerät und systematisch als Bedrohung markiert wird. Zugleich haben die Verbände ein zentrales Grundrecht faktisch aus der Hand gegeben: das Recht, ihre religiösen Angelegenheiten selbst zu bestimmen und öffentlich zu definieren. Wer sich aus Debatten zurückzieht, verliert jedoch seine Stimme – und mit ihr die Deutungshoheit. Wo diese aufgegeben wird, übernehmen andere die Bewertung islamischen Lebens und schränken dieses durch entsprechende Gesetze ein.
Wie fatal diese Haltung ist, zeigt sich exemplarisch an der Einsetzung des Beraterkreises Islamismusprävention und Islamismusbekämpfung durch das Bundesinnenministerium im November 2025. Dieser soll die bisherige TaskForce inhaltlich weiterentwickeln und personell neu besetzen. Damit will die Bundesregierung die Islamismusprävention deutlich ausweiten. Der neue Beraterkreis soll einen Bund-Länder-Aktionsplan entwickeln und nicht nur auf Sicherheitsmaßnahmen setzen, sondern auch den ideologischen Nährboden des Islamismus sowie dessen wachsende gesellschaftliche und digitale Einflussnahme in den Blick nehmen. Gerade in dieser Ausweitung liegt jedoch der entscheidende Punkt: Dieses Gremium ist nicht der Ursprung des Problems, sondern Ausdruck eines politischen Vakuums. Es ist dort entstanden, wo islamische Verbände bislang darauf verzichteten, als eigenständige politische Akteure aufzutreten. Gleichwohl steht der Beraterkreis für eine tiefgreifende Verschiebung staatlicher Praxis. An die Stelle der Bekämpfung klar identifizierbarer Gewaltpotenziale tritt die Erwartung umfassender Werte- und Loyalitätsnachweise. Der Staat beginnt, Überzeugungen politisch zu prüfen: Welche Frömmigkeit gilt als kompatibel, welche als verdächtig? Welche religiösen Ausdrucksformen erscheinen integrierbar, welche als Risiko? Weltanschauliche Überzeugungen werden so nicht mehr geschützt, sondern kategorisiert. Das ist kein Randphänomen, sondern ein Bruch mit der weltanschaulichen Neutralität des Staates, die das Grundgesetz eigentlich garantieren soll.
Parallel dazu wird der Alltag der Muslime systematisch problematisiert. Verfassungsrechtlich legitime Anliegen – etwa die Berücksichtigung von Halal-Essen in öffentlichen Einrichtungen – erscheinen nicht länger als Ausdruck gesellschaftlicher Vielschichtigkeit, sondern werden als Indiz vermeintlicher Übernahmeambitionen umgedeutet. Islamisches Leben wird in dieser Logik nicht normalisiert, sondern als sicherheitspolitisches Risiko gelesen. Bedürfnisse werden als dreiste Forderungen umgedeutet, Kontexte ausgeblendet, Bedrohungsszenarien konstruiert. Der auffällige Fokus auf Kinder, Schulen und Kitas ist dabei kein Zufall. Wo über Sozialisation verhandelt wird, geht es um Kontrolle und kulturelle Grenzziehung – nicht um tatsächliche Gefahrenabwehr.
Besonders wirksam ist der neue Beraterkreis des Innenministeriums, weil er sich nicht ausschließlich aus den bekannten Scharfmachern zusammensetzt, sondern aus Kreisen, denen eine gewisse Seriosität zugeschrieben wird. Namen wie Ruud Koopmans oder Kyrill-Alexander Schwarz verleihen dem Projekt eine scheinbar sachliche, wissenschaftlich fundierte Legitimität. Hinter dieser Fassade werden jedoch normative Grenzlinien gezogen, die eine ganze weltanschauliche Gruppe unter Generalverdacht stellen. Koopmans etwa erklärt den Islam selbst zum zentralen Problem moderner Gesellschaften. In seinem Buch mit dem Titel Das verfallene Haus des Islam verdichtet sich dieses Denken zu einem Weltbild kultureller Unausweichlichkeit, das komplexe politische, soziale und historische Konflikte auf religiöse Ursachen reduziert. Dass er staatliche Dialogformate wie die Deutsche Islamkonferenz (DIK) grundsätzlich infrage stellt, folgt dieser Logik konsequent: Wer den Islam als Problem begreift, setzt auf Kontrolle, nicht auf Dialog. Die Radikalität seiner Position wird umso deutlicher, wenn man bedenkt, dass die DIK selbst ein Instrument staatlicher Einflussnahme ist. Für ihn jedoch stellen die islamischen Verbände keine moderaten Partner dar, sondern islamistische Strukturen, die der Staat zu bekämpfen hat.
Aus dieser Perspektive entsteht eine Präventionslogik, die mit klassischer Gefahrenabwehr nur noch wenig zu tun hat. Statt klar definierte Gewaltphänomene zu adressieren, öffnet sich ein diffuser Verdachtsraum. Religiöse Haltungen, Weltbilder und Loyalitätszuschreibungen geraten unter staatliche Beobachtung. Das islamische Leben selbst erscheint als potenzielle Gefahr. Dies, obwohl die religiöse und weltanschauliche Bekenntnisfreiheit im Grundgesetz verankert ist. Die Verfassung garantiert also dieses Grundrecht ausdrücklich auch dort, wo religiöse Überzeugungen den einen oder anderen irritieren oder sogar provozieren. Sie kennt weder eine Pflicht zur kulturellen Anpassung noch eine staatlich definierte Religiosität. Wer dennoch Loyalitätsbekenntnisse einfordert, unterläuft diesen Schutz – selbst dann, wenn er sich rhetorisch auf die Verfassung beruft.
Während Koopmans den Islam offen problematisiert, wirkt der Zugriff von Schwarz leiser, aber nicht weniger folgenreich. Er verzichtet auf kulturkämpferische Zuspitzung und ersetzt sie durch eine juristische Kontrolllogik. In seinen Stellungnahmen betont er wiederholt, Religionsfreiheit finde dort ihre Grenze, wo religiöse Praxis mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung kollidiere – eine bewusst offene Formel, die staatlicher Bewertung erheblichen Spielraum lässt. Religionsausübung erscheint so primär als potenzielles Risiko, das geprüft, eingehegt und im Zweifel begrenzt werden müsse. Die politische Positionierung islamischer Verbände würde dadurch unter permanenten Rechtfertigungsdruck geraten.
Dass solche Personen und Perspektiven Teil staatlicher Beratung sind, ist das Resultat von jahrelanger politischer Selbstentwaffnung islamischer Verbände. Wer sich darauf beschränkt, immer wieder zu erklären, was er nicht ist, formuliert nie, wofür er steht. Distanzierungen ersetzen keine politischen Positionen, Loyalitätsbekenntnisse keine Konzepte. Die Folge ist eine implizite Kollektivschuld: Muslime gelten so lange als verdächtig, bis sie das Gegenteil beweisen. Keine andere Religionsgemeinschaft wird in vergleichbarer Weise permanent geprüft, bewertet und normativ vermessen.
Der Beraterkreis zementiert diese Logik. Er behandelt den Islam nicht als gesellschaftliche Normalität, sondern als dauerhaftes Risikofeld, das beobachtet, korrigiert und diszipliniert werden müsse. Besonders perfide ist dabei die Berufung auf das Grundgesetz, dessen Schutzversprechen faktisch ausgehöhlt wird. Zurück bleibt eine Gesellschaft, die abweichende Überzeugungen und Lebensentwürfe nur unter Vorbehalt akzeptiert. Damit gibt sie ihren eigenen Anspruch preis, die weltanschauliche Verortung ausschließlich den eigenen Bürgern selbst zu überlassen. Das Grundgesetz setzt dem Staat also klare Grenzen: Er darf Religionen bzw. Weltanschauungen weder beurteilen noch formen.
So problematisch diese Entwicklung ist, ohne die jahrelange Passivität islamischer Verbände wäre sie kaum denkbar gewesen. Defensive Anpassung, administratives Mitmachen und konfliktscheues Schweigen haben erst den politischen Raum geöffnet, in dem solche Gremien heute als legitim erscheinen. Statt der Mehrheitsgesellschaft selbstbewusst ein eigenes Konzept vorzulegen – jenseits von Assimilation und Remigration, orientiert an einer Akzeptanz religiös-weltanschaulicher Divergenz, versuchte man vor allem eines: keine Gefahr zu sein. Damit wurde stillschweigend die Prämisse akzeptiert, dass genau dieser Verdacht berechtigt sei.
Die Konsequenz ist eindeutig. Islamische Verbände müssen sich neu positionieren: als intervenierende Akteure im politischen Diskurs. Sie müssen eigene Positionen formulieren, unabhängig von staatlicher Anerkennung oder institutioneller Bequemlichkeit. Sie müssen Debatten initiieren, statt lediglich auf sie zu reagieren. Sie müssen Deutungshoheit beanspruchen, statt sie abzugeben. Widerspruch ist kein Risiko, sondern der Beginn politischer Gestaltung.
Dazu gehört der bewusste Bruch mit der bisherigen Konfliktscheu. Gesellschaftliche Anerkennung entsteht nicht durch Anpassung, sondern durch Auseinandersetzung. Wer nicht aneckt, wird nicht gehört. Wer den Diskurs meidet, verliert ihn – und überlässt anderen die Macht, zu definieren, was der Islam ist, welche Werte er zu erfüllen hat und wo seine Grenzen verlaufen sollen. Genau hier liegt das eigentliche Versäumnis der vergangenen Jahre. Und genau hier entscheidet sich, ob die islamischen Verbände künftig selbst gestaltend auftreten wollen oder dauerhaft marginalisiert, fremdbestimmt und auf staatlich akzeptierte Rollen reduziert bleiben.