Freies Feedback

Was können wir auf unserer Webseite noch verbessern?

Beiträge zum Kalifat Was ist das Kalifat?

Das Kalifat ist ein Regierungssystem, das durch Qur’an und die Sunna des Propheten s. für die Muslime bestimmt wurde. Der erste Islamische Staat war der Staat unter Führung des Propheten s. in Madina.

Das Kalifat ist ein Regierungssystem, das durch Qur’an und die Sunna des Propheten s. für die Muslime bestimmt wurde. Der erste Islamische Staat war der Staat unter Führung des Propheten s. in Madina. Die islamischen Gesetze wurden während der Regierungszeit des Gesandten Allahs s. und der nachfolgenden vier rechtgeleiteten Kalifen ( r.a. ) am vorzüglichsten umgesetzt.
Das Kalifat hat etwa 1300 Jahre existiert, bis der bekannte Islamhasser M. Kemal dieses göttliche Regierungssystem 1924 abschaffte.


Zu seiner besten Zeit diente das Kalifat als Grundlage für ein goldenes Zeitalter der islamischen Zivilisation. Die Welt war nicht nur Zeuge eines bewundernswerten technologischen Fortschrittes, der die Grundlage für die spätere industrielle Entwicklung Europas bildete, sondern beobachtete auch das friedliche Zusammenleben von unterschiedlichen Religionen in einem multiethnisch zusammengesetzten Staat unter Führung der Schari’a.


Sogar die schlechteste Zeit des Kalifat, die vor allem durch ein falsches Islamverständnis und die damit verbundene fehlerhafte Anwendung islamischer Vorschriften zu erklären ist, war immer noch deutlich besser als die seit nunmehr über 80 Jahren von den Kolonialherren eingesetzten und unterstützten Willkürherrscher in den muslimischen Ländern, die mittels islamfremder Gesetze und aus dem Westen importierte Regierungsformen über die Muslime regieren.
Einige Merkmale des Kalifats, die allesamt durch Beweise aus Qur’an, Sunna, dem Konsens der Prophetengefährten (Idschma as-Sahaba) und dem Analogieschluß (Qiyas) herrühren, seien im folgenden erwähnt:


Die Staatsführung:


• Der Kalif leitet den Staat. Er besitzt die notwendigen Vollmachten zur Staatsführung.
• Nur den Bürgern des Staates steht es zu, den Kalifen zu bestimmen. Dabei können die Muslime ihn entweder durch allgemeine Wahlen zum Kalifen ernennen, oder aber die gewählten Vertreter der Volksversammlung (Majlis al Umma) bestimmen den Kalifen der Muslime.
• Der Staat ist administrativ in verschiedene Provinzen (Wilayah) unterteilt, die regional durch den jeweiligen Wali (Provinzgouverneur) regiert werden. Der Kalif hat zusätzlich Assistenten (Muawin) und einen administrativen Apparat, die ihm alle notwendigen Maßnahmen zur Regierungsausübung gewährleisten sollen.


Die Gesetzgebung:


• Der Kalif muss die verschiedensten Gesetze des Staates einzig und allein auf die Schari’a als legitime Gesetzgebungsquelle zurückführen.
• Der Staat besitzt zudem eine Verfassung, aus der für alle Bürger ersichtlich wird, welche Rechte ihnen zugestanden werden und wie sie gegebenenfalls den Kalifen oder andere Vertreter der Regierung zur Rechenschaft ziehen können.


Rechenschaftsforderung:


• Das Gericht für ungerechte Handlungen ( Makhamat al Mazalim ) beobachtet aus islamisch begründeter Eigeninitiative permanent und akribisch die Handlungen des Kalifen und seiner Regierung. Gleichfalls steht es den Bürgern zu, Klage gegen Vertreter der Regierung einzureichen, falls sie der Ansicht sind, dass sie ungerecht behandelt wurden.
• Das Mazalimgericht hat die Befugnis, den Kalifen oder andere Regierungsvertreter abzusetzen, falls es erkennbar ist, dass er den Vertrag mit der Umma (die Bai’a) gebrochen oder entsprechend die Gesetze der Schari’a nicht beachtet hat. Die Richter werden Qadi Madhalim, Richter für ungerechte Handlungen, genannt.
• Der Kalif kann neben dem Mazalimgericht auch von einzelnen Individuen, politischen Parteien, Gelehrten oder der Volksversammlung zur Rechenschaft gezogen werden.


Rechte der Staatsbürger:


• Der Staat ist verpflichtet, die Grundbedürfnisse für all jene Bürger sicherzustellen, die selbst dazu nicht in der Lage sind. Diese primären Bedürfnisse sind ausreichende Nahrung, Kleidung und ein Obdach zu schaffen, unabhängig, ob diese Bürger nun Muslime oder Nichtmuslime sind.
• Der Staat ist aufgefordert, für alle Bürger, gleich ob Mann oder Frau, Zugang zur Bildung zu verschaffen.
• Die Schari’a verlangt, dass das Denken, das Eigentum, die religiöse Überzeugung, die Würde und das Leben aller Bürger geschützt werden.
• Das Spionieren von Bürgern des Staates sowie Folter sind explizit verboten. Der Staat ist kein Polizeistaat.
• Ebenfalls ist das Kalifat kein totalitärer Staat. Die Schari’a will, dass der Staat die Angelegenheiten der Gesellschaft betreut und die Ziele des Islamischen Staates verfolgt. Der Kalif kann daher nicht Gesetze erlassen, die in den persönlichen Bereich des Einzelnen derart eingreifen, dass er z. B. die Anzahl der Kinder bestimmt oder Verhütungsmethoden vorgibt.
• Es gibt eine gewählte Volksversammlung ( Majlis al Umma ), die dem Kalifen Vorschläge unterbreiten, ihn zur Rechenschaft ziehen oder aber den Kalifen wählen kann.
• Das Kalifat wird auch Technologie und Kultur entwickeln oder übernehmen, die nicht im Widerspruch zu den islamischen Überzeugungen stehen.


Die Judikative:


• Die Judikative kann nicht durch den Regenten beeinflusst werden. Erst recht nicht, wenn gerade in einem Verfahren ermittelt wird. Jedem Vorwurf von krimineller Handlung ist umgehend und gewissenhaft nachzugehen. Dabei muss mit noch größerer Verantwortung als in den demokratischen Staaten vorgegangen werden.
• Die Strafen im Islam sind sehr unterschiedlich. Die Grenzstrafen (Hudud) für einige wenige Straftaten sind offenbar aus abschreckender Sicht sehr eindeutig, damit die Menschen von diesen Taten präventiv sich zurückhalten mögen.
• Die Judikative muss dazu imstande sein, mit jeglicher Form von kriminellen Handlungen eigenständig umzugehen und aus den islamischen Quellen entsprechende Antworten zu finden.