Die Währung des Kalifats basiert zu hundert Prozent auf Gold und Silber, womit wirtschaftliche Stabilität sowohl im Binnenmarkt als auch im internationalen Handel gewährleistet wird. Inflation aufgrund von staatlicher Defizite und des Druckes ungedeckter Geldscheine gibt es nicht. Diese investitionsgeprägte Wirtschaft, in der das Vermögen stets im Umlauf ist (weil der Islam das Horten von Geldern und das Zinssparen verbietet), verbunden mit einer stabilen Währung, wird starkes Wirtschaftswachstum zur Folge haben und eine sehr hohe Beschäftigungsrate.
Die Wirtschaft
Die Währung des Kalifats basiert zu hundert Prozent auf Gold und Silber, womit wirtschaftliche Stabilität sowohl im Binnenmarkt als auch im internationalen Handel gewährleistet wird. Inflation aufgrund von staatlicher Defizite und des Druckes ungedeckter Geldscheine gibt es nicht. Diese investitionsgeprägte Wirtschaft, in der das Vermögen stets im Umlauf ist (weil der Islam das Horten von Geldern und das Zinssparen verbietet), verbunden mit einer stabilen Währung, wird starkes Wirtschaftswachstum zur Folge haben und eine sehr hohe Beschäftigungsrate.
Privatunternehmen werden keine natürlichen Ressourcen für sich beanspruchen können wie etwa Erdöl oder Erdgas. Diese Naturschätze gehören dem Volk und werden von der Regierung verwaltet und die Einnahmen gelangen zum Staatsschatz (Bait ul-Mal). Einnahmen aus natürlichen Ressourcen müssen für die Bedürfnisse der Menschen verwendet werden. Das Repräsentantenhaus bzw. die Ratsversammlung gibt der Regierung vor, wofür das Geld ausgegeben werden soll.
Steuern im Kalifat dürfen nur für Pflichtausgaben des Staates verhängt werden, wenn die Einkünfte des Schatzhauses dafür nicht ausreichen. Auch dürfen sie nur auf überschüssiges Vermögen eingehoben werden und nicht auf normale Einkünfte wie Monatseinkommen oder Ähnliches. Ebenso sind regressive Steuern wie Mehrwerts- oder Umsatzsteuer verboten. Die einzigen Lasten für Unternehmen sind jene für Ackerland (Uschr und Kharasch). Im Falle von Ushr betragen sie zehn bzw. fünf Prozent des Ernteertrages und im Falle von Kharaj werden sie am durchschnittlichen Ertrag oder am Landwert bemessen und von Fachleuten in einer Weise festgelegt, die weder den Bauern überlastet noch den Staat übervorteilt. Nichtlandwirtschaftliche Unternehmen zahlen diese Abgaben nicht. Unternehmen, die Muslimen gehören, müssen die Zakat entrichten, solche, die Nichtmuslimen gehören, sind davon befreit.
Vermögende, männliche, erwachsene Nichtmuslime müssen eine nominelle Steuer, die sogenannte Dschizya, entrichten. Den Nichtmuslimen werden die vollen Bürgerrechte zugesprochen, sie sind vom Militärdienst ausgenommen, es sei denn, sie melden sich freiwillig, und zahlen ansonsten keine Steuern. Die Muslime haben die Zakat zu entrichten und müssen auch die zusätzliche Steuerlast tragen, die – wie erwähnt – bei notwendigen Pflichtausgaben des Staates verhängt werden kann. Die Dschizya hängt vom Wohlstand des Einzelnen ab und wird in verschiedene Stufen unterteilt. Der Kalif Umar (r. a.) machte seinerzeit drei Abstufungen: vier Dinar für die Reichen, zwei Dinar für die Mittelklasse und einen Dinar für die arme Schicht. Die Jizya beträgt in der Regel weniger als die Zakat. Daher ist die steuerliche Last für Nichtmuslime im Kalifat geringer als für Muslime.
Die Institution des Kalifats kennt keine beitragspflichtigen Versicherungen, weder für medizinische Dienste (Krankenversicherung) noch für die Altersvorsorge (Rente) und auch nicht für sonstige staatliche Leistungen. Ein leistungsfähiges, modernes Gesundheitssystem muss den Bürgern kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst auch die zahnärztliche Versorgung, Optikerkosten und Rezepte. Ein Rentensystem wie in westlichen Ländern gibt es im Kalifat keines. Alte Menschen, Frauen, Kinder, Arbeitslose und jene mit Behinderungen müssen finanziell von ihren unterhaltspflichtigen Angehörigen versorgt werden, sofern diese dazu in der Lage sind. Nur wenn die betroffenen Personen keine Angehörigen haben oder die Angehörigen dazu nicht imstande sind, greift der Staat unterstützend ein und gewährt ihnen regelmäßigen, angemessenen Unterhalt. Rentenkrisen wie etwa gegenwärtig in Großbritannien oder wie sie sich in Deutschland abzeichnen werden somit gar nicht erst entstehen können. Zu erwähnen ist, dass Kinder und auch Behinderte Vermögen besitzen können, das von einem Vormund für sie betreut wird.
Wie es in der langen islamischen Geschichte immer wieder der Fall gewesen ist, werden überschüssige Einkünfte des Staates wie auch Einkommen aus dem Allgemeineigentum (z. B. Erträge aus dem Verkauf von Bodenschätzen, Rohstoffen etc.) an die Bevölkerung ausgeschüttet. Diese Ausschüttungen kommen Muslimen wie auch Nichtmuslimen zugute. In manchen Fällen werden sie zu gleichen Teilen, in anderen – je nach Bedürftigkeit – zu unterschiedlichen Teilen ausgeschüttet, gemäß dem Koranvers: „[…] damit es (das Vermögen) nicht bloß unter den Reichen von euch umläuft. […]“ (59:7)
Gesellschaftliches / Öffentliches Leben
Nichtmuslime werden nicht in Ghettos abgeschoben, um in einer armseligen Behausung mit niedrigen Staatsmitteln ihr Leben zu fristen. Muslime und Nichtmuslime werden Tür an Tür in einer nachbarlichen Gemeinschaft leben. Nachbarn haben einander gegenüber Rechte und Pflichten, sodass die Nachbarschaft in Frieden und Behaglichkeit gelebt werden kann. Ein Hort, in dem Kinder ohne Angst, missbraucht zu werden, spielen können. Störenfriede, Quälgeister und Umherstreunende sind in England zunehmends ein Problem, das auf Egoismus und Individualismus zurückzuführen ist. Muslime hingegen sind von solchen Gedanken nicht ergriffen und ganz im Gegenteil verantwortungsvoll ihrer Nachbarschaft gegenüber. Von Ibn Umar und Aisha wird berichtet, dass der Prophet Muhammad (s.a.s.) sagte: „Dschibril legte mir immer wieder den Nachbarn ans Herz, bis ich dachte, er würde ihm einen Anteil am Erbe zuschreiben.“
Menschen dürfen ihre Nachbarn nicht durch überlaute Musik, nichtentsorgten Müll oder rücksichtsloses Parken entnerven oder sie gar verleumden. Vielmehr müssen sie sich um das Wohlbefinden ihrer Nachbarn kümmern und ihnen so gut wie möglich helfen.
Asoziales Verhalten auf der Straße wird nicht geduldet. Die gerichtlichen Inspektoren (Qadi al-Hisbah) mit der Befugnis, augenblicklich ein Urteil zu fällen, werden die Nachbarschaften durchstreifen – unterstützt von Polizisten. Alkoholausschank in öffentlichen Einrichtungen, wie Gasthäuser oder Kneipen, ist verboten. Auf Personen, die betrunken oder zuchtlos auf der Straße angetroffen werden, steht eine hohe Strafe. Nichtmuslime allerdings dürfen untereinander mit Alkohol Handel treiben und trinken, solange es in ihrer Privatsphäre geschieht.
Religion
Das Kalifat darf keine Nichtmuslime dazu zwingen oder drängen, den Islam anzunehmen. Kirchen, Synagogen und Tempel stehen allesamt unter dem Schutz des Kalifats. Jene, die einer Religion angehören und ihr folgen, können diese praktizieren, ohne Interferenzen oder Belästigungen seitens der Polizei oder Autoritäten fürchten zu müssen. Die Regierung wird nicht die Anhänger und Prediger einer Religion ausspionieren oder damit drohen, ihre Kultstätten zu schließen, wie es derzeit die britische und ebenso die deutsche Regierung tun.
Als einst das Kalifat über Jerusalem herrschte, stand die heiligste Kirche des Christentums – die Kirche des Heiligen Grabes – unter seinem Schutz (siehe Bild). Die Schlüssel jener Kirche sind seit Jahrhunderten im Besitz der muslimischen Nusseibeh-Familie, die auch heute noch täglich das Tor öffnet und wieder schließt.
[Die Grabeskirche in Jerusalem, eine der heiligsten Stätten des Christentums]
Darüber hinaus stellt Sir Thomas Arnold in seinem Buch „Der Aufruf zum Islam“ fest: „Nie ist uns etwas über den Versuch zu Ohren gekommen, nichtmuslimische Gruppierungen zur Annahme des Islam zu zwingen oder gar von gezielter Verfolgung, um das Christentum auszulöschen. Hätten die Kalifen Derartiges vorgehabt, so hätten sie mit Leichtigkeit das Christentum vernichten können; gleich dem, was dem Islam unter der Herrschaft Ferdinands und Isabellas in Spanien zustieß. Mit der gleichen Methode, mit der Ludwig XIV. das Protestantentum zu einem Kredo machte, dessen Anhänger zum Tode verurteilt wurden. Oder gar mit der Behaglichkeit, die Juden für 350 Jahre von England fernzuhalten.“
Im September 2005 hat ein Antrag, der es Muslimen in Kanada erlauben soll, Familienstreitigkeiten gemäß der Shari’a beizulegen, für Entsetzen und Proteste gesorgt, obwohl es in Kanada Christen und Juden seit 1991 gestattet ist, Familienangelegenheiten vor einem Art Glaubenstribunal zu klären. Schließlich wurde der Antrag mit Bezug auf Kanadas Bekenntnis zum säkularen Grundsatz abgelehnt. Das Kalifat – im krassen Gegensatz zur Intoleranz der säkularen Staaten – räumt Nichtmuslimen das Recht ein, über eigene Richter und Gerichte zu verfügen, um die Angelegenheiten ihrer Religion und ihres privaten Lebens zu regeln. Sir Thomas Arnold hebt in seinem Buch „Aufruf zum Islam“ hervor, dass unter den Osmanischen Kalifen der christliche Patriarch und die große Synode all ihre Glaubensangelegenheiten ohne die Einmischung des Staates klären konnten; etwas, das es unter der vorherigen byzantinischen Herrschaft nicht gegeben hatte.
Internationale Beziehungen
Das Kalifat wird nicht auf Grundlage von Lug und Trug in den Krieg ziehen. Die einzigen Gründe, Krieg zu führen, sind: besetzten islamischen Boden zu befreien, das Unrecht und die materiellen Hindernisse zu beseitigen, die der Verkündung des Islam im Wege stehen. Obwohl die USA und Großbritannien ebenfalls die Beseitigung von Unrecht als Grund für ihren Überfall auf den Irak angeführt haben, weist die Realität ein völlig anderes Bild auf. Der Gebrauch von angereichertem Uran, das Foltern und Töten von Zivilisten, die Ersetzung einer Unrechtsherrschaft durch eine andere und der hemmungslose Ausbeutung der Bodenschätze eines Landes wären für das Kalifat undenkbar. Stets war es in der Vergangenheit so, dass das Kalifat die Herzen und den Verstand der Menschen des eroberten Gebietes für sich gewann. Nie wurden sie misshandelt und nie wurden sie ausgebeutet, um ihre Reichtümer für den Hauptsitz des Kalifats zu bunkern, so wie es bei Imperien und westlichen Kolonialmächten der Fall ist.
In seinem Buch „Kitab Al-Kharadsch“ berichtet Abu Yusuf Folgendes: „Nachdem Abu Ubaida mit den Bewohnern Syriens übereinkam die Dschizya und den Khardsch eintrieb, kam ihm zu Ohren, dass die Byzantiner ihre Truppen aufgestockt hatten, um ihn anzugreifen. Dies hinterließ bei Abu Ubaida und den Muslimen ihre Wirkung. Er schickte den Gouverneuren der Städte, mit deren Bürgern er Frieden geschlossen hatte, Nachricht, dass die Dschizya und der Kharadsch den Menschen zurückgegeben werden soll. Die Rückgabe soll mit folgender Mitteilung erfolgen: ‚Hiermit geben wir euch das Geld zurück, dass ihr uns entrichtet habt, da zu uns die Nachricht kam, dass feindliche Truppen sich auf einen Angriff auf uns vorbereiten. Jedoch, so Gott uns den Sieg gegen die Feinde beschert, werden wir unser Versprechen und unseren Vertrag mit euch einhalten.‘ Als diese Mitteilung die Schutzbefohlenen erreichte und sie ihr Geld zurückerhielten, sagten sie den Muslimen: ‚Möge Allah euch zu uns zurückkehren lassen und euch den Sieg über eure Feinde bescheren.'“
Das Kalifat wird Nichtmuslime dazu anspornen, zu Besuch zu kommen, an seinen Universitäten zu studieren und Handel zu treiben. Wirtschaftliche und kulturelle Abkommen werden dies zusätzlich erleichtern. Nichtmuslime aus Staaten, mit denen das Kalifat einen Vertrag hat, können ohne Visum einreisen. Sie werden „Mu’ahid“ genannt und genießen vollen Schutz im Staate, ähnlich den Schutzbefohlenen. Auch einst strömten Gelehrte und Wissenschaftler aus Europa ins Kalifat und studierten an den Universitäten von Cordoba, Kairo und Bagdad.
Die Armee des Kalifats hat sich im Krieg an strikte Vorgaben zu halten. Weder werden sie aus Wut gegen den Feind kämpfen noch aus Hass; sondern einzig und allein um das Wohlgefallen ihres Schöpfers zu erlangen. Greueltaten wie im Konzentrationslager Abu Ghraib oder wie in Srebrenica wird es im Kalifat nicht geben. In der Schlacht von Khandaq (Grabenschlacht) war Ali (der später Kalif wurde) kurz davor, einen feindlichen Soldaten zu töten, als dieser ihm ins Gesicht spuckte. Statt ihn nun erst recht zu töten, senkte er jedoch sein Schwert, denn er wollte nicht aus Wut heraus handeln. Dies ist nur ein Beispiel für die hohe Moral eines Soldaten in der Armee des Islamischen Staates.
Wie bereits erwähnt sind Nichtmuslime nicht dazu verpflichtet, Militärdienst zu leisten, dennoch dürfen sie der Armee beitreten, wenn sie möchten. Im Kriegsfall ist es den Muslimen eine Pflicht zu kämpfen und die Nichtmuslime vor jeglicher Bedrohung zu beschützen.
Folter jeglicher Art gegenüber irgendeiner Person, Kriegsgefangene mit inbegriffen, ist strikt verboten und wer solches tut, hat mit schwerer Bestrafung zu rechnen. Geständnisse, die durch Folter erzwungen wurden – ob nun im Kalifat oder außerhalb – ist vor einem islamischen Gericht als Beweismittel nicht zulässig.
Weder Nachrichtendienste noch die Polizei des Kalifats dürfen Bürger des Staates ausspionieren, ob Muslime oder Nichtmuslime. Das Mitschneiden von häuslichen Gesprächen oder ihres Mobilfunks ist verboten und ebenfalls vor Gericht nicht zulässig. Einzige Ausnahme sind verdächtige Personen, so genannte „Ahl ar-Riyab“. Dies sind Leute, die in verdächtiger Weise Kontakte zu Vertretern feindlicher oder potenziell feindlicher Staaten pflegen. Um solche Leute observieren zu können, bedarf es aber eines Gerichtsbeschlusses, der vom gerichtlichen Inspektor (Qadi Al-Hisba) ausgestellt werden muss, nachdem dieser sich durch entsprechende Belege von der Notwendigkeit dieser Maßnahme überzeugen konnte. Ansonsten ist eine Observierung in keinem Falle zulässig.
An all dem erkennt man, dass es im Kalifat nach streng rechtsstaatlichen Prinzipien zugehen wird. Prinzipien, die sogar in modernen westlichen Staaten Ihresgleichen suchen.