Freies Feedback

Was können wir auf unserer Webseite noch verbessern?

Beiträge zum Kalifat Einführung in das islamische Gerichtswesen (II)

Der Oberster Richter („Qadi al-Qudah“) ist das Oberhaupt der Gerichtsbarkeit. Er hat die Befugnis, sämtliche Richter im Staat sowohl zu ernennen als auch zu entlassen.

Das Oberhaupt der Gerichtsbarkeit


Der Oberster Richter („Qadi al-Qudah“) ist das Oberhaupt der Gerichtsbarkeit. Er hat die Befugnis, sämtliche Richter im Staat sowohl zu ernennen als auch zu entlassen.
Es gibt Ausnahmen hiervon, die den Mazalim-Richter betreffen und im Abschnitt Gerichtliche Unabhängigkeit erläutert werden. Derjenige, der den Qadi al-Qudah ernennt und entlässt, ist der Kalif.
Die Bedingungen für den „Qadi al-Qudah“ sind dieselben wie für den Mazalim-Richter.


Gerichtliche Unabhängigkeit


Es gibt zwei Arten gerichtlicher Unabhängigkeit. Die Institutionelle Unabhängigkeit und die Unabhängigkeit in der Entscheidung. Institutionelle Unabhängigkeit bedeutet, dass das Gerichtswesen von exekutiven und legislativen Organgen unabhängig ist. Unabhängigkeit in der Entscheidung soll heissen, dass es dem Richter möglich sein sollte, ausschließlich nach Fall und Gesetz das Urteil zu fällen – ohne Einflussnahme etwaiger Medien, politischer Umstände oder Anderer.
Das Gerichtswesen des Kalifats berücksichtigt sowohl die institutionelle Unabhängigkeit als auch die Entscheidungsunabhängigkeit des Gerichts in einem Maße, das weit über das der heutigen demokratischen westlichen Staaten hinausgeht.


Institutionelle Unabhängigkeit


Das Kalifat hat ein unabhängiges Hohes Gericht, das sogenannte Mazalim-Gericht oder Gericht für Saatsvergehen. Es ist mit den hervorragendsten und bestqualifizierten Richtern besetzt und hat durch das islamische Recht weitreichende Befugnisse. Es ist imstande, jeden Staatsbeamten seines Amtes zu entheben, unabhängig von seinem Rang und oder vom Posten, den er bekleidet. Auch die wichtigste Figur, der Kalif, ist inbegriffen, wenn er einen Kurs verfolgt, der sich im Inhalt seiner Bay’a nicht wiederfindet.
Gewöhnliche Bürger, die gegen den Staat etwas vorzutragen haben, können sich an das Gericht wenden. Das Konzil der Umma bzw. die Ratsversammlung (Madschlis-al-Umma) kann ebenfalls Streitigkeiten, die zwischen ihm und dem Kalifen entstehen, an das Mazalim-Gericht herantragen.
Was am Gericht für Staatsvergehen einzigartig ist im Vergleich zu anderen Gerichten, ist die Tatsache, dass der Richter für Staatsvergehen (Qada al-Mazalim) Ermittlungsrechte hat und nicht der Anklage eines Klägers bedarf, um eine Ermittlung einzuleiten. Somit wird dieses Gericht das Tun und Lassen sämtlicher Staatsbeamter sowie die erlassene Gesetzgebung überwachen, um ihre Konformität mit dem islamischen Recht zu gewährleisten und zu verhindern, dass eine Ungerechtigkeit (Mazlima) gegen das Volk begangen wird.
Das (exekutive) Gegengewicht zu diesem Gericht ist grundsätzlich der Kalif, der befugt ist, den höchsten Richter zu ernennen und auch zu entlassen und auch jeden Richter mit niedrigerem Rang. Der Kalif kann seine Ernennungsbefugnis auf den höchsten Richter übertragen oder aber er selbst ernennt die Mazalim-Richter.
Zu Zeiten der Sultane von Ägypten und von Ash-Sham war das Gericht für Staatsvergehen bekannt als ‚Haus der Gerechtigkeit‘ (Dar al-‚Adl). Der Sultan Al-Malik Al-Salih Ayyub ernannte Stellvertreter, die in seinem Auftrag im Haus der Gerechtigkeit tätig waren und zusammenkamen, um die Mazalim zu beseitigen. Ihnen standen Zeugen, Richter und Gelehrte zur Seite. (Ausführlich dargelegt bei Al-Maqrisi in seinem Werk: „Al-Suluk ila Ma’rifati Duwal al-Muluk“)
Nasser O. Rabbat, Professor für Islamische Architektur an der MIT, beschreibt die historischen Werke des Dar al-‚Adl:„Diese einzigartige Institution, die man im heutigen Kontext mit ‚Palast der Gerechtigkeit‘ umschreiben könnte, war Anfangs für den Qada‘ al-Mazalim-Dienst gedacht, der ein- bis zweimal pro Woche für öffentliche Anhörungen zur Verfügung stand. Dessen Vorsitz hatte der Herrscher höchstpersönlich oder seine berufenen Stellvertreter, um Beschwerden, die von seinen Staatsbürgern vorgebracht wurden, wiedergutzumachen bzw. zu beseitigen. Das früheste bekannte Dar al-‚Adl (Pl. Dur al-Adl) wurde um 1163 von Nur al-Din Mahmud ibn Zanki in seiner Hauptstadt Damaskus errichtet, und das letzte wurde vom mammelukischen Sultan al-Nasir Muhammad ibn Qalawun (r. 1294-1341, mit zwei Unterbrechungen) bei der Zitadelle des Berges (Qal’at al-Jabal) 1315 in Kairo konstruiert (es wurde 1334 wiedererbaut). Von drei weiteren Dur al-‚Adl weiß man, dass sie in diesem Abschnitt gebaut wurden: eines 1189 in Aleppo von al-Zahir Ghazi, dem Sohn Salah al-Dins, eine um 1207 von al-Kamil Muhammad in der Zitadelle von Kairo und eine 1262 von al-Zahir Baybars auf dem (Berg)hang des Ausläufers, auf der die Zitadelle von Kairo errichtet wurde. Seither wurden anscheinend keine Dur al-Adl mehr bis in die Moderne Zeit gebaut; danach wurde der Palast der Gerechtigkeit eingeführt.“


Unabhängigkeit in der Entscheidung


Das islamische Recht sagt ausdrücklich, dass ein Richter ein ehrliches, bewandertes, fundiertes und unvoreingenommenes Urteil fällen muss.
Der Prophet (s.a.s.) sprach: „Drei Arten von Richtern gibt es, von denen einer ins Paradies und zwei in die Hölle kommen. Derjenige, der ins Paradies eintreten wird, ist ein Mann, der weiß, was recht ist, und dementsprechend urteilt. Ein Mann aber, der weiß, was recht ist, und in seinem Urteil tyrannisch ist, wird in die Hölle kommen; und ein Mann, der mit Unwissenheit zwischen den Menschen richtet, wird in die Hölle kommen.“ (Überliefert von Abu Dawud und At-Tirmidhiy)
Das islamische Recht schreibt auch ganz genau vor, wie sich ein Richter im Gerichtssaal zu benehmen hat.
Der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte: „Wen Allah dadurch prüft, dass Er ihn Richter werden lässt, so sollte er nicht die eine Konfliktseite nahe bei sich sitzen lassen, ohne die andere Partei in seine Nähe zu bringen. Er soll Allah in seiner Sitzhaltung fürchten, in seinem Blick zu den beiden (Parteien) und in seinem Urteil ihnen gegenüber. Er sollte sich hüten, auf den einen herabzuschauen als sei der andere etwas Besseres, er sollte weder den einen noch den anderen anfahren, und er sollte mit beiden behutsam umgehen.“
Al-Mawardiy erläutert einige der besonderen Eigenschaften, die das Amt des Mazalim-Richters aufgrund seiner Besonderheit innerhalb des Staates erfordert.
„Gerichtliche Ermittlungen sind damit bedacht, Unrechtsbegehern wird Angst eingeflößt, sie werden zu einem rechtmäßigen Verhalten geführt, Konfliktbeteiligte werden durch Einflößung eines Respektgefühls von ungebührlichem Starrsinn im Disput abgebracht. Zu den notwendigen Eigenschaften eines Mazalim-Richters zählt eine imposante Statur, die Entschlossenheit, Worten auch Taten folgen zu lassen, ein respekteinflößendes Auftreten, Aufrichtigkeit in seinen moralischen Verpflichtungen, die Fähigkeit, seine eigenen Neigungen und Wünsche zu kontrollieren und auch die Bereitschaft zu gebührender Härte. Er muss die Stärke eines Vollzugsbeamten haben und die Strenge eines Qadis in seinen richterlichen Aufgaben. Er muss die Fähigkeiten dieser beiden Typen vereinen, sodass er durch seine souveräne Stärke in der Lage ist, jeden Befehl gegenüber den beiden Parteien mit Respekt durchzusetzen.“
Um sicherzustellen, dass der Richter für Staatsvergehen (Mazalim-Richter) nicht unter den Einfluss der Politik gerät, hat das islamische Recht die Befugnisse des Kalifen bezüglich der Absetzung des MaŰÁlim-Richters eingeschränkt. Falls der Mazalim-Richter sich in einer Ermittlung gegen den Kalifen, den bevollmächtigten Assistenten (Mu’awin at-Tafwid) oder den Obersten Richter (Qadi al-Qudah) befindet, kann ihn der Kalif nicht aus seinem Amt entfernen. Beweis hierfür ist das islamische Rechtsprinzip: „Was zu etwas Verbotenem führt, ist ebenfalls verboten.“
Hier kann sich einem die Frage aufdrängen, ob der Kalif seine Macht missbrauchen und das herrschende Recht umgehen könnte, falls der Richter für Staatsvergehen ein Urteil gegen ihn spricht. Es gibt im Kalifat jedoch kein Konzept der „Entschuldigung bzw. Begnadigung“ für begangene Verbrechen, wie man sie aus westlichen Jurisdiktionen kennt. Die US-Verfassung erlaubt es dem Präsidenten, alle Verbrechen zu entschuldigen, außer im Falle eines gegen ihn laufendenden Amtsenthebungsverfahrens.
So besagt Artikel II, Paragraph 2 der amerikanischen Verfassung, dass der Präsident die Befugnis hat, Begnadigungen und Amnestien für jegliche Straftaten auszusprechen, es sei denn im Falle eines gegen ihn selbst laufenden Amtsenthebungsverfahrens.
Hierdurch ist der US-Präsident rechtlich in solch einer starken Position, dass er gerichtliche Verordnungen bzw. Entscheidungen kippen und sogar straflechtliche Verfolgungen an ihrer Durchführung behindern kann. Das bekannteste Beispiel für einen solchen ‚Missbrauch‘ lieferte 1974 Gerald Ford. Nachdem Richard Nixon aufgrund des Watergate-Skandals sein Amt niederlegte, ging die Präsidentschaft auf den Vize-Präsidenten Gerald Ford über. In einer Fernsehansprache an die Nation am 8. September 1974 gewährte Präsident Ford seinem Vorgänger Nixon volle, bedingungslose Amnestie für seine Rolle im Watergate-Skandal, um so ein weiteres rechtliches Vorgehen gegen ihn zu verhindern. Kritiker behaupteten, es sei ein schmutziges Geschäft zwischen zwei Männern gewesen. Nixon wäre zurückgetreten und habe Ford seinen Stuhl zur Vefügung gestellt, um im Gegenzug von Ford volle Strafreiheit zu erhalten. Ein solcher Vorfall könnte im Kalifat auf keinen Fall stattfinden.
Wenn der Richter in einer Sache erst einmal ein Urteil gefällt hat, so kann dieser Erlass bzw. diese Entscheidung durch niemanden mehr – auch nicht durch den Kalifen selbst – gekippt bzw. rückgängig gemacht werden.
Es gibt jedoch ein Berufungsgericht für Fälle, von denen jemand meint, dass ein Richter auf einer anderen Basis als dem islamischen Recht geurteilt hätte oder wenn neue, stichhaltige Beweise ans Licht kommen, die die ursprünglichen Zeugenaussagen in Frage stellen. Falls beispielsweise ein Zeuge in einem Mordfall im Nachhinein zugibt, gelogen zu haben oder wenn der wahre Mörder gesteht, wird das Urteil gekippt. Das Mazalim-Gericht ist auch das Berufungsgericht für solche Fälle.
Das Gerichtswesen des Kalifats erlässt Urteile, die vom Staat durchgeführt werden müssen. Deshalb muss ein Urteil, sobald der Mazalim –Richter es gegen den Kalifen ausspricht, von den staatlichen Institutionen umgesetzt werden; etwa von der Armee, der Polizei oder dem muslimischen Schatzhaus (Bayt-ul-Mal). Der Kalif kann unter keinen Umständen die Entscheidung umgehen und wird notfalls gezwungen, sich ihr zu beugen.
Falls beispielsweise der Kalif eine neue Steuer einführt, um eine riesige, neue Moschee zur Feier seines 60. Geburtstags zu erbauen – wie etwa König Hassan von Marokko, der 800 Millionen $ für die Hassan II-Moschee in Casablanca ausgab -, kann das Mazalim-Gericht diese Steuer außer Kraft setzen. Dem Schatzhaus wäre es dann verboten, diese Steuer zu verhängen und der Kalif hätte in dieser Angelegenheit keine Befugnisse mehr.
Ibn Umar berichtet, dass Umar ibn al-Khattab, wenn er in Not war, für gewöhnlich zum Verantwortlichen des Schatzhauses ging und ihn um eine Leihgabe bat. Oft hatte er Schwierigkeiten mit der Rückzahlung und der Verantwortliche des Staatsschatzes kam zu ihm, um die Rückzahlung der Schuld zu erwirken. Er nötigte ihn sogar regelrecht zur Zahlung und ‚Umar musste ihm ausweichen. Wenn Umar dann seine Aufwandsentschädigung erhielt, konnte er seine Schuld begleichen.
Es gibt viele Beispiele aus der islamischen Geschichte, die sowohl die Entscheidungsunabhängigkeit der Richter als auch ihre politische Unabhängigkeit im Kalifat belegen.
Der Richter Schurayh sagte: „Als Ali nach Siffin auszog, stellte er fest, dass ihm sein Panzerkleid fehlte. Als der Krieg vorüber war und er nach Kufah zurückkehrte, begegnete er einem Juden mit dem Panzerkleid in seiner Hand. Er sagte zum Juden: „Das Panzerkleid gehört mir. Ich hab sie weder verkauft noch verschenkt.“ Der Jude aber sprach „Es ist meine Rüstung und sie gehört mir.“ Darauf sagte Ali: „Lass uns zum Richter gehen.“ Ali ging zuerst, setzte sich neben Schurayh und sprach „Wäre es nicht deshalb, weil mein Gegner ein Jude ist, hätte ich mich neben ihn in die Versammlung gesetzt, jedoch hörte ich den Propheten (s.a.s.) sagen: „Erniedrigt sie, wie Allah sie erniedrigt hat.‘ Schurayh sagte: „Sprich o Führer der Gläubigen.“ Und Ali sagte: „Ja! Diese Rüstung, die dieser Jude hat, gehört mir. Weder habe ich sie verkauft noch verschenkt.“ Schurayh wandte sich an den Juden: „Was sagst du dazu, Jude?“ Dieser erwiderte: „Es ist meine Rüstung und sie ist in meinem Besitz.“ Da fragte Schurayh Ali: „Hast du irgendwelche Beweise, o Führer der Gläubigen?“ Er antwortete: „Ja! Qanbar und Al-Hasan werden bezeugen, dass die Rüstung mir gehört.“ Schurayh hierauf: „Die Zeugenaussage (des Sohnes) ist in Bezug auf seinen Vater nicht zulässig.“ Da meinte Ali: „Ein Mann des Paradieses und seine Zeugenaussage sind nicht akzeptabel? Ich hörte den Propheten (s.a.s.) sagen: ‚Al-Hasan und Al-Hussein sind die beiden Herren der Jugend unter den Leuten des Paradieses.'“ Als der Jude dies vernahm, sprach er: „Der Führer der Gläubigen brachte mich vor seinen Richter und sein Richter entschied gegen ihn. Ich bezeuge, dass dies die Wahrheit ist und ich bezeuge, dass es keine Gottheit gibt außer Allah und ich bezeuge, dass Muhammad der Gesandte Allahs ist und dass die Rüstung deine Rüstung ist.“
Es wird berichtet, dass zur Zeit des abbasidischen Kalifats der Kalif Al-Ma’mun (813-833 n. Chr., 191 n. H.) sonntags persönlich im Gericht saß, um sich Beschwerden anzuhören. An einem dieser Sonntage konfrontierte ihn eine Frau in lumpiger Kleidung und beklagte sich darüber, dass ihr Land beschlagnahmt worden sei.
Al-Ma’mun fragte sie dann: „Gegen wen möchtest du Beschwerde einreichen?“ Sie antwortete: „Gegen den, der neben dir steht, gegen Al-Abbas, dem Sohn des Amirs der Gläubigen.“ Al-Ma’mun wies dann seinen Qadi an, Yahya ibn Aktam (Andere meinen, es sei sein Wazir Ahmad ibn Abi Khalid gewesen), eine Sitzung mit den beiden Parteien einzuberufen und den Fall zu erörtern – was er in Anwesenheit von Al-Ma’mun auch tat. Als die Frau ihre Stimme erhob und einer der Wärter ihr einen Verweis erteilte, sagte Al-Ma’mun: „Lass sie, es ist nämlich gewiss die Wahrheit, die sie zum Sprechen antreibt und Falschheit, die ihn (seinen Sohn) zum Schweigen veranlasst.“ Und er ordnete an, dass ihr das Land zurückgegeben werden soll.