Heute ist es eine Realität geworden, daß Muslime, die von einigen auch islamische Denker genannt werden, in Erklärungsnot geraten, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass ihre Methode und ihr Vorgehen sowie ihre Ziele und Ansprüche bei der Abeit für den Islam sich zu eben der islamischen Aqida und den islamischen Rechtssprüchen ( Ahkam Schari’a ) im offenkundigen Widerspruch befinden.
Heute ist es eine Realität geworden, daß Muslime, die von einigen auch islamische Denker genannt werden, in Erklärungsnot geraten, wenn sie darauf hingewiesen werden, dass ihre Methode und ihr Vorgehen sowie ihre Ziele und Ansprüche bei der Abeit für den Islam sich zu eben der islamischen Aqida und den islamischen Rechtssprüchen ( Ahkam Schari’a ) im offenkundigen Widerspruch befinden.
Meistens entgegnen sie, sie haben ja nur das Wohl der Muslime im Sinn und dass ihre Arbeitsweise durchaus im Interesse der Da’wa sei. Als Beispiel seien jene genannt, die sich als Vertreter der Muslime fühlen, und dafür eintreten, dass es im Interesse der Muslime wäre, bei Parlamentswahlen teilzunehmen und dafür zu arbeiten, dass muslimische Parlamentsabgeordnete gewählt werden, damit diese dann die Interessen der Muslime entsprechend vertreten könnten. Solche und ähnliche Ansichten offenbaren bei näherer Betrachtung nicht nur einen opportunistischen Vertretungsanspruch dieser vermeintlichen muslimischen Denker, sondern es werden vor allem für die Muslime gefährliche Konzepte und Verständnisse quasi legitimiert. Die Muslime werden zu bestimmten Handlungen aufgerufen, ohne vorher untersucht zu haben, ob diese Handlung dem Islam entspricht oder nicht.
Im Ergebnis heißt es, dass eine solche Vorgehensweise den Verstand zum Entscheidungsträger darüber macht, welche Priorität und welches Interesse der Da’wa zukommt. Dabei ist es zunächst sekundär, ob die Handlung, zu der aufgerufen wird, nun im Sinne der Scharia ist oder aber ihr widerspricht. Der Nutzen und der Schaden für die Da’wa wird im Grunde genommen dadurch dem Ermessen des Verstandes überlassen und weniger dem Rechtsspruch Allahs (s.w.t.) und Seines Propheten (s.a.s.). Die Verfechter dieser Vorgehensweise haben ihren Verstand zur Grundlage für den Gesetzgebungsprozeß im Interesse der Da’wa ernannt. Obwohl sie eigentlich von der islamischen Aqida zutiefst überzeugt sein sollten, ist es aber gerade nicht diese Aqida, die, wie Allah (s.w.t.) es vorgesehen hat, ihr gesamtes Leben leitet. Die Aqida bildet das Fundament für sämtliche Gesetzgebungen. Aus ihr entspringen die Lösungen für alle Probleme der Menschheit. Für die Beantwortung der Frage, ob das Interesse der Da’wa nun primär von dem Verstand oder der Scharia bestimmt wird, kann man an dieser Stelle zwei relevante Ereignisse beleuchten, die sich aus der Sunna des Propheten (s.a.s.) ableiten lassen.
Das erste Ereignis dem Tafsir von Ibn Kathir entnommen, in dem die Aya:
„Und verstoße nicht diejenigen, die zu ihrem Herrn rufen am Frühmorgen und am Abend,- sie möchten Sein Antlitz,- dir obliegt nichts von ihrer Abrechnung, und nichts von deiner Abrechnung obliegt ihnen, und verstößt du sie, so bist du einer von den Unrechthandelnden“ (Sura An’am 7, Aya 52), folgendermaßen erläutert wird: Ibn Abi Hatim berichtet: „Ibn Sa’id bin Yahya bin Sa’id al-Qattan erzählt, dass…Khabab sagt: „Und verstoße nicht diejenigen […]“ wurde offenbart, als einmal der Prophet (s.a.s.) mit Soheib, Bilal, Ammar und Khabab, also einigen Ärmeren der Muslime, beisammensaß und Uyayna und Al-Aqra zu dem Gesandten Allahs (s.a.s.) hinzukamen und ihm (s.a.s.) erklärten: „Wir würden es bevorzugen, wenn du uns zu besonderen Zeiten empfangen könntest, damit die übrigen Araber unsere Ehre und unseren Status richtig einschätzen. Es ist für uns unerträglich, wenn die Delegierten der Stämme dich besuchen und sehen, daß wir mit diesen Sklaven zusammensitzen. Bitte schick diese Sklaven weg, wenn wir zu dir kommen und mit dir etwas zu besprechen haben. Du kannst dich wieder zu ihnen setzen, wenn wir unsere Angelegenheit mit dir abgeschlossen haben.“ Der Prophet (s.a.s.) entgegnete: „Gut, damit bin ich einverstanden.“ Sie forderten nun den Propheten (s.a.s.) auf, ein Schreiben für sie zu verfassen. Ali (r.a.) wurde gerufen und vom Propheten (s.a.s.) gebeten, für ihn zu schreiben. In diesem Moment kam der Erzengel Gabriel und offenbart dem Propheten (s.a.s.) die Aya: „Und verstoße nicht diejenigen, die zu ihrem Herrn rufen am Frühmorgen und am Abend […]“ Der Prophet (s.a.s.) ließ daraufhin unverzüglich das Papier fallen und rief uns, Khabab, Soheib, Bilal und Ammar, wieder zu sich.“
Das zweite Beispiel wird in dem Sahih Werk von Al-Hakim erwähnt, der von Ali bin Isa al-Hayri…über Sa’id bin Yahya durch seinen Vater berichtet, dass über die Ayat: „Er runzelte die Stirn und kehrte sich ab, weil der Blinde zu ihm gekommen war“ (Sura Abasa 80, Ayat 1-2), durch Aischa (r.a.) berichtet wird: „Diese Ayat wurden offenbart, nachdem der Blinde Ibn Umm Maktum zu dem Propheten (s.a.s.) kam und sagte: „Oh Gesandter Allahs, unterrichte mich.“ Der Gesandte (s.a.s.) war gerade beschäftigt, einigen einflussreichen Führern der Quraisch, die noch nicht zum Islam gekommen waren, über den Din Allas (s.w.t.) zu berichten. Er wendete sich dabei von dem Blinden ab, um weiter zu diskutieren. Die Ayat wurden unmittelbar nach diesem Verhalten des Propheten (s.a.s.) offenbart.“
Im ersten Beispiel wird deutlich, dass der Prophet (s.a.s.) darauf bedacht gewesen ist, den Iman der einflussreichen Führer der Quraisch zu schützen, damit sie zukünftig den Islam und seine Da’wa noch wirkungsvoller unterstützen könnten. Er, der Gesandte Allahs (s.a.s.), hielt es für notwendig, dass es im Interesse der Da’wa sei, den Führern der Quraisch gesondert zu behandeln, auch wenn dabei diejenigen der Muslime, die schwach und ohne größeren Einfluss waren, in ihrem Recht auf Unterricht im Islam eingeschränkt würden.
Im zweiten Beispiel hat sich der Prophet (s.a.s.) von dem blinden Muslim Ibn Umm Maktum, der von ihm im Islam unterwiesen werden wollte, abgewendet. Der Prophet (s.a.s.) hat sich nicht aus Arroganz oder anderen niederen Motiven von dem Blinden abgewendet, sondern vielmehr war er der Meinung, dass der Iman von Ibn Umm Maktum bereits gefestigt war, und er (s.a.s.) es im Interesse der Da’wa für wichtiger hielt, sich auf die bis dahin ungläubigen Quraisch zu konzentrieren, weil er sich von ihnen politische Unterstützung für die Muslime erwartete.
Im Beispiel von Ibn Umm Maktum wird der islamische Rechtsspruch erkennbar, wonach es für den Propheten (s.a.s.) eine Pflicht (Fardh) bedeutete, die Da’wa an alle vorzutragen, die er s.a.s.) als geeignet betrachtete. Dementsprechend hat er (s.a.s.) versucht, die Führer der Quraisch von der Richtigkeit der islamischen Botschaft zu überzeugen. Als aber Ibn Umm Maktum kam, und der Prophet (s.a.s.) sich ihm nicht entsprechend widmete, wird deutlich, daß der Prophet (s.a.s.) in dieser Situation es für wichtiger hielt, die ungläubigen Quraisch zum Eintritt in den Islam zu bewegen, als dass er (s.a.s.) sich dem bereits im Islam gefestigten Ibn Umm Maktum zuwendete, der mehr Wissen im Islam erfahren wollte. Das Lehren des Blinden hatte in dieser speziellen Situation für den Propheten (s.a.s.) eine niedrigere Priorität als das sich Befassen mit den Führen der Quraisch. Er wurde aber durch die dann offenbarten Ayat von Allah (s.w.t.) zurechtgewiesen, wobei ihm Allahs (s.w.t.) Priorität kundgetan wurde, nämlich dass ein Muslim, der nach mehr Wissen im Din verlangt, bevorzugt zu jenen zu behandeln ist, die noch nicht Muslime sind. Der Prophet (s.a.s.) hat in dieser Situation sich zwischen zwei erlaubten Handlungen für diejenige entschieden, die eine niedrigere Priorität vor Allah (s.w.t.) genießt.
Im Beispiel von Al-Aqra und Uyayna hat der Prophet (s.a.s.) sich dafür entschieden, die einflussreichen Führer der Quraisch gegenüber den schwachen Muslimen bevorzugt zu behandeln, und ist ihrem Wunsch nachgekommen, ihnen besondere Gesprächszeiten einzuräumen. Hier hat er (s.a.s.) versucht, die Organisationsform der Muslime auf eine entsprechend von ihm als richtig eingeschätzte Art und Weise auszugestalten. Doch unmittelbar nach dieser Entscheidung des Propheten (s.a.s.) kam die göttliche Offenbarung, wonach es verboten ist, jene wegzuschicken, „die zu ihrem Herrn rufen am Frühmorgen und am Abend“, auch wenn durch die zeitliche Organisation gewährleistet wäre, dass die Einflussreichen der Muslime gestärkt würden. Durch das Verständnis dieser beiden Ereignisse ist es nun für uns eindeutig, dass das Interesse der Da’wa nur durch die Ahkam Schar’i (Islamische Rechtssprüche) bestimmt wird und der menschliche Verstand hierbei keinerlei Beachtung finden darf. Gleichfalls müssen die Pflichten im Islam (Faraidh) und die erwünschten Handlungen (Mandubat) durch nichts anderes als die Scharia (Quran und Sunna) bestimmt werden.
Die Umma, samt ihrer Gelehrten, Denker und Führer, muss diese göttliche Wahrheit akzeptieren. Sie müssen in all ihren Handlungen, Vorträgen und Verhalten erkennen lassen, dass ihre Pläne, Ziele und Ideen geleitet sind durch die Ahkam von Allah (s.w.t.) mit Seinen Befehlen und Seinen Verboten und nicht durch den begrenzten und von Widersprüchen gekennzeichneten menschlichen Verstand bestimmt werden. Nur so wird gewährleistet, dass wir im Diesseits mit Ehre ausgezeichnet und im Jenseits zu den Erfolgreichen gehören.