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Konzeptionen Wir hören und gehorchen

Man darf den Gehorsam nicht mit blinder Hörigkeit verwechseln. Denn dem Gehorsam gegenüber Allah (t) geht die Frage nach Seinen Gesetzen und damit nach der Wahrheit voraus. Blinde Hörigkeit fragt im Gegensatz dazu nicht nach wahr und falsch.

Der Islam erzeugt im Muslim eine ganz bestimmte Haltung, die sich aus folgendem Koranvers ergibt:
„Doch die Rede der Gläubigen, wenn sie zu Allah und Seinem Gesandten gerufen werden, damit Er zwischen ihnen richten möge, ist nichts Anderes als ‚Wir hören und gehorchen.‘ Und sie sind es, die Erfolg haben werden.“ (24:51)
Der Befehl Allahs (t) duldet kein Wieso und Warum, sondern erwartet den unmittelbaren Gehorsam. Für die Muslime aus der Zeit des Propheten (s) war es eine Selbstverständlichkeit, sich der Offenbarung zu fügen, ohne mit dem Gesandten Allahs (t) um die islamischen Gesetze zu feilschen und die Umsetzung hinauszuzögern oder ganz oder teilweise zu umgehen. Das Wir-hören-und-gehorchen schließt jede Form des Widerwillens und des offenen Protestes aus und erwartet im Grunde auch nicht die innere Zustimmung eines jeden. Ausschlaggebend ist nur, nach dem jeweiligen islamischen Gesetz zu handeln, ob es nun dem persönlichen Willen des Einzelnen entspricht oder nicht. Gehorsam bedeutet nämlich nicht, etwas zu tun, das man auch ohne Aufforderung von sich aus tun würde, sondern eine Handlung zu vollziehen, die nicht dem eigenen Willen entspricht. Darin liegt der Kern des Gehorsams: einem Befehl zu entsprechen, der nicht mit dem eigenen Verlangen übereinstimmt. Der Mensch, der gehorsam sein will, muss seine persönlichen Neigungen zurückstellen. So wird ein Muslim in der Fastenzeit viele Dinge begehren und sich in Einhaltung seiner Gehorsamspflicht davon fern halten. Ausnahmslos alle islamischen Gesetze erwarten diesen Gehorsam, ohne dass sich der Muslim die einzelnen Gesetze herauspicken könnte, bei denen er gehorsamswillig ist.
Man darf den Gehorsam nicht mit blinder Hörigkeit verwechseln. Denn dem Gehorsam gegenüber Allah (t) geht die Frage nach Seinen Gesetzen und damit nach der Wahrheit voraus. Blinde Hörigkeit fragt im Gegensatz dazu nicht nach wahr und falsch. Daher nimmt der menschliche Verstand im Islam eine obligatorische Rolle ein, da nur er es ermöglicht, das islamische Gesetz zu erkennen und aus den Offenbarungstexten herauszulesen. Es ist durchaus auch zulässig, dass Rechtsgelehrte untereinander einen Disput führen, wenn es darum geht, die islamischen Beweise auszulegen, um zum Gesetz Allahs (t) zu gelangen. Ebenso kann es in manchen Fällen vorkommen, dass zwei Rechtsgelehrte in ein und derselben Frage zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen und dadurch zwei verschiedene Rechtsmeinungen entstehen, weil die Beweise von unterschiedlichen Rechtsauslegern anders ausgelegt werden. Auf den Gehorsam hat dies jedoch keinen Einfluss, denn der Muslim ist in jedem Fall dazu angehalten, eine Rechtsmeinung anzunehmen und seine Gehorsamspflicht wahrzunehmen, sei es nun die Rechtsmeinung des einen oder des anderen Rechtsgelehrten. Dass es in dem einen oder anderen Fall unterschiedliche Rechtsmeinungen gibt, entbindet den Muslim nicht von der Pflicht, eine Rechtsmeinung anzunehmen und nach dem entsprechenden islamischen Gesetz zu handeln. Sobald nämlich der Befehl Allahs (t) ersichtlich ist, heißt es nur noch: Wir hören und gehorchen.
So sagt Allah (t): „Weder einem gläubigen Mann noch einer gläubigen Frau bleibt, wenn Allah und Sein Gesandter etwas entschieden haben, in ihrer Angelegenheit noch eine Wahl. Und wer Allah und Seinem Gesandten nicht gehorcht, der ist in einen offensichtlichen Irrtum gegangen.“ (33, 36)
Es gibt Muslime, die zwar den Befehl Allahs (t) kennen und sich dessen bewusst sind, jedoch den Gehorsam auf einen unbestimmten Zeitpunkt verlagern. Sie tragen eine zukunftsorientierte Umsetzungsabsicht mit sich, ohne dass die Handlung tatsächlich stattfindet. Der Gehorsam lässt allerdings keinen zeitlichen Verzug zu, sondern erwartet die sofortige Umsetzung. Das Wir-hören-und-gehorchen beinhaltet bereits in der Formulierung, dass der Gehorsam unmittelbar auf das Begreifen des göttlichen Befehls folgen muss. Dies kann in manchen Fällen große Überwindung und Selbstdisziplin kosten, wie das folgende Beispiel zeigt, in welchem Salama Ibn al-Akwac berichtete:
„Wir kamen in Khaibar an. Wir belagerten die Leute von Khaibar, bis uns äußerster Hunger plagte. Da sagte der Prophet: ‚Allah hat es euch geöffnet.‚ Am Abend bevor ihnen Khaibar geöffnet wurde, zündeten die Muslime viele Feuer an. Da sagte der Gesandte Allahs (s): ‚Warum dieses Feuer? Was kocht ihr?‘ Sie erwiderten: ‚Wir kochen Fleisch.‘ Der Prophet sagte: ‚Welches Fleisch?‚ Sie erwiderten: ‚Wir kochen das Fleisch der zahmen Esel.‘ Da sagte der Prophet: ‚Schüttet es weg und brecht die Töpfe, in denen es gekocht wird!‚ Ein Mann sagte zum Propheten: ‚Dürfen wir das Fleisch wegwerfen und die Töpfe waschen?‘ Der Prophet sagte: ‚Ja, das geht.‘ Danach reihten sich die Leute zu dem Kampf ein.“ (Muslim)
Abdullah Ibn Abi Aufa berichtete über dasselbe Ereignis in Khaibar:
„Während wir am Tage der Schlacht von Khaibar mit dem Gesandten Allahs (s) waren, litten wir großen Hunger. Wir erbeuteten dem Gegner gehörende zahme Esel außerhalb der Stadt und schlachteten sie. Während wir ihr Fleisch in unseren Töpfen kochten, rief der Rufer des Gesandten Allahs (s): ‚Vergießt den Inhalt der Töpfe und esst nicht davon!‘ Da fragte ich: ‚Inwiefern hat es der Prophet verboten?‘ Er erwiderte: ‚Wir haben darüber einen Disput geführt: Die einen sagten, er habe es endgültig verboten. Die anderen glauben, er habe es verboten, weil ein Fünftel von den erbeuteten Eseln nicht an Allah und Seinen Gesandten abgegeben wurden.“ (Muslim)
Sobald der Befehl des Propheten (s) ergangen war, wurde das Fleisch, das bereits kochte, von den ausgehungerten Kämpfern, die den Kampf noch vor sich hatten und der Stärkung bedurften, weggeschüttet, ohne dass sie sich in dieser Extremsituation ihren organischen Bedürfnissen ergaben. Die Nachfrage, ob das Eselfleisch grundsätzlich oder nur in dieser Situation verboten wurde, hatte keinen Einfluss auf den Gehorsam, der von den Männern geleistet wurde.
Während die Muslime inzwischen einer vollständig abgeschlossenen Offenbarung gegenüberstehen, wurden die Muslime zu Lebzeiten des Propheten (s) von einem Augenblick auf den nächsten mit neuen Offenbarungen konfrontiert und überrascht, denen sie trotz ihres plötzlichen Auftretens selbst in den ungewöhnlichsten Lagen Folge leisten mussten. So verhielt es sich etwa, als der Befehl erging, das Gebet nach Mekka zu wenden. Einige der Ansar befanden sich gerade mitten im Gebet, als sie über diese Änderung informiert wurden, und drehten sich, ohne das Gebet zu unterbrechen, in die angewiesene Richtung. So berichtete al-Bara‘ ibn cAzib: „Ich betete mit dem Propheten (s) sechzehn Monate lang Richtung Jerusalem, bis der Koranvers in der Sure al-Baqara ‚und wo ihr seid, so kehrt eure Gesichter in ihre Richtung‘ herabgesandt wurde. Dieser Koranvers wurde dem Propheten (s) offenbart, nachdem er das Gebet schon beendet hatte. Ein Mann machte sich auf den Weg, bis er an einigen Leuten der Ansar vorbeikam, die gerade beteten. Er benachrichtigte sie. Da wandten sie sich Richtung Kaaba.“ (Muslim) Man wartete nicht das Ende des Gebets ab, sondern nahm den göttlichen Befehl unmittelbar an, ohne sich bei dem Übermittler genauer zu erkundigen, weshalb es zu dieser Änderung kam.
Ebenso überraschend und unerwartet erging das Alkoholverbot. Hierüber berichtete Anas Ibn Malik: „Ich schenkte Abu Talha al-Ansari, Abu Ubaida ibn al-Dscharrah und Ubai ibn Kab gerade ein Rauschgetränk aus Datteln ein, als jemand zu ihnen kam und sagte: ‚Rauschgetränke sind verboten worden.‘ Da sprach Abu Talha: ‚Anas, steh auf und zerbrich die Krüge.‘ Anas sagte: ‚Ich stand auf, ging zu einem Mörser und schlug damit gegen die Unterseite der Krüge, bis sie zerbrachen.'“ (Buchari) Man konnte sehen, wie der Wein in den Straßen Medinas floss. Jene, die noch Wein im Mund hatten, spuckten ihn aus. Die Gefäße, in denen der Alkohol aufbewahrt wurde, wurden zerbrochen, ohne Rücksicht auf den entstehenden materiellen Schaden. Zudem muss man bedenken, dass auch die Menschen damals vom Alkohol abhängig sein konnten. Nichtsdestotrotz hielten sie sich an das Verbot.
Die Muslime hatten das Wir-hören-und-gehorchen so sehr verinnerlicht, dass sie dem materiellen Schaden und der Eitelkeit keinerlei Rechnung trugen, wenn es um den Gehorsam gegenüber Allah (t) ging. Vorbildlich handelten die muslimischen Frauen, als der Befehl erging, das Kopftuch zu tragen. Sie rissen ihre Gewänder auseinander und bedeckten sich damit. Auch die muslimischen Männer handelten nach dem Prinzip des Wir-hören-und-gehorchen. Als eine Delegation von Kinda zum Propheten (s) kam, sprach dieser sie auf ihre Kleidung an, deren Obergewänder mit Seide gesäumt war:
„‚Habt ihr nicht den Islam angenommen?‚ Sie antworteten: ‚Gewiss!‘ Da sprach er: ‚Was macht dann diese Seide noch an eurem Nacken?‚ Er (al-Zuhari) erzählte: ‚Sie rissen sie daraufhin heraus und warfen sie weg.'“
Die Reaktion der Muslime folgte stets direkt auf den Befehl, ohne dass sie lange mit sich ringen mussten.
Zu hören und zu gehorchen ist die einzig adäquate Reaktion auf einen Befehl Allahs (t), sobald man diesen realisiert und Kenntnis davon hat, selbst wenn man das eine oder andere verabscheuen sollte. Auch die Gefährten des Propheten waren nicht immer mit den Entscheidungen des Propheten (s) einverstanden, etwa im Falle des Vertrages von al-Hudaibiyya. Trotz ihres Widerwillens fügten sie sich jedoch, weil der Islam den Gehorsam abverlangt. Dieser Gehorsam ist nichts Geringeres als die Loyalität zu Allah (t) und Seinem Gesandten (s) und das Tor zum Paradies.