Bei der Sammlung der Hadithe gingen die Gelehrten mit größter Sorgfalt vor, denn während der Koran bereits zu Lebzeiten des Propheten (s) und unter seiner Aufsicht niedergeschrieben wurde, erfolgte die Bewahrung der Hadithe hauptsächlich im Gedächtnis und die Weitergabe in mündlicher Form.
Bei der Sammlung der Hadithe gingen die Gelehrten mit größter Sorgfalt vor, denn während der Koran bereits zu Lebzeiten des Propheten (s) und unter seiner Aufsicht niedergeschrieben wurde, erfolgte die Bewahrung der Hadithe hauptsächlich im Gedächtnis und die Weitergabe in mündlicher Form. Da die Hadithe wie der Koran den Status der Offenbarung haben, muss man gewährleisten, dass es sich tatsächlich um Offenbarung handelt, ohne dass sich erfundene Berichte einschleichen.
Denn der Islam hatte von Anfang an viele Feinde, die natürlich versuchten, die Offenbarung zu verfälschen und Hadithfälschungen in Umlauf zu bringen. Es entstand die Hadithwissenschaft, die sich ausschließlich mit der Absicht entwickelte, richtige von falschen Hadithen zu unterscheiden und die Hadithe nach Echtheit und Glaubwürdigkeit einzuteilen. Nur jene Berichte, die die strengen Kriterien der Hadithgelehrten erfüllten, wurden als Hadithe akzeptiert. Alle anderen Berichte wurden als schwach (daif) abgelehnt.
Ein Hadith kann entweder ein Mutawatir-Hadith oder ein Ahad-Hadith sein. Eine dritte Art kennt die Hadithwissenschaft nicht. Der Mutawatir-Hadith wurde von einem Kollektiv überliefert und gilt genau wie der Koran als absolut gesichert. Die Mehrheit der Hadithe stellt Ahad-Hadithe dar, weil sie nicht von einem Kollektiv überliefert wurde. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Hadithe nicht als islamischer Rechtsbeleg gelten. Ein von den Gelehrten akzeptierter Hadith ist ein islamischer Rechtsbeweis und fließt in die islamische Gesetzesableitung ein.
Akzeptierte Ahad-Hadithe fallen entweder in die Kategorie „sahih“ (gesund) oder „hassan“ (gut). Jene Hadithe, die nicht als Sahih-Hadithe eingestuft werden können, weil die Kategorie „sahih“ strengeren Kriterien unterworfen ist, jedoch auch keine schwachen Hadithe darstellen, sind Hassan-Hadithe. Die Einstufung in „sahih“, „hassan“ und „daif“ orientiert sich in erster Linie an der Überliefererkette und der Glaubwürdigkeit der einzelnen Überlieferer. Es geht darum auszuschließen, dass einer der Überlieferer bewusst gelogen oder aber unbewusst Falsches überliefert hat.
Um eine bewusste Lüge auszuschließen, muss die Rechtschaffenheit des Überlieferers bestätigt sein. Daher muss die Biographie des Überlieferers studiert werden, um Anhaltspunkte über den Grad seiner Rechtschaffenheit zu erhalten. Das heißt, die Rechtschaffenheit (Adl) ist die Grundvoraussetzung eines Überlieferers. Ein Muslim, der diese Eigenschaft nicht mitbringt, besitzt grundsätzlich nicht die Qualität eines Überlieferers. Darüber hinaus muss man vom Überlieferer eines Hadith, der von den Gelehrten als „hassan“ eingestuft wurde, Genauigkeit (Dabt) erwarten. Allerdings ist die Genauigkeit des Überlieferers eines Hassan-Hadith geringer als die des Überlieferers eines Sahih-Hadith. Das heißt, die Genauigkeit eines Überlieferers eines Hassan-Hadith reicht nicht an die Genauigkeit eines Überlieferers eines Sahih-Hadith heran. Der Hassan-Hadith steht daher, was seine Beweiskraft angeht, hinter dem Sahih-Hadith. Man geht folglich von der Echtheit eines Hassan-Hadith aus, der allerdings die Bedingungen für die Kategorie „sahih“ nicht erfüllt.
Die Überliefererkette eines Hassan-Hadith muss durchgehend sein und darf keine Lücken aufweisen. Das heißt, jeder Überlieferer in der Überliefererkette muss bekannt sein. Bei einer Lücke würde die Gefahr bestehen, dass sich ein Lügner unter den Überlieferern befindet, der einen Hadith nur erfunden oder aber der Überlieferung etwas hinzugefügt oder Teile weggelassen hat bezüglich dessen, was der Prophet (s) gesagt, getan oder geduldet hat. Dem kann man nur vorbeugen, wenn man in der Überliefererkette keine Lücken zulässt. Dies gilt sowohl für den Hassan- als auch für den Sahih-Hadith.
Ist die Überliefererkette unterbrochen, führt das zur Ablehnung des Hadith und zu dessen Einstufung als schwach. Schwach (daif) bzw. nicht glaubwürdig ist ein Hadith natürlich auch dann, wenn die Überliefererkette keine Lücken aufweist, hinsichtlich eines Überlieferers jedoch Zweifel an seiner Qualifikation zum Überliefern bestehen. In einem solchen Fall kann dem Hadith nicht das Prädikat „hassan“ und schon gar nicht „sahih“ gegeben werden. Hinsichtlich der islamischen Gebote und Verbote darf man sich nicht auf Daif-Hadithe beziehen, sondern nur auf Sahih- oder Hassan-Hadithe.
Ähnlich wie beim Sahih-Hadith darf auch der Hassan-Hadith nicht im Widerspruch zu einem anderen Hadith stehen, der von einer vertrauenswürdigeren Person oder von mehreren vertrauenswürdigen Überlieferern tradiert wurde. Darüber hinaus darf der Hassan-Hadith keine „Illa“ haben, d. h. keinen versteckten Fehler, der nicht auf Anhieb auffällt.
Viele Hassan-Hadithe findet man beispielsweise bei Abu Dawud oder bei Muhammad ibn Isa at-Tirmithi. Jeder einzelne Hadithsammler ging äußerst sorgfältig bei der Sammlung und Niederschrift der Hadithe vor. Abu Dawud beispielsweise sammelte 500.000 Hadithe, von denen er nur 4.800 in seinem bekannten Hadithwerk „As-Sunan“ übernahm. Es ging um die Qualität und nicht um die Quantität der Hadithe. Die Gelehrten waren so bedacht, nur glaubwürdige Hadithe zu überliefern, dass sie sich untereinander Rat holten. Abu Dawud z. B. zeigte sein Werk seinem Lehrer und Rechtsschulgründer Ahmad bin Hanbal, der diesem seine Zustimmung gab. Auch at-Tirmithi zeigte seine Hadithsammlung „Dschami“ vielen Gelehrten, um ihre Meinung einzuholen. Ein solches Vorgehen belegt, dass es den Hadithsammlern ausschließlich darum ging, echte Hadithe zu überliefern und Zweifelhaftes auszuschließen.
Vor diesem Hintergrund ist der Hassan-Hadith ein gültiger islamrechtlicher Beweis, der als Beleg für ein islamisches Gesetz vorgebracht werden darf. Wer mit einem Hassan-Hadith argumentiert, verhält sich islamisch korrekt und argumentiert mit einem islamischen Rechtsbeweis.