Ein Spezialkommando des Landeskriminalamts durchsucht die Wohnung eines zuvor verhafteten und verschleppten Muslims… äh Salafisten. Hintergrund: Einen Tag zuvor ergingen Haftbefehle wegen Planung schwer staatsgefährdender Straftaten gegen „vier radikalislamische Männer im Alter zwischen 23 und 43 Jahren.“ (Spiegel Online, 15.03.2013)
Tannenbusch, 15.03.2013 – Ein Spezialkommando des Landeskriminalamts durchsucht die Wohnung eines zuvor verhafteten und verschleppten Muslims… äh Salafisten. Hintergrund: Einen Tag zuvor ergingen Haftbefehle wegen Planung schwer staatsgefährdender Straftaten gegen „vier radikalislamische Männer im Alter zwischen 23 und 43 Jahren.“ (Spiegel Online, 15.03.2013) Sie sollen Anschläge auf den Vorsitzenden der antiislamischen Hetzgenossenschaft Pro-NRW, Markus Beisicht, und andere Mitglieder geplant haben. Das einfache Problem der Staatsanwaltschaft hier allerdings: Für eine Verurteilung existieren keine Beweise. Doch wie allgemeinhin bekannt ist, kann das Fehlen von Evidenz durch den öffentlichen Druck und Mainstream-Journalismus kompensiert werden.
So fragt beispielsweise Die Welt (F. Flade, 15.03.2013) daraufhin sofort „Wohin wollten G. und B. mitten in der Nacht?“ und deutet damit an, dass in der Bundesrepublik Deutschland für praktizierende Muslime eine Art Ausgangssperre gilt, deren Missachtung sogleich die Staatsanwaltschaft auf den Plan ruft. „Zwar sei das in Leverkusen verhaftete Salafisten-Duo nicht bewaffnet gewesen, heißt es vonseiten der zuständigen Staatsanwaltschaft in Dortmund, dennoch beabsichtigte die Gruppe offenbar, gemeinschaftlich einen Mord zu verüben.“ (Die Welt) Die Formulierung in diesem Artikel beweist, dass die Anschuldigungen jeder Beweislast entbehren und nur den Zweck verfolgen, Angst und Schrecken zu schüren.
Selbstverständlich werden diese Vorverurteilungen allerdings mit realen Fakten gestützt: So finden sich in besagter Wohnung nämlich passenderweise 616 Gramm reines Ammoniumnitrat, sodass die Medienschlagzeilen feststehen: „Explosive Chemikalie: Salafisten besaßen Ammoniumnitrat“ (Spiegel Online), „Islamistischer Terror: Polizei findet Sprengstoff in Salafisten-Wohnung“ (Zeit Online) oder „Scharfer Sprengstoff in Salafisten-Wohnung“ (Bild). Diese Berichte reichen gewiss, um das Fürchten vor den „grausamen Islamisten“ zu lehren. Es folgte zwangsläufig ein großes Echo: Talkshows, Politreden, Printartikel, Forumsbeiträge und der Mittagstisch in bundesdeutschen Büros fordern erneut eine härtere Gangart mit „Hasspredigern“ und „Islamisten“. Die Schuldfrage der Angeklagten bleibt dabei völlig auf der Strecke. Selbst nach einem möglichen Freispruch bleiben so Reputation und Ansehen derjenigen nachhaltig geschädigt.
Ein genauer Blick auf die Schlagzeilen und eine Bestandsaufnahme der Ereignisse werfen hier allerdings einige Fragen auf. Der aufgefundene Stoff ist sogenanntes Ammoniumnitrat. Bereits der Laie erkennt nach kurzer Recherche, dass dieses primär nicht tödlicher „Salafistensprengstoff“ ist, sondern gewöhnlicher Kunstdünger, dessen Besitz keineswegs straf- oder sanktionierbar ist. Um Sprengstoff daraus herzustellen, wären weitere Komponenten (Primärsprengstoff) notwendig, die allerdings in der durchsuchten Wohnung nicht sichergestellt werden konnten. Ebenso war ein notwendiger Zündmechanismus nicht aufzufinden. Doch auch in diesem Fall würde die Menge von 616 Gramm gerade einmal für das Feuerwerk eines mexikanischen Kindergeburtstags ausreichen, sodass das hochkompetente Landeskriminalamt-Team durchaus auch folgenlos mit einem Bulldozer über den „Sprengstoff“ hätte hinwegfahren können. Zu allem Überfluss wurde in selbiger Wohnung am Folgetag eine „sprengstoffähnliche Substanz“ gefunden, welche „am frühen Abend von Entschärfungsexperten aus dem Fenster in den Garten des Wohnhauses befördert [wurde], um sie in einem abgesicherten Bereich zu sprengen.“ (Hannover Zeitung) Auch ohne sonderliches Vorwissen in der Sprengpraxis sollte schnell klar werden, dass es für ein angeblich ausgebildetes Sprengstoffkommando fragwürdig ist, nicht identifizierbare Substanzen, die unter dem Verdacht stehen, hochexplosiv zu sein, zunächst einmal in den heimischen Vorgarten zu werfen. Im Falle wirklich ernster privat herstellbarer Sprengstoffe wie beispielsweise Acetonperoxid hätte dies bereits eine vernichtende Explosion auslösen können. Dementsprechend verbleiben nur zwei mögliche Schlüsse: Entweder war das Sprengkommando von absoluten Dilettanten durchsetzt oder es handelte sich um eine praktische PR-Aktion. Obwohl beide Möglichkeiten als naheliegend bezeichnet werden müssen, ist die zweite relevanter, denn die angeblichen Sprengstofffunde befeuern sogleich allerhand Medienspekulationen. So titelte die BILD „Vier Festnahmen bei Salafisten-Razzia: Spur führt zu Bonner Bombenleger!“, der FOCUS „Extremismus: Polizei prüft Salafisten-Spur zur Bombe vom Bonner Hauptbahnhof“ und die Kölnische Rundschau „Sprengstoff gefunden – Salafist möglicherweise Bombenleger“. Dass dieser Schluss auf den angeblich versuchten Anschlag am Bonner Hauptbahnhof vor einigen Monaten ebenso wenig untermauert werden muss, demonstriert beispielsweise der Tagesspiegel, der brisante Tatsachen unter den Tisch fallen lässt: „Ein Abgleich mit dem Video einer Überwachungskamera des Bonner Bahnhofs hat die Ermittler bislang aber nicht weitergebracht. Der auf dem Film zu sehende korpulente Mann mit Bart ist offenkundig nicht mit einem der Festgenommenen identisch.“
Diese Taktik der medialen und polizeilichen Täuschung ist keineswegs neu oder ein Einzelfall; sie stellt die gängige Praxis bei derartig verflochtenen Hetzkampagnen dar: Im Rahmen von Razzien werden unspektakuläre Haushaltsfunde als todesbedrohliche Chemieutensilien von Hobbysprengmeistern deklariert. Eben dies fand beispielsweise im Fall des Abu Malik (ehem. Deso Dogg) im Juni 2012 statt, bei welchem eine im Rahmen einer Razzia aufgefundene taschenreiche Jacke mal eben als gefährliche Sprengstoffweste identifiziert wurde (Focus Online: „Sprengstoff-Weste bei Islamisten-Rapper gefunden“). Ebenso durch einen V-Mann-inszenierten Fall zweier Terrorverdächtiger aus Berlin im September 2011, bei denen „Chemikalien […], die sich zum Bau einer Bombe eignen“ (Spiegel Online) gefunden wurden. Dabei handelte es sich um im Internet bestellte Kühlpacks und einfache Schwefel- und Salzsäure. Von Sprengstoff kann hier keine Rede sein. Dieselbe Schlagzeile ließe sich nach der Inspektion von nahezu jedem Haushalt publizieren, sind nun einmal zahlreiche Chemikalien für den Hauseinsatz, beispielsweise in Putzmitteln, potenzielle Sprengstoffe. Abseits dessen hätten besagte Kühlpacks angeblich als Quelle für Ammoniumnitrat dienen sollen. Diese Idee ist jedoch völlig abwegig, lässt es sich doch – problemlos – aus im Baumarkt erhältlichem Kunstdünger extrahieren. Weshalb also den leicht nachvollziehbaren Umweg über Internet-Kühlpacks gehen? Dieses Manöver der Berliner Polizei outet sich also bei genauerem Hinsehen ebenso als billige Medienfinte, so wie auch zahlreiche andere, die nach kurzer Recherche offenbar werden.
Dieses Verhalten zeigt einmal mehr, dass das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit nichts weiter als eine hohle Phrase zur Maskierung des deutschen Staates ist, für den jeder Wert, jedes Prinzip, jedes rechtliche Dogma auflösbar ist, wenn es ihm dient. Die Unschuldsvermutung ist eine zynische Farce; im Falle von Muslimen findet die Verurteilung vor der Festnahme statt. Die Medien nutzen dies, gleich den schmierigen Tentakeln eines staatlichen Oktopusses, saugen sich an den Bürgern Deutschlands fest und injizieren ihnen Angst vor den Feinden, die sie als solche empfinden sollen, um so eine furchtgetriebene, programmierte Masse zu schaffen, die dem deutschen Obrigkeitsclan so dient, wie er es möchte.
Dies sollte selbst dem letzten, verblendeten Kollaborateur zeigen, welche Rolle ihr deutscher Schutzstaat spielt. Die Polizei ist eben nicht des Muslims Freund und Helfer, Richter sprechen sicherlich kein Recht und ARD-Talkrunden werden keine unvoreingenommenen Bühnen für die islamische Da’wa sein. Demjenigen, der den Pfad der einen Ummah verlässt und sich mit dem Staat oder einem seiner Sicherheitsorgane gegen sogenannte Extremisten verbündet, sei gesagt, dass dieses Schicksal ihm ebenso wiederfahren kann. Die Islamhasser werden sich mit den Muslimen (so moderat sie auch sein mögen) und dem Islam niemals zufrieden geben, noch werden sie uns gerecht behandeln. Wer davon noch nicht überzeugt ist, dem sei empfohlen sich folgende Aya ins Gedächtnis zu rufen:
„Und sie werden nicht ablassen, gegen euch zu kämpfen, bis sie euch von eurem Glauben abbringen, wenn sie dazu imstande sind.“ (Sura 2, Aya 217)