In „Lisān al-ʿarab“ heißt es: „Tabarruğ ist das Zeigen der Reize vor den fremden Menschen; es ist das Tadelnswerte, jedoch nicht vor dem Ehemann.“ Und im „Al-qāmūs al-muḥīṭ“ steht: „Wa tabarrağat: Sie hat den Männern ihre Reize sichtbar gemacht.“
بسم الله الرحمن الرحيم
Die Verdeutlichung der Bedeutung von tabarruğ
An: Ranood Zagl
Frage:
Unser geehrter Šaiḫ, assalāmu ʿalaikum wa raḥmatullāhi wa barakātuhu,
ich las, was du über das Tragen der Hose vor den Verwandten schriebst, nämlich dass dies islamrechtlich nicht erlaubt sei, ohne dass du daran einen Beweis angehängt hättest. Jedoch erwähntest du, dass es Teil der Zurschaustellung der Reize (tabarruğ) sei. Wie wir gelernt haben, fällt unter die Zurschaustellung der Reize (tabarruğ) all das, was auffällt und den Blick anzieht. Allerdings unterscheidet sich die Sicht der Gesellschaft auf die Zurschaustellung der Reize (tabarruğ) von einem Land zum anderen. Soweit ich weiß, fällt die Hose in unserem gesellschaftlichen Privatleben im Kreis der Verwandten nicht auf und zieht den Blick nicht an, da alle im Privatleben als Kleidung ein langes Hemd und eine Hose tragen, ohne dass es auffällt und den Blick anzieht. Denn alle wie wir sowie die Gesellschaft, in der wir leben, legen ihre Sicht auf die Kleidung selbst fest, ob es sich um eine Zurschaustellung der Reize (tabarruğ) handelt oder nicht, d. h., ob sie den Blick anzieht oder nicht. So bitte ich dich um Klarstellung.
Möge es dir vergolten werden, Allah dir beistehen und dich mit den Leuten Seines Beistands unterstützen.
Antwort:
Wa ʿalaikum as-salām wa raḥmatullāhi wa barakātuhu,
die Zurschaustellung der Reize bedeutet sprachlich, dass die Frau ihre Schönheit und Reize dem Mann zeigt. In „Lisān al-ʿarab“ heißt es: „Tabarruğ ist das Zeigen der Reize vor den fremden Menschen; es ist das Tadelnswerte, jedoch nicht vor dem Ehemann.“ Und im „Al-qāmūs al-muḥīṭ“ steht: „Wa tabarrağat: Sie hat den Männern ihre Reize sichtbar gemacht.“ Des Weiteren heißt es im „Muḫtār al-siḥaḥ“: „Und (der tabarruğ) ist das Zeigen der Schönheit und Reize der Frau vor den Männern.“ Und in „Maqāyīs al-luġa“ steht: „(Barağa) ba, ra und ğīm hat zwei Ursprünge: darunter das Hervortreten und die Aufmachung […], und darunter der tabarruğ; und dies ist die Zurschaustellung der Reize der Frau ihrerseits.“ Aus „Zurschaustellung“ und „das Hervortreten und die Aufmachung“ ist zu verstehen, dass die Zierde den Blick auf sich zieht, als ob sie den Männern sichtbar gemacht wird. Die islamrechtliche Bedeutung unterscheidet sich nicht davon. So sagt der Erhabene:
﴿وَلَا يَضْرِبْنَ بِأَرْجُلِهِنَّ لِيُعْلَمَ مَا يُخْفِينَ مِنْ زِينَتِهِنَّ﴾
Und sie sollen ihre Füße nicht aneinanderschlagen, damit (nicht) bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verborgen tragen.[24:31]
Tritt die Frau mit ihrem Fuß fest auf den Boden auf, während sie geht, damit ihr Fußkettchen ein Geräusch macht, weiß der Mann, dass sie unter ihrer Kleidung Schmuck an ihrer Fußfessel trägt. All das bedeutet, dass der tabarruğ sowohl sprachlich als auch islamrechtlich die Zierde meint, die den Blick anzieht.
Wendet man diese Bedeutung an auf das Tragen der Hose im Privatleben vor den Verwandten, die keine maḥārim sind und für die Pflege der Verwandtschaftsbeziehung in die Häuser kommen, um ihre weiblichen Verwandten in den islamrechtlich erlaubten Situationen zu grüßen, etwa zu den islamischen Festtagen, so zieht die Kleidung, wenn darüber ein langes Hemd fehlt, das die Öffnung der Hose an den Oberschenkeln bedeckt, den Blick an. Trägt die Frau eine Hose, während die obere Öffnung an den Oberschenkeln sichtbar ist, zieht sie den Blick an. Bedeckt aber das Hemd die obere Öffnung der Hose an den Oberschenkeln und darüber hinaus, so wird der Blick in der Regel nicht darauf gelenkt außer in seltenen Fällen.
Es ist nicht notwendig, dass ein Offenbarungstext vorliegt, der erwähnt, dass das Tragen der Hose im privaten Leben vor den Verwandten, die keine maḥārim sind, tabarruğ ist. Denn die oberen Beweise beschreiben die Realität des tabarruğ. Diese ist anwendbar auf die Hose und den Pullover ohne Vorhandensein eines Hemdes, das die Öffnung der Hose an den Oberschenkeln und darüber hinaus bedeckt. Daher lautete die Antwort auf die Frage wie folgt: „Das Tragen der Hose gehört zum tabarruğ. Deshalb darf man sich vor den Verwandten, die keine maḥārim sind und zur Pflege der Verwandtschaftsbeziehung oder zum Gratulieren an den Festtagen kommen, nicht in Hose zeigen.“ Die Antwort bezog sich auf die Hose und den Pullover, d. h. das Sichtbare, das nicht durch ein Hemd bedeckt ist. Diese Antwort hat bei einigen Schwestern zu Verwirrung geführt, so dass ich von einigen nach Klarstellung dieses Themas gefragt wurde, worauf ich folgende Antwort gab:
Was auf den Seiten vom Hizb veröffentlicht wurde über das Tragen der Hose im Haus vor den Verwandten, die keine maḥārim sind, und dass dies tabarruğ sei, so bezieht sich die Antwort darauf, dass die Hose sichtbar ist, d. h. auf Hose und Pullover, wobei die Hose zu sehen ist. In dieser Situation fällt sie unter tabarruğ. Ihr Tragen im Haus ist nicht erlaubt vor den Verwandten, die keine maḥārim sind und zu Besuch kommen, um die Verwandtschaftsbeziehung zu pflegen, etwa zu den Festtagen. Wenn sich aber darüber ein Rock befindet, der den Blick nicht anzieht und die Hose oder den größten Teil davon bedeckt, so gilt dies nicht als tabarruğ im eigenen Haus vor den Verwandten, die keine maḥārim sind und einen Besuch zur Pflege der Verwandtschaftsbeziehung abstatten, wie etwa zu den Festtagen.
Aus der Frage geht klar hervor, dass der Fragesteller sich diese Antwort nicht angesehen hat.
Selbstverständlich bezieht sich die Antwort auf die Häuser und nicht auf den öffentlichen Bereich. Denn es ist bekannt, dass die Kleidung in der Öffentlichkeit drei Bedingungen erfüllen muss: das Bedecken der ʿaura, das Vermeiden des tabarruğ und das Tragen des ğilbāb. Wir haben dies bereits in anderen vorherigen Antworten dargelegt.
22. Safar 1436 n. H.
27. Dezember 2014 n. Chr.