Als erste Stadt in der Geschichte Deutschlands hat die Hansestadt Hamburg einen Staatsvertrag mit drei muslimischen Religionsgemeinschaften geschlossen. Am 14.08.2012 wurde der Vertragsentwurf vom ersten Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, vorgestellt.
Als erste Stadt in der Geschichte Deutschlands hat die Hansestadt Hamburg einen Staatsvertrag mit drei muslimischen Religionsgemeinschaften geschlossen. Am 14.08.2012 wurde der Vertragsentwurf vom ersten Bürgermeister Hamburgs, Olaf Scholz, vorgestellt. Er soll gewisse Beziehungen zwischen dem Stadtstaat und den muslimischen Verbänden regeln. Jedoch bedarf der Vertrag der Zustimmung des Parlamentes. Bereits zuvor schloss Hamburg Verträge mit der evangelischen Kirche, der katholischen Kirche und der jüdischen Gemeinde ab. Die Vertragsverhandlungen mit den muslimischen Verbänden dauerten 5 Jahre an, bis das zehnseitige und 13 Artikel umfassende Schriftstück der Öffentlichkeit vorgestellt wurde. Gegenstand des Vertrages sind sowohl Aspekte der praktischen Religionsausübung muslimischer und alawitischer Bürgerinnen und Bürger Hamburgs – wie religiöse Feiertage, Religionsunterricht, Bau von Gebetsstätten und Bestattungswesen – als auch Fragen der Wertegrundlagen der grundgesetzlichen Ordnung wie etwa der religiösen Toleranz und Neutralität des Staates, der Nichtdiskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Glauben und religiöser und politischer Anschauungen sowie des Bekenntnisses zum staatlichen Schulwesen. Das Dokument soll den Muslimen „Platz in der Mitte der Gesellschaft einräumen“, wie Olaf Scholz herausstreicht. Auch fügt Olaf Scholz hinzu, dass der Vertrag „ein Signal der Bereitschaft zu einem kooperativen Miteinander“ sei.
Die beteiligten muslimischen Gemeinden haben auf den Vertragsabschluss mit Begeisterung reagiert. So sagte Zekeriya Altug von der Türkisch-Islamischen Union (DITIB) repräsentativ: „Der Vertrag ist für uns als Zeichen einer ausdrücklichen und positiv gewollten Anerkennung der Muslime in Hamburg von historischer Bedeutung. Es ist gleichzeitig ein staatliches Bekenntnis zur Akzeptanz der Hamburger Muslime als gleichberechtigte, gleichwertige Mitbürger und Wertschätzung ihrer institutionellen Selbstbestimmung. Er macht deutlich, dass sich die Muslime in Hamburg als dauerhafter und hier verwurzelter Teil der Gesellschaft zum Wohle dieses Landes einsetzen wollen und Hamburg als ihre Heimat begreifen. Er ist ein muslimisches Bekenntnis zur Verfassung unseres Landes, zu unserer Wertegemeinschaft und zu einer von nun an gemeinsamen Verantwortung für die Zukunft Hamburgs.“
Der zehnseitige Vertrag enthält viele unklare Artikel, die sehr zu bedenken geben:
Artikel 4 – Bildungswesen
(2) Unbeschadet des Rechts auf Unterhaltung eigener Bildungseinrichtungen bekennen sich die islamischen Religionsgemeinschaften zum staatlichen Schulwesen, der allgemeinen Schulpflicht und der umfassenden Teilnahme am Unterricht staatlicher Schulen.
In einem von der Senatskanzlei am 14. August 2012 veröffentlichten Schriftstück, wird auf einige Fragen hinsichtlich des Vertrages geantwortet:
Frage: „In Artikel 4 Absatz 2 bekennen sich die Religionsgemeinschaften zur umfassenden Teilnahme am Unterricht staatlicher Schulen. Wie wird dies in der Praxis umgesetzt, zum Beispiel bei der Weigerung der Eltern, Mädchen am Schwimmunterricht teilnehmen zu lassen?“
Antwort: „Der Vertrag gilt zwischen den Vertragsparteien. Das sind die Stadt und die Religionsgemeinschaften. Eltern werden nicht verpflichtet. Wichtig ist aber, dass die Religionsgemeinschaften mit dem Bekenntnis zur umfassenden Teilnahme am Unterricht den Gläubigen signalisieren, dass sie keine religiösen Gründe sehen, nicht am Unterricht teilzunehmen.“
Artikel 11 – Zusammenwirken
(1) Die Vertragsparteien werden bedarfsabhängig Gespräche zur Intensivierung ihrer Beziehungen führen. Sie werden sich außerdem vor der Regelung von Angelegenheiten, die die beiderseitigen Interessen berühren, miteinander ins Benehmen setzen und zur Besprechung solcher Angelegenheiten zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Gesetzesvorhaben des Senats, die Belange der islamischen Religionsgemeinschaften unmittelbar berühren.
(2) Zur ständigen Vertretung ihrer Anliegen gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg und zur gegenseitigen Information bestellen die islamischen Religionsgemeinschaften eine Beauftragte oder einen Beauftragten bei Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg.
Die Senatskanzlei erklärte, dass der Vertrag lediglich die bereits nach der Verfassung und dem deutschen Gesetz geltenden Rechte aller Seiten bestätige. Eine konkrete Rechtsänderung gehe einzig mit der Anerkennung hoher muslimischer und alawitischer Festtage als religiöse Feiertage einher.
Es sieht so aus, als ob der Vertrag in erster Linie die problemlose Kooperation des Staates mit den Verbänden beabsichtigt. Da die Verbände bislang nicht als Religionsgemeinschaften anerkannt wurden, konnte ein effektiver Austausch nicht stattfinden. Nun wurde ihnen jedoch der Status als Religionsgemeinschaft bescheinigt. Offensichtlich versucht Hamburg, mithilfe dieser Neuordnung ihren Einfluss in den Reihen der Muslime zu erweitern. Jedoch wird die tatsächliche Absicht des Vertrages erst nach der praktischen Realisierung deutlich. Als geschichtsbewusste Muslime können wir allerdings jetzt schon sagen, dass der ungläubige Westen nichts Gutes im Schilde führt.
Wir bleiben dran…