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Allgemein Das Konzept des Staates im Kapitalismus – Teil 2

Vor dem Hintergrund der von Thomas Hobbes als Naturzustand bezeichneten hypothetischen Ausgangslage des Kampfes eines Jeden gegen Jeden und dem von John Locke formulierten Ziel des ungestörten Genusses des Eigentums führt diese Konstellation zu einem Paradoxon.

4. Begründung des Staates


Vor dem Hintergrund der von Thomas Hobbes als Naturzustand bezeichneten hypothetischen Ausgangslage des Kampfes eines Jeden gegen Jeden und dem von John Locke formulierten Ziel des ungestörten Genusses des Eigentums führt diese Konstellation zu einem Paradoxon. Die Menschen müssen ihr Zusammenleben täglich neu organisieren, da ihr Dasein durch den permanenten Kampf gegen alle anderen bestimmt wird und ein Genuss des Eigentums dadurch nicht möglich ist. Das Ergebnis sind Chaos und Armut. Gemäß diesem Verständnis können weder das Leben des Einzelnen, noch seine Fähigkeiten und seine Güter vor Übergriffen der anderen geschützt werden. Infolgedessen richten die Menschen einen Teil ihrer Aktivitäten und ihres Erfindungsgeistes darauf, die von ihnen benötigten Güter durch Mord und Raub zu beschaffen und wechselseitig gegen die Übergriffe anderer zu verteidigen. Auch der Räuber bzw. Dieb muss sich vor Raub schützen.[1] Der Kampf ‚Jeder gegen Jeden‘ verursacht der Gesellschaft erhebliche Kosten. Er bindet knappe Ressourcen für ‚Angriff und Verteidigung‘, die letztlich nur der Umverteilung vorhandener Leistungen dienen statt ihrer Neuproduktion. Diese Kosten führen automatisch zu volkswirtschaftlichen Verlusten, welche sich jedoch reduzieren ließen, indem die knappen Mittel in produktivere Verwendungen gelenkt würden. Um dies zu realisieren, müssten sich die Menschen einer Regel unterwerfen, nach der sie wechselseitig ihr Leben, ihre Fähigkeiten und ihre Güter als ihr ‚Eigentum‘ respektieren. Die damit vereinbarte Waffenruhe führt dazu, dass für alle ein höheres Versorgungsniveau erreicht werden kann. Aus der Sicht sogenannter rationaler Individuen ist es sinnvoll, einer solchen Vereinbarung im Rahmen einer kollektiven Entscheidung zuzustimmen, da hiervon prinzipiell jeder profitiert; letztlich bevorzugt den regellosen Zustand also niemand.[2] Diese sogenannten Dilemmastrukturen und die Notwendigkeit, Regeln für gesellschaftliches Wirtschaften mithilfe externer Sanktionen abzusichern, liefern die Legimitation des Staates in seiner grundlegenden Funktion als Schutzinstanz.[3]
Gemäß den aufgezeigten Ideen besteht das Verständnis über ein gesellschaftliches Wirtschaften darin, dass die einzelnen Wirtschaftssubjekte nicht unabhängig voneinander agieren können. Anders als im Zustand der vollständigen Autarkie gehen die Menschen zur Befriedigung ihrer individuellen Bedürfnisse wirtschaftliche Beziehungen miteinander ein. Im Rahmen solcher wirtschaftlichen Beziehungen werden Güter (Waren und Dienstleistungen) von einem Wirtschaftssubjekt auf ein anderes transferiert. Aus ökonomischer Sicht kommt es zu einseitigen und zwei- bzw. mehrseitigen Transaktionen. Sie beinhalten auch immer den Transfer von Verfügungsrechten in Form von Entscheidungsrechten über den Umgang mit den betreffenden Gütern. Die Wirtschaftssubjekte planen und entscheiden bei wechselseitiger Abhängigkeit über den Einsatz knapper Mittel. Dabei sind die Pläne und Entscheidungen der anderen über den Umfang an vorhandenen Mitteln und deren Qualität oder die Vielfalt der technischen Verfahren zur Bedürfnisbefriedigung nicht bekannt. Für gesellschaftliches Wirtschaften bedarf es daher der Koordination, der Kooperation und der Innovation. Dies muss durch den Staat sichergesellt werden.[4] Die Vermeidung solcher Koordinations-, Kooperations- und Innovationsprobleme werden mit Hilfe von gesellschaftlichen Regeln bewältigt.[5] Das grundlegende Konzept zur Sicherstellung gesellschaftlichen Wirtschaftens ist das Konzept der „unsichtbaren Hand“. Es war Adam Smith (1723-1790), der Begründer der klassischen Nationalökonomie, der das Konzept der „unsichtbare Hand des Marktes“ entwickelt hat. Es besagt, dass der Egoismus des Einzelnen, d.h. die eigennutzorientierte Handlung der einzelnen Akteure, in wachsenden Wohlstand für die Allgemeinheit transformiert wird.[6] Etwa so, als ob die Wirtschaft von einer unsichtbaren Hand gesteuert wird. Dabei wird das Markt- und Preissystem als Steuerung von gesellschaftlichem Wirtschaften zugrunde gelegt. Eine ebenso zentrale Frage dieses Konzepts ist das Verhältnis zwischen Staat und Wirtschaft. Dabei geht es stets um die Frage, wie viel Staat die Wirtschaft verträgt. Nach der Auffassung von Smith solle sich der Staat als ‚Nachtwächter‘ verhalten und damit eine passive Rolle einnehmen.[7] Das Erklärungsmodell der unsichtbaren Hand von Adam Smith brachte vor dem Hintergrund der Notwendigkeit zur Gestaltung der Volkswirtschaft und der Vorstellung einer Gesellschaftsordnung liberale wirtschaftspolitische Konzeptionen, wie z.B. die Konzeptionen des ‚Laissez-faire‘, ‚Chicago-Liberalismus‘ und die ‚Soziale Marktwirtschaft‘ hervor.[8] Andere wirtschaftspolitische Konzepte im Sinne von interventionistischen Staatskonzeptionen, wie z.B. ‚Freiheitlicher Sozialismus‘ und ‚Wohlfahrtsstaat‘, haben aufgrund des gescheiterten sozialistischen Systems ihren Einfluss verloren. Dem gegenüber ist sogar ersichtlich, dass seit dem Zerfall der ehemaligen UdSSR (Sowjetunion) der Kapitalismus die über die Jahrenzente eingeführten sozialen Elemente sukzessive entfernt.
Der zugrundliegende individualistische Grundsatz des Laissez-faire, welcher im Mittelpunkt der klassischen Nationalökonomie des Liberalismus steht, leitet sich aus dem Axiom einer natürlichen Ordnung der Wirtschaft ab, die der Staat durch sein Eingreifen nur verwirre. Die Triebfeder des nach den Marktgesetzen funktionierenden wirtschaftlichen Prozesses sei der erwerbsorientierte und rationale Egoismus des „homo oeconomicus“. Dieser homo oeconomicus ist laut modeltheoretischer Grundlage eine rational handelnde Person, die sich nutzenmaximierend verhält. Der Mensch handle aufgrund des erwarteten Profits intrinsisch motiviert. Dabei bewirke er mit seinem individuellen Wirtschaftserfolg zugleich die Prosperität der Volkswirtschaft und die Befriedigung der sozialen Bedürfnisse.[9] Der Leitgedanke, „Wenn jeder an sich selbst denkt, ist an Jeden gedacht“, bildet hierfür die Grundlage. Nach dem Verständnis von Adam Smith führe die Grundhaltung des Laissez-fair zu einem System des freien Wettbewerbs und damit zu einer „natürlichen Harmonie“.[10]
Smith kennzeichnet dieses System wie folgt:[11]
‚Jeder Mensch hat, solange er nicht die Gesetze der Gerechtigkeit verletzt, vollkommene Freiheit, sein eigenes Interesse auf seine eigene Weise zu verfolgen, und sowohl seinen Gewerbfleiß wie sein Kapital mit dem Gewerbfleiß und den Kapitalien anderer Menschen oder anderer Klassen von Menschen in Konkurrenz zu bringen. Das Staatsoberhaupt wird dadurch gänzlich einer Pflicht entbunden…der Pflicht nämlich, den Gewerbfleiß der Privatleute zu überwachen und ihn auf die dem Interesse der Gesellschaft zuträglichste Beschäftigung hinzuleiten.‘
Auf Basis dieser Prinzipien hat der Kapitalismus den Staat und die Gesellschaft geformt. Daraus resultierende Verfehlungen sind im Westen deutlich erkennbar. Dies wird am Beispiel des oft kritisierten Zinssystems sehr deutlich, welches die Bevölkerung zu Gunsten einiger weniger versklavt. Selbst Milton bezeichnet den typischen Zustand der menschlichen Geschichte als einen stetigen Zustand der Tyrannei, Knechtschaft und Elend. Dabei bezieht er sich beispielhaft auf die politischen Systeme der jüngeren Geschichte, in welcher Italien und Spanien faschistisch waren, sowie auf Deutschland, welches in verschiedenen Zeiträumen unterschiedliche Regierungssysteme hatte. Auch die Monarchie von Großbritannien zählt zu einem solchen Regierungssystem. Weiterhin ist Milton Friedman der Auffassung, dass die Umsetzung des Kapitalismus ohne ein spezielles Regierungssystem möglich sei.[12] Solchen Thesen wird oft das Konzept der Gewaltenteilung entgegengehalten, welches Tyrannei und Ausbeutung entgegenwirke. So hat bereits Charles-Louis de Montesquieu (1689-1755) die Idee der Gewaltenteilung nach dem Staatsverständnis von John Locke aufgegriffen und in eine politisch-organisatorische Form gebracht, die selbst in den Staatsstrukturen der Gegenwart zu finden ist. Die Idee der Gewaltenteilung fordert eine Bändigung der Staatsgewalt durch institutionelle Trennung in Teilgewalten. Ihr liegt die Überzeugung zugrunde, dass jeder Machthaber zum Machtmissbrauch neigt.[13] Durch die Aufteilung in Legislative, Judikative und Exekutive soll eine Bändigung der Staatsgewalt sichergestellt werden.
Die Realität zeigt jedoch, dass die Gewaltenteilung keinen Schutz vor Machtmissbrauch bietet, da Handlungen in einem kapitalistischen Staat von Menschen innerhalb der aufgeteilten Gewalten vorgenommen werden. Der Maßstab der kapitalistischen Staaten ist der Profit. Ihm wird alles untergeordnet. Nun stellt eben dieser Profit auch den Maßstab für die in den verschiedenen Gewalten tätigen Menschen dar. Insofern wird die Konzentration politischer Macht zugunsten des Kapitalisten gemäß dem Grundsatz „Teile und herrsche“ (divide et impera) indes durch die Idee der Gewaltenteilung sogar instrumentalisiert. So wirkt die Gewaltenteilung Aufständen seitens der Bürger entgegen, da letzteren suggeriert wird, dass Machtmissbrauch nicht existiere. Selbst wenn dies zu einem Problem werden sollte, so hätte der mündige Bürger die Möglichkeit, seine Forderungen auf dem Rechtswege geltend zu machen. Die Gewaltenteilung garantiere eine unabhängige Judikative und so solle sich der Bürger an diese wenden, anstatt gegen die Staatsmacht aufzubegehren.


5. Grundlegende islamische Ideen


Vor dem Hintergrund der dargestellten Ideen bezüglich des Staatsmodells wird deutlich, dass der Kapitalismus ein sehr beschränktes, fehlerhaftes und menschenunwürdiges Bild des Staates zeichnet.
Im Hinblick auf die islamische Lebensweise fordert Allah (s.w.t.) die Muslime auf, mit dem Islam durch einen islamischen Staat zu regieren. Dabei macht Allah (s.w.t.) drei Ansatzpunkte deutlich. Zum einen verbietet Allah (s.w.t.) generell die Anwendung anderer Gesetze als die der Offenbarung.
Allah (s.w.t.) beschreibt dies im Qur’an wie folgt:
Wer nicht nach dem richtet, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, das sind die Ungläubigen. (Sura 5, Aya 44)
Darüber hinaus fordert Allah (s.w.t.) von den Muslimen die Gesetze der Offenbarung umzusetzen. Allah (s.w.t.) sagt diesbezüglich im Qur’an:
So richte zwischen ihnen nach dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen entgegen dem, was dir von der Wahrheit zugekommen ist. (Sura 5, Aya 48)
Ferner sagt Allah (s.w.t.):
Und so richte zwischen ihnen nach dem, was Allah (als Offenbarung) herabgesandt hat, und folge nicht ihren Neigungen, sondern sieh dich vor ihnen vor, dass sie dich nicht der Versuchung aussetzen (abzuweichen) von einem Teil dessen, was Allah zu dir (als Offenbarung) herabgesandt hat! (Sura 5, Aya 49)
Des Weiteren macht Allah (s.w.t.) deutlich, dass ein anderes Schutzsystem als das Seinige, nicht in Betracht kommt.
Allah (s.w.t.) sagt im Qur’an:
O die ihr glaubt, nehmt nicht die Juden und die Christen zu Schutzherren! Sie sind einer des anderen Schutzherren. Und wer von euch sie zu Schutzherren nimmt, der gehört zu ihnen. Gewiss, Allah leitet das ungerechte Volk nicht recht. (Sura 5, Aya 51)
Auch sagt Allah (s.w.t.) im Qur’an:
„O die ihr glaubt, nehmt nicht Meine Feinde und eure Feinde zu Schutzherren, indem ihr ihnen Zuneigung entgegenbringt, wo sie doch das verleugnen, was von der Wahrheit zu euch gekommen ist, und den Gesandten und euch selbst vertreiben, weil ihr an Allah, euren Herrn, glaubt. (Nehmt sie nicht zu Schutzherren), wenn ihr wirklich ausgezogen seid zum Abmühen auf Meinem Weg und im Trachten nach Meiner Zufriedenheit. (Tut das nicht, indem) ihr ihnen heimlich Zuneigung zeigt, wo Ich doch besser weiß, was ihr verbergt und was ihr offenlegt. Und wer von euch das tut, der ist fürwahr vom rechten Weg abgeirrt.“ (Sura 60, Aya 1)
Ein Muslim unterwirft sich aufgrund seiner islamischen Überzeugung den Geboten und Verboten Allahs (s.w.t.). Experimentelle Gedankenkonstrukte hinsichtlich der Ideen zur Gestaltung der Gesellschaft sind nicht notwendig. Mithin führen diese zu Verfehlungen im gesamten Staatsapparat und zu Verfehlungen in der Gesellschaft.
Allah (s.w.t.) hat den Muslimen das Richtige und das Falsche durch die Offenbarung aufgezeigt. Der Muslim hat zur Umsetzung der islamischen Lebensweise die Gesetze Allahs (s.w.t.) in sein Leben zu implementieren. Dabei hat uns Allah (s.w.t.) aufgezeigt, dass auf andere Gesetze und Schutzinstanzen nicht zurückgegriffen werden darf. Allah (s.w.t.) hat uns zur Umsetzung dieser Vorschriften das Kalifat als Staatskonzept vorgegeben. Alle anderen Staatskonzepte widersprechen dem Islam und dürfen dementsprechend nicht angewendet werden.


6. Fazit


Zusammenfassend kann Folgendes festgehalten werden. Das Staatsmodell von Hobbes hat die zentrale These zum Gegenstand, dass ein allumfassender Staat erforderlich ist, um ein friedliches Leben der Menschen zu volkswirtschaftlich geringen Kosten zu ermöglichen. Dies geschieht aufgrund des selbstzerstörerischen Naturzustandes, indem sich die Menschen wie Tiere verhalten und einen Kampf um Leben und Tod führen. Das Modell von John Locke verlangt die Sicherung des Genusses des Eigentums. Dabei wird auf einen konstruierten homo oeconomicus als typisierten Menschen zurückgegriffen, um menschliches Handeln zu erklären. Aus dieser Konstellation ergibt sich, dass die Grundlage menschlichen Handelns der Profit ist.
Primärer Zweck des Staates liegt in der Überwindung des Naturzustandes, um den Genuss des Eigentums zu gewährleisten und generell für Sicherheit zu sorgen. Dadurch ergeben sich rein ökonomisierte moralische Wertvorstellungen, da die Moral dem Maßstab des Profits untergeordnet wird. So werden alle Dinge aus diesem Blickwinkel des Nutzens betrachtet.
Aufgrund der Forderung, der Staat solle sich in das wirtschaftliche Geschehen nur geringfügig involvieren, werden die zwischenmenschlichen Beziehungen überwiegend durch individuelle Verträge geregelt. Auch hier stellt der Maßstab des Profits dabei die Grundlage dar. Dementsprechend ist die gesamte Gesellschaft mit dem Profitgedankten durchtränkt und wirkt bis in die einzelnen Verästelungen der Gesellschaft. Auf Grundlage dieses Staatskonzepts werden Rechtsgüter wie z.B. die Würde nicht geschützt und lediglich zu einer abstrakten Leerformel, unter der sich höchstens Philosophen noch etwas vorstellen können.
Der Muslim besitzt eine andere ideologische Grundlage. Er entzieht sich deshalb dem Kapitalismus und seinem Staatskonzept. Das oberste Ziel besteht in der Befolgung der Gebote und Verbote Allahs (s.w.t.). Daher muss der Muslim nach der Umsetzung der Gesetze Allahs (s.w.t.) streben. All seine Kraft muss darauf ausgerichtet sein, um das Wohlgefallen Allahs zu erlangen und auf diesem Weg ein würdevolles Leben zu leben.
[1] Vgl. Bender et.al., Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, S. 181.
[2] Vgl. Bender et.al., Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, S. 181-182.
[3] Vgl. Bender et.al., Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, S. 181.
[4] Vgl. Bender et.al., Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, S. 175.
[5] Vgl. Bender et.al., Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, S. 178.
[6] Vgl. Mankiw, Grundzüge der Volkswirtschaftslehre, S. 11.
[7] Vgl. Walter, Einführung in die Wirtschafts- und Sozialgeschichte, S. 225.
[8] Vgl. Bender et.al., Vahlens Kompendium der Wirtschaftstheorie und Wirtschaftspolitik, S. 223-224.
[9] Vgl. Badura/Huber et.al., Besonderes Verwaltungsrecht, S. 294.
[10] Vgl. Die große Chronick-Weltgeschichte – Band 11, S. 387.
[11] Vgl. Kromphardt, Konzeptionen und Analysen des Kapitalismus, S. 77.
[12] Vgl. Friedman, Kapitalismus und Freiheit, S. 32-33.
[13] Vgl. Weber-Fas, Staatsdenker der Moderne, S. 110.