Die oben ausgeführten Fehlverständnisse basieren auf einem grundlegend falschen Islamverständnis, das es zu bereinigen gilt. In diesem Sinne werden im Folgenden wichtige Aspekte genauer analysiert:
Auf diese Weise begründen sie, dass die Demokratie mit dem Islam vereinbar sei, der Qur’an diese erwähne und der Gesandte (s.a.s.) sie befohlen habe.
Die Fehlerhaftigkeit dieser Gedanken
Die oben ausgeführten Fehlverständnisse basieren auf einem grundlegend falschen Islamverständnis, das es zu bereinigen gilt. In diesem Sinne werden im Folgenden wichtige Aspekte genauer analysiert:
1) Es gibt einen Unterschied zwischen den Ideen der Aqida, den sogenannten Glaubenslehren, und der Shari’a, den Gesetzen. Ebenso unterscheiden sich davon die Ideen im Zusammenhang mit Wissenschaft und Technik, Industrie und Ähnlichem. Die Akzeptanz von Ideen wissenschaftlich-technologischer Natur ist erlaubt, so lange diese nicht im Widerspruch zum Islam stehen. Was Ideen im Zusammenhang mit Aqida und Shari’a betrifft, so ist es verboten diese zu akzeptieren, außer jenen, die uns vom Gesandten Allahs (s.a.s.) durch das Buch Allahs oder die Sunna überbracht wurden oder die vom Quran und der Sunna abgeleitet werden können. Der Beweis hierfür ist eine Überlieferung bei Muslim, in welcher der Gesandte Allahs (s.a.s.) sprach:
„Ich bin nur ein Mensch wie ihr. Wenn ich euch also hinsichtlich eurer Religion etwas anordne, so befolgt es. Wenn ich euch jedoch etwas aufgrund meiner Meinung anordne, so bin ich nur ein Mensch.“
Ein weiterer Beweis ist der Hadith bezüglich der Bestäubung von Dattelpalmen, in dem berichtet wird, dass er (s.a.s.) sagte:
„Ihr seid besser bewandert in euren weltlichen Angelegenheiten.“
Deshalb ist es erlaubt, Aspekte zu akzeptieren, die weder Aqida noch Shari’a betreffen, solange diese nicht dem Islam widersprechen. Was jedoch Teil der Aqida oder Shari’a ist, darf nur dem entnommen werden, womit der Gesandte Allahs (s.a.s.) kam. Alles andere ist ausgeschlossen. Die demokratischen Gesetze sind Gesetze zur Lösung menschlicher Probleme, weshalb diese der Gesetzgebung zuzuordnen sind. Demnach wäre es falsch, diese zu akzeptieren, solange sie nicht vom Gesandten Allahs (s.a.s.) stammen, da es sich nicht um Gesetze der Shari’a handelt.
2) Der Gesandte Allahs (s.a.s.) hat uns ausdrücklich verboten, Dinge anzunehmen, mit denen er nicht gekommen ist. Muslim berichtet von Aischa (r.a.), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte:
„Wer in dieser unserer Sache etwas Neues einführt, das nicht dazu gehört, so ist es zurückzuweisen.„
In einer anderen Überlieferung wird berichtet, dass Er (s.a.s.) sagte:
„Wer etwas praktiziert, was nicht zu unserer Sache gehört, muss zurückgewiesen werden.„
Bukhari berichtet von Abu Hurayra (r.a.), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte:
„Wer etwas praktiziert, was nicht zu unserer Sache gehört, muss zurückgewiesen werden.„,
woraufhin sie fragten:
„Sind es die Perser und die Römer?“
Er (s.a.s.) antwortete:
„Wer sonst unter den Leuten, außer ihnen?„
Bukhari berichtet außerdem von Abu Said al-Khudri (r.a.), dass der Gesandte Allahs (s.a.s.) sagte:
„Ihr werdet sicherlich den Wegen derjenigen folgen, die vor euch kamen, Stück für Stück – und selbst wenn sie in das Loch einer Eidechse eintreten würden – ihr würdet ihnen folgen.„
Ich sagte: „Oh Gesandter Allahs! Sprichst du von den Juden und den Christen?“ Er antwortete:
„Von wem sonst?„
Diese Texte verbieten es uns eindeutig, etwas von anderen anzunehmen. Der erste Hadith (dieser wurde in zwei Versionen überliefert) verbietet durch die Formulierung „muss zurückgewiesen werden“ explizit und in klarer Weise das Annehmen von etwas Fremdem. Die beiden nachfolgenden Ahadith bedeuten implizit ebenfalls ein Verbot. Dieses Verbot umfasst die Übernahme von Verfassungstexten und –paragraphen und Gesetzen, die nicht aus dem Islam stammen, da es sich hierbei um die Einführung und Übernahme von islamfremden Regelungen handelt. Es handelt sich demnach um die Nachahmung jener, die den Persern und den Römern ähnlich sind, nämlich den Briten und den Franzosen, welche ja von den Römern abstammen. Deshalb ist es verboten, diese Gesetze und Regelungen anzunehmen.
3) Der Gesandte Allahs (s.a.s.) antwortete nie auf Fragen, die Gesetze betrafen, so lange sie nicht durch die Offenbarung dargelegt wurden. In der Regel wartete er, bis Allah (s.w.t.) ein solches Gesetz offenbarte. Bukhari berichtet von Ibn Mas’ud (r.a.), dass:
„der Gesandte Allahs nach der Seele gefragt wurde, doch er schwieg, bis der Vers offenbart wurde.“
Bukhari berichtet auch von Jabir ibn Abdillah (r.a.), der sagte:
„Ich war einst krank und der Gesandte Allahs und Abu Bakr besuchten mich. Er (s.a.s.) kam zu mir, als ich bewusstlos war, er vollzog die Gebetswaschung und goss etwas von dem Wasser über mich, woraufhin ich das Bewusstsein wiedererlangte und sagte: „Oh Gesandter Allahs! Was mache ich mit meinem Vermögen?“ Er sagte nichts zu mir, bis der Vers bezüglich der Erbschaft offenbart wurde.“
Dies zeigt offensichtlich, dass es verboten ist, etwas anzunehmen, das nicht aus der Offenbarung stammt. Wenn sogar der Gesandte Allahs (s.a.s.) es ablehnte, seine Meinung bezüglich einer Angelegenheit kundzutun, bevor die Offenbarung ihn erreichte, so ist damit bewiesen, dass nichts angenommen werden darf, außer dem, was der Offenbarung entstammt.
4) Allah (s.w.t.) hat uns befohlen, den Anweisungen des Gesandten Allahs (s.a.s.) folge zu leisten und uns von dem fernzuhalten, was er uns verboten hat. Allah (s.w.t.) sagt:
﴿﴾
Was nun der Gesandte euch gibt, das nehmt an; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch.[59:7]
Dies bedeutet, dass wir nichts nehmen bzw. akzeptieren dürfen, womit der Gesandte Allahs (s.a.s.) nicht zu uns gekommen ist. Was den Umkehrschluss von „…was er euch untersagt…“ angeht (der falsche Umkehrschluss würde bedeuten: Was der Gesandte (s.a.s) nicht direkt untersagt, das ist erlaubt), so ist dieser nicht anwendbar und wird durch andere Texte der Shari’a, welche das Annehmen von etwas Unislamischem verbieten, nichtig gemacht. So sagt Allah (s.w.t.):
﴿﴾
Aber nein, bei deinem Herrn! Sie glauben nicht eher, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen umstritten ist[4:65]
Auch sagt Er (s.w.t.):
﴿﴾
Sie wünschen sich in Entscheidungsfragen an falsche Götter zu wenden, wo ihnen doch befohlen wurde, es abzulehnen.[4:60]
Des Weiteren kann die Aussage des Gesandten Allahs (s.a.s.) angeführt werden:
„Jede Handlung, die nicht zu uns gehört, muss zurückgewiesen werden.“
Dies trifft auf jeden Umkehrschluss zu. Um dies zu verdeutlichen, sei folgendes Beispiel genannt:
Allah (s.w.t.) sagt:
﴿﴾
Und zwingt eure Sklavinnen nicht zur Unzucht, wo sie doch keusch bleiben wollen.[24:33]
Der falsche Umkehrschluss wäre, dass – falls sie nicht keusch bleiben wollten – es erlaubt wäre, sie zur Unzucht zu zwingen. Dieses Verständnis steht aber im Widerspruch zu anderen Offenbarungstexten und muss deshalb abgelehnt werden. So sagt Allah (s.w.t.) an anderer Stelle:
﴿﴾
und nähert euch nicht der Unzucht[17:32]
Der Umkehrschluss ist deshalb beim erwähnten Vers:
﴿﴾
Und zwingt eure Sklavinnen nicht zur Unzucht, wo sie doch keusch bleiben wollen.[59:7]
nicht möglich und führt zu einem falschen Islamverständnis. Ein Islamverständnis, dass es islamfremden Ideen erlaubt, Eingang in den Islam zu finden. Darüber hinaus vermittelt das falsche Verständnis indirekt die gefährliche Einstellung, dass der Islam nicht komplett sei.
Deshalb muss in Fragen der Aqida und Shari’a alles abgelehnt werden, was nicht aus den Offenbarungsquellen stammt. Dies ist die korrekte Bedeutung des Verses. Und nur so ist die Reinheit der islamischen Ideen und Gesetze zu gewährleisten.