Konzeptionen Das Prinzip Hoffnung Ausnahmslos jeder Mensch kennt mindestens eine Situation in seinem Leben, in der er sich etwas erhofft hat. Es ging entweder in Erfüllung oder nicht. Manchmal handelt es sich um die einfachen Dinge des Lebens, und ein anderes mal gerät der Mensch in eine Lage, welche das ganze Leben verändern, ja sogar erschüttern kann. Hoffnung ist ein wiederkehrender Teil unseres Lebens. Kalifat.com | 22. Januar 2011
Islamrechtliche F&A Der islamische Rechtsspruch zur bildlichen Darstellung Jemand arbeitet in einem Beruf, der mit bildlichem Darstellen in Verbindung steht. Dabei hat er folgende Tätigkeiten zu vollziehen: Die Bearbeitung von Bildern und ihre Korrektur (dazu zählt: die Beseitigung von Falten, die Veränderung der Augenfarbe oder einiger anderer Gesichtsmerkmale etc.)... Ahmet Demir | 5. Januar 2011
Islamrechtliche F&A Der islamische Rechtsspruch zur bildlichen Darstellung Ahmet Demir | 5. Januar 2011
Islamrechtliche F&A Antworten auf Fragen Wie lautet der Rechtsspruch bezüglich des Kinobesuchs? Ist es erlaubt, eine Diskussionssendung oder einen Film anzusehen, der keine erotischen Bilder zeigt, bei dem aber die Aura (zu bedeckende Blöße) von Männern und Frauen sichtbar ist? Die Bilder im Fernsehen, sind sie als real zu betrachten? Ahmet Demir | 20. Oktober 2007
Islamrechtliche F&A Der Verkauf des Pfandes, wenn der Schuldner seine Schuld nicht bezahlen kann Bei unserem Volk ist es üblich, ein Pfand für einen verliehenen Betrag zu nehmen. Wenn der Schuldner seine Schuld nicht zeitgerecht bezahlt, gehört das Pfand – die Sache, die man als Gewähr für den verliehenen Betrag erhalten hat - dem Gläubiger. In den meisten Fällen ist dieser Pfand viel mehr wert – oft um ein Vielfaches – als der verliehene Betrag. Ahmet Demir | 17. Oktober 2007
Islamrechtliche F&A Der Verkauf des Pfandes, wenn der Schuldner seine Schuld nicht bezahlen kann Ahmet Demir | 17. Oktober 2007
Islamrechtliche F&A Die Provision des Käufers Aus der Webseite des Amir von Hizb-ut-Tahrir - Antwort auf eine Frage Ahmet Demir | 14. Oktober 2007
Islamrechtliche F&A Aus der Webseite des Amir von Hizb-ut-Tahrir Im Buch „Konzeptionen" auf S. 36 (arab. Ausgabe) steht, dass die Strafen islamrechtlich begründet werden. Wir wissen aber, dass die Hudűd -Strafen (von Gott festgelegte Strafen für gewisse Vergehen) keinen Rechtsgrund besitzen. Sie dürfen weder erhöht noch reduziert werden, auch darf man daraus keine Analogien (zu anderen Strafen) ziehen. Nun scheint es hier einen Widerspruch zugeben. Wie ist das also zu verstehen? Wir bitten um einige Beispiele für die Rechtsgründe bei Strafen, wenn Sie so freundlich wären. Ahmet Demir | 13. Oktober 2007