Freies Feedback

Was können wir auf unserer Webseite noch verbessern?

Islamrechtliche F&A
Islamrechtliche F&A Ist die Arbeit für die Errichtung des Islamischen Staates ausschließlich auf die arabischen Länder beschränkt? Das Tragen der islamischen daʿwa und der politische Kampf finden in jener Gesellschaft statt, die die Partei als Aktionsgebiet (arab. mağāl) definiert hat. Hizb-ut-Tahrir betrachtet die gesamte islamische Welt als eine einzige Gesellschaft, denn die essentielle Frage, um die es geht, ist (in allen Ländern) ein und dieselbe, nämlich die des Islam.
Islamrechtliche F&A Die Bedeutung von Mantiq al-Ihsas und Ihsas Frage: Assalamu Alaikum Wa Rahmatullahi Wa Barakaatuhu Verehrter Gelehrter, unser Sheikh, Amir Ata bin Khalil Abu Rashtah! Ich habe eine offene Frage zu dem Buch At-Takattul al-Hizbi. Es wird der Begriff aufrichtig (mukhlis) in folgender Textstelle verwendet: „Selbst wenn er nicht aufrichtig sein wollte, vermag er es nicht." Was bedeutet dies? Ebenso bitte ich um die Verdeutlichung der Bedeutung von Empfindungslogik (Mantiq al-Ihsas) und von denkbetontem Empfinden (Ihsas fikri). Besten Dank und möge Allah es euch mit dem Kalifat in eurer Wirkungszeit vergelten - mit dir als Imam. Amin! Muhammad Dhuha aus Indonesien. Wassalamu Aleikum wa Rahmatullahi wa Barakatuhu.
Islamrechtliche F&A Die islamrechtliche Methode zur Errichtung des Kalifats und der Herrscher, der die Macht an sich gerissen hat (as-sulṭān al-mutaġallib) – Frage & Antwort vom Amir In verschiedenen Internetforen kursieren einige Kommentare über Hizb-ut-Tahrir mit der Aussage, er habe „ṭalab an-nuṣra" (die Unterstützungsforderung von machtvollen Personen) als Methode zur Errichtung des Kalifats bestimmt und halte daran fest, ohne eine andere islamrechtliche Methode anzuerkennen, obgleich es sie durchaus gebe.
Islamrechtliche F&A Zulässigkeit der Annahme eines Geschenkes von einer Person, die ihr Geld auf verbotene Art erwarb – Frage & Antwort vom Amir Ist es zulässig, Geschenke von jemandem anzunehmen, der sein Geld durch verbotene Tätigkeiten erwarb, wie z.B. durch Glückspiel, Zinsgeschäfte, Versicherungen oder den Verkauf von Wein? Ist es für seine Familie zulässig, dessen Unterhaltszahlungen von diesem Geld anzunehmen, das er auf verbotenem Weg erwarb?
|<< 11 / 12 >>|