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Islamrechtliche F&A
Islamrechtliche F&A Aus der Webseite des Amir von Hizb-ut-Tahrir Im Buch „Konzeptionen" auf S. 36 (arab. Ausgabe) steht, dass die Strafen islamrechtlich begründet werden. Wir wissen aber, dass die Hudűd -Strafen (von Gott festgelegte Strafen für gewisse Vergehen) keinen Rechtsgrund besitzen. Sie dürfen weder erhöht noch reduziert werden, auch darf man daraus keine Analogien (zu anderen Strafen) ziehen. Nun scheint es hier einen Widerspruch zugeben. Wie ist das also zu verstehen? Wir bitten um einige Beispiele für die Rechtsgründe bei Strafen, wenn Sie so freundlich wären.
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