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Islam
Islamrechtliche F&A Rechtssprüche bezüglich der zakāt Unser ehrenwerter Scheich. Einen freundlichen, von Allah gesegneten Gruß. As-salāmu ʿalaikum. Meine Frage betrifft die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt auf Handelsware. Im Buch „Finanzen im Staate des Kalifats“ wird auf Seite 195 (arab. Ausgabe) gesagt, dass die Vermögensschwelle (niṣāb) für die Entrichtung der zakāt bei 200 Dirham Silber liegt, also bei 595 Gramm, bzw. bei 20 Dinar Gold, was 85 Gramm entspricht.
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